Tübingen. (Gläubiger-Vorladung.) Vermöge gerichtlichen Beschlusses werden die Gläubiger deS Büchsenmachers Carl Nisch von Tübingen, welcher sich Hoffnung macht, sich mit ihnen gütlich zu vereinigen, hiemit aufgefordert
am Freitag den 2t. Merz d. I.
Nachmittags 2 Uhr,
in Person oder durch hinlänglich Bevollmächtigte vor dem Oberamtsgerichte zu erscheinen, sich über die Vergleichs-Vorschläge die ihnen gemacht werden, zu erklären, und im Fall ein Vergleich nicht zu Stande kommt, ihre Forderungen zu liquidsten und ihre Vorzugs-Rechte auS- zuführen, widrigenfalls sie durch das — am Ende der Verhandlung auszusprechende Präclusiv - Erkenntniß von der gegenwärtigen Masse ausgeschlossen werden.
Den 28. Febr. 1823.
K. Oberamtsgericht.
Tübingen. Ueber daS Vermögen des weil. Johannes Löffler, gewesenen Bürgers und Händlers zu Gbnningen, bei dessen Eventual-Theilung sich ein Activ- Vermögen von 812 ff. 39 kr. und mit Einrechnung deS Beibringens deS WeibS
> 1316 ff. 31 kr. Schulden sich ergeben, hat das Königl. OberamtS - Gericht dahier durch Decret vom heutigen Tage den Concors erkannt und zur Liquidation der Forderungen der Gläubiger und zur Ausführung ihrer Vorzugsrechte auf
Montag den 24. Merz d. I. Termin angesezt.
Es werden daher alle diejenigen, welch« an Johannes Löffler etwas zu fordern haben, aufgefordert, an gedachtem Tage früh ö Uhr in Person oder durch hinlänglich Bevollmächtigte, deren Benennung, wenn
mit den erforderlichen Dokumenten und mit der nöthigen Instruction ein gerichtlich beglaubigte förmliche Vollmacht «ingeschickt wird, auch dem Oberamtsgerichte überlassen werden kann, auf dem Rathhause in Gönningen zu erscheinen und ihre Forderungen und deren Rechte gehörig darzuthun, widrigenfalls sie durch daS am Schlüsse der Verhandlung auszusprechende Präclusiv- Erkänntniß von der gegenwärtigen Concurs- masse ausgeschlossen werden.
In dieser Tagfart werden auch die Gläubiger über die bereits provisorisch geschehen« Aufstellung eines GüterpflegerS und über die bereits getroffenen oder noch zu treffenden Verfügungen in Ansehung der Activmasse gehört, auch wird der Termin zur Publikation der Locations-Urtel der Gant-Verweisung oder eines Projektes derselben und der Güterpffegrechnung angesezt, ohne dag deshalb noch eine besondere Ladung erlassen wird; endlich wird auch ein Borg - oder Nachlaß-Vergleich versucht.
Den 25. Febr. 1823.
K. Oberamtsgericht.
Oberariitsgerrcht Horb.
Weittingen, Gerichts - Bezirks Horb. (Schuldenliquidation.) Ueber die Verlassenschafts-Masse deü zu Weittingen verstorbenen Kaplans, Philipp Edmund Herbert, ist der Gannt erkannt, und zur Schulden - Liquidation und Versuch eines Nachlaß - Vergleichs Dienstag der 8. April bestimmt.
Es werden daher die Gläubiger und Bürgen FeS Kaplan Herberts aufgefordert, an gedachtem Tag Morgens 8 Uhr auf dein RathhauS zu Weittingen entweder persönlich oder durch gesezlich Bevollmächtigte zu erscheinen und ihre Forderungen ent-