Amtliche Bekanntmachungen.

Reichstagswahl.

Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen und Erklärungen über die Verbindung von Kreiswahl- vorfchlägen für die Reichstagswahl im 34. Wahlkreis (Württemberg und Regierungsbezirk Sigmaringen) bezw.

im XVII. Wahlkreisoerband (WürttembergBaden).

ES ergeht hiemit die Aufforderung, für die auf 6. Juni >920 anberaumle Reichstagswahl:

a) Kreiswahlvorschläge bis spätestens S o n n t a g tag, den 16. Mai 1920,

b) schriftliche Erklärungen über dieVerbindung vonKreiswahloorschlägen innerhalb des Wahl­kreisverbands bis spätestens Sonntag, den 23 Mai 1920

der dem Unterzeichneten Kreis- und Verbandswahlleiter (Stuttgart. Ministerium des Innern, Dorotheeustr. Nr. 1) einzureichen. (Reichswahlgesetz vom 27. April 1920, RGBl. S. 627. 8Z 14 und 15).

Im Reichswahlgesetz und in der Reichswahlordnung ist bestimmt:

s) über dieBeschaffenheit und denJnhalt der-Kreiswablvor schlüge:

Gesetz 8 l4 Abs. 35.

Die Kreiswahlvorschläge müssen von mindestens fünfzig Wählern deS Wahlkreises unterzeichnet sein. Die Namen der Bewerber müssen in erkennbarer Reihenfolge aufgeführt sein.

In den Wahlvorschlag darf nur ausgenommen werden, wer seine Zustimmung dazu erklärt hat. Andernfalls wird der Bewerber- gestrichen.

In dem einzelnen Wahlkreis darf ein Bewerber nur einmal vorgeschlagen werden.

Wahlordnung 8 2l.

In den Wahloorschlägen sollen die Bewerber mit Zu- und Bornamen aufgefühlt und ihr Stand oder Beruf sowie ihr Wohnort und ihre Wohnung so deutlich angegeben werden, daß über ihre Persönlichkeit kein Zweifel besteht. Wahlordnung 8 21.

Die Unterzeichner der Wahlnorschläge sollen ihren Unter­schriften die Angabe ihres Berufs oder Standes und ihres Wohnorts und ihrer Wohnung beifügen.

Mit dem Wahlvorschlage sind einzureichen:

1. Die Erklärung der Bewerber, daß sie der Aufnahme ihrer Namen in den Wahlvorschlag zustimmen.

2. Die gemeindebehördliche Bescheinigung, daß die Be­werber am Wahltage das 25. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens einem Jahre Reichsangehörige und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.

3. Die gemeindebebördliche Bescheinigung, daß die Unter­zeichner des Wahlvorschlags in die Wählerliste oder Wahlkarlei eingetragen oder mit einem Wahlschein ver­sehen worden sind.

Die Genixindebehörden haben die Bescheinigungen auf Antrag gebührenfrei auszustellen.

Wahlordnung 8 22.

Jeder Wahlvorschlag soll mit einem auf die Parteistellung der Bewerber hinweisenden oder einem sonstigen Kennwort versehen sein, das ihn von allen anderen Wahlvorschlägen deutlich unterscheidet. Irreführende Kennwörter sind unzu­lässig.

Gesetz 8 17.

In jedem Kreiswahlvorschlag muß ein Vertrauensmann und ein Stellvertreter bezeichnet werden, die zur Abgabe von Erklärungen gegenüber dem Kreiswahlleiter und dem Wahlausschuß bevollmächtigt sind. Fehlt diese Bezeichnung, so gilt der erste Unterzeichner als Vertrauensmann, der zweite als sein Stellvertreter.

Gesetz 8 l8.

Für die Kreiswahloorschläge kann erklärt werden, daß ihre Reststimmen einem Reichswahlvorschlag (siehe unten) zuzurechnen sind. Die Erklärung muß spätestens am zehnten Tage vor dem Wahltag (am Donnerstag, den 27. Mai 1920) beim Kreiswahlleiter eingereicht sein. Sonst scheiden die Reststimmen des Wahlkreises beim Zutei- lnngsverfahren für das Reich aLs- Wahlordnung 8 25.

Der Wahlleiter soll darauf hinwirken, daß nicht dieselben Unterschriften unter mehreren Wahlvorschlägen stehen. Die gleichen Personen können nicht als Vertrauensmänner für mehrere Reichswahlvorschläge oder mehrere Kreiswahlvor­schläge benannt werden.

b) über die Verbindung von KceiSwahl- Vorschlägen:

Gesetz 8 15 Abs. 2 und 3.

Innerhalb eines Wahlkreisverbands können mehrere Kreiswahlvorschläge miteinander verbunden werden. Die Verbindung ist nur dann wirksam, wenn diese Kreiswahl­vorschläge derselben Reickiswahlliste (stehe unten) angeschlossen sind.

Die Verbindung muß von den auf den Kreiswahlvor­schlägen bezeichnten Venrauenspersonen oder deren Stell­vertretern übereinstimmend spätestens am vierzehnten Tage vor dem Wahltag (d. i. am Sonntag, den 23. Mai 1920) dem Leiter des Wahlkreisverbands schriftlich erklärt werden. Aus den Bestimmungen über die

Reichswahlvorschläge kind hier zu veröffentlichen:

Gesetz 8 16.

Beim Reichswahlleiter können, und zwar spätestens am sechzehnten Tage vor der Wahl (d. i. Freitag, den 21. Mai 1S20) Reichswahlvorschläge eingereicht werden. Sie müssen von mindestens zwanzig Wählern unterzeichnet sein. Die Namen der Bewerber müssen in erkennbarer Reihenfolge aufgeführt sein.

In den Wahlvorschlag darf nur ausgenommen werden, wer seine Zustimmung dazu erklärt hat. Die Erklärung muß spätestens am sechzehnten Tage vor dem Wahltag beim Reichs­wahlleiter eingegangen sein; andernfalls wird der Bewerber gestrichen.

Ein Bewerber darf nur in einem Reichswahlvorschlage benannt werden. Die Benennung in einem Reichswahlvor­schlage schließt die Benennung in einem Kreiswahlvorschlage nicht aus, wenn die Erklärung nach 8 18 des Gesetzes (siehe oben unter s) sich auf diesen Reichswahlvorschlag bezieht. Die Namen der

Beisitzer des Wahlausschusses und des ver-

bandswahlausschusses sowie ihrer

Stellvertreter

werden alsbald nach ihrer Berufung öffentlich bekannt gegeben.

Die Oberämter werden ersucht, die sofortige Veröffent­lichung dieser Bekanntmachung in den Bezirksamtsblättern zu veranlassen.

Stuttgart, den 6. Mai 1920.

Der Kreiswahlleiter des 34. Wahlkreises und zugleich

Verbandswahlleiter des XVII. Wahlkreisverbandes:

Regierungsrat Dr. Widmann

Gottlieb Nikolaus, Lindenwirt in Schönbronn beab­sichtigt die Einrichtung einer Schlächtereianlage in seinem Wirtschaftsgebäude. Etwaige Einwendungen gegen diese Anlage sind binnen 14 tägiger Frist vom Tage nach dem Erscheinen der Zeitung an wirksam beim Oberamt, wo auch die Pläne aufliegen, vorzubringen. 2162

Naaold, den 8. Mai 1920. , Oberamt: Münz.

KrrPPinge« OA. Herrenberg.

Fichten-Langhölz-

Berkauf.

Die Gemeinde Kuppingen verkauft aus ihrem Gemeinde­wald im Wege der Submission folgendes

Fichtenlangholz.

I. Kl. II. Kl. III. Kl. IV. Kl. V. Kl. VI. Kl. 374,75 Fm. 455,40 Fm. 277,66Fm. 156,12Fm. 57,90Fm. 4,3lFm. zusammen 1349,19 Festm,, worunter Stämme bis zu 28 m Länge und über 9 Festm. Meßgehalt, in 82 Losen.

Ferner 1 Eiche, Ib Kl., 3,4 m lang, 66 Durchirr., 1,17 Festm.

Losverzeichnisse können vom Waldmeisteramt bezogen wer­den. Das Holz wird unter den üblichen Bedingungen ver­kauft. Angebote in Prozenten der staatlichen Taxpreise sind schriftlich mit dem VermerkAngebot auf Fichtenlangholz" bis spätestens

Montag, den 17. ds. Mts.

bei -dem Unterzeichneten einzureichen. Sämtliches Holz ist gereppelt, Abfuhr günstig, 3 bis 4 Kilometer voin Bahnhof Herrenberg entfernt. Entscheidung über den Zuschlag erfolgt spätestens am 22. Mai.

2161 Schultheitzenamt: Mayer..

2164

Nagold, den S. Mai 1920

Forstamt Hofstett.

Post Teinach. 363 i

Lanbhch- Ltmichlj-

«.MWj-AmM-

Berkauf.

Mittwoch, den IS. Mai imLamm" in Neuweiler

1. mündlicher Aufftreich

vorm. Sste Uhr aus Hul Agenbach Stammholz 31 Eichen mit Fm.: 0,3 II., 38,5-111., 136 Buchen mit Fm.: 11,1 V.. 17,8 VI., 3 Birken mit Fm.: 0,2 V., 0.2 VI. Klasse.

2. schrifticher Äufstreich

vorm, ll'/s Ahr aus Hüten Agenbach, Reh­mühle, Aichelberg, meist fich- tene Baust. 12961 a. 1477 I b.

59011., 46III.; Hagst. 11471., 1540 II-, 163 III ; Hopfenst.

25561.. . 278II. Klasse. Stammholzauszüge, Los­verzeichnisse und Angebots­vordrucke von der Forstdirek­tion, G. f. H. Stuttgart.

Sulz. 2103 Unterzeichneter verkauft einen 2strjährigen prämiierten

Eber

Den gier z.Schiff"

1527

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kür Hnu8 uncl Orcftester, von cken einkucksten Lokale» di8 2 u cien kein8ten Xün8tler- Illsttumsllteo, 3llk8 Xube- kür, Lsiten U8rv. empkietüt in reicti8ter ^usrvskl

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im Alter von 76 Jahren, infolge Lungenentzündung nun auch meiner lieben Mutter, seiner treuen Gattin, die bereits im März vorigen Jahres gestorben ist, in den Tod nachfolgte. Es ist mir in meinem Leid ein Trost, zu wissen, daß ich meinen Eltern nach einem arbeitsreichen Leben ihren Lebensabend ver­schönern durfte.

Um stille Teilnahme bittet der Sohn: Gottlob Wendel mit Frau Johanna und Enkelkindern Erich, Helene und Liselotte.

Der RWwW der oerellllgten

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hält seine diesjährige

über Pfingsten (23. u. 24.

Mai) in der städt. Turn­halle in Calw ab.

Bereinsinitglieder des Nagoldgaues werden ge­beten, die Ausstellung zahlreich zu beschicken. Neuaufnahmen vor Anmeldeschluß noch möglich. Anmeldeschlutz: 17. Mai 1920. Anmeldebogen sind von jedem Vereinsvorstand des Gaues oder vom Ausstellungsleiter I. K o ch, Calw, Vor­stadt, erhältlich. Günstige Preis» und Kaufgelegenheit.

2133 Die Ausstellungsleitung.

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Hugo Rau

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