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für die Oöeramts-Bezirke

Tübingen, Nvttenblirg, Nagold und Horb.

Im Verlag bei Wilh. Heiyr. Schramm.

Nro. 6 . Montag den 2v. Januar 182z.

I. Gemeinschaftliche Oberamtliche Verfügungen; Keine.

II. Besondere Amtliche Verfügungen. Oberamt Rottenburg.

Nottenburg. (Berichtigung der Re, krutirungs-Listen, Prüfung der Befrey, ungs» Gründe und Loosziehung betreffend.) Bis Montag Hen und Dienstag den 4ten Febr. wird auf dem Rathhaus dahier in Rottenburg die Berichtigung der Rekruti, rungS-Listen und Prüfung der BefreyungS, Gründe und die Loosziehung vorgenom­men werden.

Es haben die sämtliche Rekrutirungs, pffichtigr mit ihren Ortsvorstehern in der hienach angezeigten Ordnung zu erscheinen:

Am Montag den 3. Febr. Morgens 7 Uhr: di« von den Orten: Bühl, Kie­bingen, Hirschau, Hailfingen, Hcmmen- dorf, Hirrlingen, Dettingen, Frommen, Hausen, Ergenzinzen, Eggenweiler, Nie, dernau, Obernau, Nellingsheim, Rem, mingsheim, Seebronn, Schwalldorf, Wci, ler, Wendelsheim, Wolfenhausen, Wurm, lingen. . f

Nachmittags 2 Uhr: die von Rottenburg.

Dienstag den 4. Febr. Morgens 7 Uhr: die Orte Bodelöhausen, Messingen, Oe, schingen, Osterdingen, Thalheim.

Am 4. Febr. Mittags 12 Uhr wird mit Ziehung deö Looses fortgeftrhren, wobei sämtliche Rekrutirungspflichtige des gan, zen Obcramts zu erscheinen Haben.

Den Schultheißen , Aemtern wird fol, gendes zur Nachachkung aufgegeben:

1.) haben sie dafür zu sorgen, daß all« abwesende Militairpstichtige herbeige­schafft werden und die Eltern und Vormünder auf die Folgen des .Nicht, erscheinens aufmerksam zu machen.

2>) erwartet daö Oberamt daß die Schult, heissen zu der bestimmten Zeit mit ih­ren Mannschaften hier erscheinen.

Z.) haben sie denjenigen, welche Befreiung wegen Familien - Verhältnissen oder Berufs ansprechen wollen aufzugeben, daß sie sich mit den nokhigen Zeug, nisten, Taufscheinen rc. versehen sollen.

4. ) für die abwesenden Militairpflichtigen

haben deren Eltern oder Pfleger zu erscheinen und zu losen.

5. ) Auf dem Wege hieher haben die Orts,

Vorsteher dapor zu sein, daß von den