Tübingen. (Gläubiger-Vorladung.) Vermöge gerichtlichen Beschlusses werden die Gläubiger deS Büchsenmachers Carl Nisch von Tübingen, welcher sich Hoffnung macht, sich mit ihnen gütlich zu vereinigen, hiemit aufgefordert

am Freitag den 2t. Merz d. I.

Nachmittags 2 Uhr,

in Person oder durch hinlänglich Bevoll­mächtigte vor dem Oberamtsgerichte zu erscheinen, sich über die Vergleichs-Vor­schläge die ihnen gemacht werden, zu er­klären, und im Fall ein Vergleich nicht zu Stande kommt, ihre Forderungen zu liquidsten und ihre Vorzugs-Rechte auS- zuführen, widrigenfalls sie durch das am Ende der Verhandlung auszusprechende Präclusiv - Erkenntniß von der gegenwär­tigen Masse ausgeschlossen werden.

Den 28. Febr. 1823.

K. Oberamtsgericht.

Tübingen. Ueber daS Vermögen des weil. Johannes Löffler, gewesenen Bür­gers und Händlers zu Gbnningen, bei dessen Eventual-Theilung sich ein Activ- Vermögen von 812 ff. 39 kr. und mit Ein­rechnung deS Beibringens deS WeibS

> 1316 ff. 31 kr. Schulden sich ergeben, hat das Königl. OberamtS - Gericht dahier durch Decret vom heutigen Tage den Con­cors erkannt und zur Liquidation der For­derungen der Gläubiger und zur Ausfüh­rung ihrer Vorzugsrechte auf

Montag den 24. Merz d. I. Termin angesezt.

Es werden daher alle diejenigen, welch« an Johannes Löffler etwas zu fordern ha­ben, aufgefordert, an gedachtem Tage früh ö Uhr in Person oder durch hinlänglich Bevollmächtigte, deren Benennung, wenn

mit den erforderlichen Dokumenten und mit der nöthigen Instruction ein gerichtlich be­glaubigte förmliche Vollmacht «ingeschickt wird, auch dem Oberamtsgerichte überlassen werden kann, auf dem Rathhause in Gön­ningen zu erscheinen und ihre Forderungen und deren Rechte gehörig darzuthun, wi­drigenfalls sie durch daS am Schlüsse der Verhandlung auszusprechende Präclusiv- Erkänntniß von der gegenwärtigen Concurs- masse ausgeschlossen werden.

In dieser Tagfart werden auch die Gläu­biger über die bereits provisorisch geschehen« Aufstellung eines GüterpflegerS und über die bereits getroffenen oder noch zu treffenden Verfügungen in Ansehung der Activmasse gehört, auch wird der Termin zur Publika­tion der Locations-Urtel der Gant-Ver­weisung oder eines Projektes derselben und der Güterpffegrechnung angesezt, ohne dag deshalb noch eine besondere Ladung erlassen wird; endlich wird auch ein Borg - oder Nachlaß-Vergleich versucht.

Den 25. Febr. 1823.

K. Oberamtsgericht.

Oberariitsgerrcht Horb.

Weittingen, Gerichts - Bezirks Horb. (Schuldenliquidation.) Ueber die Verlassenschafts-Masse deü zu Weittingen verstorbenen Kaplans, Philipp Edmund Herbert, ist der Gannt erkannt, und zur Schulden - Liquidation und Versuch eines Nachlaß - Vergleichs Dienstag der 8. April bestimmt.

Es werden daher die Gläubiger und Bürgen FeS Kaplan Herberts aufgefordert, an gedachtem Tag Morgens 8 Uhr auf dein RathhauS zu Weittingen entweder persön­lich oder durch gesezlich Bevollmächtigte zu erscheinen und ihre Forderungen ent-