!
Papiermark wird die Produktionskraft der deutschen Wirt- schaft jährlich geschwächt und verlieren die im Umlauf be- firrdlichen Geldzeichen (Papiergeld) im Verhältnis zu ihrer Menge an Kaufkraft.
Dagegen sind die Arbeitslöhne und Gehälter nicht der Geldentwertung entsprechend gestiegen. Wir haben vielfach Weltmarktpreise, aber noch keine Weltmarktlöhns. Die Teuerung ist besonders empfindlich für die Empfänger von Sozialrenten, für die Kriegsbeschädigten und Kriegerwitwen und -waisen und die kleinen Kapit albesitzer.
Gedenkt der Kriegsgefangenen!
Es erscheint manchem kaum glaublich, daß noch immer Deutsche die Qualen der Kriegsgefangenschaft zu erdulden haben, nachdem bald vier Jahre seit dem Waffenstillstand verflossen sind!
Der Prof. Camille Lemercier von der Pariser Sorbonne Hot in den „Heften für Menschenrechte" kürzlich untersucht, warum noch immer Kriegsgefangene in Frankreich schmachten. Die Rechtsgrundlage soll der Vertrag von Versailles geben, wenn er im 8 219 bestimmt, daß „die Kriegsgefan- genen, die sich wegen anderer Vergehen als gegen Disziplin eine Strafe zugezogen haben, im Gefängnis zurückbehalten werden können." Aber sehen wir zu, welches diese „Delikte" sind, wegen derer man wagt, Menschen sogar 20 Jahre lang, ja lebenslänglich, von ihren verzweifelten Angehörigen fernzuhalten. Es seien hier die Fälle wiedergegeben, die der elsässische Bericht anführt:
Sieben Jahre Zwangsarbeit. Grund: Der Gesang« hatte keine Knöpfe mehr. Er schnitt die Knöpfe von einer abgelegten französischen Uniform ab und nähte sie sich an: Militärischer Diebstahl! — Fünf Jahre Gefängnis: Hat gemeinschaftlich mit einem Kameraden eine Büchse Konserven und vier Büchsen Sardinen entwendet: qualifizierter Diebstahl! — Fünfzehn Jahrs Zwangsarbeit und fünf Jahre Gefängnis für — versuchten (!) Diebstahl. Hatte Ausweispapiere und Lebensmittel gestohlen, um zu fliehen. Kann trotz teilweisen Straferlasses erst 1936 entlassen werden. —> Zehn Jahre Gefängnis für vorbedachte Gewalt und Diebstahl zum Nachteil des Staates. Hat, um in einem Lastauto mehr Platz zu haben, die Reste eines alten, zerbrochenen Kads fortgewovfen. — Fünf Jahre Gefängnis für versuchten Diebstahl. Wollte Kognak stehlen? — Fünf Jahre Gefängnis. Hat einen sauren Hering und einige Kartoffeln gestohlen. Qualifizierter Diebstahl. — Fünf Jahre Gefängnis für »Ursachen Diebstahl. Hat auf dem Bahnhof Limoges nach Entladung von Zuckersäcken etwa drei Pfund zerstreuten Zucker im Eisenbahnwagen zusammengelesen. — Zwanzig Jahre Zwangsarbeit. Wurde im Besitze einer französischen Uhr getroffen. Das Urteil wurde verhängt, trotzdem er seine Unschuld („Raub") beteuert und ein Kamerad unter Eid bekräftigt, daß er ihm Sie Uhr übergeben habe vor der Gefangennahme. — Der schwerste Fall ist ein zu lebenslänglicher Zwangsarbeit Verurteilter. Bei seiner Gefangennahme war er im Besitz eine Marschroute, in die er die Kriegser- eignifse eingetragen hatte, an denen er beteiligt war. Er wurde wegen gemeingefährlichen Raubs, Erbrechen von Türen, Gewalttat gegen Personen u-'d absichtlicher Brandstiftung an Wohnhäusern verurteilt, trotzdem er nach wie vor seine Unschuld beteuert.
Es handelt sich hier um die Opfer eines beispiellosen Hasses, der in seiner Unmenschlichkeit von jedem menschlich Empfindenden verdammt werden muß. Deutsche, vergeßt nicht diese unglücklichen Kriegsgefangenen! >
Die Menschen fürchtet nur, wer sie nicht kennt, 3 und wer sie meidet, wird sie bald verkennen. L
Goethe. 3
W Wichte M Tage mserer HcimtRWli»
von Hermann Kiefner.
(Fortsetzung.)
Die Ministerialen standen «IS Kämmerer, Truchseß«, Schenken und Marschalken den Hofhaltungen auf den Grafenburgen Hohenberg, Rotenburg, Nagold rc. vor, oder waren Obervögte der zugehörigen Herrschaften. AIS „Burggrafen" hatten sie gräfliche Burgen zu behüten oder all herrschaftliche Beamte die Herrenhöfe zu bewirtschaften. Alle aber waren ihren Herren zu Kriegsdiensten verpflichtet und hießen, wenn sie die Rttterwürde erlangt hatten, Ritter (rnilites). Etwa- anderes war der Herr, der mlles über oder oobllis, lwmo liberse conclitionis. Der Dtenstmannen-Stand war damal« auch in der Grafschaft Hohenberg sehr stark vertreten. In jedem Dorf saß einer auf einer kleinen Burg,. einem „Burgstall". Die Ritterschaft bildete eine hochangesehene große Kaste, welcher auch Kaiser und Könige angehörten. Der Glanz der Rttterwürde überstrahlte schon im Anfang des 14. Jahrhunderts selbst den der edelfreien Geburt, so daß die ritterlichen Dtenstmannen schon im 13. Jahrhundert sich über die freien Htntersaßen oder Bauern erhoben. Bald genug sollten sie sich selbst in die Rethen de« Adels emporschwingen. Die 3. Klaffe der Bevölkerung der Grafschaft Hohenberg im 13. und 14 Jahrhundert begriff zunächst, was noch von voll- freien Bauern und Handwerkern übrig geblieben, welche in keinerlei Abhängigkeit weder von einem Grund- oder Hof- noch Landesherren (Herzog oder Graf) standen. Sie standen noch um 1200 an Freiheit den Eselfreien nicht nach. Der schwäbische Minnesänger Hartmann von Aue läßt in der Legende vom „Armen Heinrich" diesen sagen, der ,kr!e bümsn" (Bauer), welcher als Mater (Colone) auf dem Hofe saß, in den er sich, aussätzig geworden, zurückzoa, sei ebenso frei als er, und er, der Freiherr, könne, wieder gesund geworden, darum dessen Tochter heiraten, ohne eine Mißehe einzugehen. Freie Bauern und Handwerker gab es namentlich in Ober» schwaben und Helvetten (Schweiz) noch in der 1. Hälfte des 13. und 14. Jahrhunderts ziemlich viele, doch war ihre Zahl stetig im Abnehmen. Denn schon unter den Karolingischen Kaisern und Königen hatten die KriegSpflicht, welcher auch die freien Landsoßen unterworsen waren, tn späteren Zetten Fehden und Kriege, tn denen besonders das Landvolk viel zu leiden hatte und die Gewalttaten von Herren und Rittern viele freien Bauern bewogen, sich in den Schutz einer mächtigen
Der Niedergang Oberschlesiens
Wenige Wochen ist die polnische Herrschaft im östlichen Oberschlesien alt und schon sieht man, was „polnische Wirtschaft" bedeutet. Alles ist außer Rand und Band, ein Schlendrian und Wirrwarr ohnegleichen. Am schlimmsten ist es um das V e r k e h r s w e s e n bestellt. Auch gute Kenner der polnischen Verhältnisse hätten nicht erwartet, daß das, was die Deutschen in pflichtgetreuer Arbeit geschaffen und so lange erhalten haben, in so kurzer Zeit verwüstet werden könnte. Es rächt sich jetzt sehr, daß die Polen in ihrem blinden Haß die deutschen Beamten usw. möglichst rasch zu entfernen sich bemüht haben.
Die Hauptwerte Oberschlesiens liegen in seinen Kohlen. Die Förderung von Kohlen im jetzigen polnischen Oberschlesien geht schnell zurück, während sie im deutsch gebliebenen Teil des Landes von 120 81? Tonnen in der ersten Juliwoche auf 178 488 Tonnen in der vierten Juliwoche anstieg. Die Wagengestellung durch dis jetzige polnische Eisenbahndirektion in Kattowitz ist zahlenmäßig nicht genau anzugeben, durch die notleidende Industrie ist aber bekannt geworden, daß nur noch die Hälfte der angeforderten Wagen zu bekommen ist. Die Folge davon ist, daß auf den polnisch gewordenen Gruben die Kohlen nicht abgeführt werden können, so daß sie auf Halden umgeschüttet werden müssen. Aus diesen Halden harren im polnischen Oberschlesien nun schon beinahe 2 Millionen Tonnen Kohlen der Abfuhr, während in Deutsch- Oberschlesien trotz der großen Abgabe von Eisenbahnmaterial an Polen Ende Juli ein Bestand von 74 464 Tonnen vorhanden war. Die Wirkungen der ungeheuren Ansammlungen von Kohlen sind verderblich. Die industriellen Werke sind genötigt, vorläufig mit Kredit zu arbeiten, um ihre Angestellten und Arbeiter entlöhnen zu können, denn dis nutzbringenden Kohlen lagern ja und sind praktisch wertlos. Dazu kommt, daß der zur Verfügung stehende Haldcnraum durch die fortwährende Anhäufung der Förderkohlen mit jedem Tag geringer wird, und es ist zu berechnen, wann auch der letzte Raum überschüttet sein wird, worauf die gesamte Erzeugung zum Stillstand kommen muß. Die Werke suchen durch vermehrte Feierschichten diesen Zeitpunkt hinauszuschieben, indem sie nur noch 3 oder 4 Tage in der Woche arbeiten; das bedeutet aber für die Arbeiter eine Kürzung des Einkommens um dis Hälfte oder um zwei Drittel. 10 000 und mehr Arbeiter müssen bereits auf einen wesentlichen Teil ihres Wochenverlnenstes verzichten. Dis Erregung der Arbeiterschaft wächst. Der Betriebsrat der Gruben von Myslowitz drohte, an jedem Feierschichttag die schwarz-weiß-rote Fahne aufzuziehen. Andererseits feiert die kommunistische Bewegung im polnischen Oberschlesien Triumphe. Außerdem entsteht durch die ungeheure Kohlenansammlung die Gefahr der Selbstentzündung, wodurch es schon mehrfach zu Bränden gekommen ist.
Dabei nimmt die Verstopfung der Bahnhöfe durch Eisenbahnwagen und Lokomotiven in beängstigender Weise zu; auch die in der Nähe der Bahnhöfe liegenden Gleise.auf freiem Feld sind bereits nur Wagen angefüllt, die teils leer, teils beladen sind und bunt durcheinander stehen. Die polnische Eisenbahndirektion sucht sich hinauszuretten, indem sie von Zeit zu Zeit den Personenverkehr einschränkt, ohne damit auch nur das geringste am Güterverkehr zu bessern. Dagegen leidet der Personenverkehr in unbeschreiblicher Weise not. So wurden am letzten Sonntag von dem Bahnhof Kattowitz nach 122 Orten keine Fahrkarten ausgegeben, weil angeblich die Karten ausverkauft seien. Selbst die Arbeiterwochenkarten waren nach der Angabe der Bahn-
Grund- oder Landerherrn, einer benachbarten Ritter», einer Kirche oder einer Klosters zu begeben. Sie gaben an sie ihr bisher freier Eigen, um es als Ztnsgut oder Lehen wieder von denselben zu nehmen. Besitzlos, arm gewordene freie Landsaffen aber traten wte jener .kr! büman" tn der Legende des „Armen Heinrich" als freie Colonen oder in anderen Eigenschaften in die Dienste von weltlichen und geistlichen Herren, Fürsten, Grafen und Aebten, bei denen sic Unterhalt und Schutz fanden. In den Hohenbergischen Herrschaften im Schwarzwalde war die große Masse der Bevölkerung in Städten, Dörfern und Weilern zu den Zeiten AlbertS Hörige und Leibeigene, deren Grund- (Leib ) Herren die Grafen waren. Daneben gab er wenige freie Zinsleute von Kirchen und Klöstern, einige freie Herren, ritterbürttge Ministerialen. Die Hörigen saßen als erbliche Lehensinhaber, Maier, Colonen (Bauern) oder Handwerker auf den grö ßeren oder kleineren Höfen (Mausen, Huben) und Gütern der Grafen und Ritter, Kirchen und Klöster, an welche sie Lieferungen in Naturalien zu machen, Hellerztnse zu entrichten und Frondienste zu leisten hatten. Die hörigen Handwerker mußten für den Hof, die „Kammer" und den Hauthalt ihres Herrn, auf dessen Grund sie saßen, und von dem sie auch Gütergenuß hatten, allerlei Geräte und Kleidungrstücke fertigen. Material und Lohn bekamen sie meist dafür. Diese Bauern und Handwerker gehörten zum Grund und Boden, auf dem sie saßen und von dem sie lebten, wie der Wald, der darauf wuchs. Sie waren „an die Scholle gebunden", konnten mit dem Gut verkauft, verpfändet oder verschenkt werden, aber nicht ohne denselben wie die Leibeigenen. Der wahre Eigentümer ihrer Guts, der Graf, Edelfreie oder Ritter war ihr natürlicher Schutz- (Vogt-) Herr, den sie will kürltch nicht verlassen durften. Sie waren zugleich seine Schutzhörigen und von ihrem Nachlaß mußte dem Herrn das beste Gewand, beste Stück Vieh rc. nach seiner Wahl tn natura oder Geldersatz gegeben werden. Der hatte sie auch tn allen Angelegenheiten, namentlich Rechtrsachen, dke über den Hofoerband hinausgingen, zu vertreten. Innerhalb derselben aber hatten sie freie Hand über ihr eigener Vermögen, selbst dar Hofgut, natürlich unbeschadet der Rechte der Grundherrn, konnte die Ehe schließen unter Genoffen derselben Grund- Herrschaft, wobei der Hof- oder Grundherr um seine Einwilli gung gebeten werden mußte. Zur Eingehung einer Ehe mit einem „Ungenoffen" war neben der Einwilligung eine Abgabe an den Grundherrn nötig, die meist in Geld oder Psiffer bestand (daher die Redensart: „Dar kost seinen Pfeffer"). Dar Grafenhau» hatte die landesherrliche Vogtei und die hohe (peinliche) Gericht»barkeit über alle Hörigen und Leibeigenen, auch über die der Kirchen und Klöster. Die nicht gräflichen Grundhörigen und Leibeigenen waren so wenigstens landesherrliche Untertanen desselben. Trotz dieser Gebundenheit der Hörigen an di« Scholle waren sie persönlich freie Leute, darum auch waffenfähig und krtegSdienst-
beamten aus den drei wichtigsten Strecken am Sonntag „aus- verkauft". Polnische Wirtschaft! , //,/,
Kleine politische Nachrichten.
Gerüchte und Vermutungen
Berlin, 17. Aug. Zwischen der Jndustriegruppe Hugo Stinnes und einer französischen Finanzgrupps, sollen, wie die „D. Tagesztg." als Gerücht aus diplomatischen Kreisen mit allem .Vorbehalt meldet, unmittelbare Verhandlungen mst Wissen der beiderseitigen Regierungen zur Herbeiführung einer Verständigung eingeleitet worden, während die englische Politik seither diese unmittelbare Verbindung zu verhindern suchte. (Man wird hinter das „Gerücht" wohl ein großes Fragezeichen machen dürfen. D. Schr.)
Die Bayern nicht zufrieden
München. 17. August. Der Landesausschuß der Bayer. Volkspartei (Zentr.) spricht sein Bedauern aus, daß durch das geringe Maß von Entgegenkommen der Reichsregierung die Vereinbarung vom 11. August nicht das enthalte, was zur Sicherung der staatlichen Selbständigkeit und der Hoheitsrechte Bayerns verlangt werden müsse. Es sei selbstverständlich, daß die bayerische Verordnung vom 84. I u l i s o l a n g e i n K r a f t b l e i b e n m ü s s e, bis die bestehenden Bedenken beseitigt sind, solange werde auch der Kampf für eine baldige Aufhebung der Ausnahme) gesetze fortgeführt werden. — Die Mittelpartei hat eine ähnliche Entschließung gefaßt. Die Koalikionsparteien werden nun ihre Forderungen, welche Aenderungen sie in dem Abkommen wünschen, genau feststellen. Nach den „M. N. N." ist es indessen noch nicht sicher, ob das Kabinett Lerchenfeld sie in Berlin vertreten wird. (Das Kabinett scheint demnach zurücktreten zu wollen.)
Der französische Minislerrat
Paris, 17. August. Wie Havas meldet, hat der Ministerrat in Rambouillet alle Möglichkeiten erwogen, die je nach dem Beschluß der Entschädigungskommission eintreten können. — Nach dem „Jntrcmsigeant" ist es noch nicht sicher daß der französische Vertreter in der Entschädigungskommission angesichts des Widerstandes Englands von dem üblich gewordenen ausschlaggebenden Stimmrecht als Vorsitzender bei der Beratung des deutschen Stundungsgesuchs Gebrauch machen werde. — Der „Temps" meint, das Gesuch gelte auch als abgelehnt, wenn Belgien sich der Stimme enthalten würde
London, 17. August. „Daily Chronicle" glaubt, daß in der Entschädigungskommission sich Stimmengleichheit ergeben werde; dann müßten die Verbündeten eine neue Konferenz vor Ende des Jahres abhalten, auf der die Frage der Entschädigung und der Berbandsschulden gründlich geregelt werden könnte. Amerika würde zu dieser Konferenz einge- ladcn werden.
Ausweisungen
Paris, 17. August. Dem „Journal" zufolge werden du Ausweisungen Deutscher auf ganz Frankreich ausgedehnt.
Die weitere Reihe der „Retorsionen" tritt am erster September in Kraft.
Ende des amerikanischen Bergarbeikerslreiks
Washington, 17. August. Nach den Verhandlungen mit der Re.aierun.q haben, wie „United Telegraph" meldet, die
pflichtig. Sie hatten das Recht zu Zweikampf und Fehde. Obwohl keine Vollfreien, standen sie doch weit über den Lübetgenen. Die Grundherren waren nicht berechtigt, ihren Hörigen ohne deren Zustimmung neue, weitere Auflagen zu machen, taten dies aber doch öfters, selbst geistliche Grundherren, Stifter und Klöster, sodaß sich das Sprichwort „unter dem Krummstab ist gut wohnen" nicht überall bewahrheitete. Kam er über innere Angelegenheiten zwischen dem Grundherren und seinen Hofhöcigen zu Zwistigkeiten, so fällte das Fronhofgericht unter dem Vorsitz des Maiers das Urteil. Die Hübner waren dabei zu Schöffen gesetzt.'— Die Leibeigenen endlich waren buchstäblich leibeigen, d. h. eigen mit dem Leib. Wurde ein solcher getötet oder schwer verwundet, so fiel da< Mergelt, welches der Täter zu bezahlen hatte (er war gering!) auch an den Letbherren. So lange eS diesem beliebte, waren die Leibeigenen an den Grund und Boden, auf dem sie saßen, an den sie aber keinerlei Recht hatten, gebunden. Sie konnten dagegen nach dem Belieben der Herrn auch ohne das Gut, auf dem sie bis daher gesessen und dar ihre Heimat geworden, gegen ihren Willen verkauft oder sonst weggegeben, auch zum Heiraten gezwungen und gezüchtigt werden (so bis tnr 16. Jahrhundert!). Wenn Leibeigene derselben Herrschaft umer sich eine Ehe eingehen wollten — eine andere war nicht gestattet — so mußten sie die Genehmigung ihrer Herrn mit einer Abgabe verkaufen. Sie konnten auch kein Eigentum erwerben. Nach ihrem Tode fiel nicht nur das „Besthaupt", wie bei den Hörigen, sondern der ganze Nachlaß an den Leibherren. Wahrlich ein harter Lo»! Nur ausnahmsweise war er zu einem menschenwürdigeren Dasein gemildert. Ec st seit An- fang der 15. Jahrh. trat eine allgemeine Besserung ein. So hatten die Leibeigenen der schwäbischen Benediktiner-Kloster« Nlpirrbach „fryen gezog" (Zug). Die Leibeigenen de» .Altensteiger Kirchspiels" der Grafschaft Hohenberg waren al» ehedem freie Landsaßen in einem Genossenschaft»oerband. der 10 Ortschaften umfaßte und bis 1834 bestand. Auf Grund desselben hatten sie Nutzungsrechte auf Weide, Ftfchwasser und Holz, Schweinemastung und Eichellesen. Da» Lo» der Hörigen, welche sich nicht zum Ministerialen- (Ritter ) stand oder zu freien Stadtbürgern ausgeschwungen hatten, hatte sich verschlechtert. So lebte also die große Masse der Bevölkerung der kleineren Städte, Dörfer, Weiler und Höfe der Grafschaft Hohenberg um 1250—1350 in sozialen und rechtlichen Verhältnissen, welche so ziemlich in der Mitte standen, zwischen denen der persönlich freien Hörigen und denjenigen der völlig Unfreien oder Leibeigenen.
verclen Lite «leider, Klüsen, KSclce, uml sonst!« «leldunxs-
stilclce durcli Lulktirben mit »i-smis Nsuslisltlsrbeli. vedersll ertitllt- licd. klsn sollte aut die Hlsrke krsuns. -Ni k
Bei garveiter 2cr Bergarbc reitet, daß st » Löhne werde
dcrvngen we unabsehbare
Brockville Glacebay getreten. Du beitswilligen
Die Berli deutsch-ungar schüft in Bud -mann a. D. Schäfer - Ä ungarischen 8 Budapest, Bk sichtsrat gehoi Ehrhardt in Mitteilen, die halten oder f beschäftigt sic! nach Budape
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Die Sij schreitenden 2 Stadlverwaltr ichaft außeror Diese Folgen Staats- und ( Privathausha Kraft getreten
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Ausdruck gtko alte nolleideru möglich den müssen. Der Gegen die Hö zum Butter pr nichts einzuw daß die Milch Stelle bringen. Man hört au i a, daß die L den brrufenen und Molkerei« vereinbar t Spitzenorganij Verhandlung« Wünsche dem bitten also n und in der L Der Wa worden, was Ebenso warer >en nach den 22°/o und ab Die F«I Stundenlohn >4r einen Eiri 2. Wagens tö Die Fiel Anordnung ei vom Jan. d». den heutigen innung festges Stiftung. Mitteilung a dunkelblauen Kriegiteilnehr die Mittelstan reiten Firma gesprochen.
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