Verbund«» werde», wobei jeder Liebhaber freien Zutritt hat.

Den 20. April 1622.

K. Oberamt.

Rottenburg. (An die OrtS-Vor­stände.) Die Orts - Vorstände werden hie- mit persönlich verantwortlich gemacht, daß di« noch rückständige Steuern und Corpo- rations-Kosten unverzüglich an die AmtS, Pflege «ingeliefert werden, und daß die ganze Jahres-Schuldigkeit bis zur Mitte deS Monats Juni zuverläßig einkommt.

Der gegenwärtige Augenblick wo sich die Leute durch Rinden - Verkauf «ine Loo, sung machen können, ist besonders nicht un- benuzt vorübergehen zu lassem Den 17. Mai 1622.

K. Oberamt.

Rotte nburg. (An die Schultheißen, Lmter.) Die SchultheiZenämterwerden hie, Mit aufgefordert, zu sorgen, daß ») die Verzeichni,se über die für Tanz­musik eingezogenen Taxen und Stem* pelsurrogatgelder und die Urkunden über die Zucht- und Waisenhaus«Ge­bühren von AemtcrersezungenundHand- ^ Werks - Zünften mit dem Getde von den Monaten April und May auf den 1. Juny d. I. bem Oberamte,

die Jahres , Etats der Gemeinden von

EL-

auf den 13. Juny gleichfalls dem Oberamte und o) die Jahres - Etats der Stiftungen von

iszz.

auf den 13. Juny

« -em Stiftungs-Rechnungs-Revisorate in Tübingen unfehlbar übergeben werben.

UeberdicSstnd die Gemeinde, undSstft tungs, Etats doppelt vorzulegen und dem Gemeinde, Etats ist noch die Urbersicht über das ^Jemeinds - Vermögen und der darauf ruhenden Schulden nach den lezten Fonds, Berechnungen einzuverleiben.

Zugleich werden die Schulthrißenämter angewiesen, sich wegen der Urkunde» über diejenigen Taxen, welche für eine größer« Anzahl Taufzeugen als gewöhnlich beizu, ziehen erlaubt ist, vom 1. Juni 1822. biS dahin 1822. entrichtet wurden, mit den Pfarrämtern in Comwunikation zu sezen, solche von den Pfarrämtern auszuwirken, und mit den vorhin gedachten Tax-Ver, zeichmsscn auf den 1. Juny d. I. einzu, senden.

Den 12. Mai. 1623.

K. Oberamt.

Oberamtsgerrchr Rottenburg.

Bodelshaufen. (Schulden - Liqui, dation.) Um daS Schulden-Wesen deS Hanns Jerg Steinhilbers, Bauers dahier, auSeinandersezen zu können, ist zur Schul­den« Liquidation und zur Erzielung eine- Nachlaß-Vergleichs Tagfahrt aufMittwoch den 4. Juny festgesezt worden. Aus Auf, trag deS K. OberamtSgerichtS werden daher alle diejenige, welche aus irgend einem Grund Forderungen ^rn den Steinhilber zu machen haben, hiemit aufgefordert, solche an obbenanntem Tag Morgens 9 Uhr auf dem hiesigen Nathhause entweder in Person oder durch rechtsgültig Bevollmächtigte, oder auch unter Beischluß der Schuld, Ur, künden schriftlich zuliquidiren und sich Haupt, sächlich wegen des zu treffenden Nachlaß- Vergleichs zu erklären. Die nicht erschei, «ende Gläubiger werden als der Mehrheit