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(43. Fortsetzung.)

'I!an sprach vom Vetter Movell, lachte und gratulierte und begann dann von Stefanie zu erzählen. Richtig verlobt fei sie noch nicht, meinte Gabriel«. Collani begann zu meditieren:

..Da verläßt so ein Mädchen einfach die Au. verläßt Mutter und Schwestern, verläßt einfach alles, was ihm bisher so lieb und so teuer war. und folgt einem Manne nach Stuttgart und ist obendrein noch glücklich. Welch ein Vertrauen vor astem zu sich selbst!"

Wenn man einen Mann gern hat!"

Ter Arzt nickte und hob sein Glas an die Lippen.

Spätsommermärchen

Noch immer brannte heiße Sonn« vom Himmel herab. Das Hohenloher Land glühte in asten Farben. Unermeßlich war Heuer der Segen der Erde. Aeplel- und Birnbäume krachten unter der Last der Früchte. Goldgelb hatte das Korn gestanden. Glutheiß schmorten die Weinberge. Astes war trächtig und reifte der nahen Dost­endung entgegen. Die Wiesen und Auen dus- teten nach Oehmd, die Gärten nach Tomaten und Melonen. Unermeßlich war Heuer die kraft­strohende Natur.

Segen der Erde!

Di« Leute gingen umher und priesen den Schöpfer dieser köstlichen Erde. Wie trunken gingen sie durch die Paradiese. Herrgott, war das ein Jahr! Scheuern und Kammern barsten von der Fülle des Segens. Ein Glücksrausch hatte aste ergriffen, und noch immer brannte Ke Sonn« herab, gerade so, als solle aus dev Trauben der reine Zucker iverden. Aber die Trauben waren groß, da es immer wieder ge­regnet hatte. Windlos und schwer waren die Tropfen herabgerauscht. Machtvoll war der Saft im Holz« gestiegen. Die Weinbauern rangen um Atem. Herrgott, war das ein Iahrl Und eines Tages trafen unübersehbar« Scharen froh- gestimmter Gäste in Ingelfingen ein. Jeder Zug der durchs Tal stampfte, brachte neue Massen Es waren Fremde, Bekannte und Verwandte Häuser und Höfe waren überfüllt. Ingelfingei glich einem aufgeregten Bienenhaus. Vor Tore» und Türen standen Bottiche, Hotten und Körbe und am nächsten Morgen, ehe di« Sonne üb«> die Hügel stieg und mit ihren Strahlen das Tal zu betäubender Farbenpracht entzündete, trip­pelte es aus asten Häusern und wandert« es in kleinen Armeen die Hügel hinauf. Ueberast kribbelte und krabbelte es. Es waren Ingel- fingens Mädchen und Buben, die das Eianal

zum Herdst gaben. Ja, und als die ersten Sonnenstrahlen durchs Tal zuckten, stürzten di« Kurgäste ln Gasthösen und Hotels aus den Bet­ten an die Fenster und starrten in die Luft. Von asten Hangen und Höhen In der Runde schoß es donnernd ins Tal und hallte und jauchzte es aus ungezählten jungen Kehlen! Jetzt wurde der Lohn sür die Mühen eines gan­zen Jahres eingeheimst! Jetzt war der Herbst gekommen! Und während es ringsum schoß und jauchzt«, verließen di« Weingärtner mit Frauen, Töchtern, Söhnen, mit Müttern und Vätern, mit Mägden und Knechten, mit Bekannten, Ber- rvandten und Freunden, di« aste herbeigeeilt waren, die Häuser, stiegen singend und lachend hinauf In die Weinberge und begannen di« Lese. Und während die Sonne immer höher stieg, wurde der Jubel immer bewegter. Aus den Weinbergen hallten die Lieder der Winzerinnen, vleltausend eifrige Hände pflückten dir herr­lichen Beeren, und bald darauf knallten die ersten Peitsche« in Straßen und Gassen, rollten dis ersten laubumwundenen Wagen mit blumen­geschmückten Zugtieren nach Ingelfingen herab und knarrten mit ihrer süßen Fracht zur großen Kelter. Abends war es «ine unübersehbar« Wagenreihe, die von den beiden Schulgebäuden auer durch die ganze Stadt bis hinaus an die Nu reichte. In der Kelter aber wurde während der ganzen Nacht gepreßt, und Ruf« des Ent­zückens drangen aus ihren Räumen in das freu­dige Gewoge der Straßen und Gassen. Herr­gott. war das ein Jahr! Die ganz« Gemeinde »efand sich in einem Rausch der Freude und , dankbarkeit.

Glutheiß stand die Sonne am Himmel.

I« den Gärten prangten Dahlien. keuchiekeK lstargueriten, flammten Sonnenblumen, duf­teten Apfel- und Birnbäume. Astes strebt« der letzten Vollendung entgegen. Schwärm« von Dienen hingen zu Klumpen an d«n letzten Blumen des Jahres urd heimsten in geschäftiger Hast den schwindenden Honig ein. In ruhelosem Gebrausr schwirrt« es um di« Ubermannshohen Stauden der Goldrute und um die lilafarbenen Büsche der Zwergaster. Im Kurpark sprangen dir stachelbewehrten Frücht« der Kastanien auf. loderte es im Laub der himmelanstrebenden Baumkronen in allen Farben, flammte es in weitzgelbem Feuer der Myrtenaster um Kur­brunnen und Musikpavillon und duftete es traumvoll von dlchtbestandrnen Rosenbeeten.

Nach vier Tagen war die Weinlese beendet.

Am Samslagmorgen lief erwartungsvoller Zittern durch die Stadt. Leere und besetzte Kub schen rollten durch die Straßen. Eie kamen au« allen Himmelsrichtungen. Einig« hielten lange vor den Häusern, fuhren schnell fort und kamen wieder. Biele blieben vor den Hotels und Gast- Höfen stehen und warteten. Ueberall sahen die Leute zu den Fenstern heraus, und plötzlich lies die Jugend in der Mariannenoorstadt zusammen und riß Augen und Münder auf. Aus Richtung Künzelsau kamen drei prächtige Kutschen an- gerollt, und die Schimmelpaare, die sie zogen, sahen wie schneeweiße Märchenrosse aus. Die Sitzpolster waren dunkelrot. ' <

(Fortsetzung folgt.)

!§8.-kre«r-v Württemberg OmdÜ. 6esa«nl!eitlintz 0 Lose, a v r. KtuttMrt, brie^riekstr 13 Vorlaxsiviler un«j Kel.rirt- tsiter 5°. kl. Sedvvle. t'alv Verlag: 5>ekv»rrva!6 VVaekl 6wdkl.. Oruek: ä Opl«c>b!Lk«r'»t:bv kueb^ruekerel f'alv.

Berbraucherhöchftpreife für SchlachlgeMgel

Nachstehend wird die Anordnung des Herrn Württ. Wirt­schaftsministers Preisbildungsstelle betr. Verbraucher­höchstpreise für in- und ausländisches Schlachtgeflügel vom 11. Dezember 1940 (Reg.Anz. Nr. 86 v. 12. Dez. 1940) bekanntge­geben:

Auf Grund des § 2 des Gesetzes zur Durchführung des Vier- jahresplanes Bestellung eines Neichskommissars für die Preisbildung vom 29. Oktober 1936 (RGBl. I S. 927) und der Zifs. 1 Abs. 2 der Ersten Anordnung über die Wahrnehmung der Aufgaben und Befugnisse des Reichskommissars für die Preisbildung vom 12. Dezember 1936 (Reichsanzeiger Nr. 291) ordne ich für das Land Württemberg und die Hohenzolle- rischen Lande folgendes an:

§1

Preis und Gütebestimmungen

(1) Bei Abgabe von in- und ausländischem SchlachlgeMgel und dessen Einzelteilen an Verbraucher dürfen folgende Höchst­preise je 14 Kx nicht überschritten werden:

Hühner:

Suppenhühner, in- u. ausländische, 1. Güte 1.10

zerlegte Hühner, in- u. ausländische, 1. Güte 1.60

Junghühner, Brathühner, Poulets usw., ausländische, bis 1200 g, 1. Güte 1.20

Poularden, in- und ausländische, 1. Güte ^ 1.70

Backhähnchen (Junghühnchen, Junghähnchen, Masthähn­chen, Backhähnchen, Backhendl usw.) inländische oder im Inland geschlachtete ausländische, höchstens 4 Monate alt,

a) in der Zeit vom 1. April bis 20. Juni, Mindestge­wicht 350 g, 1. Güte 1-85

b) in der Zeit vom 21. Juni bis 20. September, Min­destgewicht 500 g, 1. Güte 1,65

c) in der Zeit vom 21. September bis 31. Januar,

Mindestgewicht 500 g, 1. Güte 1.55

Puten, in- und ausländische, 1. Güte 1.30

Puten, zerlegt, in- und ausländische, 1. Güte 1.60

Gänse, in- und ausländische:

Mastgänse, Mindestgewicht 3)4 kg, 1. Güte 1.30

Frühmastgnnse in der Zeit v. 1. Januar bis LI. Juki,

1 Güte 2

Gänserumpf, ganz oder geteilt, 1. Güte 1.60

Gänsebrust, ohne Knochen, 1. Güte 2.

Gänsebrust mit Knochen, 1. Güte 1.80

Gänsckeule, 1. Güte 1.70

Gänsefleisch in Stücken, 1. Güte 1.20

Gänseliescn (Flomen) 2.

Gänsehaut- und »darmfett 1.60

Gänseschmalz, reines 2.20

Gänseschmalz mit Zusatz von höchstens 10 b. H. Schwei­neschmalz 2.

Gänsellein oder -junges, kochfertig (gesamtes Klein einer Gans: Kopf, Hals, Magen, Herz, Flügel, Füße) 0.80

Gänseleber (Bratleber) 3.

Stopfleber von ungarischen Gänsen 4.50

geräucherte Gänsebrust 4.

Tuten: RM.

Mastenten, inländische und im Inland geschlachtete aus­ländische, 1. Güte zerlegt.

Fettenten, ausländische, 1. Güte zerlegt

Frühmastenten, inländische, in der Zeit vom 1. August bis 31. Dezember nur, wenn gemäß Anordnung Nr.

10/40 der Hauptvereinigung der deutschen Eierwirt­schaft gekennzeichnet, 1. Güte Entenleber Entenfett

Entenklein oder -junges, kochfertig (gesamtes Klein einer Ente: Hals, Kopf, Magen, Flügel, Füße)

(2) Für entdärmte Hühner und Puten darf ein Zuschlag von höchstens 0 05 NM., für entdärmte Backhähnchen ein solcher von 0.10 RM. je 14 kg genommen werden. Für die koch- und brat­fertige Herrichtung von geschlachteten Gänsen und Enten darf «in Zuschlag von 0.10 RM. je 14 kg berechnet werden.

(3) Tiere der Güteklaffe l müssen voüfleischig sein, d. h. einen gleichmäßigen Ansatz von Fleisch und Fett auf Brust und Rücken aufweiscn. Die Knochen des Rumpfes dürfen nicht übermäßig hervorstehen. Die Füße müssen sauber, die Körperhaut mutz von feiner Beschaffenheit, weiß bis gelblich, weich und von Na- turglanz sein. Sie darf keine Rupfriffe, blutunterlaufene Stellen oder starke Nißflecke aufweisen und muß frei von schlechtem Ge­ruch, Federn b;w. Stoppelruckständen sein; sie darf nicht verfärbt, abgeflammt, (gesengt) oder gewaschen sein. Gänse und Enten Müssen in den letzten Wochen sachgemäß wie in gewerblichen

1.50

1.60

1.20

1.40

2.20

2.20

2 .-

V.60

Mastbetrieben gemästet und nüchtern geschlachtet worden sein.

(4) Für Tiere, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, ist ein Preisnachlaß von mindestens 0.10 RM. je 14 kg, für ausländische Gänse, Enten, Hähne und Puten, die älter als 1 Jahr sind, ist daneben ein weiterer Preisnachlaß von min­destens 0.20 RM. je 14 kg zu gewähren.

82

Sonderzuschläge

Für Schlachtgeflügel, das den Bestimmungen der Anordnun­gen der Hauptvereinigung der deutschen Eierwirtschaft Nr. 2/38 vom 12. Mai 1938 und Nr. 10 vom 30. Nov. 1940 entspricht und alsdeutsches Markengeflügel" gekennzeichnet ist, darf ein Aufschlag bis zu 0.10 RM. je 14 kg berechnet werden.

8 3

Kennzeichnung

(1) Unter anderen Bezeichnungen als den vorstehend genann­ten darf geschlachtetes Geflügel nicht feilgehalten oder in den Verkehr gebracht werden.

(2) Geschlachtet eingeführte Fettenten und Junghühner müssen, bevor sie vom Einzelhandel in den Verkehr gebracht werden, von diesem als ausländische kenntlich gemacht sein. Vor­handene Kennzeichnungen (Plomben oder dgl.) dürfen nicht ent­fernt werden.

84

Großhandelspreise, Verpackung, Fracht und Rechnungstelluug

(1) Der Großhandelsabgabehöchstpreis muß mindestens 0.20 RM. je 14 kg; bei Backhahnchen und Frühmastgeflügel (Früh- mastg änsen und -enten) 0.25 RM. je >4 kg und bei Poularden 0.30 NM. je 14 kg unter den festgesetzten Verbraucherhöchstprei­sen liegen.

(2) Sämtliche Preise verstehen sich

a) für ausländische Ware: einschl. Verpackung;

b) für inländische und im Inland geschlachtete ausländische Ware: einschließlich Kisten-, ausschließlich Korbverpackung.

(3) Die Fracht ab Verladestation (Sitz des Betriebes des Ver­senders) tragt der Empfänger. An Einzelhändler, die in Stadt­oder Landkreis des Großhändlers ansässig sind, hat dieser die Ware frei Haus zu liefern oder das ortsübliche Rollgeld zu er­statten.

(4) Die Verteiler sind verpflichtet, für jede Lieferung einen Lieferschein oder eine Rechnung zu erteilen, die zweifelsfreie Angaben über Herkunftsland, Güteklaffe, Stückzahl vzw. Einzel­teile, Gewicht, Kilogrammpreis und Gesamtbetrag enthalten müssen. Dies gilt nicht für Einzelhändler bei der Abgabe an Kleinverbraucher.

85

Die Anordnung tritt mit dem Tag nach ihrer Verkündung an die Stelle der Anordnung über Kleinhandelshöchstpreise vom 14. Oktober 1939 (Reg.Anz. Nr. 119 vom 17. Okt. 1939).

Calw, den 11. Dezember 1940. Der Landrat.

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Calw, den 14. Dezember 1S40.

Todesanzeige

Tiefbetrübt machen wir die traurige Mitteilung, daß unsere liebe Schwester, Schwägerin und Tante, sowie meine gute, treue Freundin

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Pauline Lutz

Freitag Nacht sanft in dem Herrn entschlafen tst

Fm Namen der trauernden Hinterbliebenen:

Christian Lutz, Ernstmühl Luise Vuyer, Salzgaffe IL

Die Beerdigung findet am Dienstag, den 17. De­zember 1940, nachmittags 13.30 Uhr, statt.

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Deckenpfroun, 14. Dezember 1S4V

Todesanzeige

Nach schwerer Krankheit entschlief heute mein lieber Mann, unser treubesorgter Vater und Großvater

Christian Gottlob Lutz

Kirchenpstege* tm Alter von 69 Fahren.

In tiefer Trauer

Iakobine Lutz, ged. Faißler Di« Kinder: Katharina Lutz, Diakonisse

Marie Däuble, geb. Lutz MUv« Friedrich Lutz u. Marie, ged. WiÄUkM» uud hie 4 önketäinder.

Beerdigung: Dienstag, den 17. Dezember, 14 Nh«.