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Salr-Eknschwärzung zur Anzeige bringt, -c» Erlös auS dem covfiScirten Salz nach Abzug etwaiger, mit dem Transport und Verkauf d«S Salzes verbundener Unkosten, so wie die Hälfte an den baar eingehenden Geldstrafen als Anbring» Gebühr zu beziehen habe.
Stuttgart, den y. Januar 1824.
Oberamtsgericht Tübingen.
Tübingen. ( Gläubiger«Aufruf.) Ueber daS Vermögen deS Müllers Adam Sltörz von Derendingen wurde unterm lOtrn -Januar d. I. der Gannt erkannt, und zur Liquidation der Forderungen der Gläubiger auf
Samstag den 7. Februar Termin angesezt. Es werden daher sämtliche Gläubiger des Stvrz hiemit aufgefor- dert, an gedachtem Tag« Vormittags y Uhr auf dem Rathhaus in Derendingen zu erscheinen, um ihre Forderungen riquidkren und sich über eine«. Borg - oder Nachlaß, Vergleich, wenn er vorgeschlagen würde, äußern zu können. Gegen die Nicht - Er' .scheinenden wird gleich nach der Verhandlung der Ausschluß-Bescheid ausgesprochen werden.
Den 15. Jan. 1824.
K. OberamtSgericht.
Cameralamt Tübingen.
' Oberndorf und Poltringen» (Verkaufeines Schaafwaide-Rechts.) Nach einem Befehl der höhern Behörde solle mit der in der Nummer 7 dieses Blatts ««gezeigten Verleihung des Herrschaftlichen Schaafwaide - und Pförch-Ankheils zu Oberndorf und Poltringen auch ein Verkaufs -Versuch verbunden werden, welcher am
Dienstag brn L. Febr. I. Vormittags io Uhr, auf dem Rathhaus« zu Oberndorf mit dem VerpachtungS-Der, suche vorgenommen werden wird.
Dir Kaufsliebhaber haben sich mkt authentischen Zeugnissen über ein zureichendes Vermögen auSzuweifen.
Tübingen d«v 24. Jan. 1624.
K. Kameralamt»
Oberburgermeksteramt Tübingen.
Tübingen. Gegen den ehemaligenBe- dienten im evangelischen Seminarium all, hier, Christoph Bechert ledig, sind mehrere Schulden «ingeklagt, zu deren Bezahlung di« Mittel nicht zureiche»; um daher feinem Vermögens- und Schuldeuzustaüd auf den Grund sehen zu können, werden alle, welche eine Forderung an de» Beckert machen, aufgefvrderk, solche voll heule an innerhalb 4 Wochen bei der Unterzeichneten Behörde anzuzeigen.»
Den 17. Jan. 1824.
Oberburgermeisteramt»
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Hailfingen, Rottenburger Oberamts. Die Ehefrau des Bürgers, Honorar Epple allhier, Regina, gebohrne Rebmann, hat sich vor dem Gemeinderath verbindlich gemacht, sowohl die Schulden ihres Mannes, als auch ihre- SchwehrS, Aloiö Epple, gegen Abtretung ihres gesammten Vermögens; nörhigen Falls von ihrem Beibringen zu übernehmen, und zu berichtigen. Auf ihr Ansuchen werden daher dir Honorat — und die Alois Epple'schen Gläubiger vorgela, den, ihre Forderungen bei dem Gemeinderath dahier, binnen einer Frist von zo Tagen, um so grwißer mit den nöthigen Beweisen einzureichrn, als sich sonst das