.che, so wie ei» Borgs ober Nachlaß» Ber« gleichs- Versuch auf dem Nathhaus in Jm- menhansen vorgenommen werden wird. Hie» zu werden nun alle Gläubiger deS Bauer mit dem Bemerken vorgeladen, daß gegen die Nichterfcheinenden am Schlüsse der Ver, Handlung der Präclusiv - Bescheid ausge­sprochen werden wird.

Den 26. April 1624.

K. Oberamtsgericht.

Oberamtsgericht Rottenburg. Rottendurg. (Gläubiger» Vorla» düng.) ES wird in der rechtskräftig gewvr» denen Gannt-Sach«,

1 ) des weil. Jakob von Au, Bürgers

und Bauren zu Thalheim, am Montag den Li. Mai, und '

2) des Peter Steinhilber, TraubenwirthK Sohn zu Möstrngen, am Dienstag den 1. Juni.

Jedesmal Vormittags g Uhr, auf dem RachhauS der genannten Orte, dir Schul» denliquidation, in Verbindung mit einem Vergleichs-Versuch, vorgenommen werden. Di« Gläubiger und Bürge« haben hiebey ihre Ansprüche entweder in Person, oder durch gehörig Bevollmächtigte anzumelden, oder aber schriftliche Recesse einzureichen, widrigenfalls unmittelbar nach der Liqur» Lations - Handlung diejenigen, welche ihre Forderungen anzuzeigen unterlassen haben, durch Bescheid von obigen Massen auSge- schlossen werden.

Den 27. April 1824.

K. Oberamtsgericht.

Oberamtsgericht- Nagold.

N a g o k d. (Untrrpfandsbuch - Erneue­rung.) Die Gemeinde Egenhausen, dift jeitigen Bezirks, hat di« Erlaubniß erhalt

ten, ihr UnterpfandSbuch erneuern lassen zu dürfen, daher all« diejenigenPecfonen, wel- che auS irgend einem Grunde Anforderun­gen an Egenhäuser Bürger, welche aus Eigenthums Pfand oder andere dingliche Rechte sich gründen, zu wachen haben, hiemit ausgefordert werden, von heute an inner ZO Tagen die in Händen habenden Original -Documente oder be» glaubigten Slbschriften von solchen der hiesi» gen Stadtschrriberrr um so mehr cmzu- senden , alS nach Verstuß dieser Zeit mit der Renovation angefangen , und somit die sich säumenden Gläubiger sich selbst beizumessen haben, wenn auf ihre allenfallstgen Ansprü- che kein« Rücksicht genommen werden wird Den 7. April 1824.

K. Oberamtsgericht. Nagold. Um den sich immer erneuern­den Schuldklagen gegen Jung TodiaS Steimle, Metzger zu Wildberg , verma­len Lieutenant und darauf Ober » Umgel­der zu Balingen, welche wegen Mangek an allem Vermögen unbefriedigt bleiben müssen, für die Zukunft vorzubeugen, sieht wan sich zu der öffentlichen Warnung ver­anlaßt, keinen Co»iract auf Borg mit dem­selben zu schließen.

Den 24. April 1824.

K. Oberamtsgericht.

Oberamtsgericht Horb Horb.. (Diebstahls.Anzeige.) I» der Nacht vom d. Mts., um halb 2 Uhr, ist dem Juden Hirsch Maier zu Mührin» gen von seinem Gefährte einBallen mitWaa, ren, welche ungefähr eine halbe Stunde vor­her aufgepackt worden, entwendet worden.

Die Waaren bestehen in 1 Stück dunkelgrün Tuch zu 27^ Ellen» xer Eütz S st.