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Intelligenz-Blatt

für die Oberau,Ls - Bezirke

Tübingen, Rvttenburg mL Nagold.

Im Verlag bei Wilh. Heinr. Schramm.

Nro. 96. Montag den 2. December 182:

I. Gemeinschaftliche Oberamtliche Verfügungen.

« Die

König!. Wärternbergische Regierung des

SchwarzwalL - Kreises

an

das K. Oberamt Tübingen.

Da nach eingezogcnen Berichten eS mit den Braudschadens - AbschäzungS - Kosten sehr verschieden gehalten wird, so findet man um eine Gleichförmigkeit hierin» zu erzielen, für rivthwendig, dem Oberamte zu erkennen zu geben, daß die Vorsteher deS OrtS, in wel» chem der Brand auögebrochen ist, dem Ab« schäzungS - Geschäfte von AmtSwcgen uncnt- geldlich bekzuwohnen haben, die beigezozene HandwerkSlente aber, wenn sie eine Beloh­nung für ihr« Bemühung verlangen, von den Beschädigten, welchen die Führung des Beweises über den ihnen zngegangencn Dcha» den obliegt, zu entschädigen sind.

Reutlingen, den iz. Nov. 1322.

Auf besonder» Befehl.

Vorstehendes Rcscript dient den Schuld- heissenänttcrn zur Nachricht.

Den 2z. Nov. 1822.

Die K. Lberämttr.

ll. Besondere Amtliche Verfügungen.

Oberarm Tübingen.

Tübingen Den Orrs- Vorstehern wird nachstehendes Re'cript nebst Namen und Ge» burtöorr der Soldaten aus den Beylaacn die» seS RcscnptS mit dem Befehle mitgerhcilk t in 8 Tagen zum Oberamt zn berichten: wo sich jeder dieser Soldaten der Irir aufhalte?.

Den 2Z. Nov. 182^.

K. Oberamk. Das Kriegs-Ministerium

an

das K. Oberamt Tübingen.

De^bki dem gegenwärtigen Militär-Sy­stem die Beurlaubten in den lezten Jahren ihrer Dienstzeit ausserordentliche Fälle aus­genommen nicht mehr zu den Regimen« tmr unberufen werden, so entsteht eine Un­gewißheit darüber: ob die in den Rap­ports als auf unbestimmte Zeit beurlaubt ge­führt:» Individuen auch wirklich im König, reiche sich aushalten, und überhaupt vor­handen scyen.

Um nun kn dieser Beziehung n'k,!ua! «inen Versuch zu machen^ sind die Regimenter auf höchsten Befehl veranlaßt worden, diejeni­gen Beurlaubten ausznzeichnen, deren ge­wisses Dasevn innerhalb des Königreiches ge-