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Nagoldcr TagblattDer Gesellschafter'

Freitag, den 23. Februar M,

Württemberg

DeulslUs MSdel, Dich ruft die Landwirtschaft!

In der heutigen Zeit stellt das deutche Volk an seine Ernüh- rungswirtschaft die höchsten Anforderungen, um die Versorgung « Krieg und Frieden zu sichern. Ein großer Teil der wichtigen Aufgaben, welche heute der deutschen Landwirtschaft zufallen, liegt auf den Schultern der Bauernfrau. Sie braucht junge, ge­sunde Kräfte, die ihr bei der vielgestaltigen Arbeit des länd­lichen Haushalts mithelfen, die hineinwachsen in die Aufgaben, welche die Landwirtschaft heute der deutschen Frau stellt.

Die weibliche Jugend, welche fegt an Ostern aus der Schule kommt, sollte sich darum ernstlich überlegen, ob nicht ein land­wirtschaftlicher Berus für sie in Frage kommt. Diese landwirt­schaftlichen Berufe bieten ein gesundes Leben, das mit der Natur und ihren Geschöpfen verbunden ist und das vor allem viele und aussichtsreiche Existenzmöglichkeiten bietet. Das Mädel, welches den Landwirtschaftsberuf erlernt hat, kann heute leicht selb­ständige Bäuerin oder Landfrau werden, denn viele junge Bauern im ganzen Reich und in den neu aufzubauenden Ostprovinzen brauchen tüchtige Frauen. Hier bietet sich also die Aussicht auf emen gesicherten Lebensberuf, wie er schöner und größer irgendwo anders nicht zu finden ist. Oder das Mädel kann mit der ent­sprechenden Fachausbildung geprüfte Wirtschafterin, ländliche Haushaltspflegerin, Lehrerin der landwirtschaftlichen Haushalts­kunde oder landwirtschaftliche Rechnungsfiihrerin werden oder sich in einem der landwirtschaftlichen Fachberufe wie Imkerin oder Geflügelzüchterin zuweaden, Berufe, in denen auch die Meisterinprüfung abgelegt werden kann. Der Weg zu den prak­tischen Berufen ist der Landwirtschaft führt über die in der Regel zweijährige ländliche Hausarbeitslehre. Auf dre Hausarbeits- lehre baut sich die zweijährige Sonderlehre in der ländlichen Hauswirtschaft oder in einem landwirtschaftlichen Sonderberus auf, Lehrstellen für die Hausarbeitslehre werden von den Kreis­bauernschaften und den Berufsberatungsstellen der Arbeitsämter, Lehrstellen für die Sonderlehre von der Landesbauernschaft und den Berufsberatungsstellen der Arbeitsämter nachgewiesen.

Als Eintrittspunkt in die Lehre ist der 1. April zu wählen. Es sei besonders bemerkt, das? für die Lehrzeit in den landwirt­schaftlichen Berufen ein Lehrgeld grundsätzlich nicht erhoben und nicht bezahlt werden darf, der Hausarbeitslehrling erhält Tarif­lohn oder höheren Lohn nach Leistung Auf die ländliche Haus­arbeitslehre wird eine entsprechende Tätigkeit auf dem Lande wie z. B. im Landjahr, im Mädellanddienst der HI., in der Landhilfe oder im Hauswirtschastlichen Jahr auf dem Lande an­gerechnet. Ueber alle Fragen der landwirtschaftlichen weiblichen Berufe gibt derBerufswegweiser für die weiblichen Berufe der Landwirtschaft", welchen der Reichsnährstand herausgegeben hat, erschöviende Auskunft.

GeneralleuinM Otzwald besichtigte KasernenlehWlig

der Hitlerjugend

nsg. Stuttgart, 22.^Febr. Sofort bei Kriegsausbruch wurde der Dienst der Hitlerjugend den besonderen Verhältnissen an- gepaßt. Während das Jungvolk ». a. zu Sammelaktionen aller Art, zu Bahnhofsdiensten und Melderdienst bei Polizei und Luft­schutz herangezogen wurde, wurde bei den älteren Jahrgängen der HI. unverzüglich mit der vormilitärischen Erziehung be­gonnen. In engster Zusammenarbeit zwischen Wehrmacht und HI. finden laufend 14tägige Ausbildungslehrgünge statt, die die militärischen Grundbegriffe vermitteln. Generalleutnant Oßwald, der Befehlshaber im Wehrkreis V, besichtigte am Mittwoch in einer Heilbronner Kaserne einen der augenblicklich stattfindenden Lehrgänge und überzeugte sich vom Ausbildungs­stand der dort zusammengefaßten Hitlerjungen. U. a. nahm auch -er K-Führer des Gebietes Württemberg, Oberbannführer Uhland, an der Besichtigung teil.

Stuttgart, 22. Febr. (V e r k e h r s u » f ä l l e.) Ai» Mitt­woch nachmittag stieß in der Eberhardstraße ein Lastkraft­wagen gegen einen Straßenbahnzug der Linie 4 und in der Neckarstraße bei der Hauffstraße ein Lastkraftwagen gegen einen Straßenbahnzug der Linie 1. Verletzt wurde niemand. Ferner ist am Mittwoch nachmittag in der Heil­bronner Straße ein acht Jahre alter Knabe von einem Personenkraftwagen angefahren und leicht verletzt worden.

Bempflingen, Kr. Nürtingen, 22. Febr. (Der Net­teste der Gemeinde gestorben.) Der älteste Ein­wohner der Gemeinde. Eottlieb Schlotterbeck, starb am An­

fang dieser Woche im 86. Lebensjahr. Vor einem Jahr hatte der Verstorbene das Fest der Diamantenen Hochzeit gefeiert.

Schwaigern, Kr. Heilbronn, 22. Febr. (Unfal l.) Ein auf dem Gut Hörr bediensteter Schweizer wurde von einem Ochsen mit dem Horn so unglücklich am rechten Auge ge­troffen, daß man für die Erhaltung des Augenlichts fürchtet.

Marbach, Kr. Saulgau, 22. Febr. (Bran d.) In einer Schreinerwerkstätte hatten Holz, das offenbar zu dicht am Ofen gelagert war, und Holzspäne Feuer gefangen. Da der Brand rechtzeitig entdeckt wurde, konnte er im Keime erstickt werden. Die Feuerwehr, die vorsorglich alarmiert worden war, brauchte nicht in Tätigkeit zu treten. Dieser Vorfall mahnt wieder zur größten Vorsicht. Wäre der Brand nicht rechtzeitig entdeckt worden, so wäre beträchtlicher Schaden entstanden.

Altbach Kr. Eßlingen, 22. Febr. (Mit der Enkelin im Tod vereint.) Im 93. Lebensjahr starb die älteste Einwohnerin der Gemeinde, die Schneiderswitwe Eisele. Kurz nach ihrem Tod schloß ihre 23 Jahre alte Enkelin, Amalie Müller, die Augen. Großmutter und Enkelin wur­den gemeinsam zur letzten Ruhe gebeitet.

Gingen Kr. Göppingen, 22. Febr. (Tod auf dem Bahnsteig.) Als ein 35 Jahre alter Urlauber die Rück­fahrt wieder antreten wollte, wurde er auf dem Bahn­steig von einem tödlichen Herzschlag ereilt.

Vergnügungsreise führte ins Gefängnis Stuttgart, 22. Febr. Die Gewissenlosigkeit, die zur Ausrecht- erhaltung der Vedarfswirtschaft erteilte Erlaubnis zum Betrieb eines Kraftfahrzeuges zu Vergnügungszwecken zu mißbrauchen, führte wiederum drei Personen vor den Strafrichter: den 47- jährigen Josef B., den öljährigen Kurt W- und den 45jährigen Hans W., sämtliche in Stuttgart wohnhaft. Hans W., der erst kürzlich wegen Anstiftung zu einer solchen Vergnügungsreise zu sechs Wochen Gefängnis verurteilt worden war, hatte schon in zwei vorhergegangenen Fällen gemeinsam mit Kurt W. einen Fahrzeughalter, den Mitangeklagten Josef B., dazu über­redet, innerhalb weniger Tage zweimal zur Spielbank nach Baden-Baden zu fahren. Das Urteil gegen Josef V. und Kurt W. lautete auf je zwei Monate Gefängnis, während Hans W. unter Einrechnung der bereits gegen ihn ausgesprochenen Strafe zu drei Monaten Gefängnis verurteilt wurde. Der Vorsitzende kündigte eine erhebliche Verschärfung der Strafe für alle an, die sich durch diesen Vorgang nicht warnen lassen wollten.

Acht Jahre Zuchthaus für verbrecherischen Inden Stuttgart, 22. Febr. Das Sondergericht Stuttgart verurteilte den 20jährigen Kalbjuden Hans Israel Bornheim aus Wup­pertal-Barmen wegen fünf Verbrechen des schweren Diebstahls, wovon vier unter Ausnutzung der zur Abwehr von Flicgergefahr getroffenen Maßnahmen begangen wurden, als Volksschädling zu acht Jahren Zuchthaus und zehn Jahren Ehrverlust. Bornheim hatte in der Zeit von Oktober bis Dezember 1939 bei zwei früheren Arbeitgebern in Eßlingcn-Sirnau und München-Solln wiederholt Einbrüche verübt und dabei insgesamt 575 RM. Bar­geld, ein Fahrrad, mehrere Pelzjaäen uno andere Kleidungs­stücke erbeutet.

Zwei Schwestern unter der Anklage der Kindstötung Ellwangen, 22. Febr. Vom Landgericht Ellwangen war am tl. Oktober v. I. di? 25 Jahre alte Frida Köngeter aus Adel­stetten bei Schwäb. Gmünd wegen Kindestötung zu drei Jahren Zuchthaus und ihre zwei Jahre ältere Schwester Emma Wahl geb. Köngeter aus Thanau wegen Beihilfe zum Mord zur gleichen Strafe verurteilt worden. Dieses Urteil wurde von den beiden Frauen vor dem Reichsgericht angegriffen, das jetzt das angefochtene Urteil hinsichtlich der Emma Wahl in vollem Um­fange und bezüglich der Frida Köngeter im Strafausspruch auf­gehoben hat, so daß sich die Vorinstanz nochmals mit dieser Sache befassen mutz.

Ein gewissenloser Heiratsschwindler Kempten, 22. Febr. Das Amtsgericht Kempten, das in Lindau tagte, verurteilte den ledigen Anton Hutter aus Bühl zu zwei Jahren Gefängnis. Der Angeklagte hatte einer Landwirts- tochter im Allgäu die Heirat versprochen, obwohl er in Nürn­berg eine Braut hatte, die ihm bereits zwei Kinder geschenkt

hatte. DieBraut" im Allgäu und deren Vater schädigte der ! Gauner auf gewissenlose Weise um über 3500 RM Der Vater des Mädchens mutzte einen Teil seines Viehbestandes verkaufe« um das von demBräutigam" verlangte Bargeld beschasfe« zu können.

Erpresser vor dem Sondergericht

Karlsruhe, 22. Febr. Das Sonderaericht Karlsruhe verurteilt« den 23jährigen verheirateten Karl Friedrich Weiler aus Karls­ruhe wegen Verbrechens gegen Paragraph 4 der Verordnung gegen Volksschädlinge und versuchter Erpressung zu drei Jahre« Zuchthaus und drei Jahren Ehrverlust. Der Angeklagte hatte im Januar an die Ehefrau eines zum Heer eingezogenen hiesigen Eaststättenbesitzers und an einen Fabrikanten in Durlach ano­nyme Erpresscrbriefe geschrieben, in denen er von den beiden die Niederlegung von 5000 RM an genau bestimmten Stellen forderte. Er hatte sich zunächst dazu den Schlossplatz ausgesucht war dann aber wieder von seinem Vorhaben abgekommen. Er bestimmte dann den Papierkorb an einer Straßenbahnhaltestelle als Ablegcplatz für das Eeldpaket. Er kam jedoch nicht zu dieser Stelle, obwohl dort ein fingiertes Paket abgelegt wurde. Schließ­lich ging er der Polizei in die Falle. Als er ein vermeintliches Eeldpaket auf dem Schloßplatz bei den Wachhäuschen in Empfang nehmen wollte, wurde er von sofort verständigen Kriminal­beamten festgenommcn. In dem Brief an die Frau drohte er dieser, wenn diese dem Verlangen nicht Nachkomme, werde er nachzuhelfen wissen. In dem Schreiben an den Fabrikanten wurde mit Anzeige wegen angeblick strafbarer Handlungen ge­droht. Der Angeklagte war geständig. Er wollte sich das Gelb für die Auswertung einer angeblich erfolgversprechenden Erfin­dung, eines Dauerwellenapparates, durch das gemeine Erpres­sungsmanöver verschaffen.

Rassenschandeprozeß

Mannheim, 22. Febr. Die Mannheimer Große Strafkammer verurteilte den 37 Jahre alten Joseph Serabin aus Lissischansk in der Ukraine wegen eines Verbrechens gegen das Blutschutzgesetz vom 15. November 1935 in vier Fällen unter Versagung mil­dernder Umstände zu vier Jahren Zuchthaus, fünf Jahren Ehr­verlust, unter Anrechnung von zehn Monaten Untersuchungshaft.

S., der sich als Mischling bezeichnete, erwies sich vor Gericht zwei­fellos als Jude. Er har auf Autofahrten rn der Saarpfalz und zuletzt in München sich mit deutschbliitigen Frauen eingelassen und zwei dieser Frauen mit in seine Reisekolonne ausgenommen.

Kandel und Bevkehr

Stttttgar'er Schlachtoiehmarkt vom 22. Februar

Preise für >1 Kilogramm Lebendgewicht in Pfg.:

Ochsen: a) 4343,5, b) 38.5, c) 36,5'

Bullen: a) 4243,5, b) 3839;

Kühe: a) 41,543,5, b) 3639,5, c) 25- 33,5, d) (7 23'

Kälber: a) 6365, b) 5759, es 46-50;

Lämmer und Hammel: bl) 49, b2) 4648;

Schafe: a) 42, b) 31. c) 28;

Schweine: a), bl) und b2) 55, r) 54, d) 51, e) 49, s), gl) 55. ,

Marktverkauf: alles zugcteilt

Stuttgarter Großhandelspreise für Fleisch und Fettwarcn vom 22. Febr. Ochsenfleisch 1. 7780, 2. 09; Vullenfleisch 1. 77; Kuh- ileisch 1. 77, 2. 65; Färsensleisch 1. 75 30; Kalbfleisch 1. 8297,

2. 80: Hammelfleisch 1. 60-92; Schweinesleisch 1. 75. Marktver- lanf: alles belebt.

Die Anleihe der Energieversorgung Schwaben AE. Bei der

10 Mill. RM. 4X-?L Anleihe der Energieversorgung Schwaben AG. Stuttgart, die kürzlich freihändig verkauft ist, beträgt der Emissionspreis 98AZ die Verzinsung beginnt ab 1. März. Die Tilgung erfolgt nur durch Auslosung mit jährlichen Raren von 3)4^,, zuzüglich Zinsersparnis erstmalig am 1. September 19kl und läuft bis 1900.

Rheinische Hypothekenbank AG. Mannheim. Wie die Rhei­nische Hypothekenbank AE. Mannheim in ihrem Geschäftsbericht 1930 hcrvorhebt, war die Esschäftsentwicklung trotz der poli­tischen Spannungen und auch nach Kriegsausbruch lebhaft Der Reinzngang an Hypothekendarlehen betrug 25,1 (19,32) Mill. RM., die Gesamtsumme der bestehenden §iyvotbekardarleb-m stieg auf 422,5 (310) Mill. RM. Aus dem Reingewinn einschl, Vortrag werden wieder 7f?z Dividende vorgeschlagen.

Druck und Verlag desGesellschafters": E. W. Zaiser, Jnhabci Karl Zaiser ; Verantwortlicher Schriftleiter: Fritz Schlang Verantwort!. Anzeigenleiter: Oskar Rösch, sämtliche in Nagold Zurzeit ist Preisliste Nr. 7 gültig.

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Nr. 47

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?ür dis llsrrliclls Tkriteilnollms, dis rvir voällrsnd der langen Xrsrile- llsik urick beim Idsiirigsng unseres lieben Valers

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srksllrsn ckurlksn, sagen rvir llsrrlicllsn Dank. Insbesondere danken rvir dem Herrn Plärrer kür seine tröstenden IVorls, dem Tiedsr- krsnr kür seinen Gesang, den Krisgsrksmsradscbakisn Smmingsn pkrondork und ?4.indsrsbscb iür ikirs Osisiligung und allen denen, dis den iisben Heimgegangenen rur letzten Rulls bsglsilslsn.

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