Seile 2 -- Nr. 230

Nagolder Tagblatt »Der Gesellschafter"

Tuttlingen. 1. O . Aufruf zur Selbstbesin­nung. In der Ak engesellstbast kür Feinmechanik, vorm. Jetter u. Scheerer, geht der Streik eines Teils der Arbeiter weiter. Die Firma beharrt auf einer Zahlung nach Lei­stung. Die Arbeiter verlangen eine allgemeine Lohnerhö­hung. Die A.G. für Feinmechanik erläßt einen einen Auf­ruf zur Selbstbesinnung, da die Gefahr besteht, daß der Betrieb demnächst zum Stillstand kommt. Die wöchentliche Arbeitszeit wurde inzwischen bei einzelnen Abteilungen aus 5 Tage herabgesetzt Der Stadtvorstand gibt sich alle Mühe, die streikenden Parteien zu einigen.

Aus Stadt uud Land

Nagold» 2 . Oktober 1925.

Hoher Sinn liegt oft in kind'schem Sviel.

Dieustnachrichten.

Der Herr Staatspräsident hat am 31. August 1925 den Oberamistierarzt Haas von Herrenberg mit Wirkung vom 1 . April 1925 zum Veterinärrat mit tierärztlicher Praxis in Gruppe XI der Besoldungsordnung ernannt.

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Vom Rathaus

Gemeinderatssitzung vom 30. September 1923.

Bausachen. Einige Arbeits- und Lieferungsvergebungen wurden an die Mindestfordernden vergeben. Das Baugesuch des Gottlob Burkhardt, Bierbrauereibesttzers hier, betr. einen Wohnungsanbau mit Wirtschaftsvergrößerung, sowie einen Küchen- und Abortanbau an sein Wirtschaftsgebäude Nr. 98 an der Freudenstädterstraße verstößt gegen mehrere bindende Abstandsvorschriften der Bauordnung und kann nicht genehmigt werden. Schreinermeister Gottlieb Walz hat einen Lageplan über seinen künftigen Werkstattbau an der Calwerstraße vor­gelegt. Es wird ihm nun der ganze Platz mit etwa 6 Ar Wgesagt.

Wohnungssachen. Die Vermietung der Dr. Beck'schen Wohnung im Rößle beschäftigte den Gemeinderat erneut. Aber schon aus rechtlichen Gründen kann der Gemeinderat den früher gefaßten Beschluß nicht mehr ändern.

Schulsachen. Für die Aufbewahrung der Lehrmittel der Volksschule ist der vorhandene Raum ungenügend. In stets widerruflicher Weise wird ein derzeit entbehrliches Unterlehrer­zimmer für diese Zwecke bereit gestellt.

Sonstiges. Die Württ. Volksbühne wird am Samstag, den 21 . Nov. ds. Js. ein einmaliges Spiel geben, nämlich das Schiller'sche TrauerspielKabale und Liebe". Dem Herrenberger Verband für evangel. Krankenschwestern wird ein einmaliger Baubeitrag von 100 Mk. verwilligt. Die Pferch­verschlaggebühr wird von 60 Pfg. auf 1 Mk. erhöht. Die Bepflanzung des Friedhofes und die Beaufsichtigung desselben in gärtnerischer Hinsicht wird aus Zweckmäßigkeitsgründen der Forstverwaltung übertragen. Die übrige technische Beaufsichti­gung, insbesondere die Wege- und Gräberunterhaltung verbleibt beim Stadtbauamt. Im dienstlichen Interesse des Stadt- bauawts liegt der Besuch der Verkehrsausstellung und des Deutschen Museums in München. Stadtbaumeister Lang wird hiezu die nötige Reiselegitimation erteilt.

Berkehrssachen. Auf die Eingabe des Gemeinderats um die Herabsetzung der Fahrgeschwindigkeit der Kraftfahrzeuge hat das Ministerium des Innern mit Erlaß vom 16. Sept. 1925 No. VII. 2094 folgenden Bescheid erteilt:

Das Ministerium des Innern vermag sich der vom Ober­amt und vom Gemeinderat Nagold vertretenen Auffassung nicht anzuschließen. Die in Betracht kommenden Verhältnisse, ins­besondere die Breite, Linienführung, Steigung und Ueberstcht- lichkeit der vom Krastfahrzeugverkehr hauptsächlich betroffenen Straßen sind in Nagold keineswegs ungünstiger als in anderen Städten, in denen Geschwindigkeitsbeschränkungen nicht angeord­net sind. Im Einzelnen nimmt das Ministerium Bezug auf den in der Anlage (siehe unten) abschriftlich beigelegten Bericht des Straßen- und Wasserbauamts Calw vom 3. Sept. d. I., in dem die Gründe, die gegen die Einführung einer. Beschränkung sprechen, zutreffend dargelegt sind.

Um Vorsorge zur Vermeidung von Unfällen zu treffen, empfiehlt es sich, die den Verkehr überwachenden Polizeiorgane besonders darauf hinzuweisen, daß sie ihr Augenmerk auf die Einhaltung der Vorschriften des tz 18 Abs. 1 und 3 der Ver­ordnung über Krastfahrzeugverkehr vom l5. März 1923 / 18. April 1924 (Reichsges.Bl. Tl. I 1923 S. 175 / l 924 S. 413) richten. An Hand dieser Bestimmungen ist es möglich, gegen diejenigen Fahrer einzuschreiten, welche es unterlassen, die Geschwindigkeit jeweils nach der Beschaffenheit des Straßenverkehrs zu regeln. Erfahrungsgemäß wird durch solches rücksichtsloses Fahren, das unter Umständen auch dann vorliegen kann, wenn die Ge­schwindigkeit unter 30 Km in der Stunde bleibt, vielfach mehr Schaden angerichtet, als durch bloße Ueberschreitung der Ge­schwindigkeitsgrenze von 30 km".

Bericht des Straßen- und Wasserbauamts Calw vom 3. Sept. ds. Js., Nr. 795:

Für den Kraftwagendurchgangsverkehr in der Stadt Nagold kommen in der Hauptsache die Herrenberger- und die Freuden­städterstraße, die Calwer-, Markt- und Waldachstraße, sowie die Haiterbacherstraße in Betracht. Die Herrenbergerstraße bringt den Verkehr von Stuttgart über Herrenberg im Zug der Staatsstraße Nr. 99; die Calwerstraße den vom Nagoldtal im Zug der Staatsstraße Nr. 103; er wird in der Hauptsache durch die Freudenstädterstraße im Zug der Staatsstraße Nr. 99, durch das Nagoldtal, weniger durch die Haiterbacherstraße im Zug der Nachbarschaftsstraße durch das Waldachtal über Haiter- bach in Richtung Freudenstadt geleitet.

Mit Ausnahme der Herrenbergerstraße, die von der Vor­stadt an eine Steigung von 6 °/« aufweist, sind die genannten Straßen Talstraßen und ziemlich eben (Neigungeu < 2 °/»). Wie schon der Plan zeigt, ist ihre Lage in den neuen Stadt­teilen vom Standpunkt auch des Durchgangsverkehrs aus einwandfrei, ihre Breite genügend. In der Altstadt sind die Straßenzüge mehr gekrümmt und es sind je nach der Fahrt­richtung Ecken zu umfahren, wie dies an bebauten Plätzen stets der Fall ist. Aber auch in der Altstadt sind die Straßen nicht etwa schmal und winkelig. Die Kurve der Markt­straße ist übersichtlich und die schmale Stelle der Freudenstädter Straße zwischen Waldachbrücke und Vorstadt mit 6,65 m Breite ist nur kurz und durchaus ungefährlich. Gerade in der soge­nannten Vorstadt ist ein freier Platz von bemerkenswerter Aus­dehnung, der dem sich dort teilenden Verkehr die nötige Ueber- sichtlichkeit in vollem Maß bietet.

Etwas unübersichtlicher ist nur die Straße rechts der Waldachbrücke bei Gebäude 96, wo aber eine hinreichende Ver­besserung durch Eckabschrägung in Aussicht steht und die an­steigende Herrenbergerstraße am Eisenbahndurchlaß und gegen die Vorstadt, sowie die Einfahrt von der Markt- in die Wal­dachstraße.

Bei einer eingehenden Besichtigung habe ich festgestellt, daß im Ganzen und Einzelnen oie Verhältnisse für die Befahrung der Durchgangsstraßen mit Kraftwagen in der Stadt Nagold nicht schwieriger sind als in sehr vielen, ja den meisten Städten und Ortschaften, wo Durchgangsstraßen die alten Ortsteile nicht ganz seitlich liegen lassen. Dasselbe gilt für sonstige Straßen der Stadt, die noch von Kraftwagen befahren werden, z. B. die Bahnhofstraße, abgesehen natürlich von einzelnen kleinen Gäßchen, für die aber die Frage der Befahrung rnit Kraftwagen keine Rolle spielt.

In Nagold ist weder der Zustand der Wege noch die Eigenart des Verkehrs derart, noch liegen auch besondere Ver­hältnisse vor, daß eine allgemeine Beschränkung der durch die Verordnung über Kraftfahrzeugverkehr vom 15. März 1923 für den Regelfall festgesetzten Fahrgeschwindigkeiten berechtigt wäre. Die durch die genannte Verordnung erzielte wertvolle Einheitlichkeit der Bestimmungen wird m. E. wohl nur im Ausnahmefall durchbrochen werden sollen, der in Nagold nicht besteht.

Für die vorhandenen Straßenkrümmungen und für die Einfahrt von einer Straße in die andere sind namentlich in den 88 18 und 21 der oben genannten Verordnung allgemeine Bestinunungen gegeben, durch die die Geschwindigkeit ohne wei­teres so geregelt wird, daß weitere Beschränkungen sich erübrigen.

Eine Beschränkung der Fahrgeschwindigkeit für den allge­nieinen Fährverkehr auf allen Siraßen und Plätzen innerhalb der Stadt Nagold halte ich für viel zu weitgehend und des­halb in keiner Weise angezeigt.

»Aus dem Schwarzwald."

In der September-Ausgabe der Vereinszeitung des württ. Schwarzwaldvereins ist dieses Mal wieder viel Schönes zu lesen, besonders für den, der seine Heimat liebt und erlebt. Interessant ist die Abhandlung über das St. Aurelius-Münster in Hirsau, das durch Abbildung und einen übersichtlichen Grundriß näher erläutert ist. Wer würde nicht gerne etwas vom Teinacher Jakobifest, besonders von dem schönen Hahnentanz hören. Herr Hauptlehrer Reh in, Teinach, bringt hierüber einen sehr netten Bericht. Die Pläne, die man vor gar nicht langer Zeit über ein Wanderhein: der Ortsgruppe Triberg des badischen Schwarz­waldvereins hörte, sind nunmehr zur Wirklichkeit geworden, und dieses herrlich gelegene Heim nimmt nicht nur Mitglieder des badischen, sondern auch des württembergischen Schwarz­waldvereins auf. Zwei reizende Gedichte finden wir von Herrn G. H. Kläger über den Krautbühl bei Nagold und das alte Schulhaus in der Hinteren Gasse zu Nagold. Neben anderen Aufsätzen kommen noch Vereinsberichte, z. B. von dem 40jährigen Jubiläum des Bezirksvereins Altensteig vom 16. Aug. ds. Js.

Was der Oktober bringt. Auf wirtschaftlichem Gebiet ist das Inkrafttreten des neuen Zolltarifs von Bedeutung. Die Umsatzsteuerermäßigung erlangt mit Wirkung vom 1. Okt. für die mit diesem Tag erzielten Umsätze Gütigkeit. In­folge der Aenderung des Finanzausgleichs treten am 1. Okt. die Beherbergungssteuer und die Getränkesteuer der Gemein­den und Kreise außer Kraft. Die Frist für die Anmel­dung der Markanleihen des Reichs zum Umtausch 'n die Anleiheablösungsschuld des Deutschen Reichs beginnt am 5. Oktober und läuft im Februar n. I. ab. Die Ein- und Ausfuhrverbote, mit Ausnahme der im dsutsch-belgi'chen Handelsverträge vorbehaltenen, sowie der Verbote gegen Polen, werden am 1. Oktober aufgehoben. Die Neu­regelung des Steuerabzugs setzt mit dem 1. Oktober ein. Für die Invalidenversicherung gelangen neue Beiträge zur Erhebung. Für den Postverkehr mit dem Ausland treten infolge der Beschlüsse des Weltpostkongresses zum 1. Okt. Ermäßigungen der Auslandsgebühren ein. Auf den Reichsbahnen und den Privatbahnen wird am 4. Oktober der der neue Wirtschaftsplan eingeführt. Die Gebühren für Fund­sachen werden mit dem 1. Oktober erhöht. Die Fahrpreis­ermäßigung für Kleingärtner wird am 31. Oktober auf­gehoben.

Die Reichsmeßzahl für die Lebenshaltungskosten. (Er­nährung, Wohnung, Heizung, Bekleidung. Beleuchtung und sonstiger Bedarf) ist nach den Feststellungen des Statistischen Aeichsamts für den Durchschnitt des Monats September mit 144,9 gegen 145 im Vormonat nahezu unverändert geblie­ben. Trotz des weiteren Anziehens der Preise für Fleisch, Molkereierzeugnisse und Eier -sind die Ernährungsausgaben infolge der Verbilligung von Brot, Kartoffeln und Gemüse um rund 1 Prozent zurückgegangen, dagegen haben sich die Wohnungsmieten und Ausgaben für Heizung und Beleuch­tung erhöht.

Teuerungszahlen kn Württemberg. Im September war die teuerste Stadt von Württemberg Stuttgart mit 150,62. Dann folgen Ebingen mit 147,39, Gmünd mit 147,37, Mm mit 145,86, Aalen 144,51, Göppingen 144,13, Friedrichs­hafen 144,02, Schwenningen 143,98, Tuttlingen 143,41, Heil­bronn 142,63, Tübingen 139,16.

Lebensmittelpreise. Die Markt- und Ladenpreise und ebenso die Konfumvereinspreise haben sich in der Zeck vom 1. Juli b. I. bis 1. September nur wenig verändert. Eine merkliche Aufwärtsbewegung zeigen nach den Mitteilungen des Württ. Etat. Landesamts nur Schweinepreise um 12 v. H., Butter um 19 v. H-, Schweineschmalz um 16,7 v. H., Schweizerkäse um 10 o. H. Gegen den Stand am 1. Septem­ber 1924 sind die Preise vom 1. September 1925 zumeist höher, teilweise sogar beträchtlich, so in Kalbfleisch um 40 v. H. Gegen den Vorkriesstand (Sept. 1913) sind die Preise am 1. Sept. d. I. in sämtlichen Lebensmitteln höher. Die Brot­preise in Stuttgart sind seit der letzten Brotpreissrhöhung <nn 6 . Oktober 1924 die gleichen geblieben, trotzdem die Mehl­preise mannigfache Schwankungen durchgemacht haben. Im Unterschied zu der trotz der Schwankungen des Mehlpreises wahrzunehmenden Beständigkeit des Brotpreises haben sich oie Schwankungen in den Viehpreisen regelmäßig auch in den Fleischpreisen ausgewirkt. In dem gleichen Zeit raum, in dem der Brotpreis völlig unverändert geblieben ist, nämlich seit Oktober v. I., haben die Fleischpreise 25mal eine Ver­änderung erfahren. Wie beim Verhältnis vom Brotpreis zum Mehlpreis ist auch hier zu beachten, daß die Erzeugungs­kosten des Metzgereigewerbes heute wesentlich höher sind als zur Vorkriegszeit. Wenn trotz des weiteren Ansteigens der Schweinepreise im Lauf des Monats September d. I. eine Erhöhung der Schweinefleischpreise noch nicht eingetreten ist, so mag dies seinen Grund vielleicht darin haben, daß die Metzger von einer weiteren Preiserhöhung eine Einschrän­kung des Verbrauchs in Schweinefleisch befürchten.

Nach der heute geltenden Besoldungsordnung sind nach der Statistik die Gehaltsbezüge eines Unterbeamten in Gruppe 2 gegenüber der Vorkriegszeit um 19,7 v. H. höher, eines mittleren Beamten in Gruppe 7 um 34,1 v. H. höher und eines höheren Beamten in Gruppe 12 um 11,9 v. H. höher.

Der landwirtschaftliche Anbau kn Württemberg im Jahr 1825. Die gesamte landwirtschaftlich benutzte Fläche (ohne Gartenland) beträgt nach den Mitteilungen des Württ. Stat.

Freitag, 2. Oktober 1925

rranvesomts 1183 027 Nektar geoen 1 182 520 Hektar im Jahr 1924, und zwar entfallen im Jahr 1925 auf angebautes Ackerland 59,56 v. H.. Schwarzbrache 1,79 v. H., Ackerweide 0,48, Wiesen 33,03, Viehweiden 4,11 und Weinberge l.h.z v. H. Die Veränderungen gegen das Vorjahr sind unwesent­lich. Es zeigt sich eine Abnahme der Fläche der Schwarz­brache um 4,9 v. H., der Ackerweide um 5,9 v. H der Vieh­weide um 0,4 v. H., der Weinberge um 0,7 v. H. und des anqebauten Ackerlands um 0,003 o. H-, dagegen eine Zu­nahme der Wiesen. Unter den einzelnen anqebauten Acker- früchten stebt wiederum an erster Stelle der Hafer mit einem Anteil an der gesamten angebauten Ackerfläche von 14,68 v. H.; es folgen Gerste <W!nter- und Sommerfrucht) 13,97 v. H., Klee 12,69 v. H., Weizen 11,82 v. H-, Kartoffeln II.Fg v. H., Dinkel 10,09 v. H.. insgesamt nehmen diese 6 Früchte 74,84 v. H-, also fest drei Viertel der gesamten angebauren Ackerfläche ein.

Die Zahl der nichkschulfähigen Sinder in Württemberg

betrug nach Mitteilungen des Statistischen Landesamts im Jahr 1924 627 (im Jahr 1919 563), darunter befinden sich Schwachsinnige 464 (i. 3. 1919 423), Krüppelhafte 83 (63), Epileptische 39 (38), Taubstumme 34 (32), Blinde 8 (7).

1. Winterausaabe 1S25/26 des Reichskursbuchs. Die 1 . Winterausgabe 1925/26 sowie die Sonderausgaben der drei ersten Teile des Reichs-Kursbuchs, enthaltend die zahlreichen Aenderungen des Winterfahrplans 1925/26, sind soeben er­schienen. Die infolge des Buchdruckerstreiks verspätet ein­gegangenen Winterfahrpläne Belgiens sind in den Nachtrag ausgenommen worden. Der Verkaufspreis für ein Reichs- Kursbuch beträgt 6.50 RM. für ein Stück.

Einstellung des württ. Luftverkehrs im Winker. Mit den gegenwärtig dem deutschen Luftverkehr gestatteten Flug­zeugen ist es nicht möglich, allerorts den Luftverkehr im Winter mit einiger Regelmäßigkeit aufrechtznerbalten. Der Verkehr wird daher in Württemberg während der Winter­monate eingestellt. Bis 31. Oktober wird nur noch die Linie München-Stuttgart-Mannheim geflogen.

Kraftwagenbestand in Württemberg. Wie das Württ. Stat. Landesamt berichtet, ist nach der Bestandsaufnahme am 1. Juli 1925 die Zahl der in Württemberg zugelassenen Kraftfahrzeuge aller Art gegenüber dem gleichen Stichtag des Borjahres von 10 575 auf 17 052, also um 6477 61.2 v. H. gestiegen. Die größte Zunahme zeiqen die Krafträder (2608 67 v. H-), die kleinste die Lastkraftwagen (1054

53,5 v. H.). Bei den Personenkraftwagen war sie 2511

59,9 v. H. Im Jahr 1925 kam auf je 152 Einwohner 1 Kraftfahrzeug, im Vorjahr auf ie 238, 1923 auf je 316 und im Jahr 1914 erst auf je 615 Einwohner. Stuttgart steht mit 4864 obenan, dann folgen die Bezirke Heilbronn 754, Ulm 562, Reutlingen 540, Balingen 437, Ravensburg 436, Göppingen 431, Ludwigsburg 448, Tettnang 403, Eß­lingen 373, Rottweil 354. Mit den kleinsten Zahlen erschei­nen Neresheim 49, Weinsberg 53 und Sulz 57. Unter den Personenkraftwagen wird den leichtesten Bauarten der Vor­zug gegeben. Die kleinen Wagen bis zu 10 PS. machen 79,7 v. H. aus. In den letzten 11 Jahren ergibt sich für Stuttgart eine ungeheuerliche Zunahme (Verfünffachung) der Kraftfahrzeuge und eine erhebliche Abnahme der Pferde im Vergleich zur Menschenzunahme. Die Zahl der Per­sonenkraftwagen allein hat in Stuttgart die Zahl der Pferde übertroffen. Das Pferd ist zwar nicht verdrängt, aber doch in den Hintergrund gedrängt. Aehnliche Erscheinungen zeigen sich auch in anderen Großstädten. Anders ist das Ergebnis in Württemberg im Ganzen, wo trotz der stetigen und starken Zunahme der Kraftfahrzeuge der Pferdebestand, wenn auch nur unerheblich, zugenommen hat.

Auswanderung aus Württemberg 19201925. Nach der Reichsstatistik betrug die überseeische Auswanderung aus Württemberg im Jahr 1920 14 Personen, 1921 919, 1922 2441, 1923 12 706 und 1924 5061; im ersten Halbjahr 1925 1343. Nach einer württ. Statistik betrug die Auswanderung aus Württemberg einschließlich der europäischen Binnen­wanderung im Jahr 1920 1869, 1921 1490, 1922 3118, 1923 15 450, 1924 7497 und im ersten Halbfahr 1925 866 .

Horb» 1. Okt. Der Tod im Zuge. Zwischen Rottweil und Horb wurde am Dienstag abend ein 52 Jahre all« Fabrikant aus Stuttgart im D-Zug Mailand-Berlin vom Herz­schlag gerührt; er war sofort tot.

Neuenbürg, 1. Okt. Brand. In Feldrennach ist die ge­füllte Scheuer des Sägewerksbesitzers Fr. Schöntaler mir Stall und Schuppen und allen Maschinen niedergebrannt, auch das Wohnhaus wurde vom Feuer beschädigt. Man ver­mutet Kurzschluß.

Invalidenversicherung

Die Renten der Invalidenversicherung weisen nach den letzten Bestimmungen eine erhebliche Erhöhung aus, auch gegenüber den Beträgen der Vorkriegszeit. So erhält z-B. ein Versicherter mit 5 Kindern unter 18 Jahren, für den an Beiträgen insgesamt 546 Mark (466 Mark für 300 Beitrags­marken IV. Klasse und 900 V. Klasse bis zum 1. Oktober 1921 und 80 Mark feit 1. Januar 1924) geleistet sind, eine In­validenrente mit Kinderzuschüsssn von 817 Reichsmark jähr­lich. Die allein aus den Gesetzen vom 23. März 1925 und 28. Juli 1925 sich ergebende Mehrbelastung der Ver­sicherungsanstalten beträgt etwa 165 Millionen Reichsmark

jährlich.

Die dadurch erforderlich gewordene Erhöhung der Ver­sicherungsbeiträge ist durch Gesetz vom 28. 3uli 1925 mit Wirkung vom 28. September 1925 an bestimmt worden. Es gelten von diesem Zeitpunkt an folgende Lohnklassen und Beiträge:

Lohnkl. bei einem wöchentlichen Arbeitsverdienst

Wochenbeitrag

28 Pfennig 50 Pfennig 76 Pfennig 166 Pfennig 120 Pfennig 140 Pfennig

1 bis zu 6 Rm.

2 von mehr als 6 Rm. bis zu 12 Rm.

3 von mehr als 12 Rm. bis zu 18 Rm.

4 von mehr als 18 Rm. bis zu 24 Rm.

5 von mehr als 24 Rm. bis zu 30 Rm.

6 von mehr als 30 Rm.

Kost, Wohnung, Kleidung und andere Sachbezüge, die d«r Versicherte erhält, sind mit ihrem Wert, den das M stcherungsamt festsetzt, dem baren Lohn zuzurechnen.

Vom 15. Oktober 1925 a n s i n d a u ch f ü r Z e i t en vor dem 28. September 1925 die Beitrage " P den neuen Vorschriften zu entrichten. Z" ist es belanglos, ob die Beiträge ohne Verschulden der teiligten nachträglich entrichtet werden. Dies gilt auch sur . Markenberichtigung, wenn Beitragsmarken einer zu n:

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gen Lohnklasse verwandt worden sind. Den wird daher angeraten, in ihrem eignen Jnterepe.vu-.--- - achten, daß bis zum 15. Oktober sämtliche Beitrage > richtigen Lohnklasie für die Zeit bis zum 28- Sept

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