srotttndiirg. (Schuldenliquidation.) Nachdem gegen den Joseph Kienzle von Obernau daS Gannt - Verfahren rechts, kräftig erkannt worden ist, werden alle diejenigen, welche an denselben »in« Fvr, derung, aus welchem Rechts »Grunde eS auch sep, zu machen haben, vorgekaden , ihre Ansprüche, und deren Vorzugs - Rechte an der zur Schuldenliquidation auf Montag den 16. Febr. d. I. Vormittags L Uhr beliimmten Tagfarth auf dem Rattzhaus zu Obernau geltend zg machen, und sich auch in Ansehung ei, «es Nachlaß - Vergleiches zu erklären, widrigenfalls sie durch den an demselben Tag erfolgenden gerichtlichen Bescheid von Her gegenwärtigen Masse ausgeschlossen werden würden.
Den L. Jan« 1824.
K. OberamtSgericht.
OberamtSgericht Horb.
Nord stetten, OberamtsgerichtöHotb. (Gläubiger Vorladung und Schulden, Li, quidation.) In der Ganntsache des Juden Abraham Franck von Nordstetten, ist zur Schulden »Liquidation Tagfahrt auf Montag den 26. Jan. 1824. bestimmt worden.
Sämtliche Gläubiger dieses Schuldners, wie dessen Bürgen, haben daher am gedachten Tage Vormittags 8 Uhr auf dem Rathhause zu Nordstetten persönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte zurr« scheinen, und ihre in Händen habende Ur» künden über ihre Forderungen, und Vor» zugs - Rechte vorzulegen , auch sich rück» sichtlich eines Borg oder Nachlaß - Ver, gleichS zu erklären.
Di« nicht erschinene Gläubiger werden Unmittelbar nach der Liquibationshand»
lung durch Bescheid von der gegenwärti» gen Masse ausgeschlossen werden.
Horb, den 24. Decbr. 1823.
K. OberamtSgericht.
Horb. (Edictalladung des Juden Ab, raham Schmai von Rexingrn.) Abraham Schmai von Rexingen, welcher wegen Fälschung eines Paßes in Untersuchung stund, und gegen juratorische Eaution ent» lassen war, hat sich vor Eröffnung des in seiner Untersuchungs « Sache gefällten vberrichterlichen Erkenntnisses aus seinem Wohn. Ort entfernt, ohne daß sein jeziger Aufenthalts, Ort bekannt ist.
Derselbe wird daher edictaliter aufge, fordert, sich binnen 90 Tagen vor das Unterzeichnete Oberamtsgericht zu stellen, und sich über seine Entfernung zu recht- fertigen, wozu demselben für den ersten Termin M, für den zweite» 30, und für den dritten wieder 30 Tage unter dem Präjudiz vorgestrekt werden, daß, wenn der Vorgeladene innerhalb dieser Frist nicht «rschemen sollte, derselbe mit Stekbriefen verfolgt werden solle.
Den 5. Jan. 1624.
K. Oberamtsgericht«
Cameralamt Rottenburg.
Rotten bürg. In Gemäßheit höheren Auftrags wird die unterzeichnet« Stelle mit der herrschaftlichen — vormaligen Scharfrichters Wohnung samt Zugehör zu Rottenburg einen VerpachtungS» und Ver, kaufs»Versuch vornehmen.
Das Gebäude ist im Jahr 1697. aufgeführt worden,—63.^ lang, 20. ^ breit, und 2 Stock hoch.
Der ite Stock, welcher von Stein,
enthält 1 Stallung zu 2 Pferden, und 4