?4us 8ladt und Kreis Calw

Dienst an De«ts«i»kanri

' Die 10. Wochenparole der Jugend

Der bevollmächtigte Vertreter des Reichs- iugendfiihrers gibt für die Woche vom 5. Mai bis 13. Mai der deutschen Jugend folgende Parole:

Wir Deutschen kennen weniger eine Pflicht, die uns diktiert wird, als einen Befehl, Sen «ns Herz und Verstand auferlegen. Die IugendSienstpflicht hat sich die HI. selbst gegeben. Alle deutschen Jungen und Mädel dienen freiwillig und gern dem Füh­rer, denn im gemeinsamen Dienen erst liegt Deutschland."

In diesen Tagen, in denen bas Gesetz über die Jugenddienstpflicht erstmalig praktisch in Kraft gesetzt wird, bildet der Dienst der Jugend auch den verpflichtenden Inhalt der neuen Wochenparole. So wie der Soldat an der Front trotz Wehrpflicht nicht wegen der vom Staat auferlegten äußeren Pflicht sein Leben einsetzt, so wird auch die deutsche Jugend ihren Dienst nicht wegen eines gesetz­lichen Zwanges, sondern freiwillig und aus innerer Verpflichtung leisten im Gefühl und Bewußtsein, daß in diesem freiwilligen Dienst das Dasein und die Größe des Reiches beschlossen liegen

Der Erzieher im Kriege

NS.-Lehrerbundstagung in Calw

Nach längerer Pause trafen sich die Erzieher und Erzieherinnen des Kreisabschnitts Calw wieder in Calw. Kreisamtsleiter Pg. Schwcnk gedachte in seiner Begrüßung der Berufskame- -raden, die z. Zt. ihre Pflicht im Dienste der Wehrmacht tun. Tie Verbindung mit ihnen soll nicht abreißen. Einige jüngere Lehrkräfte aus dem Kreise werden dieser Tage in den Dienst der Ostlandschulen treten und so in ihrem Berufe als deutsche Erzieher auf vor­geschobenem Posten stehen. Die besten Wünsche ihrer Berufskameraden begleiten sie. Auf die Belange der Landwirtschaft will die Schule, so­weit es sich überhaupt noch mit der Aufrecht­erhaltung eines geordneten Schulbetriebes ver­trägt, weitgehendst Rücksicht nehmen nach dem Grundsätze: Was wir z. Zt. auch tun, alles muß der Sicherstellung der Ernährung und dem Siege unsrer Waffen dienen.

In nahezu Inständiger Rede sprach dann Pa. Tr. Stollsteimer aus Freudenstadt ,Lur Weltlage", insbesondere zum Entschci- dungskampfe zwischen Deutschland und Eng­land. Das englische Volk, dessen Leben den Stempel des Puritanismus und Kapitalismus trägt, und dessen Weltanschauung in alttesta- mentlichem, jüdischem Geiste erstarrt ist, ver­

sucht in letzter verzweifelter Kraftanstrengung den stärkeren und besseren Kräften des Deutsch­tums und der Weltanschauung des National­sozialismus entgegenzutreten. Doch das Morsche wird fallen; England wird des Sieges verlustig gehen. Deutschland hat diesmal keine unfähige politische Führung wie im Weltkriege und ge­gen die Grundpfeiler englischer Macht, gegen Meer, Flotte und Ueberseekabel treten neue mächtigere Machtfaktoren in Erscheinung. Rei­cher Beifall lohnte die Ausführungen des Redners.

cks/r fVac/rba/'Femes/rcke/r Bad Teinach, 6. Mai. Im Standesamts- bczirk wurden während des Monats April weder Geburten noch Sterbefälle gemeldet. Es heirateten: Schaible, Wilhelm, Kraftwagen­

führer in Bad Teinach, z. Zt. beim Heer und Bächtle, Emma, Hilfsarbeiterin in Bad Teinach (Kricgstrauung).

Neubulach, 6. Mai. Dem Reichsbahnober­sekretär a. D. Karl Kraft, Vorsteher des Bahnhofs Maitis-Hohenstaufen, wurde nach Vollendung von 25 Dienstjahren das Sil­berne Treudienstehrenzeichen verliehen.

Ebhausen, 6. Mai. Am Freitag abend kam ein auswärtiges Auto auf der durch den Regen schlüpfrig gewordenen Hauptverkehrsstraße beim Waldhorn", aus der Fahrbahn und stieß gegen ein Fuhrwerk. Zwei mit dem Abladen des letzteren beschäftigte Frauen wurden mehr oder weniger stark verletzt. Eine von ihnen mußte ins Kreiskrankenhaus Nagold eingeliefert wer­den.

Freudenstadt, 6. Mai. Landrat Dr. Lauster wurde vom geschäftsführenden Präsidenten des DRK. zum Kreisführer der Kreisstelle Freuden­stadt des Deutschen Roten Kreuzes ernannt.

WeklkriegSrente für Witwen erhöht

^VsiLenrente 3U8§ectejint Kincter^utsZen für 8cflvverbe8cflücjjZte

Die Reichsregierung hat ein Gesetz zur Aenderung des Reichsversorgungsgesetzes er­lassen, das mit Wirkung vom 1. April d. I. ab einen weiteren Ausbau und eine fort­schrittliche Ausrichtung zugunsten der Be­treuten der alte» Wehrmacht, insbesondere der Kriegsbeschädigten und Hinterbliebenen aus dem Weltkriege bringt.

Bisher hatte es Vorkommen' können, daß eine Mutter, die Witwenrente wegen ihres im Weltkrieg gefallenen Mannes bezieht, weniger bekam als ihre Tochter, deren Mann im gegenwärtigen Krieg gefallen ist. Durch eine Erhöhung und Angleichung der Witwen­rente aus dem Weltkriege ist dieser Unter­schied ausgeglichen worden. Ferner bringt bas neue Gesetz eine Verbesserung in der Krankenbetreuung des Reichsver­sorgungsgesetzes. Versicherte Beschädigte, die wegen der Behandlung eines Dienstbeschädi­gungsleidens ausgesteuert worden sind, kön­nen nunmehr bei Erkrankung an einem ande­ren Leiden bis zur Gesamtdauer von 26 Wo­chen auf Kosten des Reiches Heilbehandlung bzw. Kranken- und Hausgeld erhalten. Die

Waisen-Versorgung wird vom 16. bis zum 18. Lebensjahr ausgedehnt. Von Amts wegen wird jeweils geprüft, ob die Versor­gung von Waisen aus Anlaß der Berufsaus­bildung über das 21. Lebensjahr hinaus bis zum 21. Lebensjahr gewährt werden kaum Schwerbeschädigte, die ohne ihr Ver­schulden eine eigene Erwerbstätigkeit nicht ausüben können, und nach ihrer wirtschaft­lichen Lage außerstande sind, die Kosten für die Ausbildung zu tragen, erhalten gleichfalls Kinderzulagen, bei Schul- oder Be­rufsausbildung bis zum 21. Lebensjahr.

Durch besonderen Erlaß war bereits vor­her denjenigen alten Eltern geholfen worden, die keine Elternrente bekommen kön­nen, weil der im Weltkrieg gefallene Sohn damals noch nicht der Ernährer war. In der Annahme, daß dieser Sohn heute ihr Ernäh­rer geworden wäre, erhalten sie eine Elternbeihilfe. Diese Elternbeihilfe wird vom 1. April 1910 ab auf monatlich 15 Mark für den Elternteil erhöht. Die be­reits bewilligten Elternbeihilfen erhöhen sich, wenn mehrere Söhne infolge einer Dicnst- beschädigung gcstorbey sind.

Hagelversicherung unumgänglich

Das Land Württemberg hat auch für 1910 mit der Norddeutschen Hagelver­sicherungsgesell schaft ein Abkommen getroffen, wonach diese Gesellschaft sich ver­pflichtet, alle württembergischen Bauern und Landwirte auf Antrag gegen Hagelschaden zu versichern. Von den Versicherten des Lan­des Württemberg wird für 1910 zusammen mit der Vorvrämie ein Zuschlag von 80 v. H.

der Vorprämie zugunsten des Landes Würt­temberg erhoben. Das Land Württemberg übernimmt als Gegenleistung die Nachschuß­pflicht gegenüber der Versicherungsgesellschaft. Infolgedessen sind die Versicherten im Jahre 1910 von jeder Nachschußpflicht be­freit. Es wird deshalb erwartet, daß von dieser günstigen Gelegenheit des Versiche­rungsschutzes gegen Hagelschaden in größtem Ausmaße Gebrauch gemacht wird, zumal die Gewährung staatlicher Hilfsmaßnahmen zu­

gunsten nicht oder ungenügend versicherter Landwirte, die durch Hagelschlag geschädigt wurden, bei diesen weitgehenden Staatslei­stungen für die Hagelversicherung nicht in Frage kommen kann.

Sonderzuteilung von Oamenstrümpfen

Nach einer Anordnung der Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete darf auf best Sonderabschnitt VI der Reichskleider-. , karte für Frauen vom 6. Mai an Wahl»! weise ein Paar Damenstrümpfe aus Natur­seide, ein Paar kunstseidene DamenstrümPfA zweiter oder geringerer Wahl, ein Paar,) Damenkniestrümpfe oder ein Paar Damen»! Unterziehstrümpfe bezogen werden. Eine AM rechnung auf die Teilabschnitte (Punkte) Le» Reichskleiderkarte findet nicht statt.

» Lastzug raste in eine Schafherde -

Ravensburg. Auf der abschüssigen Straß? zwischen Blitzenreute und Staig fuhr eine Bullchoagmaschine mit drei unbela- denen Anhängern in voller Geschwindigkeit; da die Bremse nicht funktionierte, in eine Schafherde. Dabei wurden vierzig Schafe überfahren, zum Teil sofort getötet, zum Teil so schwer verletzt, daß sie not­geschlachtet werden mußten.

Schüsse auf den Schwager

Schwenningen. In der Nacht zum Sonntag wurden in der Kniebisstraße auf den dort wohnhaften Arbeiter Josef Morath, der sich in Begleitung seines 20 Jahre alten Schwa­gers Alfred Quattländer befand, vier Schüsse abgegeben. Morath, der lebens­gefährlich verletzt wurde, konnte sich noch in seine Wohnung begeben, von wo aus er in das Städt. Krankenhaus gebracht wurde. Der der Tat verdächtige Alfred Quattländer wurde festgenommen; er gestand noch im Laufe der Nacht, daß er auf seinen Schwager geschossen habe, um ihn zu töten. Man nimmt an, daß zerrüttete Familienverhältnisse den Anlaß zu dem Mordversuch gaben.

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Flachsanbaufläche verdoppelt

Die von der Landcsbauernschaft Württem­berg vorgesehene Flachsanbaufläche von 1000 Hektar für das Jahr 1910 ist in vollem Um­fange erreicht worden. Gegenüber dem Vor­jahre hat sich also die Anbaufläche verdoppelte Trotz der Zahl von über 31000 württember­gischen Flachsanbauern ist gegenüber dem Vorjahre die Zahl der Kleinanbauer zurück- gegangcn, da der Anbau in diesem Jahr auf größeren Flächen vorgenommen wird.

XZ.-k^resss Württemberg 6mdlk. Oesswtleiturrg O. Vosg- Lv r. Lluttgnrt, k'rieäriekstr. 13. VsrlLgsIeiter uv6 Lcjirilt- Isiier k'. H. 8 ekssle. Verlag: LedvarLurLlä-V^sebL

6rndll. Druck: OelseblLger'sebs Luedüruckerel

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Jeder, der nur ein paar Sespäe- nlge Im Monat.auf die hohe Kante- legen kann, sollte^ Och überlegen,wie er sein kleines Ka­pital so anlegk, dab cs"rasch üver­graben Nutzen tcügklIcdcr kann auf diese Welse zum eigenen ftelm kommen. Ss geht viel einfacher) rascherundgchrrer,als man denkt. Also': man spart nicht nur Seid,' man arbeitet damit, es soll'mal zu sehen sein, wao man ersparte und wie geschickt man das Kapital für die Zukunft aniegle i

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zur Ausbildung als Perküuferi« gesucht, womöglich mit etwas Nähkenntnissen.

Angebote an die Geschäftsstelle derSchwarzwald-Wacht".

Am Mittwoch zum Jahrmarkt ist wieder der große

Stuttgarter Kurzwarenftand

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von Christian Maier gegenüber Wirtschaft Niethammer mit einer großen Auswahl zu niederen Preisen da.

Mmtliche Sekanntmachungen

Stadt Calw

MllstttW

der " 1881 und 1885

Am Freitag, den 10. Mai 1940 werden im hiesigen Rathaus die Dienstpflichtigen der Stadt Calw gemustert und zwar der Jahrgang 1904 um 8.00 Uhr und der Jahrgang 1905 um 14.00 Uhr.

Die Dienstpflichtigen haben sich eine Viertelstunde vor den festgesetzten Musterungszeiten einzufinden.

Der Gestellungspflicht unterliegen alle männlichen Personen deutscher Staatsangehörigkeit der Geburtsjahrgänge 1904 und 1905, die hier wohnhaft sind oder ihren dauernden Aufenthalt hier haben, auch die bereits früher im besonderen Verfahren ge­musterten.

Nicht zu melden haben sich nur diejenigen, die bereits mili­tärisch ausgebildet wurden (Reserve I und U).

Die Bekanntmachung des Herrn Landrats vom 10. 4. 1940, die nähere Bestimmungen enthält, ist am Rathaus angeschlagen.

Calw, den 6. Mai 1940.

Der Bürgermeister:

G ö h n e r.

Arbeilszeit

i« Mmien «nd Konditoreien

Auf Grund des § 9 des Gesetzes über die Arbeitszeit in Bäckereien und Konditoreien vom 29. Juni 1936 (RGBl, l S. 521) hat der Herr Württ. Wirtschaftsminister den Bäckereien und Konditoreien in Württemberg wegen starken Geschäfts­anfalles anläßlich der Pfingstfeiertage 1940 gestattet, am Pfingst- samstag, dem 11. Mai 1940, um 2 Uhr mit der Arbeit zu be­ginnen.

Die Erlaubnis wird an folgende Bedingungen geknüpft:

1. Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nicht vor 6 Uhr und nicht länger als 9 Stunden täglich im Rahmen der 48-Stun- denwoche beschäftigt werden.

2. Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren dürfen nicht vor 4 Uhr und nicht länger als 10 Stunden täglich im Rahmen von 54-Wochenstunden beschäftigt werden.

Die Dauer der Arbeitszeit der über 18 Jahre alten Gefolg­schaftsmitglieder darf 12 Stunden täglich nicht überschreiten. Die Vorschriften des Bäckereigesetzes über die Abgabe und

das Austragen oder Ansfahren von Backwaren werden divcch die Ausnahmebewilligung nicht berührt.

Auf die Bestimmungen über die Bezahlung der Mehrarbeit wird hingcwicsen. -

Calw, den 6. Mai 1940. H

Der Landrat.

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Todesanzeige

Unser lieber, guter Vater, Großvater, Schwieger vater und Onkel

Heinrich Maier

Zugführer a. D

wurde am Sonntag abend unerwartet rasch von seinem Leiden erlöst.

Die trauernden Hinterbliebenen

Beerdigung Mittwoch nachmittag 3 Uhr