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Anerkennung für die Deutschland'
Das 25. Todesopfer des roten Ueberfalls X Berlin, 2. Juni
Der Oberbefehlshaber der Kriegsmarine, Generaladmiral Dr. h. c. Raeder, hat dem Kommandanten und der Besatzung des Panzerschiffes „Deutschland" folgende Anerkennung ausgesprochen: „Das Panzerschiff .Deutschland' hat auf der Reede von Ibiza am 29. Mai bei dem heimtückischen Ueber- fall roter spanischer Flugzeuge eine große Anzahl braver Kameraden verloren. Ein Mehrfaches der Zahl der Toten ist mehr oder minder schwer verletzt worden. Trotz dieses unerwarteten Ueberfalls inmitten friedlicher Tätigkeit hat die Besatzung sowohl gegenüber den Bombentreffern, als auch bei der Beseitigung ihrer Folgen eine Haltung gezeigt, die ich hoch anerkenne. Die vom Befehlshaber der Panzerschiffe mir vorgetragene Bitte des Kommandanten und der Besatzung des Panzerschiffes .Deutschland', das Schiff nicht vorzeitig zur Reparatur in die Heimat zurückzuholen, zeigt mir den vortrefflichen Geist, der die ganze Besatzung beherrscht. In besonderer Anerkennung ihrer Haltung und ihres Geistes gebe ich ihrer Bitte statt."
Im Hospital von Gibraltar erlag am Dienstagabend der 19jährige Oberheizer Albert Eckart seinen Verletzungen, die er bei dem verbrecherischen bolschewistischen Uebersall auf die „Deutschland" erlitten hatte. Damit erhöht sich die Zahl der Toten auf 25. In weiteren Meldungen aus Gibraltar heißt es, daß die „Deutschland" voraussichtlich bald Gibraltar anlaufen wird, um die verwundeten Matrosen aufzunehmen, deren Genesung gute Fortschritte macht.
Zahlreiche Anfragen von Angehörigen der Besatzung des Panzerschiffes „Deutschland" veranlassen das Oberkommando der Kriegsmarine zu folgender Bekanntgabe: „Die Veröffentlichung der Namen der bei dem heimtückischen Ueberfall auf das Panzerschiff „Deutschland" gefallenen oder verletzten Besatzungsangehörigen ist amtlicherseits inzwischen abgeschlossen. Die Angehörigen sind durch das Oberkommando der Kriegsmarine entsprechend benachrichtigt. Soweit keine Benachrichtigungen erfolgt sind, befinden sich die übrigen Besatzungsmitglieder wohlauf."
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Die zur Zeit in Berlin weilende italienische Kommission zum Studium der deutschen Bevölkerungspolitik legte aus Anlaß des gemeinen Ueber- falles auf die „Deutschland" gemeinsam mit einer Abordnung der Berliner Ortsgruppe des Fascio am Ehrenmal Unter den Linden einen Kranz nieder.
Der Chef des Protokolls im bulgarischen Außen- Ministerium, Belinoff, übermittelte im Aufträge seiner Regierung dem deutschen Geschäftsträger von Bülow die aufrichtige Anteilnahme Bulgariens an dem schweren Verlust, der das deutsche Volk infolge des hinterlistig!» bolschewistischen Bombenabwurfs a»k die „Deutschland" betroffen hat.
Das Beileid ihrer Regierungen zu den Verlusten der deutschen Kriegsmarine haben folgende fremden Missionschefs dem Auswärtigen Amt übermittelt: Der Apostolische Nuntius, die Botschafter Frankreichs, Japans, Italiens, Chiles, Brasiliens, Großbritanniens, die Gesandten Rumäniens, Oesterreichs, Portugals. Kolumbiens, Uruguays, Haitis, Ungarns, Nikaraguas, Venezuelas, der Niederlande, Bulgariens, Guatemalas und die Geschäftsträger Spaniens, Griechenlands und der Vereinigten Staaten.
Roch eine Ketzlüge erledigt
„Ciudad de Barcelona" lief auf eine Mine X St. Jean de Luz, 2. Juni.
Während von sowjetrussischer Seite über den Untergang des Schiffes „Ciudad de Barcelona" behauptet wurde, die Versenkung sei durch ein U-Boot erfolgt, gibt die nationalspanische Presse folgende Aufklärung: „Das Handelsschiff „Ciudad de Barcelona" ist auf eine Mine gestoßen und mit seiner aus 110 Mann bestehenden Besatzung untergegangen." Zu dieser Meldung schreibt der „Völkische Beobachter":„Es bestätigt sich erneut, daß die Bolschewisten in ihrer Verlogenheit und Scheu vor der Wahrheit jedesmal, wenn sie in eine der von ihnen selbst angelegten Gruben hineinfallen, sofort mit einer völlig aus der Luft gegriffenen .Erklärung' zur Hand sind. Das imaginäre ,U-Boot unbekannter Nationalität' mit einer kleinen Andeutung seiner deutschen bezw. italienischen Herkunft, ist geradezu schon zu einem täglichen Gebrauchsmittel geworden. Wir erinnern nur an die .Torpedierung' der ,Jaime I' im Hafen von Valencia und des englischen Zerstörers ,Hunter', die nachher immer durch eine bolschewistische Mine zerstört wurden."
Echo der Rete an den Vatikan
-^kk. Berlin, 2. Juni.
Wie aus Paris gemeldet wird, herrscht dort die Meinung vor, daß die deutsche Note den Vatikan darauf schließen läßt, alle Folgerungen aus der ablehnenden Haltung des Vatikans zu ziehen. In Tokio wertet man die Note als neuen Schritt der Reichsregierung zur Schaffung einer klaren, sauberen Atmosphäre und als unumgängliche Folgerung aus der Haltung der katholischen Kirche gegenüber dem Reichs Auch aus Neuyork werden katholische Stimmen berichtet, die erwarten, daß der Vatikan die deutsche Note mit dem ihr zukommenden Ernst behandle.
Nagolder Tagblatt „Der Gesellschafter"
Me Klopfzeichen des „ehrwürdigen" Anders
Ausländische Presse bei Sittlichkeitsprozeffe« in Koblenz Magnus Hirschfelds Bücher als Klosterlektüre
Koblenz, 2. Juni.
Im Laufe der vielen Prozesse, die vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Koblenz gegen Brüder und Patres der verschiedensten römisch-katholischen Orden wegen schwerer sittlicher Verfehlungen durchgeführt werden, wurden am Dienstag drei Verfahren ausgetragen, denen auch zahlreiche Angehörige der ausländischen Presse beiwohnten. Diese hatten dadurch Gelegenheit, sich selbst ein Bild über die Brutstätten sexueller Verbrechen in den Klöstern zu machen. Die Vertreter der ausländischen Presse konnten sich aus eigener Kenntnis und in öffentlicher Verhandlung davon überzeugen. daß die deutsche Gerichtsbarkeit wie in den hier verhandelten Fällen so in keinem einzigen Falle ein Verfahren anhängig gemacht hat, wenn nicht das eigene Schuldgeständnis derAngeklag- ten vorlag und wenn nicht der Umstand. daß die Ausstrahlungen der sexuellen Verirrungen von abgrundtiefer Scheußlichkeit über den Bereich der Klostermauern hinübergingen, ein Eingreifen des Staates zwingend erforderte. Dabei stellten die heute verhandelten Fälle nach der Erklärung des Oberstaatsanwaltes, so ungeheuerlich und unvorstellbar sie auch dem erscheinen mußten, der zum erstenmal von ihnen diese unmittelbare Kenntnis erhielt, nicht einmal Ausnahmen dar. Die ausländischen Vertre- ter haben sich ferner davon überzeugen können, daß die Prozeßführung mit Gründlichkeit und peinlicher Gewissenhaftigkeit er- folgte. Endlich aber konnten sich die Vertreter des Auslandes auch davon überzeugen, daß die Berichterstattung über diese Prozesse, denen ein Teil der Auslandsvertreter aus physischem Ekel nicht die vollen sechs Stunden zu folgen vermochte, in der deutschen Presse keineswegs als aufbauschend oder übertrieben, sondern im Gegenteil als äußerst zurückhaltend bezeichnet werden muß.
Ein typischer Homosexueller hatte sich in dem zweiten Verfahren zu verantworten. Hier stand der 35jährige Emil Nock (Bruder Ephraim) ebenfalls unter der Anklage der widernatürlichen Unzucht vor dem Richter. Nock trat, nachdem er eine vier- monatige Gefängnisstrafe wegen schweren Diebstahls verbüßt hatte, in das Kloster der Barmherzigen Brüder in Montabaur ein, wo er auch in der Krankenpflege beschäftigt wurde. Obwohl dem Generaloberen die geschlechtlichen Verfehlungen des Angeklagten zur Kenntnis gegeben waren, wurde er mit den Aufgaben eines stellvertretenden Novizenmeisters betraut, dem nach den Ordensregeln die Ueberwachung der Erziehung des Nachwuchses und die Belehrung darüber anvertraut ist, wie die Novizen die Laster und Leidenschaften zu zügeln haben. Nach den Statuten vertritt der Novizenmeister in seinem Amt den Stellvertreter Gottes, und dieses Vertrauen auf die Heiligkeit seines Amtes und seiner Ordenskleider hat der Angeklagte in nicht wiederzugebender Weile mißbraucht. Auch in diesem Falle begnügten sich die Klosteroberen damit, den Angeklagten, der immer neue Opfer verdarb, zu „verwarnen" und mit kirchlicher Buße und Gebeten von drei Heilig-Kreuz-Wegen zu „bestrafe n".
Der Angeklagte unterhielt nach den Ergebnissen der Zeugenaussagen ein regelrechtes Liebesverhältnis. Mit einem der schwachsinnigen Pfleglinge, mit dem er ein halbes Jahr lang in widernatürlichen Beziehungen stand, hatte er ein regelrechtes Klopfzeichen vereinbart, mit welchem er das Opfer seiner verbrecherischen Triebe in seine Zelle befahl. Den Verteidiger des angeklagten Bruders Ephraim, den früheren Fraktionsführer der Zentrumspar, teiim Kreise Montabaur, Rechtsanwalt Dr. Teveß, mußte der Oberstaatsanwalt darauf Hinweisen, daß dauernde Versetzungen und Strafen in Form von Bußgebeten nicht dazu geeignet sein könnten, die schutzlosen Minderjährigen und Kranken in den Klöstern vor den perversen Angriffen der Ordensbrüder zu bewahren.
Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu zwei Jahren Gefängnis.
Magnus Hirschfeld als Klosterlektüre
Im dritten Verfahren hatte sich der 44- jährige ehemalige Zrsterzienserpater Martin, der mit bürgerlichem Namen Günther heißt, ebenfalls unter der Anklage der Verführung Minderjähriger und der widernatürlichen Unzucht zu verantworten. Bei den Verbrechen dieses Wüstlings ist die raffinierte Technik seiner Verführungskünste hervorzuheben, die er bei Minderjährigen und schwachsinnigen Zöglingen anwandte. Er zeigte ihnen Aktphotos und machte sie mit der pornographischen Literatur eines Magnus Hirschfeld, eines Fuchs und anderer „Koryphäen" einer schwülen Erotik bekannt. Pater Martin holte die Zöglinge zur nächtlichen Stunde aus dem Schlafsaal. Bei der Vielzahl seiner Rückfälle ist noch bemerkenswert, daß er einige seiner Opfer nicht einmal beim Namen kannte.
, Der Angeklagte will sich nicht nur seinem
Orvensoveren, sondern auch fremden Geistlichen offenbart und durch sie das Verfahren seiner Rückkehr in den Laienstand bei der Kurie in Nom beantragt haben. Von Nom wurde erauch schließlichvonden Gelübden der Armutund des Gehorsams. nicht aber von denen der Keuschheit entbunden. Tis Ordensoberen schickten den „Kranken" auf Kosten des Klosters zunächst in eine Kalt- wasser-Heilanstalt. Die dauernden Rückfälle seiner verbrecherischen Neigungen führten schließlich dazu, daß der Abt des Klosters Hardehausen von den Oberen bie Entfernung des Angeklagten verlangte, dem aus klöster- liehen Mitteln von dem Abt Marienstadt im Jahre 1933 ein Darlehen in Höhe von 2500 RM. gegeben wurde. Bezeichnend iür den Angeklagten ist ferner, daß auch er sich nicht scheute, die schwachsinnigen Zöglinge mit Drohungen gefügig zu machen, und daß er ihnen im Falle eines Gerichtsverfahrens den jesuitischen Rat gab. alles abzustreiten.
Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu zwei Jahren Gefängnis.
Der Verführte wird zum Verführer
In allen drei Verfahren waren die Angeklagten wegen der Verführung Minderjähriger und widernatürlicher Unzucht unter Anklage gestellt. In der ersten Verhandlung war der 23jährige Otto Münz (Bruder Elektus) angeklagt. Und dieser Fall war einmal hinsichtlich des Weges, den der Angeklagte zu seinen Verbrechen genommen hat, dann aber auch in bezug auf die von der klösterlichen Obrigkeit geübte Methode der Vertuschung besonders aufschlußreich. Münz war im Herbst 1929 als Aspirant in die Franziskaner-Genossenschaft Waldbreitbach eingetreten, die der Oberstaatsanwalt auf Grund der bisherigen Verfahren gegen die Mitglieder dieser Ordensniederlassung als die hohe Schule der Homosexualität bezeichnete. Der gänzlich unerfahrene und auch noch unverdorbene 16jährige wurde bereits nachwenigen Wochen von seinem klösterlichen Vorgesetzten, dem Bruder Qnintinns, verführt. Bruder Quintinus hat in den Sittlichkeitsprozessen schon des öfteren eine ebenso große wie unrühmliche Rolle gespielt. Diese Bestie in Menschengestalt ist — und dasi st bezeichne.ndsürdiekirch- liche Aufsichtsbehörde — nicht etwa unschädlich gemacht, sondern kurz nach der Verführung des Angeklagten zunächst nach Dublin in Irland und von dort später nach Brasilien versetzt worden. Der nächste Verführer war der Bruder Marus, der in einem Verfahren bereits abgeurteilt ist, und dessen Nachfolger war wieder der Bruder Hermann-Joseph, der zur Zeit ebenfalls wegen Sittlichkeitsverbrechen eine Strafe abbüßt.
Im Laufe weniger Jahre war aus dem Verführten bereits ein Verführer geworden, der sich in nicht wiederzugebender Weise an schwachsinnigen Zöglingen der Anstalten, in denen er tätig war, vergriff. Immer wieder wurden seine Verfehlungen den Klosteroberen bekannt, die sich damit begnügten, ihn nach bewährter Methode zu versehen. Wie hemmungslos der Angeklagte bereits gewor- den war, bewies ein Fall aus dem November 1935, wo er als Pförtner in der Duisburger Niederlassung des Klosters tätig war und einen ihm völlig unbekannten Handwerksburschen. der um ein Mittagessen gebeten hatte, im Sprechzimmer mißbrauchte. Dieser Fall sollte ihm zum Verhängnis werden. Der Handwerksbursche versuchte, ihn zu erpressen, der ihm unmittelbar nach dem Verbrechen aus der Pförtnerkasse 50 Pfennige, die nach- sten Male drei Mark gab. Wenige Tage später wandte er sich an den Vorsteher Bruder Beatus, der dem Handwerksburschen zunächst zehn Mark als Schweigegeld und wenig später ein „Darlehen" von zwanzig Mark gab. Der Angeklagte war in allen ihm vorgelegten Fällen geständig. Aus der Zeugenvernehmung ist noch hervorzuheben, daß einer der schwachsinnigen Pfleglinge, an dem er sich zu vergreifen suchte, ihm handgreiflich beibringen mußte. nw° Anstand ist.
Der Oberstaatsanwalt erklärte in seiner Anklagerede, daß bei den Insassen des Klosters Waldbreitbach der Ausstieg zu den höheren Würden von der Entwicklung der Homosexuali. tät begleitet war. Das Verfahren der ständigen Versetzung machte das Treiben der Klosterinsassen so ungeheuerlich gefährlich, denn mit den wechselnden Funktionen wurden immer wieder andere Menschen und damit andere Opfer zugeführt, durch die die Verbrecher geradezu zu Keimträgern dieser Seuche wurden. Bei den Exerzitien kamen alljährlich tausend junge Menschen in die Ordensniederlassungen und es ist gerichtsnotorisch, daß sie, in den Klöstern verdorben, bet der Rückkehr in ihre Umgebung das Laster wie eine ansteckende Krankheit weiterverbreiteten. Wie bitterer Hohn klingt dagegen die vom Oberstaatsanwalt zitierte Stellungnahme eines katholischen Kirchen- blattes, die darin gipfelt, „daß die Kirche zuerst in liebevoller Weise zu bessern suche"
Donnerstag, den 3. Juni igz?
und für die Behandlung der geistlichen Sittlichkeitsverbrecher den Bibelspruch psiehlt: „Richtet nicht, damit ihr nicht ael richtet werdet." ^ ^
Das Gericht war begreiflicherweise anderer Ansicht und verurteilte den geständigen Angeklagten zu einer Zuchthausstrafe von 1 Jahr 8 Monaten.
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Württemberg
Der Gautag verschoben
Stuttgart, 2. Juni
Stuttgart, 2. Juni. (Auch ein kannst a t t e r unter den V e r l e tz t e n.) Unter den bei dem feigen Bombenüberfall des rotspanischen Mordgestndels auf das Panzerschiff „Deutschland" verletzten Besatzungs- Mitgliedern befindet sich auch der Oberheizer Heinz Holzwarth aus Cannstatt. Er ist zusammen mit anderen Leidensgefährten in Ibiza zur weiteren ärztlichen Behandlung ausgeschifft worden.
Lastwagen tu den Kanal gestürzt
Fahrer wie durch ein Wunder gerettet Plochingen, 2. Juni. Ein aus Reichenbach- Fils kommender Lastwagen mit Anhänger stieß am Bahnübergang bei Plochingen aus einen Kastenkraftwagen. Beim Versuch, dm Zusammenstoß zu vermeiden, geriet der Lastwagen auf der regennassen Fahrbahn ins Schleudern und stellte sich quer zur Fahrbahn. Durch den Zusammenprall wurde der Lastwagen über die Böschung gedrängt und stürzte in den Fabrikkanal. Das Führerhaus ragt über die Wasseroberfläche, so daß der Lenker und sein Beifahrer gerettet werden konnten. Der Kastenkraft- wagen wurde vollständig zertrümmert und der Fahrer in schwerverWem Zustand ins Krankenhaus gebracht. Auch der Lenker des Lastwagens mußte ins Krankenhaus eingeliefert werden, während sein Beifahrer nur leichte Schnittwunden erlitt.
SagelschWen wir Taubeneier
Reutlingen, 2. Juni. Am Montagnachmittag zog auf der Alb ein schweres Unwetter herauf, das von Hagel begleitet war. Die Hagelschloßen, die T a u b e n e i g r Lße hat- ten, bedeckten Wiesen und Felder, In den Gärten wurden die Pflanzen zerrissen und die Beerensträucher stark in Mitleidenschaft gezogen. Zahlreiche Bäume wurden ihrer Blüten beraubt. Der Hagel dauerte nur wenige Minuten, dann setzte ein w olkendruchartiger Regen ein. Nach Meldungen aus Honau und Genkingen haben jedoch die Saaten nur wenig Schaden ne- litten.
Fluorn, Kreis Oberndorf, 2. Juni. (Massensterben von Bachforellen.) Aus der Markung Fluorn wurde durch das fahr* lässige Auspumpen einer Jauchengrube von 120 000 Liter Inhalt in den Hmmbach ein Massensterben der Bachforellen herbeigeführt. Da in den Fischwassern auH die Jungbrut vernichtet ist, dürfte sich dK
Schaden auch für die nächsten Jahre nach
bemerkbar machen und für die Fischnut- xung der Markung sehr erheblich sein.
einer Baustelle in Ellwangen ftl läge der 19 Jahre alte Arbeiter Hans id zwischen den Brettern eines MeV :en Brunnens hindurch und stürzte ms Er zog sich eine schwere LungenentM- der er nunmehr im Krankenhaus er- ist.
In einem unbewachten Augenblick fiel das Zweijährige Kind Elsriede des Bauern Joseph G e r > Müller in Hauerz, Kreis Biberach, m eme Weiher. Die Eltern, die in der Nähe nur Gra mähen beschäftigt waren, konnten das Kmo n noch als Leiche bergen.
Lutherw Eott ^ Men, mich nic er redet ander, e an.
Wie bereits bekannt geworden, ist der am den 4., 5. und 6. Juni festgelegte Gautag der NSDAP, des Gaues Württemberg-Hohenzol- lern, wie die Gauleitung mitteilt, auf den
s Der L l Wizins s Freud
ernannt.
25., 26. und 27. I u n i v e r s ch o b en. Das
Programm, die Eintrittskarten, sowie die Richtlinien behalten ihre Gültigkeit. Die für die Festvorstellung „Der Freischütz" im Großen Haus der Württ. Staatstheater und für die Erstaufführung des Films „Logger" in, „Universum" für Freitag, 4. Juni, ausgegebenen Eintrittskarten haben an diesem Abend keine Gültigkeit. Um Jrrtümer zu vermeiden, wird weiter bekanntgegeben, daß auch die für Samstag, den 5. Juni, m- gekündigte Kundgebung des NS.- DStB. und der N S. - S t u d e Nienkamp sh ilfe mit Reichsstudentenführer Dr. Scheel verschoben wird. — Mit der Terminverschiebung des Gautages der NSDAP. fällt auch die Festaufführung des „Freischütz" am Freitagabend aus. Dafür findet eine Aufführung des „Vogelhändler" im Großen Haus der Württ. Staatstheater in der Miete, Reihe v 30, statt.
Der Malermeister Karl Haertner »o Tübingen befand sich mit seinem Kraftwagm bei strömendem Regen unterwegs. Nus bis >e? nicht geklärter Ursache lenkte er seinen Wage» auf die linke Straßenseite und fuhr am einen dort stehenden Wagen auf. Haertner kann zwar sein Fahrzeug noch selbst verlassen, brau» dann aber tot zusammen.
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