Rathhau« kn Gbnningen vorgenvmmen werben wird. Es werden daher alle Gläubiger und Bürgen des Hoch unter dem Rechtsnachtheile des Ausschlusses hiemit aufgcfor, bert, zu gedachter Zeit an dem benannten Ort entweder in Person, oder durch genugsam Bevollmächtigte zu erscheinen, um ihre Forderungen zu liquidjren, und sich über einen allenfalls zu versuchenden Borg - oder Nachlaßvergleich zu äußern.
Den lg. Mai 1824»
K. Oberamts-Gericht.
Oberamtsgericht Rottenburg.
Rottenburg. (Schulden - Liquidation. ) Es wird in der Ganntsache des Lorenz Norz von Wendelsheim am Montag den 21. Juni d. I. die Schulden - Liquidation vorgenvmmen und dabei ein Borg- oder Nachlaß-Vergleich Versucht werden. Alle diejenigen, welch» aus irgend einem Grund Ansprüche an diese Ganntmaffe zu machen, oder sich etwa j.erden Gemem-schuldner verbürgt haben, werden daher aufgefordert, an der festgesetzten LiquidationS-Tagfahrt, Vormittags 8 Uhr, auf dem Rathhaus in WendclSheim entweder in Person oder durch gehörig Bevollmächtigte sich cinzufinden, ihre Forderungen anzuzetgen, was sich zum Beweis für dieselben in ihren Händen befindet, vvrzu- legen und sich dabei zugleich über eine gütliche Uebcreinkunft zu erklären. Auch steht ks den Gläubigern frei, ihre Forderungen schriftlich anzumelden und damit zugleich die in" ihren Händen, befindlichen Urkunden und andere Beweis-Mittel beziehungsweise vvrzulegen und anzuzeigen. Gegen alle diejenigen aber, weiche unterlassen werden, bei dieser Verhandlung ihre Forderungen anzumelden, oder von denen, solche nicht
aus den Gerichts-Akten bekannt sind, wird am Schluß derselben der Ausschluß von der gegenwärtigen Masse ausgesprochen werden. Den 17. Mai 1824.
K. OberamtSgericht. Oberamtsgerkcht Horb Hochdorf, ObcramtS Horb. ( Edic- tal. Ladung einrS Verschollenen.) Martin Marquart von Hochdorf, welcher das 71- Jahr zurückgelegt, und schon längst verschollen ist, oder dessen nächste LeibeS- erben werden hiemit aufgefordert, sich binnen yo Tagen bei dem Waisengericht zu Hochlwrf zu'melden, und ihre etwaigen Ansprüche auf"das in circa Zoo fl. bestehende Vermdgen deS Marquart geltend zu machen, widrigenfalls nach Ablauf dieser Frist diese» Vermdgen an dessen bekannte Erben nach den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen ausgefolgt werden wird.
Horb, den 19 . Mai 1824'
K. OberamtSgericht. Eutingen, Oberamts Horb. (Edic- tal-Ladunz eines Verschollenen.) Benedict Gfrbrer von Eutingen , welcher das 70 . Iahe zurück gelegt hak, und schon längst verschollen jst, oder dessen nächste Leibeser- bcn werden hiemit aufgefordert, binnen 90 Tagen bei dem Waisenzerichl zu Eutingen sich zu melden, und ihre etwaigen Ansprüche auf das Vermdgen des Gfrbrer geltend zu machen, widrigensfalls nach Ablauf dieser Frist dieses Bcrmbgen an dessen bekannte Erbe» nach den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen ausgefolgt werden wird.
Horb den 29 . Mai I 824 .
K. Oberamtsgerjchk. Cameralamt Tübingen.
Tübingen. (Früchte-Verkauf.) An An dem künftigen Dienstag, den 3 . diess,