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Nr. 65
Freitag, äen 17. März 1939
113. Jahrgang
Reichsprotektorat Böhme» und Mähre»
Die Sll
Erlaß des Führers über die künftige staatsrechtliche Gestaltung des böhmisch-mährische» Raumes — Grundlage für eine neue vernünftige mitteleuropäische Ordnung — Das nationale Eigenleben des deutschen und tschechischen Volkes sichergestellt
Prag, 16. März. Der Führer hat unter dem 16. März auf der Prager Burg folgenden Erlaß über das Protektorat Böhmen und Mähren unterzeichnet:
Ein Jahrtausend laug gehörten zum Levensraum des deutschen Volkes die böhmisch-mährischen Länder. Gemalt und Unverstand haben sie aus ihrer alten historischen Umgebung willkürlich gerissen und schließlich durch ihre Einfügung in das künstliche EebildederTschechoslowakei den Herd einer ständigen Unruhe geschaffen. Von Jahr zu Jahr vergrößerte sich die Gefahr, daß aus diesem Raume heraus — wie schon einmal in der Vergangenheit — eine neue ungeheuerliche Bedrohung des europäischen Friedens kommen würde. Denn dem tschechoslowakischen Staat und seinen Machthabern war es nicht gelungen, das Zusammenleben der in ihm willkürlich vereinten Bölkergruppen vernünftig zu organisieren und damit das Interesse aller Beteiligte« an der Aufrechterhaltung ihres gemeinsamen Staates zu erwecken und zu erhalte». Er hat dadurch aber seine innere Lebensunsähigkeit erwiesen und ist deshalb nunmehr auch der tatsächlichen Auflösung verfalle«.
Das Deutsche Reich aber kau» in diesen für seine eigene Ruhe und Sicherheit sowohl als für das allgemeine Wohlergehen und den allgemeinen Frieden so entscheidend wichtigen Gebieten keine andauernden Störungen dulden. Früher oder später müßte es als die durch die Geschichte und geographische Lage am stärksten interessierte und in Mitleidenschaft gezogene Macht die schwersten Folgen zu tragen haben. Es entspricht daher dem Gebot der Selbsterhaltung, wenn das Deutsche Reich entschlossen ist. zur Wiederherstellung der Grundlagen einer vernünftigen mitteleuropäischen Ordnung entscheidend einzugreifen und die sich daraus ergebenden Anordnungen zu treffen, denn es hat in seiner tausendjährigen geschichtlichen Vergangenheit bereits bewiesen, daß es dank sowohl der Größe als auch der Eigenschaften des deutschen Volkes allein berufen ist, diese Aufgaben zu lösen.
Erfüllt von dem ersten Wunsch, den wahren Interesse« derindiesemLebensraumwohnendenVölkerzu dienen, das nationale Eigenlcbendesdeutschen und des tschechischen Volkes sicherzu st eklen, dem Frieden und der sozialen Wohlfahrt aller zu nützen, ordne ich daher namens des Deutschen Reiches als Grundlage für das künftige Zusammenleben der Bewohner dieser Gebiet das folgende an:
Artikel l
1. Die von den deutschen Truppen im März 1838 besetzten Landesteile der ehemaligen tschechoslowakischen Republik gehören von jetzt ab zum Gebietdes Großdeutschen Reiches und treten als „Protektorat Böhmen und Mähren" unter dessen Schutz.
2. Soweit die Verteidigung des Reiches es erfordert, trifft der Führer und Reichskanzler für einzelne Telle dieser Gebiete eine hiervon abweichende Regelung.
Artikel II.
1. Die Volksdeutschen Bewohner des Protektorats werden deutsche Staatsangehörige und nach de» Vorschriften des Reichsbürgergesetzes vom 15. September 1935 (RGBl. I S. 1148j Reichsvürger. Für sie gelten daher auch die Bestimmungen zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre. Sie unterstehen deutscher Gerichtsbarkeit.
2. Die übrigen Bewohner von Böhmen und Mähren werden Staatsangehörige des Protektorats Böhmen und Mähren.
Artikel Hl.
1. Das Protektorat Böhmen und Mähren ist autonom und verwaltet sich selbst.
2. Es übt seine ihm im Nahmen des Protektorats zustehenden Hoheitsrechte im Einklang mit den politischen, militärischen und wirtschaftlichen Belangen des Reiches aus.
3. Diese Hsheitsrechte werden durch eigene Organe und eigene Behörden mit eigenen Beamten wahrgenommen.
Artikel IV.
Das Oberhaupt der autonomen Verwaltung des Protektorats Böhmen und Mähren genießt den Schutz und die Ehrenrechte
akei unter dem Schutz des Großdeutschen
eines Staatsoberhauptes. Das Oberhaupt des Protektorats bedarf für die Ausübung seines Amtes des Vertrauens des Führers und Reichskanzlers.
Artikel V.
1. Als Wahrer der Reichsinter essen ernennt der Führer und Reichskanzler eine» „Rcichsproiektor in Böhmen und Mähre n" Sein Amtssitz ist Prag.
2. Der Reichsprotektor hat als Vertreter des Führers und Reichskanzlers und als Beauftragter der Reichsregierung die Aufgabe, für die Beachtung der politischen Richtlinien des Führers und Reichskanzlers zu sorgen.
3. Die Mitglieder der Regierung des Protektorats werden vom Reichsprotektor bestätigt. Die Bestätigung kann znriick- genommen werden.
4. Der Reichsprotektor ist befugt, sich über alle Maßnahmen der Negierung des Protektorats ukterr.aiten zu lassen und ihr Ratschläge zu erteilen. Er kann gegen Maßnahinen, die das Reich zu schädigen geeignet sind, Einspruch einlegeu und bei Eesahr im Verzüge die im gemeinsamen Interesse notwendigen Anordnungen treffen.
5. Die Verkündung von Gesetzen, Verordnungen und sonstige» Rechtsvorschriften sowie der Vollzug von Verwaltungsmaßnahmen und rechtskräftigen gerichtlichen Urteilen ist auszusetzen, wenn der Reichsprotektor Einspruch einlegt.
Artikel VI.
1. Die auswärtigen Angelegenheiten des Protektorats, insbesondere den Schutz seiner Staatsangehörigen im Auslande, nimmt dos Reich wahr. Das Reich wird die auswärtigen Angelegenheiten so führen, wie es den gemeinsamen Interessen entspricht.
2. Das Protektorat erhält einen Vertreter bei der Reichsregierung mit der Amtsbezeichnung „Gesandte r".
Artikel VII.
1. Das Reich gewährt dem Protektorat den militärischen Schutz.
2. In Ausübung dieses Schutzes unterhält das Reich im Protektorat Garnisonen und militärisch« Anlagen.
3. Für die Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit uni Ordnung kann das Protekorat eigene Verbände aufsteken. Organisation, Stärke» Zahl und Bewaffnung bestimmt die Reichsregierung.
Artikel VIII.
Das Reich führt die unmittelbare Aufsicht über das Verkehrswesen sowie das Post- und Fernmeldewesen.
Artikel IX.
Das Protektorat gehört zum Zollgebiet des Deut- ichen Reiches und untersteht seiner Zollhoheit.
Artikel X.
1. Gesetzliches Zahlungsmittel ist neben der Reichsmark bi« auf weiteres die Krone.
2. Das Verhältnis beider Währungen zueinander bestimmt di« Reichsregierung.
Artikel XI.
1. Das Reich kann Rechtsvorschriften mit Gültigkeit für da« Protekorat erlassen, soweit das gemeinsame'Interesse e« erfordert.
2. Soweit ein gemeinsames Bedürfnis besteht, kann das Reich Verwaltungszweige in eigene Verwaltung übernehmen und dre dafür erforderlichen reichseigenen Behörden einrichten
3. Die Reichsregierung kann die zur Aufrechterhattnng der Sicherheit und Ordnung erforderlichen Maßnahme« treffen.
Artikel XII.
Das zur Zeit in Böhmen und Mähren geltenve Recht bleibt in Kraft, soweit es nicht dem Sinne der Uebernahme des Schutzes durch das Deutsche Reich widerspricht.
Artikel XIII.
Der Reichsminster des Innern erläßt im Einvernehmen mit den beteiligten Reichsministern die zur Durchführung und Ergänzung dieses Erlasses erforderlichen Rechts- und Verwaltunas- Vorschriften.
Prag, den 16. März 1939.
Der Führer und Reichskanzler: gez. Adolf Hitler.
Der Reichsminister des Inner«: gez. Dr. Frick.
Der Reichsminister des Auswärtigen: gez. oo» Ribbentrop.
Der Reichsminister und Chef der Präsidialkanzlei: gez. Dr. Lamm ers.
Reiches
Der Rerchsminister des Auswärtigen von Ribbentrop hat den Erlaß des Führers über das Protektorat Böhmen und Mähren im Aufträge des Führers von Prag aus durch den Rundfunk verkündet.
Die Slowakei unter dem Schutz
des GrotzdeuLschen Reiches
Prag, 16. März. Der slowakische Ministerpräsident Tisc hat an den Führer folgendes Telegramm gerichtet:
»2m starken Vertrauen auf Sie, den Führer und Reichskanzler des Erotzdeutschen Reiches, unterstellt sich der slowakische Staat Ihrem Schutze. Der slowakische Staat Littet Sie, diesen Schutz zu übernehmen.
tgez.lTiso.«
Der Führer hat darauf geantwortet:
»Ich bestätige den Empfang Ihres gestrigen Telegramms und übernehme hiermit den Schutz des slowakischen Staates.
(gez.) Adolf Hitler.«
Der Führer grüßt die Deutschen Prags
Stürmische Kundgebungen vor dem Balkon der Prager Burg
Prag, 16. März. Kurz vor 12.30 Uhr begab sich der Führer auf den Balkon der Burg, um die seit den frühen Morgenstunden vor der Burg zu Tausenden versammelten Deutschen Prags zu grüßen. In dem Augenblick, als der Führer den Balkon betritt, braust ihm ein tausendstimmiger Jubelschrei der Deutschen entgegen. Minutenlang dauern die Kundgebungen, die immer wieder von Sprechchören „Führer, wir danken Dir" unterbrochen werden und die dann wieder in minutenlange Sieg Heil- Rufe übergehen. Immer wieder dankt der Führer sichtlich bewegt für die Treue- ud Fr*udenkundgeSungLii, die die Deutschen Prags ihm eutgegenbrinzsn.
Der Führer hat Prag verlassen
Jubelstürme um Adolf Hitler beim Abschied
Prag, 16. März. Am frühen Nachmittag des Donnerstag sind in dem Vorhof der Prager Burg im weiten Viereck die Studenten der deutschen Hochschulen aus Prag angetreten. Erwartungsfroh stehen sie da im blaugrauen Hemd und schwarzen Schlips, diese blonden hochgewachsenen Jungen. Eine ganze Anzahl ist unter ihnen mit verbundenem Kopf, Studenten, die in den letzten Tagen überfallen wurden, die für ihr Deutschtum leiden mußten. Sie führen ihre Studentenfahne mit, die Fahne des NS.-Studentenbundes aus Prag, der seine Geschichte hat. Seit 1927 führen sie diese Fahne. Dann mußten sie sie nach Deutschland herüberschaffen, als sie im Jahre 1933 aufgelöst und verboten wurden. Erst zu Beginn dieses Jahres haben sie die Fahne vom Reichsstudentenführer Scheel wieder verliehen erhalten. Mit den Studenten sind angetreten die Politischen Leiter der bisherigen Landesgruppe der NSDAP, in Prag und eine Schar deutscher Mädel. Eine Ehrenkompanie mit Musikkorps schließt das weite Viereck. Draußen auf dem weiten Vorplatz drängen sich tausende von deutschen Volksgenossen aus Prag; die Kinder winken mit ihren Fähnchen, und schnell haben sich die Junge» und die Alten zu dem Sprechchor zusammengefunden, den wir so gut kennen, den wir auch in der Ostmark hörten und im Sudetengau, und den wir nun hier auf der Prager Burg hören „Wir wollen unseren Führer sehen!" Unentwegt schallt der Sprechchor über den Platz. Ein unendlicher Jubelsturm bricht los, als der Führer grüßend ans Fenster tritt. Immer mehr Menschen strömen hinzu, taffen sich durch das unfreundliche Schneetreiben nicht beirren und harren aus, bis der Führer kommt. Tief ergriffen sind diese deutschen Menschen, mit bewegten Blicken schauen sie herauf zur Burg, wo hoch oben die Standarte des Führers weht.
Kommandos ertönen: „Stillgestanden!" und kurz darauf: „Präsentiert das Gewehr!" Der Führer betritt den Vorhof. Der Präsentiermarsch wird übertönt von dem brausenden Jubelsturm, mit dem die vielen tausend Menschen ihren Führer in dieser historischen Stunde auf dem Hradschin in Prag grüßen. Der Führer nimmt die Meldungen entgegen und schreitet langsam die Fronten ab. Hier drückt er einem verwundeten Studenten die Hand, dort klopft er einem andere« auf die Schulter und spricht freundliche Worte mit diesen jungen deutschen Kämpfern.
Unaufhörlich jubeln die Deutschen Prags dem Führer zu, als er den Wagen besteigt. Langsam setzt sich die Kolonne in Bewegung. Tief ergriffen ist die Menge. Mit Tränen in den Auge« winken die deutschen Volksgenoffen hinter dem Wagen her. Sie werden diese Stunde nie vergessen, die schönste Stunde, die der Befreiung von Willkür und Unterdrückung. Die Wagenkolonne fährt den Hradschin herunter. Eine historische Stunde ist vorüber. Der Führer hat Prag verlassen.