Obrramtsgericht Tübingen.
Tübingen. (Aufstellung eines Me, gerS für den Buchdruker Haselmairr.) Durch das OberamtSgericht wurde dem Buchdruker Hafelmaier nach dessen Wunsch rin Pfleger in der Person des StadtrathS Kemmler ausgestellt, was hiemit bekannt gemacht wird.
Den 30. Juli 1323.
K. Oberamtsgericht.
Tübingen. (Gläubiger Vorladung.). Ucber daS Vermögen des Michael Laux, mann von Walddörf ist der Gannt unterm 29. Juli oberamlsgerichtlich erkannt wor- den. Es werden nun alle Gläubiger des Lauxmann auf
Mittwoch den 27. Aug. d. I. vorgeladen, an welchem Tag sie Vormittags 9 Uhr auf dem Rathhaus in Wald, dorf entweder in Person oder durch hinlänglich bevollmächtigte zu erscheinen, ihre Forderungen zu liquidiren, und sich über einen Borg-oder Nachlaß-Vergleich ver, nehmen zu lassen haben. Die Nichterschei, nenLen werden durch das in der nächsten Gerichtssizung auszusprechende Präclusiv- Erkenntniß von der Masse ausgeschlossen werden.
Den 30. Juli 1823.
K. Oberamtsgericht.
Oberamtsgerichr Nagold.
Nagold. Inder Gannt-Sache des Jakob Friedrich Gutekunst, Tuchrrs von Nagold wird di« Schulden - Liquidation, verbunden mit einem Versuch zu einem Borg« oder Nachlaß - Vergleich
Freitag den 5. September Morgens L Uhr in dem hiesigen Rathhause Statt haben.
Die Gläubiger, welche weder in Per, son, noch durch Bevollmächtigte bey dieser Verhandlung erscheinen, und ihre Forderung nicht gehörig beweisen, oder wegen derselben, und der deswegen in Anspruchnehmenden Vorzugs-Rechte keinen schriftlichen Receß auf den bestimmten Termin einreichen, werden durch den am Schlüsse der Verhandlung auszusprechcnden Präklusiv , Bescheid von der (Sannt - Masse ausgeschlossen werden.
Zugleich werden auch die Bürgen des Gemelnschuldners^aufgerufen, sich bei dieser Verhandlung einzufinde».
ES wird nach Möglichkeit mit dem Ausspruch des Präclusiv - Bescheids auch der— des PriorikätS, Erkenntnisses, und die Publikation deS Verweisungs-Projekts verbunden werden.
Den 30. Juli 1823.
K. Oberamtsgericht.
Pagold. (Abstellung einer Abstreichs, Verhandlung.) Da die auf Montag den 11. d. M. angeordnete Abstreichs - Ver, Handlung über die Lieferung von 10 neuen Teppichen in die hiesigen Criminal« Ge, fängnisse nicht Statt haben kann, weil diese Teppiche bestehender Verordnung gemäß von der K. Tuchfabrik in Ludwigsburg be, zogen werden müssen, so wird solches hie, mit bekannt gemacht.
Den 6. August 1623.
K. Oberamtsgericht.
Außeramtliche Gegenstände.
Tübingen. (Bitte um Einsendung der Pränumerations-Gebühren vom Intel, ligenz, Blatt.) Die Schrammischen Relikten bitten um die unverzügliche Einsendung, der noch ausstehenden Pränumerm