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Z n t e l l i g e n z . B l a t t

für die Oberamts-Bezirke

Tübingen, Rokteuburg, Nagold und Horb.

Im Verlag bei Will). Heinr. Schramm.

Nro. Z7. Freitag den 9. Mai i82Z.

I. Gemeinschaftliche Oberamtliche Verfügungen.

Tübingen. Am Dienstag den 20. Mai I. Vormittags 9 Uhr, versammelt sich die Schneiderzunft im Gasthvf zum Hirsch in Tübingen; wovon die Schnltheissen- ämter der 4 Oberämter die zu dieser Zunft gehörigen Meister, zu benachrichtigen, sie zum Erscheinen aufzufordern und ihnen die Entrichtung der Rückstände und der neuverfallenen Leggelder Lufzugebrn haben. Diejenigen M-ister- welche am Erscheinen gehindert sind, haben ihr« Schuldigkeiten SM obigen Lage hieher zu senden.

Den 7. Mai 1822.

Die K. Oberämter.

kl. Besondere Amtliche Verfügungen. Oberamt Rottenhurg.

Nvttenburg. (Ankündigung, das landwirtyschaftliche Partikular « Fest be- teeffend. ) Das bevorstehend« diesjährig« laudwirchschastlich« Partikular-Fest findet am Dienstag den 27. Mai dahier Statt, und ,s werden hiemit die Land-Wirthe, Pferde - und andere Vieh-Besizer hösiichst eingeladen, sich ,,,il ihren Hausthiereirbei -i eiligen Fest« einzufinden,und um

die ausgesczten Preise zu bewerben, wer­tere bestehen in 16 Preismedaisien; «S wer< den aber auch Heuer zur Aufmunterung für die Viehzucht von dem landwirthschaft­lichen Bezirks - Verein in Rottenburg 8 Prä­mien unter diejenigen, welche prciswürdi- ges Vieh zur Schau bringen, und. keine -Preis-Medaillen erhalten, vertheilt, wer­den. Unmittelbar nach der Preis - Verthei- lung wird das Psrde - Rennen angeordnet; der erste Preis besteht auS 4 Kronenthalern, der zweite aus drey, der dritte vom hiesi­gen landwirthschaftlichen Bezirks, Verein auSgeftzte aus zwei, und der vierte PrriS aus einem Kronenthaler.

Die Eigenschaften, welche die zur Preis, Bewerbung vorgeführt werdende Hausthi'ere befizen müssen, sind längst bekannt, und es wird nur bemerkt, daß die Orts-Zeug­nisse über die Herkunft, und das Älter des Viehes und über die Zeit dcS Beistandes vberamtlich beglaubigt sein müssen.

Da die hiesige Stadt berechtigt isi, am Tage deS landwirthschaftlichen Festes einen Pferde- Markt abzuhaltcn, und nicht nur demjenigen, der sein Pferd um den höch- -sten Preis verkauft, eine Prämie von 2 Kronenthalern, sondern überdies noch L

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