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Z n t e l l i g e n z« B l a t t
für die Oberamts-Bezirke
Tübingen, Rvttenburg, Nagold und Horb.
Im Verlag bei Wilh. Heinr. Schramm.
Nro. 42. Montag den 26. Mai 182z.
L. Gemeinschaftliche Oberamtliche Verfügungen.
Die Orts »Vorsteher werden aufgefor« dert^ sämtlichen in ihren Orten befindlichen Webermeistern zu eröffnen, daß am Don» nerstag den 5. Juny d. I.- in der Herberge zum Löwen dahier die allgemeine Hand« Werks -Zusamnrsnkmifr statt haben werde, und zu dem Ende die Meister ihre schul« digen alten und neuen Leggelder entweder selbst bringen, »der wenn sie selbst nicht er« scheinen können, um so gewisser schicken sollen.
- Den LZ. Mai 1S2.Z.
Die K. Oberämtnv
H> Besondere Amtliche Verfügungen. Oberamt Tübingen.
Tübingen. (An die Orts«Vorsteher.) Von K. Negierung deS Schwarzwald «Krei« seS wurde am 14. Mai d. I. folgendes an daS Oberamt erlassen. Man habe wahr« gunehmen gehabt, wie der Verfall der Nach, barschafts«Straßen täglich mehr zunehme. Es werde daher dem Oberamt der Auf« trag «rtheilt, diesen wichtigen Theil der öffentlichen Verwaltung wohl in daS Auge zu fassen und die betreffenden Orts «Vor«
steher mit aller Streng« und die Saumseli« gen durch Strafen unnachsichtlich anzuhal, ten, daß sie nicht eine Anstalt zu Grunde gehen lassen, welche für den allgemeine» Verkehr eben so nöthig als nützlich ist und welche auch überdieß mit bedeutendem Ko« sten« Aufwands hergestellt wurde. Diesem RegirrungsräthlLchen Erlaße fügt das Ober« amt bei: daß es die sämtliche Bicinal« Straßen nach Ablauf von 14 Tagen wie, der untersuchen lassen und gegen diejenigen OrtS«Vorsteher, welche in Vergüten Unter, Haltung derselben nachläßig erfunden wer« den, in Folge jenes Erlaßes, angemessene Strafen sogleich erkennen werde.
Den 24. Mai 1ö2Z.
K. Oberamt.
Oberamtsgericht Tübingen.
Tübingen. Die Schultheißen ha« den ihre Bürgerschaft mit dem veränderten Sitze des OberamtSgerichteö bekannt zn machen.
Den 22. May 1Ü2Z.
Oberamtsrichter
Hufnagel.
Tübingen. (Verschollene.) Die schon langst Verschollenen, Johann Sebastian Schwindrazheim, Schuster, und dessen
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