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Uebcr die Abhaltung des dießjährizen-land» wirthschafilichen Partikular-Festes dahier wird ein besonderes Programm im Drucke erscheinen, man findet jedoch für zweckmäßig, diejenigen Landwirthe in der Nahe und Ferne vorläufig zu benachrichtigen, daß bas landwirthschaftliche Partikular-Fest dahier am 15. Juni d. I. Statt finden werde. Ausser den 16 Königin Preis-Medaillen wird auch Heuer der hiesige landwirth- fchastliche Bezirks;Verein 11 Geld-Preise an diejenigen Landwirthe, welche pveis- wükdiges Vieh zur Scharr krisgen,, und keine Kdnigl. Preis-Medaillen erhalten, durch seinen Vorstand- austheilen lassen. Um den entfernten und minder bemiittelten Diehhaltern die Theilnahme an dem Feste zu erleichtern, und in Rücksicht,, daß die Pferde-, Farren-,. Schaaf« und Schwein- Besitzer mit vieler Mühe zu kämpfen haben, bis sie ihre Thiere auf den Schauplatz bringen, hat die OberamlS-Körperschaft beschlossen, daß jeder, der einen Z oder 4jährigen fehlerfreien- Hengst aus was immer für einer Gegend des Landes zum Feste bringt ^ für jede Stunde Entfernung hin und her ZO kr. Reise-Entschädigung aus der Amtspflrg-Eaffe sich zu erfreuen haben solle» Die zjährigen Hengste können zwar auf die Kdnigl. Preis-Medaillen nach dem Gesetz keinen Anspruchs machen, dagegen wird der hiesige land- wirthschaftiicheBezirks-Verein betAnsther- lung seiner Preise auf schdne und fehlerfreie Zjährtge Hengste besondere Rücksicht nehmen.
Die Reise - Entschädigung für jeden Schaafhalter, Farren- und Schwein-Besitzer besteht ohne Rücksicht der Entfernung in 2 fl. 42 kr. und wenn ein Schaaf- Hal
ter Widder und Mutter-Schaafe zugleich zur Schau bringt, so erhält ein solcher die doppelte Entschädigung.
Die Preise beim Pferde-Rennen bestehen in 4 , z, 2 und 1 Kronenthaler nebst seidenen- Fahnen. Am Tage des Festes wird dahier auch ein Pferdemarkt abgehal- ten und einem stadträthlichen Beschluß gemäß hat sich derjenige, welcher sein Ijähri. geS Fohlen um den höchsten Preis verkauft, eines PrämiumS von 2 fl. 42 kr. zu er, freuen, und eben so erhalten die, welche ihre Lund Zjahrigcn Fohlen ohne Rücksicht des Geschlechts um den höchsten Preis verkaufen, je ein Pramium von 5 fl. 24 kr. aus der Stadt-Caffe. Nach beendigter PrciS- Derthcilung werden verschiedene Volks-Be kustigungen Statt finden, als: ein große« Htrschschießen mit bedeutenden Gewinnsten, ein Sackspringen, Baumklettern rc. woran jede«: Liebhaber Theil nehmen kann.
Die — von der Amtskbrpcrschaft getroffene Einrichtung läßt hoffen, daß das hiesige Fest diese« Jahr recht zahlreich werde besucht werden, und es wird nur noch bemerkt, daß für die Unterbringung der einzelnen MehgaAungen hinlänglich gesorgt und am Tage des Festes weder Brücken- noch Pflaster-Geld erhoben werde.
Den 9 . Mai 1824.
K. Oberamt.
Rottenburg. Die Orts-Vorsteher werden, hiemit aufgefordert, die Tanz-Tax» Verzeichnisse und die Urkunden über die angefallenen Zucht- und Waisenhaus-Gebüh. ren von den Monaten April und Mai auf den 1 . Juni d. I. unfehlbar einzufenden und zugleich von den Kdnigl. Pfarrämtern dje vvrgeschriebenen Urkunden über die —? vom 1. Juni 1823 bis 1 . Juni 1824 an-