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Gegründet 1826 Donnerstag den 23 Juli 1925 Fernsprecher Nr 29 99. Jahrgang

Tagesspiegel

Das englische Kabinett nimmt am Donnerstag die deutsche Antwortnote in Beratung.

Zn Griechenland werden im August große Heeresmanö­ver abgehalten, zu denen Vertreter der Großmächte geladen werden.

Die deutsche Antwortnote

Berk«. 22. Juli.

Me Antwortnote der Resthsregierwng ans das Schreiben Briands vom 16. Juni wurde gestern veröffentlicht. Sie lautet:

Die deutsche Regierung hat die Antwort auf die deutsche Denkschrift vom 9. Februar einer eingehenden Prüfung unter­zogen. Ne vernimmt aus der Antwort mit Genugtuung, daß ist« französische Regierung und ihre Verbündeten grundfätz- tzch bereit sind, eine Befestigung des Friedens gemeinsam «nt der deutschen Regierung auf dem Weg der Verständi­gung herbeizuführen und hierüber in einen gegenseitigen Meinungsaustausch einzutreten. Die verbündeten Regie­rungen wünschen indes vor der Einleitung sachlicher Ver­handlungen eine weitere Klärung der in der deuHchen Denk­schrift berührten Fragen und machen ihrerseits eine Reihe bestimmter Vorschläge, M denen fie die Stellungnahme der deutschen Regierung erbitten.

Diese Vorschläge sind zwar auf den Anregungen der deutschen Denkschrift ausgebaut, geben diesen Anregungen aber in wichtigen Punkten eine andere Richtung und fügen M ihnen auch noch neue Verkragskonstruktionen hinzu.

1. Die verbündeten Regierungen betonen in der Note vom 16. Juni, daß die Regelung der Sicherheitsfrage keine Aenderung der Friedensverkräge mit sich bringen dürste. Die deutsche Regierung vermag aus den Ausführungen der Note über diesen Punkt nicht ohne weiteres zu erkennen, welche Absicht die verbündeten Regierungen damit verfol­gen. Der Abschluß eines Sichsrheitspaktes, wie er in den deutschen Anregungen entworfen ist, bedeutet keine Aende- rrmg der bestehenden Verträge. Die deutsche Regierung be­trachtetes als selbstverständlich daß nicht etwa für alle Zu­kunft die MöÄichMt ausgeschlossen werden soll, bestehende .Verträge aus dem Weg friedlichen Aebereiqsommens zWDe- gebener Zeit veränderten Verhältnissen anzupaffen. Sie darf daraus Hinweisen, daß auch die Satzung des Völkerbunds derartigen Notwendigkeiten Rechnung trägt. Wenn die ver­bündeten Regierungen z. B. Hervorbeben, daß der Sicher- heitspakt die geltenden vertraglichen Bestimmungen über die militärische Besetzung deutscher Gebiete nicht berühren dürste, so ist es richtig, daß die deutsche Denkschrift den Abschluß des Paktes nicht von einer Aenderung dieser Bestimmungen ab­hängig gemacht hat. Sollten die verbündeten Regierungen beabsichtigen, jene Bestimmungen als für die Zukunft schlecht­hin maßgebed hinzustellen, so möchte die deutsche Regierung demgegenüber darauf hingewiesen, daß das Zustandekommen eines Sicherheitspaktes eine so bedeutende Neuerung dar­ben würde, daß sie nicht ohne Rückwirkung auf die Ver­hältnisse in den besetzten Gebieten und überhaupt die Frage der Besetzung bleiben dürfte.

2. In dem System, das die verb. Regierungen in der Rote vom 16. Juni für den Sicherheitspakt entwerfen, wird mre hervorragende Rolle den Schiedsverträgen zugewissen, die Deutschland mit den ihm benachbarten Unterzeichnungs­staaten des Versailler Vertrags abzuschließen hätte. Die Ge­staltung der Schiedsverträge in diesem System gibt jedoch zu erheblichen Zweifeln Anlaß, die noch der Aufklärung bedür­fen. Die deutsche Regierung hat Schiedsverträge beabsichtigt, die in den letzten Jahren sowohl von Deutschland, als auch m>n einer Reihe anderer Mächte abgeschlossen worden sind, «ertrüge dieser Art, die in Analogie zu den entsprechenden Stimmungen der Völkerbundssatzung aufgebaut sind, er­schöpfen nach Ansicht der deutschen Regierung die unter den gegenwärtigen Verhältnissen gegebenen Möglichkeiten, eine Webliche Regelung von Streitfällen mit Aussicht auf prak- Mchen Erfolg herbeizusühren. Bei den Vorschlägen der Ver­bündeten scheint ein anderes System gemeint zu sein. Was «bei vor allem in die Augen fällt, sind die von den verb. Regierungen vorgesehenen Ausnahmefälle, in denen ein ge- Alltsomes Vorgehen der Staaken gegeneinander zulässig sein M. Die deutsche Regierung kann in dieser Hinsicht die Aus- Mrungen der Note vom 16. Juni, wie auch den veröffent­lichten Schriftwechsel zwischen der französischen und der kö­niglich großbritannifchen Regierung nur dahin verstehen, daß m den einzelnen Fällen nach der Ansicht der verb. Regie­rungen das gewaltsame Vorgehen ohne irgend ein vorher- Mhendes objekives Verfahren sei es ein Schiedsverfahren "der ein anderes internationales Verfahren erfolgen kann. Wenn das zutrifst, so würde sich daraus ergeben, daß die verb. Regierungen z. B. die Entscheidung über die Zulässig­keit oder Unzulässigkeit von Zwangsmaßregeln wegen der Entschädigungsverpflichtungen nicht einem sachlichen Ver­fahren, sondern ihrem einseitigen Ermessen Vorbehalten wollen. Es würde sich ferner ergeben, daß die deutsche Re­gierung den verb- Regierungen ein vertragliches Recht ein- Zuräumen hätte, ohne vorhergehendes objektives Verfahren Segen Deutschland militärisch einzugreisen, wenn sie der An­sicht sind, daß ein Vorstoß gegen die Bestimmungen über die Demilitarisierung des Rheinlands vorliege. Ebenso bedenk­sich wären die Folgen, zu denen die in der französischen Note vorgefchlagene Konstruktion der Garantie für die abzuschlie- Anüen Schiedsverträge führen könnte. Das Eingreifen des Garanten würde zwar von bestimmten Voraussetzungen ab­hängig sein, der Garant hätte aber das Recht, nach stetem- v«d einseitigem Ermessen darüber zu entscheiden, ob diese Voraussetzungen im gegebenen Fall zutresfen. Das würde «deuten, daß der Garant zu bestimmen hätte, wer bei einem Streitfall zwischen Heu beiden Kontrahenten des Friedens­

vertrags Äs Angreifer zu gelten hak. und zwar würde er diese Befugnis selbst dann haben, wenn er gegenüber dem einen Kontrahenten durch ein Londerbündnis verpflichtet ist.

Es liegt aus der Hand, daß das Garantiefristen, durch derartige Bestimmungen einseitig zu Ungunsten Deutschlands durchbrochen werden würde.

Die deutsche Regierung möchte sich der Hoffnung hin­geben, daß ihre Besorgnisse in diesen Punkten von den verb. Regierungen beseitigt werden können. Sie glaubt, das um­somehr erwarten zu dürfen, als sich das Garantiesystem sonst mit dem Geist der Völkerbundssahung nicht in Einklang bringen lasten würde. Während nach der Völkerbundssatzung die Frage, ob eine Friedensstörung vorliegt, in einem genau geregelten Verfahren zu entscheiden und die Anwendung von Zwangsmaßnahmen an bestimmte sachlich sestzusiellende Vor­aussetzungen geknüpft ist, würden nach dem in der fran­zösischen Note entworfenen System alle diese Entscheidungen in die Hand einer Friedeuspartei gelegt sein- Ein solches System würde die Friedensordnung nicht stützen und könnte sogar die Gefahr ernster Verwicklungen herausbeschwören.

3. Nach Auffassung der deutschen Regierung würde zur Verwirklichung der Grundgedanken der deutschen Denkschrift der Eintritt Deutschlands in den Völkerbund keine notwen­dige Voraussetzung sein. Die verb. Regierungen dagegen sind ihrerseits der Austastung, daß der angeregte Sicherheits­vertrag nur denkbar sei, wenn Deutschland in den Völker- bund eintrikt. Bei der großen Bedeutung, welche die deutsche Regierung der Regelung der Sicherheitssrage beimißt, will sie gegen die Verbindung der beiden Fragen keinen grund­sätzlichen Widerspruch erheben. Sie muß indes darauf Hin­weisen, daß die Frage des deutschen Eintritts selbst noch sorgfältiger Klärung bedarf. Der Standpunkt der deutschen Regierung in dieser Frage ist den verb. Regierimgen aus der ihnen im September v. Is. überreichten Denkschrift, sowie aus der deutschen Note an den Völkerbund vom 12. Dezem­ber v. Is. bekannt. Die in der französischen Note angeführte Note des Völkerbundsrats vom 13. März d- I. hat die Bedenken, die auf deutscher Seite gegen die Uebernahme der Verpflichtungen, die aus Artikel 16 der Satzung geltend ge­macht worden sind, nicht aufgeräumt. Auch nach den Aus­führungen des Völkerbundsrats bleibt die Gefahr bestehen, daß Deutschland als entwaffncter Staat, der von stark ge­rüsteten Nachbarn umgeben ist. der sich in zentraler Lage befiudet und der in der Geschichte immer wieder Schonplatz großer Kämpfe gewesen ist, bei dem Eintritt in den Völker­bund unbeschränkt der Verwickelung in kriegerische Streit­fälle dritter Staaten ausgescht sein würde.

Deutschland kann als Mitglied -es Völkerbunds erst dann als gleichberechtigt netten, wenn seiner Abrüstung auch die in der Völkerbundssahung und in der Einleitung zum Teil 5 des Versailler Vertrages vorgesehene allgemeine Abrüstung folgt. Es muß deshalb, wenn der alsbaldige Eintritt Deutsch­lands in den Völkerbund ermöglicht werden soll, eine Lösung gefunden werden, welche die Zeitspanne bis zur Verwirk­lichung der allgemeinen Abrüstung überbcückk. Die Lösung nmftle sowoksi der besonderen militärischen und wirtschaft­lichen, Äs auch der besonderen geographischen Lage Deutsch­lands gerecht werden.

Soweit wegen der Einzelheiten noch Zweifel und Mei­nungsverschiedenheiten bestehen, werden auch sie zu über­winden sein, wenn die Regierungen das anzustrebende Ziel fest iin Auge behalten und dem unerläßlichen Erfordernis der Gleichberechtigung und Gegenseitigkeit Rechnung trauen. Die deutsche Regierung glaubt deshalb, hoffen zu dürfen, daß die weiteren Erörterungen zu einem festen Ergebnis führen werden. Sie würde es lebhaft begrüßen, wenn diese Erörterungen beschleunigt werden könnten, damit dem dringenden Verlangen der Völker nach sicheren Bürgschaften für die ruhige und friedliche Entwicklung, sowie für die Wie­derherstellung der durch den Krieg zerstörten normalen welt­wirtschaftlichen Beziehungen bald Genüge geschieht.

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Das Urteil der Presse über die deutsche Note

Berlin, 22. Juli. Die Blätter nehmen die Antwortnote der Reichsregierung an Frankreich im allgemeinen nicht ungünstig auf, es wird aber auch gewarnt, allzu große Er­wartungen daran zu knüpfen. Es wird anerkannt, daß die Note den Vorschlägen Briands gegenüber immerhin die wesentlichen Vorbehalte zum Ausdruck bringe, wenn aber Deutschland gleichberechtigt in die Verhandlungen eintreten solle, so sei es unbedingt nötig, daß vorher die Botschafter­noten über die Entwaffnung und das deutsche Luftfahrwesen geregelt werden und daß die Verbündeten ihren vertrag­lichen Verpflichtungen hinsichtlich der Räumung des Kölner Gebiets, das schon am 10. Januar hätte geräumt sein müssen, Nachkommen. Dies hätte in der Note zum Ausdruck ge­bracht werden müssen.

Reaeftes vom Tage

Das Iollkompronstß abgeschlossen Berlin. 22. Juli. In einer gemeinsamen Beratung der De^reter der Regierungsparteien mit dem Reichskanzler ist den Blättern zufolge gestern das Zollkompromiß abge­schlossen worden. Durch die Vereinbarungen ist eine Reihe von Anträgen der Regierungsparteien zu den Agrar­zöllen festgelegt worden. Die Mindestzölle für Getreide sollen fallen gelassen werden. An ihre Stelle treten autonome Zölle in Höhe von 7 Mk. bis 7.50 Mk. Für die Vieheinfuhr werden Min best - zölle eingeführt, die über den Vorkriegszöllen liegen.

Sozialdemokratischer Antrag auf Untersuchung der Landwirtschaft

Berlin. 22. Juli. Die soz. Fraktion des Reichstags hat im LandelsvoMschen Ausschuß einen Antrag eingebracht, in

dem die' Reichsregierung ersucht wird, in Form eines Gesetz­entwurfes ein umfassendes Programm für die Steigerung der landwirtschaftlichen Erzeugung vorzuiegen. Der Antrag verlangt u. a., daß landwirtschaftliche Zölle mindestens bin­nen eines Jahrs nicht eingeführt werden sollen. Spätestens am 1. März soll der Reichstag einen Untersuchungsaus­schuß zur Prüfung der Landwirtschaft berufen, der aus Reichstagsabgeordneten, Wissenschaftlern und Berusslaud» wirten bestehen soll.

kleinliche Schikane

Darmftadt. 22. Juli. Die hessische Regierung und der hessische Landtag folgten gestern einer Einladung der Stadt Mainz zur Besichtigung ihrer Ausstellungen und der Ban­arbeiten am Mainzer Dom. Bei Ankunft des Zuges ließe» die Franzosen alle Ausgänge des Mainzer Bahnhofs bi» aus einen schließen und unterzogen die Angekommene« gleichzeitig mit den übrigen Reisenden einzeln einer scharfen Paßprüfung. Jeder Paß wurde hin und her gewendet, die Stempel geprüft, Fragen gestellt und geradezu schikanös verfahren. Davon waren selbst die Minister nuP ausge­nommen. Auf diese Weise dauerte es anderthalb Stunde», bis die letzten Abgeordneten durch die Sperre kamen, so daß das vorgesehene Programm beträchtlich eingeschränkt werden mußte. »

Hetze Wgm die bercksthe NÄr

Paris. 22. IM. Die Blätter der Richtung Pottxxne«. die von der französischen Großindustrie beeichluht zu sei» scheinen, wenden sich ziemlich scharf gegen die deutsche Rote. DerEclair" schreibt, es sei unverständlich, daß man in der Regierung auch nur von ei»«» guten WNleu der deutsche« Regierung frechen könne.Echo de Paris" verlangt, Man solle die ganze BertragsgeWchte verschonÄ>err lassen, für Frankreich werde doch nichts Gutes herauskommen.

Im Außenministerium soll bereits eine Erwiderung ans die deutsche Rote aufgesetzt worden sein, di« nach Berst« gesandt werden soll, sobald sie den Verbündeten betao»t- gegeben und von diesen gebilligt sein wird.

Die AbrSstungssrage

Paris, 22. Juli. Der Londoner Berichterstatter des Petit Journal" schreibt, in London habe man besonders bemerkt, daß die deutsche Antwortnote erkennen lasse, Deutschland werde alle Anstrengungen machen, um Äe Frage der allgemeinen Abrüstung in Fluß zu bringen.

DieVerskändigungsbereikwilligkeik" Frankreich

Paris, 22. Juli. Havas verbreitet, Briand habe sich seine persönliche Stellungnahme zur deutschen Note Vorbehalten, er weise aber daraus hin, daß Frankreich schon durch die Räumung des Ruhrgebiets seine Verständigungs­bereitwilligkeit habe zeigen wollen. Das soll wohl heißen, daß die selbstverständliche Räumung des überfallenen Ruhr­gebiets schon Entgegenkommen genug sei, um Deutschland zur Annahme der Brian-scheu Forderungen zu verpflichten?

Zu Pressevertreter! äußerte sich Briand, die deutsche Rote enthalte Vorbehalte, die dos Zustandekommen des Sicher- heitsoertrags ernstlich in Frage stellen würden, wenn sie von Deutschland ausrechterhalten werden sollten.

Die Regelung -er Kriegsschulden

Paris, 22. Juli. Zwischen Finanzminister Caillaux und Außenminister Briand und verschiedenen Beamten der beiden Ministerien fand gestern eine lange Besprechung über die Ergebnisse der bisherigen Verhandlungen mit Lon­don und Washington über die Regelung der Kriegsschulden statt. Die Verhandlungen in London scheinen ins Stocken geraten zu sein, da England nicht zugeben will, daß die fran­zösischen Zahlungen eingestellt werden dürfen, sobald Deutsch­land mit ^seinen Entschädigungsleistungen nach dem Dcnvss- plan im Verzug bleibe. Nach Washington soll im September eine Abordnung unter Franclin Bouillon gesandt werden, Caillaux sebft wird aber gleichfalls nach Amerika reife».

Die Krieg in Marokko

Paris. 22. Juli. General Na ulin ist in Casablanca eingetroffen. Marschall Petain ist von Fez nach Ta,za ab­gereist.

Im spanischen Gebiet sollen starke Abteilungen von Rft- kabylen festgestellt worden sein, deren Führer angeblich euro­päische Uniformen tragen. Man vermutet einen Angriff aH Ouezza. Die Kabylen stehen 12 Kilometer vor Taza. Ae ersten Truppenairsgevote des Sultans Mulay Justus haben in den Kamps eiikgcgriffen, sie sind aber den Truppen Abü e< Krims nicht ebenbürtig. (Wahrsckieinlich sind sie aber auch nicht darauf versessen, für Frankreich die Kastanien aus dem Feuer zu holen. D. Schr.) Die. Kabylen bearbeiten die Stämme für den Abfall. Abd el Krim läßt, wie es scheint, im Gebirge verschanzte Stellungen anlegen, die fast unan- greifbar sind-

Die LondonerDaily News" berichten, ein französisches Kanonenboot sei am letzten Freitag, als es am Busen non Alhucemas vorüberfuhr, von schwerer Artillerie der Rif- kabylen beschossen worden. Die Geschütze seien von euro- päischen Artilleristen bedient gewesen.

Die Lage m Ehina

kanion, 22. Just. Der englische Konsul forderte Nr m der Stadt Wuch 0 w lebenden britischen Staatsangehöriaen "ft!'wegen des scharfen Boykotts die Stadt zu verlassen. An me Engländer und an das im Hafen liegende amerikaniscke Kanonenboot werden von den Chinesen keine Lebensmittel >r verkauft.

Die japanische Regierung hat de« amerikanischen Vor- Mag, eine Konferenz zur Regelung der chinesischen Zoll- Mge mch der Aufhebung der Fremdenvorrechte abzu- halten, angenommen.