!

Papiermark wird die Produktionskraft der deutschen Wirt- schaft jährlich geschwächt und verlieren die im Umlauf be- firrdlichen Geldzeichen (Papiergeld) im Verhältnis zu ihrer Menge an Kaufkraft.

Dagegen sind die Arbeitslöhne und Gehälter nicht der Geldentwertung entsprechend gestiegen. Wir haben vielfach Weltmarktpreise, aber noch keine Weltmarktlöhns. Die Teuerung ist besonders empfindlich für die Empfänger von Sozialrenten, für die Kriegsbeschädigten und Kriegerwitwen und -waisen und die kleinen Kapit albesitzer.

Gedenkt der Kriegsgefangenen!

Es erscheint manchem kaum glaublich, daß noch immer Deutsche die Qualen der Kriegsgefangenschaft zu erdulden haben, nachdem bald vier Jahre seit dem Waffenstillstand verflossen sind!

Der Prof. Camille Lemercier von der Pariser Sor­bonne Hot in denHeften für Menschenrechte" kürzlich unter­sucht, warum noch immer Kriegsgefangene in Frankreich schmachten. Die Rechtsgrundlage soll der Vertrag von Versail­les geben, wenn er im 8 219 bestimmt, daßdie Kriegsgefan- genen, die sich wegen anderer Vergehen als gegen Disziplin eine Strafe zugezogen haben, im Gefängnis zurückbehalten werden können." Aber sehen wir zu, welches dieseDelikte" sind, wegen derer man wagt, Menschen sogar 20 Jahre lang, ja lebenslänglich, von ihren verzweifelten Angehörigen fernzuhalten. Es seien hier die Fälle wiedergegeben, die der elsässische Bericht anführt:

Sieben Jahre Zwangsarbeit. Grund: Der Gesang« hatte keine Knöpfe mehr. Er schnitt die Knöpfe von einer abgeleg­ten französischen Uniform ab und nähte sie sich an: Mili­tärischer Diebstahl! Fünf Jahre Gefängnis: Hat ge­meinschaftlich mit einem Kameraden eine Büchse Konserven und vier Büchsen Sardinen entwendet: qualifizierter Dieb­stahl! Fünfzehn Jahrs Zwangsarbeit und fünf Jahre Gefängnis für versuchten (!) Diebstahl. Hatte Ausweis­papiere und Lebensmittel gestohlen, um zu fliehen. Kann trotz teilweisen Straferlasses erst 1936 entlassen werden.> Zehn Jahre Gefängnis für vorbedachte Gewalt und Dieb­stahl zum Nachteil des Staates. Hat, um in einem Lastauto mehr Platz zu haben, die Reste eines alten, zerbrochenen Kads fortgewovfen. Fünf Jahre Gefängnis für versuchten Diebstahl. Wollte Kognak stehlen? Fünf Jahre Gefäng­nis. Hat einen sauren Hering und einige Kartoffeln gestoh­len. Qualifizierter Diebstahl. Fünf Jahre Gefängnis für »Ursachen Diebstahl. Hat auf dem Bahnhof Limoges nach Entladung von Zuckersäcken etwa drei Pfund zerstreuten Zucker im Eisenbahnwagen zusammengelesen. Zwanzig Jahre Zwangsarbeit. Wurde im Besitze einer französischen Uhr getroffen. Das Urteil wurde verhängt, trotzdem er seine Unschuld (Raub") beteuert und ein Kamerad unter Eid bekräftigt, daß er ihm Sie Uhr übergeben habe vor der Ge­fangennahme. Der schwerste Fall ist ein zu lebenslängli­cher Zwangsarbeit Verurteilter. Bei seiner Gefangennahme war er im Besitz eine Marschroute, in die er die Kriegser- eignifse eingetragen hatte, an denen er beteiligt war. Er wurde wegen gemeingefährlichen Raubs, Erbrechen von Tü­ren, Gewalttat gegen Personen u-'d absichtlicher Brandstif­tung an Wohnhäusern verurteilt, trotzdem er nach wie vor seine Unschuld beteuert.

Es handelt sich hier um die Opfer eines beispiellosen Hasses, der in seiner Unmenschlichkeit von jedem menschlich Empfindenden verdammt werden muß. Deutsche, vergeßt nicht diese unglücklichen Kriegsgefangenen! >

Die Menschen fürchtet nur, wer sie nicht kennt, 3 und wer sie meidet, wird sie bald verkennen. L

Goethe. 3

W Wichte M Tage mserer HcimtRWli»

von Hermann Kiefner.

(Fortsetzung.)

Die Ministerialen standen «IS Kämmerer, Truchseß«, Schenken und Marschalken den Hofhaltungen auf den Grafen­burgen Hohenberg, Rotenburg, Nagold rc. vor, oder waren Obervögte der zugehörigen Herrschaften. AISBurggrafen" hatten sie gräfliche Burgen zu behüten oder all herrschaft­liche Beamte die Herrenhöfe zu bewirtschaften. Alle aber waren ihren Herren zu Kriegsdiensten verpflichtet und hießen, wenn sie die Rttterwürde erlangt hatten, Ritter (rnilites). Etwa- anderes war der Herr, der mlles über oder oobllis, lwmo liberse conclitionis. Der Dtenstmannen-Stand war damal« auch in der Grafschaft Hohenberg sehr stark vertreten. In jedem Dorf saß einer auf einer kleinen Burg,. einem Burgstall". Die Ritterschaft bildete eine hochangesehene große Kaste, welcher auch Kaiser und Könige angehörten. Der Glanz der Rttterwürde überstrahlte schon im Anfang des 14. Jahrhunderts selbst den der edelfreien Geburt, so daß die ritterlichen Dtenstmannen schon im 13. Jahrhundert sich über die freien Htntersaßen oder Bauern erhoben. Bald genug sollten sie sich selbst in die Rethen de« Adels emporschwingen. Die 3. Klaffe der Bevölkerung der Grafschaft Hohenberg im 13. und 14 Jahrhundert begriff zunächst, was noch von voll- freien Bauern und Handwerkern übrig geblieben, welche in keinerlei Abhängigkeit weder von einem Grund- oder Hof- noch Landesherren (Herzog oder Graf) standen. Sie standen noch um 1200 an Freiheit den Eselfreien nicht nach. Der schwäbische Minnesänger Hartmann von Aue läßt in der Legende vomArmen Heinrich" diesen sagen, der ,kr!e bümsn" (Bauer), welcher als Mater (Colone) auf dem Hofe saß, in den er sich, aussätzig geworden, zurückzoa, sei ebenso frei als er, und er, der Freiherr, könne, wieder gesund geworden, darum dessen Tochter heiraten, ohne eine Mißehe einzugehen. Freie Bauern und Handwerker gab es namentlich in Ober» schwaben und Helvetten (Schweiz) noch in der 1. Hälfte des 13. und 14. Jahrhunderts ziemlich viele, doch war ihre Zahl stetig im Abnehmen. Denn schon unter den Karolingischen Kaisern und Königen hatten die KriegSpflicht, welcher auch die freien Landsoßen unterworsen waren, tn späteren Zetten Fehden und Kriege, tn denen besonders das Landvolk viel zu leiden hatte und die Gewalttaten von Herren und Rittern viele freien Bauern bewogen, sich in den Schutz einer mächtigen

Der Niedergang Oberschlesiens

Wenige Wochen ist die polnische Herrschaft im östlichen Oberschlesien alt und schon sieht man, waspolnische Wirt­schaft" bedeutet. Alles ist außer Rand und Band, ein Schlendrian und Wirrwarr ohnegleichen. Am schlimmsten ist es um das V e r k e h r s w e s e n bestellt. Auch gute Ken­ner der polnischen Verhältnisse hätten nicht erwartet, daß das, was die Deutschen in pflichtgetreuer Arbeit geschaffen und so lange erhalten haben, in so kurzer Zeit verwüstet werden könnte. Es rächt sich jetzt sehr, daß die Polen in ihrem blin­den Haß die deutschen Beamten usw. möglichst rasch zu ent­fernen sich bemüht haben.

Die Hauptwerte Oberschlesiens liegen in seinen Kohlen. Die Förderung von Kohlen im jetzigen polnischen Oberschle­sien geht schnell zurück, während sie im deutsch gebliebenen Teil des Landes von 120 81? Tonnen in der ersten Juliwoche auf 178 488 Tonnen in der vierten Juliwoche anstieg. Die Wagengestellung durch dis jetzige polnische Eisenbahndirektion in Kattowitz ist zahlenmäßig nicht genau anzugeben, durch die notleidende Industrie ist aber bekannt geworden, daß nur noch die Hälfte der angeforderten Wagen zu bekommen ist. Die Folge davon ist, daß auf den polnisch gewordenen Gru­ben die Kohlen nicht abgeführt werden können, so daß sie auf Halden umgeschüttet werden müssen. Aus diesen Halden harren im polnischen Oberschlesien nun schon beinahe 2 Mil­lionen Tonnen Kohlen der Abfuhr, während in Deutsch- Oberschlesien trotz der großen Abgabe von Eisenbahnmaterial an Polen Ende Juli ein Bestand von 74 464 Tonnen vorhan­den war. Die Wirkungen der ungeheuren Ansammlungen von Kohlen sind verderblich. Die industriellen Werke sind genötigt, vorläufig mit Kredit zu arbeiten, um ihre Ange­stellten und Arbeiter entlöhnen zu können, denn dis nutz­bringenden Kohlen lagern ja und sind praktisch wertlos. Da­zu kommt, daß der zur Verfügung stehende Haldcnraum durch die fortwährende Anhäufung der Förderkohlen mit jedem Tag geringer wird, und es ist zu berechnen, wann auch der letzte Raum überschüttet sein wird, worauf die ge­samte Erzeugung zum Stillstand kommen muß. Die Werke suchen durch vermehrte Feierschichten diesen Zeitpunkt hin­auszuschieben, indem sie nur noch 3 oder 4 Tage in der Woche arbeiten; das bedeutet aber für die Arbeiter eine Kürzung des Einkommens um dis Hälfte oder um zwei Drittel. 10 000 und mehr Arbeiter müssen bereits auf einen wesent­lichen Teil ihres Wochenverlnenstes verzichten. Dis Erre­gung der Arbeiterschaft wächst. Der Betriebsrat der Gru­ben von Myslowitz drohte, an jedem Feierschichttag die schwarz-weiß-rote Fahne aufzuziehen. Andererseits feiert die kommunistische Bewegung im polnischen Oberschlesien Triumphe. Außerdem entsteht durch die ungeheure Kohlen­ansammlung die Gefahr der Selbstentzündung, wo­durch es schon mehrfach zu Bränden gekommen ist.

Dabei nimmt die Verstopfung der Bahnhöfe durch Eisenbahnwagen und Lokomotiven in beängstigender Weise zu; auch die in der Nähe der Bahnhöfe liegenden Gleise.auf freiem Feld sind bereits nur Wagen angefüllt, die teils leer, teils beladen sind und bunt durcheinander stehen. Die polnische Eisenbahndirektion sucht sich hinauszuretten, indem sie von Zeit zu Zeit den Personenverkehr einschränkt, ohne damit auch nur das geringste am Güterverkehr zu bes­sern. Dagegen leidet der Personenverkehr in unbeschreib­licher Weise not. So wurden am letzten Sonntag von dem Bahnhof Kattowitz nach 122 Orten keine Fahrkarten ausge­geben, weil angeblich die Karten ausverkauft seien. Selbst die Arbeiterwochenkarten waren nach der Angabe der Bahn-

Grund- oder Landerherrn, einer benachbarten Ritter», einer Kirche oder einer Klosters zu begeben. Sie gaben an sie ihr bisher freier Eigen, um es als Ztnsgut oder Lehen wieder von denselben zu nehmen. Besitzlos, arm gewordene freie Landsaffen aber traten wte jener .kr! büman" tn der Legende desArmen Heinrich" als freie Colonen oder in anderen Eigenschaften in die Dienste von weltlichen und geistlichen Herren, Fürsten, Grafen und Aebten, bei denen sic Unterhalt und Schutz fanden. In den Hohenbergischen Herr­schaften im Schwarzwalde war die große Masse der Bevöl­kerung in Städten, Dörfern und Weilern zu den Zeiten AlbertS Hörige und Leibeigene, deren Grund- (Leib ) Herren die Grafen waren. Daneben gab er wenige freie Zinsleute von Kirchen und Klöstern, einige freie Herren, ritterbürttge Ministerialen. Die Hörigen saßen als erbliche Lehensinha­ber, Maier, Colonen (Bauern) oder Handwerker auf den grö ßeren oder kleineren Höfen (Mausen, Huben) und Gütern der Grafen und Ritter, Kirchen und Klöster, an welche sie Liefe­rungen in Naturalien zu machen, Hellerztnse zu entrichten und Frondienste zu leisten hatten. Die hörigen Handwerker mußten für den Hof, dieKammer" und den Hauthalt ihres Herrn, auf dessen Grund sie saßen, und von dem sie auch Gütergenuß hatten, allerlei Geräte und Kleidungrstücke ferti­gen. Material und Lohn bekamen sie meist dafür. Diese Bauern und Handwerker gehörten zum Grund und Boden, auf dem sie saßen und von dem sie lebten, wie der Wald, der darauf wuchs. Sie warenan die Scholle gebunden", konnten mit dem Gut verkauft, verpfändet oder verschenkt werden, aber nicht ohne denselben wie die Leibeigenen. Der wahre Eigentümer ihrer Guts, der Graf, Edelfreie oder Ritter war ihr natürlicher Schutz- (Vogt-) Herr, den sie will kürltch nicht verlassen durften. Sie waren zugleich seine Schutzhörigen und von ihrem Nachlaß mußte dem Herrn das beste Gewand, beste Stück Vieh rc. nach seiner Wahl tn na­tura oder Geldersatz gegeben werden. Der hatte sie auch tn allen Angelegenheiten, namentlich Rechtrsachen, dke über den Hofoerband hinausgingen, zu vertreten. Innerhalb derselben aber hatten sie freie Hand über ihr eigener Vermögen, selbst dar Hofgut, natürlich unbeschadet der Rechte der Grundherrn, konnte die Ehe schließen unter Genoffen derselben Grund- Herrschaft, wobei der Hof- oder Grundherr um seine Einwilli gung gebeten werden mußte. Zur Eingehung einer Ehe mit einemUngenoffen" war neben der Einwilligung eine Ab­gabe an den Grundherrn nötig, die meist in Geld oder Psiffer bestand (daher die Redensart:Dar kost seinen Pfeffer"). Dar Grafenhau» hatte die landesherrliche Vogtei und die hohe (peinliche) Gericht»barkeit über alle Hörigen und Leibeigenen, auch über die der Kirchen und Klöster. Die nicht gräflichen Grundhörigen und Leibeigenen waren so wenigstens landesherrliche Untertanen desselben. Trotz dieser Gebundenheit der Hörigen an di« Scholle waren sie persön­lich freie Leute, darum auch waffenfähig und krtegSdienst-

beamten aus den drei wichtigsten Strecken am Sonntagaus- verkauft". Polnische Wirtschaft! , //,/,

Kleine politische Nachrichten.

Gerüchte und Vermutungen

Berlin, 17. Aug. Zwischen der Jndustriegruppe Hugo Stinnes und einer französischen Finanzgrupps, sollen, wie dieD. Tagesztg." als Gerücht aus diplomatischen Kreisen mit allem .Vorbehalt meldet, unmittelbare Verhandlungen mst Wissen der beiderseitigen Regierungen zur Herbeiführung einer Verständigung eingeleitet worden, während die englische Politik seither diese unmittelbare Verbindung zu verhindern suchte. (Man wird hinter dasGerücht" wohl ein großes Fragezeichen machen dürfen. D. Schr.)

Die Bayern nicht zufrieden

München. 17. August. Der Landesausschuß der Bayer. Volkspartei (Zentr.) spricht sein Bedauern aus, daß durch das geringe Maß von Entgegenkommen der Reichsregie­rung die Vereinbarung vom 11. August nicht das enthalte, was zur Sicherung der staatlichen Selbständigkeit und der Hoheitsrechte Bayerns verlangt werden müsse. Es sei selbst­verständlich, daß die bayerische Verordnung vom 84. I u l i s o l a n g e i n K r a f t b l e i b e n m ü s s e, bis die bestehenden Bedenken beseitigt sind, solange werde auch der Kampf für eine baldige Aufhebung der Ausnahme) gesetze fortgeführt werden. Die Mittelpartei hat eine ähnliche Entschließung gefaßt. Die Koalikionsparteien werden nun ihre Forderungen, welche Aenderungen sie in dem Abkommen wünschen, genau feststellen. Nach denM. N. N." ist es indessen noch nicht sicher, ob das Kabinett Ler­chenfeld sie in Berlin vertreten wird. (Das Kabinett scheint demnach zurücktreten zu wollen.)

Der französische Minislerrat

Paris, 17. August. Wie Havas meldet, hat der Minister­rat in Rambouillet alle Möglichkeiten erwogen, die je nach dem Beschluß der Entschädigungskommission eintreten kön­nen. Nach demJntrcmsigeant" ist es noch nicht sicher daß der französische Vertreter in der Entschädigungskommis­sion angesichts des Widerstandes Englands von dem üblich gewordenen ausschlaggebenden Stimmrecht als Vorsitzender bei der Beratung des deutschen Stundungsgesuchs Gebrauch machen werde. DerTemps" meint, das Gesuch gelte auch als abgelehnt, wenn Belgien sich der Stimme enthalten würde

London, 17. August.Daily Chronicle" glaubt, daß in der Entschädigungskommission sich Stimmengleichheit er­geben werde; dann müßten die Verbündeten eine neue Kon­ferenz vor Ende des Jahres abhalten, auf der die Frage der Entschädigung und der Berbandsschulden gründlich geregelt werden könnte. Amerika würde zu dieser Konferenz einge- ladcn werden.

Ausweisungen

Paris, 17. August. DemJournal" zufolge werden du Ausweisungen Deutscher auf ganz Frankreich ausgedehnt.

Die weitere Reihe derRetorsionen" tritt am erster September in Kraft.

Ende des amerikanischen Bergarbeikerslreiks

Washington, 17. August. Nach den Verhandlungen mit der Re.aierun.q haben, wieUnited Telegraph" meldet, die

pflichtig. Sie hatten das Recht zu Zweikampf und Fehde. Obwohl keine Vollfreien, standen sie doch weit über den Lübetgenen. Die Grundherren waren nicht berechtigt, ihren Hörigen ohne deren Zustimmung neue, weitere Auflagen zu machen, taten dies aber doch öfters, selbst geistliche Grund­herren, Stifter und Klöster, sodaß sich das Sprichwortunter dem Krummstab ist gut wohnen" nicht überall bewahrheitete. Kam er über innere Angelegenheiten zwischen dem Grund­herren und seinen Hofhöcigen zu Zwistigkeiten, so fällte das Fronhofgericht unter dem Vorsitz des Maiers das Urteil. Die Hübner waren dabei zu Schöffen gesetzt.' Die Leib­eigenen endlich waren buchstäblich leibeigen, d. h. eigen mit dem Leib. Wurde ein solcher getötet oder schwer ver­wundet, so fiel da< Mergelt, welches der Täter zu bezahlen hatte (er war gering!) auch an den Letbherren. So lange eS diesem beliebte, waren die Leibeigenen an den Grund und Boden, auf dem sie saßen, an den sie aber keinerlei Recht hatten, gebunden. Sie konnten dagegen nach dem Belieben der Herrn auch ohne das Gut, auf dem sie bis daher ge­sessen und dar ihre Heimat geworden, gegen ihren Willen verkauft oder sonst weggegeben, auch zum Heiraten gezwun­gen und gezüchtigt werden (so bis tnr 16. Jahrhundert!). Wenn Leibeigene derselben Herrschaft umer sich eine Ehe eingehen wollten eine andere war nicht gestattet so mußten sie die Genehmigung ihrer Herrn mit einer Ab­gabe verkaufen. Sie konnten auch kein Eigentum erwerben. Nach ihrem Tode fiel nicht nur dasBesthaupt", wie bei den Hörigen, sondern der ganze Nachlaß an den Leibherren. Wahrlich ein harter Lo»! Nur ausnahmsweise war er zu einem menschenwürdigeren Dasein gemildert. Ec st seit An- fang der 15. Jahrh. trat eine allgemeine Besserung ein. So hatten die Leibeigenen der schwäbischen Benediktiner-Kloster« Nlpirrbachfryen gezog" (Zug). Die Leibeigenen de» .Alten­steiger Kirchspiels" der Grafschaft Hohenberg waren al» ehe­dem freie Landsaßen in einem Genossenschaft»oerband. der 10 Ortschaften umfaßte und bis 1834 bestand. Auf Grund desselben hatten sie Nutzungsrechte auf Weide, Ftfchwasser und Holz, Schweinemastung und Eichellesen. Da» Lo» der Hörigen, welche sich nicht zum Ministerialen- (Ritter ) stand oder zu freien Stadtbürgern ausgeschwungen hatten, hatte sich verschlechtert. So lebte also die große Masse der Bevölkerung der kleineren Städte, Dörfer, Weiler und Höfe der Grafschaft Hohenberg um 12501350 in sozialen und rechtlichen Ver­hältnissen, welche so ziemlich in der Mitte standen, zwischen denen der persönlich freien Hörigen und denjenigen der völlig Unfreien oder Leibeigenen.

verclen Lite «leider, Klüsen, KSclce, uml sonst!« «leldunxs-

stilclce durcli Lulktirben mit »i-smis Nsuslisltlsrbeli. vedersll ertitllt- licd. klsn sollte aut die Hlsrke krsuns. -Ni k

Bei garveiter 2cr Bergarbc reitet, daß st » Löhne werde

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Die Berli deutsch-ungar schüft in Bud -mann a. D. Schäfer - Ä ungarischen 8 Budapest, Bk sichtsrat gehoi Ehrhardt in Mitteilen, die halten oder f beschäftigt sic! nach Budape

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