Amtliche Bekanntmachungen.

Oberamt Nagold.

Ausbruch der Maul- und Klauenseuche.

Die Maul- und Klauenseuche ist ausgebrochen im Gehöste des Gottlob Burghardt, Gärtners in

Spielberg.

Auf Grund des Biehseuchengesetzes und der §§ 182 bis 192 der Min.-Verfügung hiezu vom 11. Juli 1912 (RBl. S. 317 ff.) ergehen folgende Anordnungen :

Sperrbezirk: Die ganze Gemeinde Spielberg mit Markung.

8. Beobachtungsgebiet: Egenhausen.

6. In den Umkreis von IS k»> um den Seuchen­ort werden einbezogen sämtliche übrigen Gemeinden des Oberamtsbezirks und folgende Gemeinden der Nachbarober­ämter :

1. im Oberamt Calw: Agenbach, Aichhalden, Alt­bulach, Bergorte, Breitenberg, Emberg, Holzbronn, Horn­berg, Liebelsberg, Martinsmoos, Neubulach, Neuweiler, Ober- hangstett, Oberkollmangen, Schmieh, Temach u. Zwerenberg.

2. im Oberamt Herrenb erg: Mötzingen, Ober- und Unterjettiiigeii.

3. im Oberamt Horb: Altheim, Baisingen, Bildechin- gen, 'Bittelbronn, Eutingen, Göttelfingen, Grünmeltstetten, Gündringen, Hochdorf, Horb, Ihlingen, Lützenhardt, Rextn- gen, Salzstetten, Bollmaringen.

4. im Obkramt Freuden st adt sämtliche Gemeinden mit Ausnahme von Baiersbronn, Freudenstadt, Lombach, Loßburg, Neuneck, Reinerzau, Rodt, Schömbeig und Wit­tendorf.

I. Besondere Maßregeln für den Sperrbezirk.

1. In dem verseuchte« Gehöft ist über die Ställe oder sonstigen Standorte, wo Klauenvieh steht, die Sperre verhängt, die abgesperrten Tiere dürfen nur mit oberamt­licher Erlaubnis aus dem Stall (Standort) entfernt werden. Weitere Vorschriften sind erlassen über die Verwendung der Pferde außerhalb des Gehöfts, die Verwahrung des Ge­flügels. die Fernhaltung fremden Klaueuviehs von dem Gehöft, das Weggeben von Milch, die Abfuhr von Dünger und Jauche, die Ausfuhr von Futter, Streu und Wolle, das jedesmalige Herausbringen von Fahrzeugen und Gerätschaften, namentlich Milchtransportgefäßen, die Ent­fernung von Kadavern u. a. Der Besitzer, sein Vertreter, die mit der Beaufsichtigung. Wartung und Pflege der Tiere betrauten Personen und Tierärzte müssen sich beim Ver­lassen eines gesperrten Stalls reinigen und desinfizieren. Andere« Personen ist das Betrete» der gesperrten Ställe verboten. Zur Wartung des Klaueuviehs in dem Gehöft dürfen Personen nicht verwendet werden, die mit fremdem Klauenvieh in Berührung kommen.

2. Sämtliche Klauenvieh (Rindvieh, Schafe, Ziegen, Schweine) nicht verseuchter Gehöfte unte'liegt der Ab­sonderung im Stalle und darf nur mit oberamtlicher Er­laubnis zur sofortigen Schlachtung entfernt werden.

3. Sämtliche Hunde sind festzulegen.

4. Schlächtern, Viehkastriereru, sowie Händlern und anderen Personen, die gewerbsmäßig in Ställen ver­kehren, ferner Hausierhändlern ist das Betreten aller Ställe und sonstiger Standorte von Klauenvi-H lm Sperrbezirke und der Eintritt in die Seuchengehöfte verboten.

5. Dünger und Jauche von Klauenvieh, ferner Gerätschaften und Gegenstände aller Art, die mit solchem Vieh in Berührung gekommen sind, dürfen aus dem Sperr­bezirke nur mit polizeilicher Erlaubnis ausgeführt werden.

6. Die Einfuhr vo» Klauenvieh in den Sperr­bezirk, sowie das Durchtreiben von solchem Vieh und das Durchfahren mit Wiederkäuergespannen durch den Bezirk ist verboten. Ausnahmen für die Einfuhr kann das Oder­amt zulassen.

7. Die Ver- und Entladung von Klauenvieh auf de« Bahnstationen im Sperrbezirk ist verboten.

II. Besondere Maßregeln für das Beobachtungsgebiet,

soweit es in den Oberamtsbezirk fällt.

1. Klaneuvieh darf aus dem Beobachtnngs- gebiet nicht entfernt werden. Das Oberamt kann die Ausfuhr in der Regel nur zu sofortiger Schlachtung zulassen.

2. Das Dnrchtreibeu vo» Klauenvieh und das Durchfahren mit Wiederkäuergespanuen ist verboten.

III. Gemeinsame Maßregeln für Sperrbezirk, Beobachtungsgebjet und 13 Km-Umkreis, soweit sie in den Oberamtsbezirk fallen.

Verboten sind:

1. Die Abhaltung von Märkten und marktähn- lichen Veranstaltungen mit Klaneuvieh, sowie der Auf­trieb von Klauenvieh auf Jahr- und Wochenmarkts.

2. Der Handel mit Klauenvieh, der ohne vor­gängige Bestellung entweder außerhalb des Gemeindebezirks der gewerblichen Niederlassung des Händlers oder ohne Begründung einer solchen stattfindet. Als Handel gilt auch das Aussuchen von Bestellungen durch Händler ohne Mit­führen von Tiere» und das Aufkäufen von Tiere» durch Händler.

3. Die Veranstaltung von Versteigerungen von Klauenvieh.

4. Die Abhaltung von öffentlichen Tierschauen mit Klauenvieh.

Jeder weitere Ausbruch oder Verdacht der Seuche ist der Orlspoltzeibehörde sofort nach dem Auf­treten der ersten Krankheitserscheinungen anznzeige». Verletzungen der Anzeigepflicht oder der vorstehend ange- ordneten Schutzmaßregeln unterliegen den Strafbestimmungen

des § 328 StGB, und der §8 7477 des Viehseuchen- gesetzes und ziehen den Verlust des Entschädigungsanspruchs für Rindvieh nach sich. ' ?4S

Nagold, den 25. Febr. 1922. Oberami: Münz.

In Egenhausen ist in einem Gehöft die Pferderiiude ansgebrochen. . 750

Nagold, len 28. Februar 1922. Oberamt: Münz.

An der landwirtschaftlichen Wtnterschule in Calw fin­det die SLIußprüfung am Samtlag, den 25. März 1922, vormittags 9 Uhr statr.

Zur T ilnnhme an der Prüfung sind die Freunde der Schute, insbesondere die Vorstände und Mitglieder der land­wirtschaftlichen Vereinigungen, sowie die Eltern und Ange­hörigen der Schüler etngeladen. 748

Nagold, den 28 Februar :922 Oberamt: Münz.

Amtsgericht Nagold.

In das Handelsregister

ist heute eingetragen worden:

1. Abt. für E.nzelfirmen bei der Firma Gebrüder Dürr in Rahrdorf: Das Geschäft und die Firma ist von Ser F ima Maschinenfabrik Gebrüder Dürr, Akriengesell- schaft in Rohrdoif übernommen worden, ahne Passiven. Die Fnma ist als Einzelfirma erloschen. Vgl. den Eintrag tm Register für Gesellschaft«firmen.

2 Abt. für Gesell chafttft men lei der Firma Maschinen­fabrik Rohrdoif Aktiengesellschaft rn Rohrdorf:Die Firma hat das von der Einzinsi ma Gebrüder Dürr in Rohrdoif beirr«bene Hand-Isaeschäft erworben und führt nunmehr als Wortlaut die Firma:Maschinenfabrik Gebrüder Dürr Aktiengeselschaft". Die Haftung für die im Bcrri be tes bisherigen I Habers der Firma Gebrüder Dürr begrümeter^ Verbindlichkeiten ist aus­geschlossen.

Dm 24. Februar 1922.

737 Obersekretär Talmon-Sros.

! lütte!

OasVaterlanö über ü!s Partei!

Vas ist Ser Srunösay. Unier ihm sollen stch alle vereinen, Sie Sem Wiederaufbau dienen. Ablehnung -es kiassenkampfesl zür stttlich» Ertüchtigung und Erneuerung! Hebung deutscher Kunst, deutscher Literatur l Täglich einmal früh erscheinend,

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Alls. SrlsMkenW

für den Oberamtsbezirk Nagold.

Sie ArdelWer. MknWttschgslk« o. ?. w.

werden dringend daran erinnert, die in letzter Zeit eingetre­tenen Lohnerhöhungen, auch wenn es stch um Löhne über handelt, unverzüglich anzuzeigen. Nach ge­setzt. Vorschrift müssen alle Lohnveränderungen innerhalb drei Tagen der Krankenkasse (auf besonderem Formular) gemeldet werden. Die Krankenkasse ist gezwungen, bei künftigen Ver- säumnissen der Arbeitgeber Strafantrag beim Verstcherunys- amt zu stellen. 734

Nagold, den 27. Februar 1922.

Die Kassenverwaltung: Lenz.

748

Wildberg-Steinenbronn, 1. März 1922.

Danksagung.

Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme, die ich während der Krankheit und beim Hinscheiden meines lieben, unvergeßlichen Gatten

Karl Thurner

erfahren durste, für die schönen Kranzspenden und ehrenden Nachrufe am Grabe, sowie für die zahl­reiche Begleitung zur letzten Ruhestätte, sage ich auf diesem Wege meinen herzlichsten Dank.

Die tiefgebeugte Gattin

Maria Thurner mit Angehörigen.

Fselshausen, de

Osnkssgung

Für dis vielen Beweise Herz licher Liebe und Teilnahme, die w>r während der langen Krankheit und bet dem Heimgang unseres unver­geßlichen lieben Sohnes und Bruders

z 1922

Gotthold

in so reichem Maße erfahren durften, sowie für die trostreichen Wons des Herrn Sladt- pfarrers und den erhebenden Gesang, sowie für die vielen Kranzspenden und die zahlreiche Leichenbe- gieitung von nah uns fern, sagen wir herzlichen Dank.

Christian Raufer, Gipser, mit Familie.

Forstamt Herren derg.

Mt ' Verkauf.

Am Montag, den 13. März 1922 vorm. */s10 Uhr im Haien" in Herrenberg:

Baust.: 1199 In 593 Ib. 265 II , 54 III , Hagst.:457l., 346 II., 136 III., Hopfknst.: 938 1, 320 II., 25 IV Die Bau- und Hagstangen sind gereppelt-Losoerzeichnissevon der Forstdirektion G. f. H., Stuttgart. 735

kWIlM

srik 1. ^pril ein aufgeweckter, 8treb8amer junger Nann mit Anten 8ckul2euAni886n al8

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In gutes Fabrikantenhaus nach Reutlingen suche ich tüchtige, brave 738

Köm

(oder vielleicht tüchtige»,braves Mädchen für die Küche) in selbständige, Lauernde Stel­ling bei hohem Lohn. - Auskunft erteilt:

Luise Koch

Naanld. Wrrbsrstr. 458.

Nagold.

W.

Unser liebes Kind

iVlar-gsl-stö

ist uns heute früh noch zweitägige Krankheit im Alter von l^/s Jahren durch den Tod enmssen worden. 7bs

In tiefer Trauer:

Familie Gottlob Kahle.

742 Nagold.

Einen ordentlichen

Jungen

nehmen bis Frühjahr in die Lehre

Möbetschreinerei.

Suche für meinen landwirt­schaftlichen Betrieb einen 18 bis 18 Fahre alte» Bursche« als zweiten

Knecht

für sofort. 753

Karl Hiller

Bondorf i. G. Tel. 11.

Nagold. 756

Vom 16. März bis 16.

Mai sucht eine nicht zu junge

Aushilfe.

Fr>m Schulrat Schott.

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