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mit äer Beilage
»Unser« Heimat"
Nr, 101
Gegründet 1826
Tagesspiegei
An Besehungskofien hak die Reichsregierung auf 1. Mal neitere 22 Millionen Goldmark ausbezahlt.
Popolo d'Jkalia berichtet, die belgischen Minister werden «ach ihren Besprechungen mit Poiucare und Mac Donald «itte Mai auch eine Unterredung mit Mussolini haben.
Mch dem »Torriere della Sera" hat die rumänische Re- ßserung die Mobilisierung von acht Jahrgängen angeordnet
Die «Ehicoyo Tribüne" will wiffes. Poincare wolle Mac vonatd besuchen. Darauf werde eine allgemeine Zujam- neilluuft der Verbündeten statkfinde«.
Was unsere Feinde uns zumuten
Die Normalleistung, die das Pariser Gutachten uns zumutet, beträgt jährlich 2,5 Milliarden Goldmark.
Wie aber sieht es mit den sog. „Verbandsschulden" aus? D. h. mit den Summen, die die „Brüder" einander gegenseitig schulden und in die sie sich stürzen mußten, um das gewaltige Deutschland seiner Zeit nederwersen zu können? Und wie steht es mit der Zahlung dieser Verbandsschulden? Wieviel wird da einander zugemutrt?"
Der Allerweltsgläubiger ist Amerika. Der ist allein schuldenfrei. Anders steht es mit England. Dieses Hai bei Amerika zu Kriegszwecken gegen Deutschland 20 Milliarden gepumpt. Nach langen mühsamen Verhandlungen hat es sich nun voriges Jahr verpflichtet, diese Schulden in 62 Jahren zu bezahlen und zwar beginnend init Jahresraten von 680 Millionen für die ersten 10 Jahre. Das wurde allgemein, nicht bloß vom Schuldner und namentlich von Lloyd George, sowie auch von Amerikanern als eine ganz respektable, sogar harte Verpflichtung beurteilt.
Nun kommt Italien. Dieses schuldet an Amerika und England fast 20 Milliarden. Von uns will es 6 Milliarden erhalten. Würde es diese an seine Gläubiger abführen — .was ihm aber nicht im Traume einfällt — so blieben immer 'noch 14 Milliarden übrig. „Rückzahlbar am jüngsten Tag.". Denn bis heute ist der arme Schuldner an der Adria nach gar nicht gemahnt worden, hätte auch keinen Zweck, denn woher soll Mussolini die 14 Milliarden Herbolen?
Und nun gar Frankreich? Es hatte natüAich erst recht bei seinen Verbündeten gepumpt. Wozu hat man denn einen Verbündeten? Nun schuldet Frankre ch an Amerika nicht ganz 16 Milliarden, von denen es noch keinen Pfennig abgezahlt hat. Ja, als Amerika es wiederholt schonend daran erinnerte, erhielt es die amtliche Antwort, Frankreich gedenke auch in Zukimst keinen Franken zu zahlen, nicht einmal die geforderten 6 Prozent — 95 Millionen Es sei viel zu arm, um überhaupt att die Bezahlung seiner Schulden M denken, vollends nicht, solange der böswillige deutsche Schuldner seinen Reparationsverpflichtungen nicht Nachkomme. Dabei läßt die Regierung dis last steuerfreie Bevölkerung in Wohlleben ruhig weiter schwimmen. Der Staat macht ungeheure Rüstungsschulden, der Bürger selbst erfreut sich eines ungestörten Geirußlebens. —
Aber Frankreich schuldet auch England fast ebensoviel wie Amerika. Doch auch hier ist seine Zahlungsfreudigkeit genau so lebhaft wie gegenüber Amerika. Im englischen Parlament wurde zwar wiederholt geklagt, warum Frankreich keinerlei Anstalten treffe, um England zu befriedigen? Plan könne dem schwerbsstsuerten englischen Schuldner aus die Dauer doch nicht zumuten, Steuern zu zahlen und zu zahlen, gewissermaßen für Frankreich, für das man sowiesc Viele Hunderttausende Blutopfer im Kriege gebracht habe. ... -^ 7 , geniert aber Poincare nicht im mindesten. Ei kühlt für sich absolut kein Bedürfnis, Frankreichs Gläubiger zu befriedigen, aber umso stärker das Bedürfnis, seinen deut- jchen Schuldner bis aufs Blut zu quälen. Ja, es ist ihm nicht einmal darum zu tun, von uns Geld zu bekommen. Vielmehr liegt chm alles daran, daß Deutschland ewig in französischer Schuldhaft bleibt.
Dabei kann er mit einem Schein des Rrchts auf da- Eifenbahngutachten der ausländischen „Sachver- . ständigen" Hinweisen. Nach demselben hat unser Eisenbahnsystem etwa 53 000 Kilometer Schienenweg?. Das rol- ende Material besteht aus 30 850 Lokomotiven, 69 253 Per- sonenwagen, 748 753 Güterwagen. Zwei Drittel davon if erst in den letzten 10 Jahren in Dienst gestellt. Das ganz« Material ist dem vor dem Krieg verwendeten weit überlegen n^^Egemeinen kann man sagen", so heißt es im Parisei Gutachten, „daß die Ausstattung der R: chseisenbahn mo- ^ und völlig auf der Höhe der letzten eisenbahntech- Vervollkommnungen steht; die Strecken, Bahnhöfe Guterbahnhöfe und Gebäude sind in erstklassiger Bauari aus geführt und sehr reichlich mit vollkommen michernew rollendem Mctterial versehen". — So im Bericht -er beide« von Sem Pariser Ausschuß gehörten hervorragenden Eisen« ^llnspeziattsteN Sir William Acworth und Herrn Lefevr,
??llen wir nun bestraft werden' Das Gutachim '^aht das im deutschen Eisenbahnwesen angelegte Kapi- srnnÄ *?Estens 26 Milliarden Goldmark. „Wir sind der
nucyl, vaß bllli-gerweise ein jährlicher Reiuertr.ac
MIM
Nagoläer Oagblatt
mit illustrierter Sonntagsbeilage
„Feierstunden"
.Schrlftlettunz, Druck>ml> «erlag »o» ». W. Zatsrr (Nari Zager) Nagold.
Mittwoch den 3V. April 1924 Fernsprecher Rr. 29
verbreitetste Zettrm, im Ober»» tSdeztrk. — Anzeigen find daher von beste« Erfolg.
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98. Äahrgang
Don der kolonialen Schuldlüge.
In der Mantelnote vom 1k. Juni 1819 werden die Gründe für die Wegnahme des deutschen Kolonialbesitzes wie folgt angegeben:
„Endlich haben die Alliierten und Assoziierten Mächte sich davon überzeugen können, daß die eingeborenen Bevölkerungen der deutschen Kolonien starken Widerspruch dagegen erheben, daß sie wieder unter Deutschlands Oberherrschaft gestellt werden und die Geschichte dieser deutschen Oberherrschaft die Traditionen der deutschen Regierung und die Art und Weise, in welcher diese Kolonien verwendet wurden als Ausgangspunkte für Raubzüge auf den Handel der Erde, machen eS den Alliierten und Assoziierten Mächten unmöglich, Deutschland die Kolonien zurückzugeben oder dem Deutschen Reiche die Verantwortung für die Ausbildung und Erziehung der Bevölkerung anzuvertrauen".
In der Antwortnote selbst heißt eS darüber:
„Bei dem Verlangen, daß Deutschland auf alle Rechte und Ansprüche auf seine überseeischen Besitzungen verzichte, haben die Alliierten und Assoziierten Mächte in allererster Linie die Inter-ssen der eingeborenen Bevölkerung berücksichtigt, für die Präsident Wilson im fünften seiner 14 Punkte der Botschaft vom 8 Januar 1918 etngetreten ist. ES genügt, auf die deutschen amtlichen und privaten Zeugnisse vor dem Kriege und auf die im Reichstag besonders von den Herren Erzberger und NoSke erhobenen Anklagen Bezug zu nehmen, um ein Bild von den kolonialen Berwal- tungSmethöden Deutschlands, von den grausamen Unterdrük- kungen, den willkürlichen Formen von Zwangsarbeit zu erhalten."
Und darum das treue, zum Tode bereite Aushalten der Eingeborenen bet den deutschen Schutztruppen während deS Kriege-, darum keine Etngeborenenausstände, wie die Engländer in Britisch-Nyofla Land und die Portugiesen in Mozambique, keine Meutereien wie die Engländer im ersten Kriegsjahr mit Shtk Truppen in Indien!
— Die große Lüge! —
von einer Milliarde Goldmark von der deutschen Eisenbahn erwartet werden kann". Davon sollten wir (vgl unsere letzte Wochenschau. D. Schr.) einschließlich von 296 Millionen Mark „Verkehrssteuer", nicht weniger als S56 Millionen Goldmark an Frankreich ablisfern. Und wenn w>r das nicht fertig bringen, so kommt der Verbands general- direktor und — befiehlt!
Also Frankreich weigert sich, an seinen amerikanischen Gläubiger, der ebenfalls mit starken Blutopfern den Franzosen aus unserer eisernen Umarmung herausgehauen hat, jährlich nur auch 95 Millionen Goldmark zu bezahlen. Und uns mutet man in demselben Atemzug zu, daß wir allein aus unserer Eisenbahn jährlich 950 Millionen Goldmark Tribut entrichten.
Wo bleibt da Gerechtigkeit und Billigkeit. kl.
Die neuen Derinögenssteuervorschriften
(Schluß)
Bewertung. Von grundlegender Bedeutung für di« ganze Vermögenssteuer sind die Bewertungsvorschriften. In der Hauptsache wird unterschieden zwischen Grundvermögen. Betriebsvermögen und sonstigem Vermögen. Dabei ist m erster Linie darauf hinzuweisen, daß Grundstücke, welche zu emem gewerblichen, industriellen oder Handelsbetrieb gehören und mit diesem eine wirtschaftliche Einheit bilden, njcht als Grundstücke, sondern als Teile des Betriebsvermögens gelten.
Beim Grundvermögen ist von dem Wehrbeitragswert auszugehen. Um eine gleichmäßige Belastung aller Steuerpflichtigen zu erreichen, sind zur Berichtigung des Wehrbeitragswerts eine ganze Reihe Bestimmungen erlassen, welche die Feststellung des Wertes bezwecken sollen, den das Grundstück am 31. Dezember 1913 gehabt haben würde, wenn es nach seinem tatsächlichen Zustand am 31. Dezember 1923 (Beschaffenheit, Lage, Umfang usw.) zum Wehrbeitrag herangezogen worden wäre. Die Berichtigung kann nach rben oder unten stattfinden. Eines Antrags der Steuerpflichtigen bedarf es hiezu nicht, sondern es ist Recht und Pflicht der zuständigen Behörde, diese vorzunehmen. Trotzdem ist selbstverständlich ein solcher Antrag bei nunmehr infolge von Veränderungen zu hoch erscheinendem Wehrbeitragswerl empfehlenswert.
Landwirtschaftliche Grundstücke sind in 6 Ertragsklassen einzureihen, für jede derselben sind wiederum Nahmensätze aufzustellen. Für Württemberg sind folgende Ertragsklassen und Rahmensätze aufgestellt:
Etragsklasse I 4000—3300 Goldmark Ertrag für je 1 Hektar. Ertragsklasse H 3300—2700 Goldmark Ertrag für fl 1 Hektar. Grtragsklasse III 2700—2100 Goldmark Ertrag für je 1 Hektar. Ertragsklasse IV 2100—1500 Goldmark Ertrag für je 1 Hektar. Ertragsklasse V a 1800—1200 Goldmark Ertrag für je 1 Hektar. Ertragsklasse V d unter 1200 Goldmarl Ertraa für ie 1 Hektar.
Für die Einreihung ist die durchschnittliche Ertragfähigkeit des Grundstücks bei Zugrundelegung einer, gemeinübl cb.rn Bewirtschaftung maßgebend, ohne Berücksichtigung der Gcößenverhältmsse oder der persönlichen Verhältnisse des Grundeigentümers. Vor der Einreihung sollen Gutachten landwirtschaftlicher Sachverständiger.cingeholt werden. Verpachtete Grundstücke sind gleich zu behandeln wie selbstbe- n irrschaftete; die Berücksichtigung etwaigen Eigentuins des Pächters an Gebäuden, lebendem oder totem Inventar erfolgt beim Wertansatz.
Bei forstwirtschaftlichen Grundstücken erfolgt eine Berichtigung, wenn seit dem Wehrbeitragsstichtag wesentliche Veränderungen im Waldbestand (Bodenstäche und Hölzmenge) eingetreten sind und der Wert des Grundstücks mehr als'15 Prozent nach oben oder unten sich verschoben h t.
Bei gärtnerischen Grundstücken hat eine Berichtigung insbesondere zu erfolgen, wenn das Grundstück seinerzeit zürn Wehrbeitrag mit dem gemeinen Wert statt mit dem Ertragswert veranlagt worden ist oder wenn wesentliche Aenderungen fett 31. Dezember 1913 im Bestand des Grundstücks eingetreten sind (z. B. durch Bauten non Treibhäusern u. dergl.) und wenn in beiden Fällen die Wertänderungen mindestens 10 Prozent betragen. Als gärtnerische Grundstücke gelten auch Weinberge.
Bei bebauten Grundstücken, welche Wohnzwecken oder gewerblichen Zwecken zu dienen bestimmt sind, hat ähnlich wie bei gärtnerischen Grundstücken eine Berichtigung slattzufinden, wenn das Grundstück zum Wehrbeitrag mit dem gemeinen Wert angesetzt war oder wenn wesentliche Aenderungen im Bestand des Grundstücks eingetreten sind und wenn in beiden Fällen die Wertsdisferenz mehr als 10 Prozent beträgt. Insbesondere hat Berichtigung zu erfolgen bei Grundstücken, die erst nach 31. Dezember 1913 bebaut worden sind. Es ist hier festzustellen, welchen Wert das nachträglich erstellte Gebäude in seinem Zustand vom 31. Dezember 1923 am Wehrbeitragsstichtag gehabt Hütte, wozr dann der Wehrbeitragswert des Grundstücks dazu zu schla gen ist.
Abschläge vom Wehrbeitragswert dürfen ir erheblichem Umfang gemacht werden. Sie sollen die Tatscnh« berücksichtigen, daß sich der Wert des Grundvermögens sei dem 31. Äezember 1913 beträchtlich vermindert hat, sowoh infolge der allgemeinen Verschlechterung des baulichen Zustandes, als infolge der geringeren Ertragsfähigkeit infolge der jetzigen unsicheren wirtschaftlichen Loge, als infolge de, Rechtsunsicherheit bezüglich der etwa noch ruf dem Grund stück lastenden Hypotheken usw., als endlich infolge des durch Kapitalknappheit oder andere Umstände bedingter verringerten Verkaufswerts.
Für die Bewertung des Betriebsvermögens gelten folgerte Vorschriften:
Anlagekapital, dH. alle dauernd dem Betrieb gewidmeten und dem Betriebsinhaber gehörigen Gegenstände z B, Gebäude, Grundstücke, Maschinen, Patente usw, ist zun ?! nschaffungs - oder Her st ellu nospreis des 31 Dezember 1913 abzüglich einer angemessenen Abschreibunc mr Abnutzung einzusetzen. Für Wertminderungen über der Rahmen der gewöhnlichen Abnutzung hinaus dürfen Abschreibungen nur erfolgen bei dauernder Entwertung infolo! außergewöhnlicher Verhältnisse (z. B. Veralten einer Maschine infolge einer neuen Erfindung oder Wegfall der Verwendbarkeit durch Umstellung auf die Friedenswirtschaft).
Betriebskapital sind Betriebsmittel, welche fortlaufend dem Verbrauch, dem Wechsel oder der Formveränderung dienen, Rohstoffe, Halbfabrikate, Fenigfabrikate, Waren, Guthaben, Devisen, Forderungen, Wettvapiere usw. Rohstoffe, Halb- und Fertigfabrikate, sowie Waren sind zum Nnschaffungs- oder Herstellungspreis vom 31. D zember 1923 ' nzusetzen. Ist dieser Preis höher als der vom 1. April 1924, p kann letzterer genommen werden.
Wertpapiere sind zum Steuerkurswert oder sonst ermittelten Verkaufswert anrusctzen. bei inländischen Erwerbsgesellschaften mit der Hälfte desselben. Ein Di- »chcndenabschlag findet nicht statt.
Soweit weder Steuerkurswerte festgesetzt find, noch der kerlaufswert zu ermitteln ist, sind anzusetzen:
,) Junge Aktien mit 90 Prozent der alten Aktien.
ty Schutzstammaktten wie die Stammaktien,
c) Vorzugsaktien mit 10 Prozent der Sicutimaktien multipliziert mit dem Vielfachen des Stimmrechts, das sie gegenüber den Stammaktien besitzen,
ck) Genußscheine mit 10 Prozent der Stammaktien.
Falls der Steuerpflichtige derartige Aktien oder Genuh- scheiue zur Verfügung der Gesellschaft halten muß, so ist stets nur der Betrag anzusetzen, den er von der Gesellschaft gege» Aushändigung erhäü.
Inländische, nicht wertbeständige Schuldverschreibungen sind nach ihrem Papiermarknennbetrag ,« Goldmark umzurechnen, kommen also überhaupt nicht in Betracht.
Ausländische Wertpapiere, die in Deutschland' keinen Kurs haben, sind mir dem letzten ausländischen Kurs oder Berkaufswert im Jahr 1923, umgerechnet w Goidmart« allzusetzen.
Forderungen sind mit dem Nennwert zu bewerten, sofern nicht besondere Umstände eine höhere oder niederere Berechnung begründen. P ap ie r m ar kfo rde r un g e a