heissen von kammtlichen Orten des hiesigen OberamtS-Bezirks mit allen in den heurigen RekrutirungS, Listen verkommenden Militär­pflichtige» ganz unfehlbar an gedachtem Tag« Morgens 7 Uhr sich auf dem Nachhause zu Nagold einzufindcn haben.

Den 15. Febr- 1822.

K. Oberamt.

Oberamtsgericht Tübingen.

Tübingen. Dußlingen. (Schulden» liquidmion.) Ueber das Vermögen des Se­bastian Dieter, Schmids von Dußlingen bat das König!« Oberamtsgericht Tübingen durch Decrer vom es. dieß den Concurs er­kannt und zur Liquidation der Forderungen der Gläubiger und zur Ausführung ihrer Vorzugsrechte auf Mittwoch den iz. Merz d. I. Termin angefezt.

Es werden daher die Gläubiger deS Dieters aufgefvrderk an gedachtem Tage früh y Uhr in Person oder durch hinlänglich Bevollmäch­tigte, deren Benennung, wenn mir den er» forderlichen Documenten und mit der nöthi» gen Instruction eine gerichtlich beglaubigte förmliche Vollmacht cingeschikt wird, auch dem Oberämtsgerichtr überlassen werden kann, auf dem Rakhhans« in Dußlingen zu erschei­nen und ihre Forderungen und deren Rechte gehörig darzuthun, widrigenfalls sie durch dar am Ende der Verhandlung auSzuspre- chende P.äclusi» Eikänntniß von der gegen­wärtigen Cvncmsmaffe ausgeschlossen werden würden.

Tübingen, den iZ Febr. 1522.

K. Oberamlrzm'chk.

Tübingen. Dußlingen. (Schulden» liquidation.) Ueber daS Vermögen des Mi­chael Sköhr, Maurers von Dußlingen hat das König!. Oberamtsgericht Tübingen durch

Decret vom is. dieß den Concurs erkannt und zur Liquidation der Forderungen der Gläubiger und zur Ausführung ihrer Vor­zugsrechte auf Mittwoch den iz. Merz d» I. Termin angesetzt.

Es werden daher die Gläubiger des Stöhr ausgefordert, an gedachtem Tage früh y Uhr in Person oder durch hinlänglich Bevollmäch­tigte, deren Benennung, wenn mir den er­forderlichen Documenten und mit der nöthi» gen Instruction eine gerichtlich beglaubigte förmliche Vollmacht emgeschikt wird, auch dem Oberämtsgerichtr überlassen werben kann, auf dem Rathhause in Dußlingen zu erschei­nen und ihre Forderungen und deren Rechte gehörig darzuthun, widrigenfalls sie durch das in der nächsten Gerichtssitzung nach de» Liquidation auszusprechende Praclustv Er- känntniß von der gegenwärtigen ConcurSmasse ausgeschlossen werden würden.

Tübingen, den »8. Febr. 1822.

K. Oberamtsgericht.

Tübingen. (Gläubiger Aufruf.) Um die Verlassenschaft deö verstorbenen Johann Jacob Löffler, Fuhrmanns dahier, ausein­ander sezen zu können, werden alle diejeni­gen, welche an denselben Forderungen zu machen haben , aufgefordert, solche binnen 14 Tag unfehlbar bey dem hiesigen Waisen- gerichk einzugeben, widrigenfalls sie nach­her nicht gehört werden.

Tübingen den ib. Febr. 1822.

Waisengericht.

Oberamtsgericht Rotten bürg.

Schwalldorf. (Mundtodl » Erklä­rung.) Der ledige 42 Jahr alte Wendelin Zettel von Schwalldorf ist wegen seines ver­schwenderischen Lebens-Wandels für mund» todt erklärt, und ihm in der Person des