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Mangelhafte Ehrenkreuz-Anträge

Was zu beachten ist

Dom PolizeipräMum Stuttgart wird uns

mitgeteilt:

Einzelne Ortsgruppen der NSDAP, und Stürme der SA.-Reserve haben in dankens­werter Weise die Anträge auf Verleihung des Ehrenkreuzes ihrer Mitglieder gesammelt dem Polizeipräsidium vorgelegt und dabei den Wunsch zum Ausdruck gebracht, die ihren Mitgliedern verliehenen Ehrenkreuze geschlossen der Ortsgruppe usw. zuzustellen, um sie den Beliehenen in feierlicher Form überreichen zu können. So anerken­nenswert diese Absicht der einzelnen Orts- gruppenleiter ist. so kann leider diesem Wunsche aus technischen Gründen nicht Rech- nung getragen werden. Abgesehen davon, daß es unmöglich ist, aus den Zehntausenden von Anträgen die Mitglieder der einzelnen Ortsgruppen wieder auszuscheiden, hat es das Polizeipräsidium nicht in der Hand, wann die bei der Mehrzahl der Anträge notwen- digen Erhebungen beim Neichsarchiv usw. be- antwortet werden. Das Polizeipräsidium wird vielmehr, wie schon einmal bekanntgegeben, seinerzeit die Beliehenen benachrichtigen, daß das Ehrenkreuz mit dem Besttzzeugnis und den vorgelegten Beweismitteln aus der zu­ständigen Polizeiwache in Empfang genom­men werden kann.

Nach dem bis jetzt gewonnenen Ueberblick ist von den rund 20 000 eingegan- genen Anträgen ein großer Hun­dertsatz mangelhaft ausgefüllt und mit unzureichenden Beweisstücken be­legt. Dadurch wird naturgemäß das Ver- leihungsgeschäst erheblich erschwert und ver­zögert, was auch durch Vermehrung der Hilfskräfte nicht verhindert werden kann. Da nach den bis jetzt ausgegebenen Vordrucken (rund 47 000) mit weiteren 1520 000 Ein­gängen zu rechnen ist, empfiehlt das Polizei­präsidium den Antragstellern folgende Punkte zu beachten:

1. Das Polizeipräsidium Stuttgart ist nur für die in seinem Bezirk wohnen­den Kriegsteilnehmer, Witwen und Eltern gefallener Kriegsteilnehmer zuständige Verleihungsbehörde. Für die au­ßerhalb seines Bezirks wohnen- den Kriegsteilnehmer usw. ist der Antrag auf Verleihung des Ehrenkreuzes zu stellen:

a) im Reichsgebiet bei der Orts- Polizeibehörde, in deren Bezirk der Antragsteller wohnt;

b) im Saargebiet in preußischen Krei­sen beim Regierungspräsidenten in Trier, in bayerischen Bezirken bei der Regie­rung der Pfalz in Speyer;

o) im Ausland bei der örtlich zuständi­gen deutschen Auslandsvertretung.

2. Für die Anträge sind die vorgeschriebe- nen Vordrucke zu verwenden. Die Vordrucke sind, wie schon bekanntgegeben, auf jeder Polizeiwache zu haben. Es ist zweckmäßig, wenn der Antragsteller dein Polizeibeamten sagt, welchen Vordruck und für wen er diesen benötigt, da für jeden Antrag st eller nur noch ein Vordruck abgegeben wer­den kann. Die Anträge selbst werden dann am besten wieder auf der Polizeiwache abge­geben, damit etwaige Anstände gleich erledigt werden können.

3. Die Vordrucke sind ordnungsmäßig und

auf die Beweismittel genügen nicht, weil diese seinerzeit wieder an den Antragsteller zurück- gehen. Insbesondere sind Geburtstag, Ge-

burtsort und die Wohnung genau anzugeben. Die Truppenteile usw., bei denen Front­oder Kriegsdienst geleistet wurde, sind genau und vollständig, einschließlich Kompanie, Es- kadron. Batterie oder Abteilung zu bezeich­nen. Abkürzungen für Formationen sollten nur soweit sie im Kriege amtlich üblich waren, verwendet werden. Bei den Angaben über Art, Ort und Zeit ist die Zeit und der Ort des mitgemachten Gefechtes oder der Schlacht genau anzugeben. Hat der Antrag­steller mehrere Gefechte oder Schlachten mit­gemacht, so genügt die Angabe von ein bis drei Gefechte» oder Schlach­ten in kurzer Form, wie sie in den Gesechts- kalendern verwendet ist. Alle weiteren Schil­derungen der Gefechte oder Verwundungen sind überflüssig und erschweren nur das Prü­fungsgeschäft. Die Anmerkungen auf den Vordrucken find genau zu beachten. Als Be­weisstücke gelten außer dem Militärpaß nur amtlich beglaubigte Kriegsstammrollen-Aus­züge oder Bescheinigungen, Soldbuch, Feld- Postkarten, Feldpost-Briefe, Photographien oder sonstiger Privater Schriftwechsel können als Beweismittel nicht angesehen werden. Besitzt der Antragsteller keine oder keine hin­reichende Beweisstücke, so ist es besser, wenn er dies vermerkt, als wenn er unzulängliche Beweismittel beifügt.

Verständlicherweise geben die Antragsteller ihre Militärpapiere ungern ab, weil sie fürch­ten, die Beweisstücke könnten verloren gehen. Die Vorlage der Beweisstücke ist aber unbe­dingt erforderlich, um unnötige und zeitrau­bende Rückfragen beim Reichsarchiv zu der- meiden. Das Polizeipräsidium hat alle Maß- nahmen getroffen, daß keine Beweis- stücke verloren gehen. Sie werden mit dem Besitzzeugnis dem Antragsteller wieder alls­gehändigt.

Das Polizeipräsidium wird trotz der Schwierigkeiten bestrebt sein, die Verleihung der Ehrenkreuze tunlichst zu beschleunigen.

Wer erhält - Ehrenkrem -es Weltkrieges?

Bei der Behandlung der Anträge aus Ver­leihung des Ehrenkreuzes des Weltkrieges sind vielfach Zweifel entstanden. In einem Erlaß des Innenministeriums wird deshalb u. a. auf folgende Punkte von allge- meiner Bedeutung hingewiesen:

Das Ehrenkreuz darf Personen, denen d i e bürgerlichen Ehrenrechte aberkannt sind, während der Dauer des Verlustes der Ehrenrechte nicht verliehen werden.

Ein Vater, der Frontkämpfer gewesen ist und einen Sohn im Weltkrieg verloren hat, kann nach seiner freien Wahl entweder das Froutkämpferkreuz oder das Elternkreuz, aber nur eines von beiden, bean­tragen. Entscheidet er sich für das Front- kämpferkreuz, so hat das die Folge, daß es nach seinen Tode zwar seinen Angehörigen verbleibt, von ihnen aber nicht getragen wer­den darf. Will er nach seinem Tode seiner Frau die Möglichkeit zum Tragen des Ehren­kreuzes verschaffen, so muß er das Eltern­kreuz beantragen. Die Mutter des gefallenen Sohnes hat, solange der Vater lebt, kein eigenes Antragsrecht. Sie kann also neben dem Frontkämpserkreuz ihres Ehe­mannes das Elternkreuz nicht erhalten, es sei denn, daß ihr Ehemann vor Ablauf der Antragssrist, das ist vor dem 31. März 1935, stirbt und sie damit berechtigt wird, selbst­

ständig den Antrag auf Verleihung des Ehrenkreuzes zu stellen.

Eine Verleihung des Ehrenkreuzes an verstorbene Kriegsteilnehmer ist nickt möalick. Nach der eindeutigen Bestimmung der Stistungsurkunde ist das Ehrenkreuz von den Kriegshinterbliebenen abgesehen nur für Kriegsteilnehmer, d. h. für solche Reichsdeutsche bestimmt, die im Weltkrieg auf deutscher Seite oder auf Seite der Verbündeten Kriegsdienste gelei­stet haben. Hiernach können, um nur die hauptsächlich in Frage kommenden Personen­kreise zu erwähnen, weder die Zivil- inter liierten noch die Hilfsdienst- Pflichtigen bei der Verleihung des Ehrenkreuzes berücksichtigt werden. Kriegs­dienste hat im Sinn der Verordnung das Personal der freiwilligen Krankenpflege, des freiwilligen Automobilkorps und des frei­willigen Motorbootkorps geleistet, soweit es sich rm Kriegsgebiet aufgehalten hat. Was als Kriegsgebiet anzusehen ist, wird in der Verordnung näher bezeichnet.

Kriegsteilnehmer, die erst nach dem Welt­krieg die Neichsangehörigkeit erworben haben, können das Ehrenkreuz erhalten, und zwar gleichgültig, ob sie auf deutscher Seite oder auf Seite der Verbündeten Kriegsdienste geleistet haben. Die Witwe eines Kriegsteilnehmers, die durch ihre Wie­derverheiratung mit einem Ausländer die deutsche Staatsangehörigkeit verloren hat, kommt für eine Verleihung des Ehrenkreuzes nicht in Betracht.

An Stelle der Vorlage sonstiger Urkunden ist eine mit dem Dienststempel versehene ent­sprechende Bescheinigung der zu­ständigen Versorgungsbehörde als ausreichender Nachweis anzusehen. Alle Mitteilungen an die Antragsteller des Ehren­kreuzes sind durch die Post portofrei beför­dern zu lassen.

In allen Teilen des Landes wird das Ge­rücht verbreitet, für das Ehrenkreuz müsse eine Gebühr entrichtet werden. Für das Ehrenkreuz ist nichts zu zahlen.

M-A sechs Millionen AritvWrr ans -ns Ehrenkeerrz

Berlin, 1L. September.

Der Preußische Innenminister hat im Ein­vernehmen mit dem Finanzminister einen Er- laß über die Einstellung von Hilfs­kräften zur Durchführung von Arbeiten, die sich aus der Verleihung des Ehrenkreuzes des Weltkrieges er­geben, herausgegeben. Die Regierungspräsi­denten werden ermächtigt, auf Antrag der Polizeipräsidenten und der Landräte die vorübergehende Einstellung von Angestellten zu genehmigen. Die Anforderung einer oder mehrerer Hilfskräfte richtet sich je­weils nach der Zahl der eingehenden Anträge. Es wird davon ausgegangen, daß rund zehn Prozent der Bevölkerung die Verleihung des Ehrenkreuzes beantragen werden. Das be­deutet. daß wie mehr als sechs Mil- lionen Anwärter für das Ehrenkreuz haben. Bis zum 81. Mai nächsten Jahres soll die Verleihung des Ehrenkreuzes durchgeftchrt sein.

Der Schrecken der

Lebensmittelsälscher

Jahresbericht über die Tätigkeit der Chemischen Landesanstalt Stuttgart

Dem von Oberregierungsrat Dr. Georg Werner erstatteten Bericht über die Tätig-

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Und dann lernte ich Bergmann kennen. Und jetzt arbeite ich bei ihm. Er macht Ge­schäfte dainit, na, du weißt schon, kannst dir ja denken..." Er schluckte heftig.Ein Paarmal wollte ich los davon, hatte Angst. Was wird daraus? Und dann konnte ich such nicht... Du hast keine Ahnung, was das für ein höllisches Zeug ist..."

- Und dann hat mich Bergmann

nnmer wieder aufgepulvert und hat mir er­zählt, ich sei nur nervös und Hütte zu viel borgen gehabt. Das käme nicht vom Rausch- Osit, die Kopfschmerzen, die Müdigkeit, die uuluft. . . und dann hat er mir vvrgelesen: die mexikanischen Indianer nehmen ihr gan- sis Leben Coca, sie sind widerstands- chhigex Et, ausdauernder als alle anderen »tämme. Meilenweit und tagelang können Oe laufen, marschieren, schwere Lasten tra­gen, brauchen keine Nahrung, nur ein Cvca- oiatt und einen Schluck Wasser, und es sei Unsinn, was immer davon geredet würde, m geringen Mengen fei Coca anregend und mache froh . . . Ich haklls geglaubt und Hab sim geholfen . . . aber jetzt, jetzt sehe ich Uar . . ^ brach erschöpft ab.

Erikas Gedanken flatterten wild hin und her,

Robert hatte müde seinen Kopf aus ihren Ärm fallen lassen.

Dann siel er ganz zusammen. Schlief ein.

Was tun? Was tun?

Sie ging zur Tür und horchte auf den Flur.

Alles still. Sie öffnete die Tür. Unten in der Halle sah sie den Diener mit der Zeitring sitzen.

Leise klinkte sie die Tür hinter sich zu und schritt hinab. Einen Augenblick später stand sie vor dein Alten, der ihr bleiches Gesicht verwundert betrachtete.

Ist Herr Bergmann noch da?"

Der Alte verneinte. Nein, Herr Bergmann würde auch wohl so bald nicht wieder­kommen.

Ob er ein Sanitütsauto besorgen könne? Ja gewiß, meinte der Alte erstaunt. Der Bruder habe eine schwere Ohnmacht . . . Der Alte humpelte aufgeregt zum Telephon. Ein zweites, das hatte Erika gesehen, stand auf dem Schreibtisch Bergmanns. Mit fliegenden Schritten lief sie durch die weite Diele dein Arbeitszimmer zu, stieß die Tür ans, rannte an den Schreibtisch und griff mit fiebernden Händen nach dem schwarzen Griff.

Kriminalrat Genner! Gottlob, er war da. Seine tiefe, beruhigende, etwas erstaunte Stimme machte auch sie ruhiger. Hastig und knapp erzählte sie . . . Robert sehr krank... ob es ein Sanatorium gäbe, das so etwas heile, sie wolle ihn schnell hinbriugen.

Genner antwortete schnell und sachlich. Nannte ihr Straße und Nähe eines bekann­ten Sanatoriums im Westen, das Rausch­giftsüchtige heile. Er selbst wolle gleich tele­phonieren und sie und Robert ankündigen.

^ damit alles schnell und glatt ginge. Erleich- ! tert atmete sie auf und zwang sich zum Blut.

^ Es würde doch alles gut werden . . .

! Unterdessen dielt das große, weiße Auto ! schon vor dem Tor. Erika erzählte den Wär- ! lern kurz.

I Robert lag noch immer schlaftrunken auf ! der Couch. Als die Sanitäter ihn vorsichtig

> hochhoben und hinuntertragen wollten.

: wurde er wach und sah entsetzt um sich.

! Erika stand neben ihm.Nichts Schlim- : mes", sagte sie und versuchte ein kleines,

! mattes Lächeln.Du warst ohnmächtig,

! Robert. Wir wollen dich eben untersuchen lassen."

Sie hatte erwartet, daß Robert heftig auf- ! fahren nnd sich wehren wurde. Er hob auch : adwehrend und mit finsterem Blick die Hand, j war aber so müde nnd schlapp, daß er bald z die Augen wieder schloß und sich wider- ^ standslos hernntertragen ließ.

Mit leisem Klappen schloß der Wagen. Erika hatte schnell noch ein paar Kleidungs­stücke. etwas Wäsche znsammcngesncht und in einen kleinen Koffer gelegt. Still saß sie.

§ das Kössercheu vor sich, und beobachtete den ! Bruder, der stöhnend und unregelmäßig ! atmete. Er war wieder eingeschlasen. Wäh- ! ! rend das Auto sanft durch die Straßen rollte, fiel ihr Plötzlich das Nächstliegende j i und Wichtigste ein. Wer sollte die Kosten des ! j Snnatvrinmsausenthaltes bezahlen? Eine j j heiße Angst überfiel sie. Ihr kleines Gehalt ! ! wurde dazu nicht reichen!

! Sie griff nach Roberts Brieftasche, die auf ! dem Tisch gelegen hatte nnd die sie, da sie seine Ausweispapiere enthielt, mitgenommen hatte. Ob Robert vielleicht über Geld ver-

> fügte? Bergmann hatte sich seine schmutzigen !

> Helferdienste ja wohl etwas kosten lassen! Sie !

> öffnete die schwarze Brieftasche. Sie enthielt !

! ein ganzes Bündel großer Banknoten. !

1 Das Geld brannte wie Feuer auf den ^ Fingern. Am liebsten hätte sie es genommen : und in den Straßenschmutz geworfen. ! ! Schmutziges Geld. Verführung und Ver- !

Freitag, de« 14. September 1884

keil der Chemischen LandeSanstalt in Stutt­gart im Jahre 1888 entnehmen wir u. a. folgend« bemerkenswerte Ergebnisse:

Die Zahl der Untersuchungen hat sich gegenüber dem Jahre 1882 nahezu verdop­pelt. Ebenso ist die Anstalt auch erheblich stärker mit Beratungen der Gewerbetreiben­den und der Industrie in Anspruch genom­men worden. Die Gesamtzahl der im Jahre 1933 ausgeführten Untersuchungen beträgt 5598. Die Zahl der an Staate- und Ge­meindebehörden erstatteten Gutachten und Berichte beträgt 1110. Der Berichterstatter hat 414Lebensmittelbet riebe per­sönlich kontrolliert. Von den in Durchfüh­rung der Lebensmittelkontrolle in den Ver­tragsgemeinden entnommenen 2063 Proben von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen waren 422 20 Prozent zu beanstanden.

Diese hohe Beanstandungsziffer ist auf den Anschluß zahlreicher Gemeinden, in denen bislang keine Lebensmittelkontrolle ausgeübt wurde, zurückzuführen. Denn erfahrungsge­mäß kommen die meisten Lebensmittelfäl­schungen in solchen Gemeinden vor, wo keine Lebensmittelkontrolle ausgeübt wird.

Einen besonderen Raum nahmen u. a, auch gerichtliche Untersuchungen ein. So war in einer Untersuchungtzfache wegen Giftmordverdachts eine in einer Milch­flasche befindliche Flüssigkeit zu prüfen. Es war Phenolphthalein darin enthalten. Nach Genuß von geräuchertem Schiukenfleisch war eine Mannschaft erkrankt. In den noch vor­handenen geringen Resten des Rauchfleisches wurden Spuren von Natrium nitrat und reichliche Mengen von Kalium- nitrat festgestellt. In einer weiteren Gift­mordsache waren Eingeweideteile, Mahlzeit- reste und in Arzneigläschen befindliche ge­ringe Pulvermengen auf Gift zu untersuchen. In den Mahlzeitresten war keinerlei Gift ent- halten, in den Eingeweiden wurde Strvcknin und geringe Mengen Brucin sestgestellt. Ein Pulverrest erwies sich als ein Gemisch von brucinhaltigem Strvchnin und Magne- fium-sulfat. Der andere Pulverrest war Blei­acetat. Es war sonach Vergiftung durch brucinhaltiges Strychnin, wie eS zum Ver­giften von Füchsen und dergleichen verwendet wird, festgestellt.

In einer Strafsache wegen Giftmordes waren Leichenteile eines Kindes und zwei Kittelchen zu untersuchen. In den Kittelchen wurden noch geringe Mengen von Blausäure und Quecksilber ermittelt. Ebenso wurden diese Stoffe in den Leichenteilen noch in ge- ringen Mengen festgestellt, womit erwiesen war, daß das Kind mit Quecksilber- oxyehanid vergiftet worden ist.

Humor

Frauenlogit

Ich begreife nicht, wie man einen Mann am Narrenseil herumführen kann, von dem man weiß, daß er sterblich in einen verliebt ist!

Ja aber wie könnte man es denn, wenn er es nicht wäre?

Sie haben in Ihrem Medaillon gewiß ein teures Andenken, gnädige Frau?

Ja, Eine Locke vom Haar meines Mannes.

Aber der ist doch noch da!

Allerdings. Nur seine Haare nicht,

Freundinnen

Gerda und Grete saßen zusammen, tranken Kaffee und erzählten sich.

Walter sagte mir gestern abend, ich wäre sein Traum!" erzählte Gerda.

Das ist ja drollig", meinte Grete,vor einer Woche erzählte er mir. daß er immer so schreck­liche Träume hätte..."

brechen klebten daran, aus menschlichen Leidenschaften war es herausgepreßt.

Ein so starker Ekel ergriff sie, daß ihr fast übel wurde. Dann steckte sie mit bitteren: Lächeln das Geld wieder in die Brieftasche zurück. Wer arm war wie sie, hatte nicht das Recht, so empfindlich zu sein. War es am-, Bergmanns Bestechergeld, gleichgültig, hier mußte es helfen. Und half es, Robert zu be­freien, hatte es zum erstenmal etwas Guim getan. . .

Ein großes, rotes, weit zurückliegende-: Haus. Aerzte, Protokolle, Schwestern. Weiße lange Gauge. Karbol- und Lhsolgeruch. ein Park, der Vas Haus von allein Lärm er­schließt und schließlich ein schneeweiße freundliches Zimmer.

Hier schläft Robert Hellmaiin heute nach:. Erika verhandelt mit dem Arzt, Schilde.: kurz, daß sie fort müsse, daß man ihn hei!-.? solle, daß sie schreiben würde.

Das ernsie, durchfurchte Gesicht des Arzt: - sieht sie teilnahmsvoll au. Tausend schwer Fälle gehen durch seine Hand. Dieser ln: ihm besonders leid.

Ja, gewiß, er wird alles, alles tun . . .

12. Kapitel

In diesen letzten Wochen hat Erika eine Reihe kleiner süddeutscher Städtchen besuch!.

Sie hat alle Energie angewandt. um durchzuhalteii. Mechanisch wie ein aufge­zogener Apparat, machte sic ihre Prüfungen Statistiken, Aufzeichnungen. Schreibt am ihrer kleinen Schreibmaschine kurze, knapne Berichte. Hält durch, ist Pünktlich, sorgsam vergißt nichts.

Fortsetzung folgt.