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Salr-Eknschwärzung zur Anzeige bringt, -c» Erlös auS dem covfiScirten Salz nach Abzug etwaiger, mit dem Transport und Verkauf d«S Salzes verbundener Unkosten, so wie die Hälfte an den baar eingehen­den Geldstrafen als Anbring» Gebühr zu beziehen habe.

Stuttgart, den y. Januar 1824.

Oberamtsgericht Tübingen.

Tübingen. ( Gläubiger«Aufruf.) Ueber daS Vermögen deS Müllers Adam Sltörz von Derendingen wurde unterm lOtrn -Januar d. I. der Gannt erkannt, und zur Liquidation der Forderungen der Gläubi­ger auf

Samstag den 7. Februar Termin angesezt. Es werden daher sämt­liche Gläubiger des Stvrz hiemit aufgefor- dert, an gedachtem Tag« Vormittags y Uhr auf dem Rathhaus in Derendingen zu er­scheinen, um ihre Forderungen riquidkren und sich über eine«. Borg - oder Nachlaß, Vergleich, wenn er vorgeschlagen würde, äußern zu können. Gegen die Nicht - Er' .scheinenden wird gleich nach der Verhand­lung der Ausschluß-Bescheid ausgespro­chen werden.

Den 15. Jan. 1824.

K. OberamtSgericht.

Cameralamt Tübingen.

' Oberndorf und Poltringen» (Verkaufeines Schaafwaide-Rechts.) Nach einem Befehl der höhern Behörde solle mit der in der Nummer 7 dieses Blatts ««gezeigten Verleihung des Herrschaftli­chen Schaafwaide - und Pförch-Ankheils zu Oberndorf und Poltringen auch ein Verkaufs -Versuch verbunden werden, wel­cher am

Dienstag brn L. Febr. I. Vormittags io Uhr, auf dem Rathhaus« zu Oberndorf mit dem VerpachtungS-Der, suche vorgenommen werden wird.

Dir Kaufsliebhaber haben sich mkt authentischen Zeugnissen über ein zurei­chendes Vermögen auSzuweifen.

Tübingen d«v 24. Jan. 1624.

K. Kameralamt»

Oberburgermeksteramt Tübingen.

Tübingen. Gegen den ehemaligenBe- dienten im evangelischen Seminarium all, hier, Christoph Bechert ledig, sind mehrere Schulden «ingeklagt, zu deren Bezahlung di« Mittel nicht zureiche»; um daher fei­nem Vermögens- und Schuldeuzustaüd auf den Grund sehen zu können, werden alle, welche eine Forderung an de» Beckert ma­chen, aufgefvrderk, solche voll heule an innerhalb 4 Wochen bei der Unterzeichneten Behörde anzuzeigen.»

Den 17. Jan. 1824.

Oberburgermeisteramt»

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Hailfingen, Rottenburger Ober­amts. Die Ehefrau des Bürgers, Hono­rar Epple allhier, Regina, gebohrne Reb­mann, hat sich vor dem Gemeinderath verbindlich gemacht, sowohl die Schul­den ihres Mannes, als auch ihre- SchwehrS, Aloiö Epple, gegen Abtretung ihres gesammten Vermögens; nörhigen Falls von ihrem Beibringen zu überneh­men, und zu berichtigen. Auf ihr An­suchen werden daher dir Honorat und die Alois Epple'schen Gläubiger vorgela, den, ihre Forderungen bei dem Gemeinde­rath dahier, binnen einer Frist von zo Ta­gen, um so grwißer mit den nöthigen Beweisen einzureichrn, als sich sonst das