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«issen. Unter diesen Vorbereitungen sank dl« türkische Macht immer mehr, schon dadurch erlitt die türkische Regierung einen großen Schlag, als Kaiser Selim 1 !. mit seinem Minister Mustapha Bacraktar die Europa!» sehe bürgerliche Ordnung einzufüyren suchte, aber durch den Trotz der Janirscharen geschei- Irrt war; durch kluge Thätigkeit und Be» triebsamkcit kam rin großer Theil des Han­dels von Klein-Asien, von Makedonien und Thracien in griechische Hände, die Handels» Pläze.Chios, Hydria, Smyrna und Thrft falonika wetteiferten mir Cvnstantinopcl, Pa« tras, Korfu, und griechische Kauffahrer er­schient in Petersburg, an der Themse und kn den Häfen von Nordamerika. Schon vor io Jahren rechnete man 20,022. gnrchische Matrosen, auf nahe an 1020. Handels­schiffen . welche von der Dürftigkeit der türki­schen Regierung die Erlaubniß erkauft hat­ten , sich gegen die Seeräuber mit grobem Gkschäz bewaffnen zu dürfen, dadurch leg­ren sie den Grund zu ihrer Seemacht, sie kamen zu Reichthum und konnten ihren Zu, stand verbessern, wodurch sie mehr Much und Kraft erhielten, ihren vorgesezten Zweck, sich frei zu machen, zu erhalten. Die fran­zösische Revolution bot ihrem erwachenden Geiste Gelegenheit dar, sich der Art bewußt zu werden, wodurch dem Volk und dem Va­terland zu helfen s«y; die Mittel und Absich­ten der kämpfenden Partheven blieb ihnen nicht fremd, und sie berechneten alles genau für Ihren Zweck, entschlossen jede Gelegenheit zu ihrer Befreiung zu benuzen.

(Die Fortsetzung folgt.)

Nachtrag.

Tübingen. (Bekanntmachung daS Schließender Stadt» Thvre betreffend.)

Durch höchstes Dekret der K- Kreis » Re­gierung vom 8. Jan. d. I. ist verordnet worden, daß die Thvre der hiesigen Stadt von nun an in den kürzesten Tagen nicht frü­her als um 6 Uhr und in den längsten Ta­gen nicht früher als um 12 Uhr Abends gr» schloffen werden dürfen,, und jeden falls vom Anfang des Läutens her Thor-Glocke an, dir Thore wenigstens noch eine Viertelstunde offen gelassen werden sollen..

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so daß also immer 4 Stunde nachher die Thore geschlossen werden müssen.

Indem man nun dieses allgemein bekannt macht» wird bemerkt, daß dem Meßner und den Thvrwarrhen die Beobachtung dieser An­ordnung auf das ernstlichste und unter Andro­hung einer Straft anbefohlen worden fty.

Tübingen den 12. Febr. 1822.

Oberburgermeisteramt und S'-adrrarh,

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