Nagold. Das Königliche Kameral- amt Herrenalb ist beauftragt, über di« Einrichtung zweier Lehrsäle in dem Schul* Hause daselbst, wobei die

Maurer «Arbeit . 342 st. 9 kr.

Zimmer . . 200- -

Schreiner . . 110- 18-

Schlosser . . 15 - 30 -

Schmid . . 11 - 46 -

Glaser . . 26 - 46 -

Hafner . . ib - ,

nach dem ratifizirten Ueberschlag beträgt, einen öffentlichen Abstreich im ganzen und einzelnen unter Bedingung mehrjähriger Garantie vorzunehmen, wozu das Kame- ralamt Herrenalb Montag den Zlen Fe- bruar d. I. Morgens 10 Uhr bestimmt hat, welches hiemit öffentlich bekannt ge­macht wird.

Den 22ten Januar lW3.

K Oberamt.

Oberamt Böblingen» Holzgerlingen, Oberamt Böblin- gen. (Jahrmarkt.) Die Gemeinde Holz­gerlingen hat die Erlaubniß erhalten, einen Vieh - und Krämer - Markt, zu dessen Ab­haltung sie schon früher berechtigt gewesen, Der aber seit mehreren Jahren nickt mehr abgehaltSm worden ist, auf Donnerstag nach Pem Sonntag Lätare verlegen zu dür­fen. Dieser Markt wird Heuer am 13. März erstmals abgshalren werden, und wird dieses um deswillen zur öffentlichen Kennt- nrß gebracht, weil der Markt nicht in allen heurigen Kalendern angezeigt ist.

Den 20. Januar 1623.

K. Oberamt.

Oberamtsgericht Tübingen. Nehren. Ueber die Bcrlassen- fchaft der Michael Maurischen Ehlen,«

von Nehren hat das Königs. Oberamts- . gerecht Tübingen, durch das Decret vom 9ten May 1822 den Gant ausgesprochen.

Zur Liquidation der Forderungen der Gläubiger und Ausführung ihrer Vorzugs­rechte vor dem Gemeinderath zu Nehren wurde auf Samstag den öten Februar d. I. Termin gesetzt.

Alle diejenige, welche an diese Eh- lente eine Forderung zu machen haben, werden daher aufgefordrrt, an gedachtem Tage Vormittags 9 Uhr vor dem Ge- meinderath zu Nehren entweder in Person oder durch hinlänglich Bevollmächtigte und den allenfallsigen Bürgen um so mehr zu erscheinen, ihre Forderungen und deren Rechte darzurhun und sich über einen Borg oder Nachlaß-Vergleich zu erklären, alS bei der nächsten hierauf folgenden Ober­amtsgerichtlichen Sitzung der Ausschluß- Bescheid ausgesprochen werden wird.

Zugleich wird bemerkt, daß das Acti'n Vermögen nur 16O st. dir bekannt Schulden aber 760 fl. betragen und daher nur die bevorzugten Forderungen befrie­digt werden können.

Tübingen den löten Januar 1323.

K. Oberamtsgericht.

Wank heim. Ueber die Verlassen­schaft des Georg Fridrich Kuttler, Tag­löhners von Wankheim, hat das K. Ober- amtsgericht Tübingen durch das Decret vom 7ten Dccember 1622 den Gant aus­gesprochen und wurde zu Liquidation der Forderungen der Gläubiger und Ausfüh­rung ihrer Rechte vor dem Gemeinderath Wankheim Montag den loten Februar 1625 Termin gesetzt.

Alle diejenige, welche an diese Der« laffenschaft eine Forderung zu machen