II. Besondere Amtliche Verfügungen. Oberamt Rottenburg.

Rottenburg. (Die ReguÜrung der Beschäl-Register betreffend.) Das K. Land- Oder-Stallmeister-Amt wird die Beschäl- Negister zu Qfterdingen den 14. Febr. und zu Rottenburg den 18. §ebr. d. I. regu- ttren.

Die Orts-Vorsteher des hiesigen und Tübinger Oberamts haben dieses ihrenAmts- Angehörigen zeitlich mit dem Anfügen be­kannt zu machen, daß nach dem §. 6. der Beschäl-Ordnung nach Aufnahme des Be­schäl - Registers keine Slutten mehr zum Belegen angenommen werden, und die in der Beschäl - Ordnung §. 3. vorgeschriebcne Verzeichnisse über di.cssnigen Stritten im Alter von 4 bis 1 Z Jahren, welche nach dein Wunsche der Eigenthümer von Heng­sten der Landes - Anstalt belegt werden wol­len, und welche fehlerfrei sind, entweder an die Stadischreiberey Nottenburg oder an daS Schuldheissenamt Ofterdingen, je «ach dem der Ort der hiesigen oder der Ofterdinger Beschäl-Blatte zugekheilt ist, wenigstens einige Tage vor Regulirung der Beschäl-Register nach dem bisherigen Formular verfaßt einzusenden, damit die Haupt-Verzeichnisse in Zeiten gefertigt wer­den können.

Das Geschäft beginnt an den genann­ten Tagen jedesmal Vormittags um y Uhr, daher die Orts-Vorsteher den Bedacht dar­auf nehmen werden, daß die Stritten zur gehörigen Zeit auf den Beschäl - Blatten rinkreffen.

Zck gleicher Zeit haben auch diejenigen zu erscheinen,

a) welche als Privat«Deschälhaltcr für dieses Jahr Patente zu erhalten wün­

schen- und haben sich solche mit den in der Beschäl - Ordnung §. iZ. vorgeschrie­benen Zeugnisse zu versehen. Die im vorigen Jahre Patente erhalten haben, müssen solche milbringen, und 1>) Diejenigen Eigenthümer mit ihren 4jäh- rigen Hengsten und-Sturten, welchem diesem Jahre auf die Preise bei den landwirthschaftliche'n Partikular-Festen Anspruch machen wollen, damit diesel, ben über den Werth ihrer Pferde be­lehrt werden können.

Den 4. Jan. 1823.

K. Oberamt.

R.ottenburg. (Berichtigung der Re- krutirungs-Listen, Prüfung der Beftey- ungs- Gründe und Loosziehung betreffend.) Bis Montag den 3. und Dienstag den 4ten Febr. wird auf dem Nathhauö dahier in Rottenburg die Berichtigung der Rekruti- rungs ^Listen und Prüfung der Befteyungs, Gründe und die Loosziehung vorgcnom, men werden.

Es haben die sämtliche Nekrutiruritzs- pflichkige mit ihren Ortsvorstehern in der hlenach angczeigten Ordnung zwerschclnsn :

Am Montag den z. Febr. Morgens 7 Uhr: die von den Orten: Bühl, Kie­bingen, Hirschau, Hailfingen, Hemmen- dvrf, Herrlingen, Dettingen, Frommen- hausen,.Ergenzingen, Eggenweiler, Nie- dernaü, Obernau, Nellingsheim, Rem- mingsheim, Sechronn, Schwalldorf, Wei, ler, Wendclsheim, Wolfenhausen, Wurm­lingen.

Nachmittags 2 Uhr: chie von Rottenburg.

Dienstag den 4. Febr. Morgens 7 Uhr: die Orte BodelShauftn, Mösstngen, Oe- schingen, Osterdingen, Thalheim.