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In t e l l i g e n z. B l at t

für die Oberamts - Beerte '

Tübisge», Rottrnborg, Nazvld und Horb.

Im Verlag bei Wilh. Heinr, Schramm.

Nro. 29. Freitag den Ll. Apnl 182Z.

l. Gemeinschaftliche Oberamtliche Verfügungen; Keine.

H. Besondere Amtliche Verfügungen.

Oberamr Horb.

<Horb) Nach einem Dekret der König!. Regierung des Schwarzwald Kreises, äll.

I . April d. I. ist di« erledigte Ober, Amts - ArztS , Stelle, dem bisherigen Verweser derselben, I.t. Haffner von Horb, früh«, ausübender Arzt i« Nsrrenbnrg, übertragen worden, was hiemik zur Kennt, niß gebracht wird.

Horb den 7. April 1825.

Königs. Obersmt.

Obdramt Sigmaringen.

Harthausen. (Erneuerung des Un, ketpfandbuchs.) Das Unterpfandbuch der dißanitlichen Gemeinde 'Harthausen wird mit Bewilligung der H. H. Negierung vom 24. v. M. Fol. 591 erneuert werden.

Wer daher von der Gemeind« oder ein­zelnen Einwohnern von Harthausen eine mit grrichtlichem Unterpfand« versehene Forde­rung besizt, welche das liegende oder fah­rende Vermögen des Schuldners auf irgend «ine Art beschwert, sie sey förmliche Obli­gation, bedekte Gannrverweisung, Caution oder in welcher Art gefertigt, wird HL«,

mit aufgerufen, di« dißfallsigen Urkunden in Originale, oder in beglaubigter Ad, fchnst, an das unterfertigte Oberamt bin, neu Lagen um so gewisser «inzusenden, als »ach Umfluß dieser Zeit die nicht vor, gelegt«, obgleich gerichtlich gefrrtigtePfand- b-sief« nicht mehr geachtet, sondern für kraftlos erklärt werden müßten.

Für die Eintragung, Bescheinigung, ZiEüchgäh« der Zuströme«« haftet ,-aS llüterferrkgtr Oberamt, und di« Gillr.?tg«r habenihren ftankirten Eingaben dem Stück« nach 6 kr. als Gebühr beizuscgen.

Sigmaringen d«n ö. Merz 1623.

H. H. Oberamr«

Oöeramtsgericht Tübingen.

OderamtS - G «ri ch t Tübingen. (Steckbrief.) Der hienach^ signalisirte Pe, ter Esel, ohne Profession, von Alt-Obern, dorf, welcher in Folge der dahier vorge, nvmmcnen Untersuchung eine ihm vom K. Gerichtshöfe für den Schwarzwaldkreis , zuerkannre Zwangs - Arbeitshaus - Strafe zu erstehen hat, hat sich auS seinem Wohn, orte entfernt, ohne daß sein Aufenthalt bis jezt ausgekundschastetwerden konnte. Sämt, liche verehrliche inn, und ausländische Be,