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n^vrtr daher alle Glaublger des Beißle un­ter dem RechtSnachrheile des Ausschlußes hiemit >:usgefvcdert, sich an gedachtem Tag und Ort Vormittags - Uhr entweder in Person, oder durch genugsam Bevollmäch­tigte cinzusinden, um ihre Forderungen ti- quidiren und sich über einen zu versuchen­den Borg- oder Nachlaß-Vergleich äußern zu können.

Den 7. Mai 1824.

K. Oberamtsgericht.

Oberamtsgericht Rottenburg.

Rottenburg a. N. ( Schulden - Li­quidationen.) In nachstehenden Gannt- fachcn werden an. den angezeigten Tagen je Morgens 8 Uhr die Schulden - Liquida­tionen vvrgenommen und dabei Vergleichs- Versuche gemacht werden, und zwar bet

1) Johann Martin Buchfink,. Bürger und GaffenwirthvonNelliugsheim, am Don­nerstag den 10. Juni auf dem Rath, Hause i» Remmingshcim;

2 ) Konrad Nill, Belsen Nisi's Sohn, We­bers von Bodelshausen, am Montag den lei. Juni auf dem Rathhaus in Bodeishausen.

Alle diejenigen, welche aus irgend einem Grund Ansprüche an diese Ganntmaffen zu machen, oder sich etwa für die Gcmcin- schuldner verbürgt haben, werden daher aufgefordert, sich an den festgesetzten Liqui- dations-Tagfahrten entweder in Person oder durch gehörig Bevollmächtigte cinzu­smden, ihre Forderungen anzuzeigen, was sich zum Beweis für dieselbe in ihren Hän­den befinde! vorzulcgen und sich dabet zu­gleich über eine gütliche Uebercinkunft zu erklären. Auch steht es den Gläubigern frei, ihre Forderungen schriftlich anzumek» den, und damit zugleich die in ihren Hän­

den befindlichen Urkunden, ober andere Be» weis - Mittel beziehungsweise vorzulegen und anzuzeigen.

Gegen alle diejenigen, welche unterlas­sen werden, bei diesen Verhandlungen ihre Forderungen anzumelden, wird am Schluß derselben der Ausschluß von den gegeuwar, tigen Mafien ausgesprochen werden.

Den 29« April 1824.

K. Oberamtsgericht.

Oberamtsgericht Nagold.

Nagold. Um den sich immer erneuern­den Schuldklagen gegen Jung ToviaS Steimlr, Metzger zu Wildbng, norma­len Lieutenant und darauf Ober - Umgel­der zu Balingen, welche wegen Mangel an allem Vermögen unbefriedigt bleiben müssen, für die Zukunft vorzubeugen, sieht man sich zu der öffentlichen Warnung ver­anlaßt, keinen Contract auf Borg mit dem» selben zu schließen.

Den 24. April 1824.

K. Oberamtsgericht.

Nagold. Zur Schulden-Liquidation Verbunden mit einem Versuch zu einem Borg- oder Nachlaß-Vergleich in der Gannt- Sache de- verstorbenen Rothgerbcrs und Stadlraths, Gottfried Adam Lehre, ist Dienstag der 1- Juni anberaumt, und wird solche Morgens 8 Uhr in dem Nathhaus zu Nagold beginnen.' Die Gläubiger, welche hiebei weder in Person, noch durch Bevollmächtigte erschei­nen und ihre Forderungen nicht gehörig beweisen, oder wegen derselben und der et­waigen DorzugS-Rechte keine schriftlichen Recesse auf den bestimmten Termin cinrei- chcn, werden durch den am Schluffe der Verhandlung auSzusprecheNdrn Präclusiv- Bescheid von der Gannk. Masse ausgr-