Rathhau« kn Gbnningen vorgenvmmen wer­ben wird. Es werden daher alle Gläubi­ger und Bürgen des Hoch unter dem Rechts­nachtheile des Ausschlusses hiemit aufgcfor, bert, zu gedachter Zeit an dem benannten Ort entweder in Person, oder durch genug­sam Bevollmächtigte zu erscheinen, um ihre Forderungen zu liquidjren, und sich über einen allenfalls zu versuchenden Borg - oder Nachlaßvergleich zu äußern.

Den lg. Mai 1824»

K. Oberamts-Gericht.

Oberamtsgericht Rottenburg.

Rottenburg. (Schulden - Liquida­tion. ) Es wird in der Ganntsache des Lo­renz Norz von Wendelsheim am Montag den 21. Juni d. I. die Schulden - Liquidation vorgenvmmen und dabei ein Borg- oder Nachlaß-Vergleich Versucht werden. Alle diejenigen, welch» aus irgend einem Grund Ansprüche an diese Ganntmaffe zu machen, oder sich etwa j.er­den Gemem-schuldner verbürgt haben, wer­den daher aufgefordert, an der festgesetzten LiquidationS-Tagfahrt, Vormittags 8 Uhr, auf dem Rathhaus in WendclSheim entwe­der in Person oder durch gehörig Bevoll­mächtigte sich cinzufinden, ihre Forderun­gen anzuzetgen, was sich zum Beweis für dieselben in ihren Händen befindet, vvrzu- legen und sich dabei zugleich über eine güt­liche Uebcreinkunft zu erklären. Auch steht ks den Gläubigern frei, ihre Forderungen schriftlich anzumelden und damit zugleich die in" ihren Händen, befindlichen Urkunden und andere Beweis-Mittel beziehungsweise vvrzulegen und anzuzeigen. Gegen alle die­jenigen aber, weiche unterlassen werden, bei dieser Verhandlung ihre Forderungen anzumelden, oder von denen, solche nicht

aus den Gerichts-Akten bekannt sind, wird am Schluß derselben der Ausschluß von der gegenwärtigen Masse ausgesprochen werden. Den 17. Mai 1824.

K. OberamtSgericht. Oberamtsgerkcht Horb Hochdorf, ObcramtS Horb. ( Edic- tal. Ladung einrS Verschollenen.) Martin Marquart von Hochdorf, welcher das 71- Jahr zurückgelegt, und schon längst verschollen ist, oder dessen nächste LeibeS- erben werden hiemit aufgefordert, sich bin­nen yo Tagen bei dem Waisengericht zu Hochlwrf zu'melden, und ihre etwaigen Ansprüche auf"das in circa Zoo fl. bestehen­de Vermdgen deS Marquart geltend zu ma­chen, widrigenfalls nach Ablauf dieser Frist diese» Vermdgen an dessen bekannte Erben nach den bestehenden gesetzlichen Bestimmun­gen ausgefolgt werden wird.

Horb, den 19 . Mai 1824'

K. OberamtSgericht. Eutingen, Oberamts Horb. (Edic- tal-Ladunz eines Verschollenen.) Benedict Gfrbrer von Eutingen , welcher das 70 . Iahe zurück gelegt hak, und schon längst verschollen jst, oder dessen nächste Leibeser- bcn werden hiemit aufgefordert, binnen 90 Tagen bei dem Waisenzerichl zu Eutingen sich zu melden, und ihre etwaigen Ansprü­che auf das Vermdgen des Gfrbrer geltend zu machen, widrigensfalls nach Ablauf dieser Frist dieses Bcrmbgen an dessen be­kannte Erbe» nach den bestehenden gesetzli­chen Bestimmungen ausgefolgt werden wird.

Horb den 29 . Mai I 824 .

K. Oberamtsgerjchk. Cameralamt Tübingen.

Tübingen. (Früchte-Verkauf.) An An dem künftigen Dienstag, den 3 . diess,