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Es wird dabei bemerkt, daß man be­sonders erwarte, daß die abgelbßtrn Kapita­lien, so wie auch die Ncuaufgenommenen mit der Ursache der Aufnahme und der Verwendung i» dem neuen Rapiat von 1SZE Pünktlich eingetragen seyen. Nach ge­machtem Gebrauch werden die angeführten Aktenstücke sogleich wieder zurückgegeben.

Den 16. Juni 1824.

K. Oberamt.

Roktenburg. Ucber die Beifuhr des Straßen - Erhaltungs-Materials auf die nächsten Z Etats-Jahre vom I-Julilz^ch wird man am zo. Juni und 1. Juli d. I. neue Akkorde abschiießen. Am erstern Tag, nemiich den zv- Juni Vormittags um 9 Uhr, wird auf dem Rathhanse zu Rottenburg die Beifuhr des Materials auf die Staats­straßen von hier nach Kiebingen, Bühl und Weiler, und Nachmittags um 2 Uhr auf dem Rathhause zu Dettingen die Her­beischaffung des auf dortiger Markung bendthigten Materials verakkordirt werden. Tags darauf, den 1- Juli Vormittags um ? Uhr, findet dieselbe Verhandlung auf dem Rathhause zu Bodelshausen Statt und gleich darnach Vormittags um 10 Uhr wird die Betfuhr des Unterhaltungs-Ma­terials auf der Staats-Straße von Ofter­dingen, Mbffingcn und Bodelshausen nach Hechingen in Akkord hingegeben werden.

Die OrtS-Vorsteher von Rottenburg, Kiebingen, Bühl, Weiler, Dettingen, Bo- delshausen, Ofterdingen und Mdssingcn ha­ben diese Akkords-Verhandlungen sogleich in ihren Gemeinden bekannt zu machen, «nd sich bei denselben persdnlich cinzufinden.

Den 18. Juni 1824.

K. Oberamt.

Rotten bürg. (Pn die Ortsvorsteher.) Den Hebammen, Heb- und Jmpfärzten ist

bekannt zu machen, baß sie ihre Geburt-, und Imps-Tabellen unfehlbar den 1. Juli an den OberamrS-Arzt, bei welchem sowohl für dir Hebammen als für die Jmpf-Aerzte gedruckte Formulare zu haben sind, einzu- liefcrn haben.

Insbesondere sind bei Fertigung der, selben die Jmpfärzte auf die deshalb am Z. April, Regierungsblatt Rro. lg, und die Hebammen und Geburtshelfer auf die unterm 26. April d. I., Regierungsblatt Nro. 2Z- erlassenen hohen Verordnungen zu verweisen.

Den 18- Juni 1824.

K. Oberamt.

Oberamtsgericht Horb

Horb. ( Edictal - Ladung eines Ver­schollenen.) Georg Schdlhammer von Wei- tiiigen, dessen Vermögen im Betrag von 508 st- schon im Jahr 1817 auf höhere Er», laubniß unter seine Prasumüv-Erben gegen Caution vertheilt wurde, ist längst verschol­len, und hat bereits das 71te Jahr zurückge­legt. Derselbe oder dessen LcibeLerben wer­den hiemit aufgefordert, sich binnen 90 Ta­gen bei dem Waisengericht zu Weitingen zu melden, und daö fragliche Vermögen in Em­pfang zu nehmen, widrigenfalls dasselbe de» bekannten Präsumtiv t Erben Cautionsfrel überlassen werden wird.

Den 2. Zun» 1824. ^

K. OberamtSgerlcht.

Stadkschultheißenamt Tübingen.

Tübingen. ( Dienst - Erledigung. ) Durch die Erfczung der Hohwächterstelle auf dem Neckarthor, ist die Stelle eines HvhwächterS auf dem Hirschauerthor erle­digt. Dies wird hiemit bekannt gemacht, damit sich die Bewerber mit Eingaben an