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Uebcr die Abhaltung des dießjährizen-land» wirthschafilichen Partikular-Festes dahier wird ein besonderes Programm im Drucke erscheinen, man findet jedoch für zweckmä­ßig, diejenigen Landwirthe in der Nahe und Ferne vorläufig zu benachrichtigen, daß bas landwirthschaftliche Partikular-Fest da­hier am 15. Juni d. I. Statt finden wer­de. Ausser den 16 Königin Preis-Medail­len wird auch Heuer der hiesige landwirth- fchastliche Bezirks;Verein 11 Geld-Preise an diejenigen Landwirthe, welche pveis- wükdiges Vieh zur Scharr krisgen,, und keine Kdnigl. Preis-Medaillen erhalten, durch seinen Vorstand- austheilen lassen. Um den entfernten und minder bemiittelten Diehhaltern die Theilnahme an dem Feste zu erleichtern, und in Rücksicht,, daß die Pferde-, Farren-,. Schaaf« und Schwein- Besitzer mit vieler Mühe zu kämpfen ha­ben, bis sie ihre Thiere auf den Schau­platz bringen, hat die OberamlS-Körper­schaft beschlossen, daß jeder, der einen Z oder 4jährigen fehlerfreien- Hengst aus was immer für einer Gegend des Landes zum Feste bringt ^ für jede Stunde Entfer­nung hin und her ZO kr. Reise-Entschä­digung aus der Amtspflrg-Eaffe sich zu er­freuen haben solle» Die zjährigen Hengste können zwar auf die Kdnigl. Preis-Me­daillen nach dem Gesetz keinen Anspruchs machen, dagegen wird der hiesige land- wirthschaftiicheBezirks-Verein betAnsther- lung seiner Preise auf schdne und fehler­freie Zjährtge Hengste besondere Rücksicht nehmen.

Die Reise - Entschädigung für jeden Schaafhalter, Farren- und Schwein-Be­sitzer besteht ohne Rücksicht der Entfernung in 2 fl. 42 kr. und wenn ein Schaaf- Hal­

ter Widder und Mutter-Schaafe zugleich zur Schau bringt, so erhält ein solcher die doppelte Entschädigung.

Die Preise beim Pferde-Rennen beste­hen in 4 , z, 2 und 1 Kronenthaler nebst seidenen- Fahnen. Am Tage des Festes wird dahier auch ein Pferdemarkt abgehal- ten und einem stadträthlichen Beschluß ge­mäß hat sich derjenige, welcher sein Ijähri. geS Fohlen um den höchsten Preis verkauft, eines PrämiumS von 2 fl. 42 kr. zu er, freuen, und eben so erhalten die, welche ihre Lund Zjahrigcn Fohlen ohne Rücksicht des Geschlechts um den höchsten Preis ver­kaufen, je ein Pramium von 5 fl. 24 kr. aus der Stadt-Caffe. Nach beendigter PrciS- Derthcilung werden verschiedene Volks-Be kustigungen Statt finden, als: ein große« Htrschschießen mit bedeutenden Gewinnsten, ein Sackspringen, Baumklettern rc. woran jede«: Liebhaber Theil nehmen kann.

Die von der Amtskbrpcrschaft ge­troffene Einrichtung läßt hoffen, daß das hiesige Fest diese« Jahr recht zahlreich werde besucht werden, und es wird nur noch be­merkt, daß für die Unterbringung der ein­zelnen MehgaAungen hinlänglich gesorgt und am Tage des Festes weder Brücken- noch Pflaster-Geld erhoben werde.

Den 9 . Mai 1824.

K. Oberamt.

Rottenburg. Die Orts-Vorsteher werden, hiemit aufgefordert, die Tanz-Tax» Verzeichnisse und die Urkunden über die an­gefallenen Zucht- und Waisenhaus-Gebüh. ren von den Monaten April und Mai auf den 1 . Juni d. I. unfehlbar einzufenden und zugleich von den Kdnigl. Pfarrämtern dje vvrgeschriebenen Urkunden über die? vom 1. Juni 1823 bis 1 . Juni 1824 an-