vom 2. August, fär vlypbtvdt erklärt, und ihm vom Grmeinderath Lustnau, der Ge­meinderath Winter als Pfleger aufgestellt, Welches hiedurch mit dem Bemerken be­kannt gemacht wird, daß, wer demselben Kahrniß u. f.w. ohne Wissen seines Pfle, gers abkauft, oder Geld borgt, zur Zu­rückgabe des Gekauften angehaltrn werden wird, und den Verlust ohne Erfaz zu lei­den hat.

Den 6. Aug. 1833.

K. Oberamtsgericht.

Tübingen. (Mundtsdt-Erklärung.) Eonrad Vollmer, PeterS Sohn von Duß­lingen wurde durch Beschluß vom Y.Aug. für mundtodt erklärt, und ihm Johannes Mök alS Pfleger aufgestellt, waS hiemit zur Nachachtung bekannt gemacht wird.

Den 13. Aug. 1823.

K. OberamtSgericht.

Tübingen.' (Aufstellung ein-S Pfle, gerS.) Dem Georg Adam Schik ist nach seiner Wahl in -er Person deS Schuhma- chermeisters Georg Thomas Schik, feines Bruderö ^ein Pfleger bestellt worden, waS hiemit bekannt gemacht wird.

Den 13. Aug. 1323.

K. Oberamtsgericht.

Oberamtsgericht Nagold.

Nagold. (Gläubiger Aufruf.) Um dem Schuldenwesen deS Rappenwirths Michael Rapp zu Walddorf auf den Grund zu kommen, werden hierdurch alle Dieje­nigen, welche an gedachten Rapp aus irgend einem Grunde eine Forderung zu Machen haben, aufgefordert, E

Donnerstag den 2. Oktober.

Morgens 8 Uhr in dem Rathhaus z» Walddorf entweder in Person, oder durch rechtsgültig Devollmächtigte zu erscheinen.

ihre Forderungen anzugeben, und gehörig zu erweisen, oder solches bis zu obigem Tage durch schriftliche Recesse zu thun, widrigenfalls ste sich dir nachteilige Folg« selbst zuzuschreiben haben, daß jhre For­derungen bey der etwa nachfolgenden Schul, den - Verweisung unberükstchtigt bleiben.

Den iS. Aug. 1823.

K. Oberamtsgericht.

Rottenburg. (Gläubiger-Dorla, düng.) Nachdem gegen den vor einigen Jahren sich hier aufgehaltenrn Schauspie­ler Friedrich Carli sehr viele Schulde» «in­geklagt worden waren, wurden im April 1822. dessen Effekten mit Beschlag belegt« Nach dem hierüber anfgenommenrn Jnven, tarium beträgt dessen fämmtlicheS Vermö­gen 60 fl. 49 kr. und bestehet in alten und verbrauchten Theater-Geräthschaftrn.

Sämtliche Gläubiger werden nun auf­gefordert , ihre Forderungen binnen der Frist von 45 Tagen bei der Unterzeichneten Be, Hörde rinzuklagen, widrigenfalls nach die, ser Zeit die Geräthschaften an di« bereits bekannten Gläubiger werden verabfolgt werden. Auch wird noch bemerkt, daß von gndern Schauspielern bedeutende Forderun, gen, welch« ein Vorzugs, Recht haben, bereits «iugrklagt fHd.

Den 16. Aug. 1823.

Stadtschultheissenarnt.

AußeramtUche Gegenstände.

Tübingen. Der Unterzeichnete macht hiemit die Anzeige, daß er seinen seither», gen Wohnst; verlassen hat und jezt bei Jo, Hannes Haarer, Mrzger, der Gmelin'fchen Apotheke !gegenüber, wohnt, auch weiß er rerschirdenr Posten Geld«-, welche in