Neue Niederlage der Griechen.

Paris, 26 Apr. DerJntranstgeant" teilt mit. daß die Griechen nach Berichten aus Angora an der Südfront deS Abschnittes von Alaschahi, 125 Kilometer von Smyrna, eine neue Niederlaqe erlitten hätten Im nordöstlichen Gebiet drohten die Türken, die Eisenbahnverbindung zwischen der AktionSbasiS von Brussa und dem für die Versorgung der Griechen wichtigen Hafen von Mudania abzuschneiden.

Aus Stadt und Bezirk.

Nagold. 27. April I92l

Steuerfreiheit «.Steuerabzug bei der Reichseinkommensteuer.

Bon vr. jur. Kurz, Steueranwalt, Stuttgart.

Nach dem Ausspruch eines berühmten Rechtsgelehrten ; treffen die Härten eines Gesetzes vornehmlich die nicht Ein­geweihten. Dieser Ausspruch gilt in vollem Umfang für die j «euen Steuergesetz?. Bei allen Steuern, so rigoros sie uns ; auch erscheinen mögen, gibt es doch gewisse Erleichterungen ' durch die die großen Härten gemildert werden sollen. Ge- i brauch von diesen Erleichterungen kann ab- r nur der machen, ' der sie kennt. In Folgendem soll nun für die Reichsein­kommensteuer dargelegt werden, was steuerpflichtig u. steuer- > frei ist und welche Abzüge gemacht werden dürfen. ^

Zum steuerbaren Einkommen gehören Einkünfte aus ! Grundbesitz, aus Gewerbebetrieb, aus Kapitalvermögen und aus Arbeit sowie sonstige Einnahmen ohne Rücksicht darauf, ! ob es sich um einmalige oder wiederkehrende Einkünfte Han- , delt oder aus welchem rechtlichen oder tatsächlichen Grunde ; sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. i

Als steuerbares Einkommen gelten nicht: 1. Erbschaften i und Vermächtnisse, sowie Schenkungen und Vermögensüber- ! laben; sie unterliegen der Erbschafts- und Nachlaß- bezw. Schenkungssteuer. 2. Kapitalempfänge aus Lebens, Unfall- - und sonstigen Kapitalversicherungen. 3. Kopitalabfindungen, ! die als Entschädigung für den durch KöiPerverletzung oder > Krankheit herbeigeführten gänzlichen oder teilweise« Verlust i der Erwerbssähigkeit an den Steuelpflichtigen gezahlt wurden, - sowie Kapitalabfindungen auf Grund der Reichsoersicherung, der Militärversorgung und der Beamtenpensionsgesetze.

4. Die Beträge, die ein Verlobter als Schadensersatzanspruch erhalten hat, die Abfindungssummen für uneheliche Kinder > und die Sechswochenkosten der unehelichen Mütter. 5. Kapital- - abfindungen, die dem Steuerpflichtigen als Entschädigung für die durch Unfall oder Verschulden eines Dritten erfolgte Lötung eines gegenüber dem Steuelpflichtigen Unterhalts- verpflichteten bezahlt wurden. 6. Die auf Grund der Mili- ! tärpensionS- und Versorgungsgesetze bezogenen Kriegs-, Ver- stümmelungs-, Alters- und Lropenzulagen. 7. Sonstige Der- sorgungsgebührnifse, die auf Grund einer infolge eines Kriegs erlittenen Dienstbejchädigung bezogen werden, soweit sie zu- ' sammen mit den in Nr. 6 genannten Gebührnisien den Be­trag von 2000 ^ nicht übersteigen. 8 Die Naturalbezüge der Angehörigen der Wehrmacht. 9. Die mit Kriegsdeko­rationen verbundenen Ehrensolde. 10. Bezüge aus einer Krankenversicherung oder sonstigen Wohlfahrtseinrichtung. 11. Gewinne, die beim Verkauf von Hausrat und sonstigen beweglichen Sachen erzielt wurden, es sei denn, daß sie in der Absicht der Wiederveräußeruno erworben worden sind. !2. Gewinne, die durch die Veräußerung oon Grundstücken erzielt worden sind, es sei denn, daß die Grundstücke inner- , halb der letzten tO Jahre oder zum Zweck der Wiederver­äußerung erworben worden waren. Bei einem Erwerb vor dem 1. August 19l4 gilt die 10jährige Frist als erfüllt. 13. Einnahmen aus der Sparprämienanleihe und zwar Aus- - losungsgewinn, Zuschlag und Bonus. >

Von dem Gesamtbetrag der Einkünfte dürfen in Abzug gebracht werden: 1. Die zu ihrer Erwerbung, Sicherung, Unterhaltung gemachten Aufwendungen (Werbungskosten). Zu den Werbungskoften gehören : s) Ertragssteuern, sowie solche öffentliche Abgaben und Beiträge zur Versicherung von Ge­genständen, die zu den Geschäftsunkosten oder Verwaltungs­kosten zu rechnen sind, b) die jährlichen, den Verhältnissen entsprechenden Abschreibungen zur Wertminderung von Ge- ^ bäuden, von Bewäfferungs-, Entwässerungs- und fifcheret- wirtschaftlichen Anlagen, von Maschinen und von beweglichem Betriebsinvcntar, soweit nicht die Kosten für die Ersatzbe­schaffung als Werbungskosten in Abzug gebracht werden, c) bei Bergbauunternehmungen, Steinbrüchen u. a. einen Ver­brauch der Substanz bedingenden Betrieben die Abschreibun­gen für die Substanzoerringerung; 6) notwendige Ausgaben, die den Steuerpflichtigen durch Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erwachsen sind; e) Mehraufwendungen für den Haushalt, die durch eine Erwerbstätigkeit der Ehefrau notwendig geworden sind. 2. Die von dem Steuerpflichtigen bezahlten Schuldzinsen und die auf besonderem prtvatrecht- : sichen, öffentlich rechtlichen oder gesetzlichen Velpflichtungsgrund . beruhenden Renten und dauernden Lasten, soweit sie nicht mit Einnahmen in wirtschaftlichem Zusammenhangs stehe, - die bei der Veranlagung außer Betracht zu lasten sind. Auf- > Wendungen zur Erfüllung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht . sind nicht abzugsfähig, auch wenn sie auf Grund einer privat- ' rechtlichen Verpflichtung erfolgten. 3. Beiträge, die der ' Steuerpflichtige für sich und seine nicht selbständig veranlag- ! ten Haushallungsangehörtgen zu Kranken-, Unfall-, Haft- s Pflicht-, Angestellten-, Invaliden- und ErwerbSlosenoersiche- t rungs-, Witwen-, Waften- und Pensionskassen bezahlt hat, > soweit sich der Gegenstand der Versicherung auf die bezeich» - neten Gefahren beschiänkt. 4. Beiträge zu Sterbekassen bis i zu einem Jahresbetrag oon insgesamt WO 5 Versiche z rungsprämten, die für Versicherungen des Steuerpflichtigen ^ oder eines seiner nicht selbständig veranlagten Hanshaltsan- i gehörigen auf den Todes- oder Lebensfall gezahlt werden, ! soweit sie den Betrag von 600 jährlich nicht übersteigen, i 6. Beiträge zu den öffentlich-rechtlichen Berufs- oder Wirt- s schaftSvertretungen. sowie zu Berufsverbänden ohne öffent- i sich rechtlichen Charakter, deren Zweck nicht auf einen wirt- ! schriftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist. 7. Beiträge an kul- ! turfördernde, mildtätige, gemeinnützige und politische Verei- j nigungen, soweit ihr Gesamtbetrag tO Prozent des Tinkom- f mens nicht überschreitet. ». Bei einzelnen Veräußerungsge- ! schäften erlittene Verluste, eS sei denn, daß im Falle der ge- > wim bringenden Veräußerung der Gewinn nicht zum steuer- ' baren Einkommen gehören würde. i

Die vorstehend aufgeführten Abzüge können das steuer­pflichtige Einkommen wesentlich herabmtndern. Es empfiehlt

sich daher für jeden Steuerpflichtigen, bei der stark progressiv wirkenden Einkommensteuer darauf zu achten, daß er keinen dieser Abzüge bei der Abgabe der Steuererklärung vergißt.

Amtausch der Einkommensteuermarken. In Nr. 95 deS Siaatsanzeigers ist eine Bekanntmachung des Landes- stnanzamtes Abt. für Besitz und Verkehr steuern veröffentlicht, welche den Umtausch der Einkommensteuermarken regelt.

* Liturgischer Lutherabend. Wieder hat der Eo. Volks- bund einen ebenso volkstümlichen als gehaltvollen Abend seinen Mitgliedern gegeben. Es war eine Nachfeier zum Tag von Worms, bei der glücklich ausgewähltes Lutherwort und Lutherlied das Schriftmort, das Luther in besonderem Maß an sich erlebt hatte, beleuchten und nahebringen sollte: Aus der qualvollen Tiefe sittlicher Not, aus Sündenschuld und Todesangst führt die Rechtfertigung, die Gott durch Christus schafft, zu einem Frieden der Seele, der jubelnde Freude und weltüberwindende Klüfte im Schoße trägt. Im Rahmen eines Gottesdienstes wurden diese Gedanken zum Ausdruck gebracht; nur schade, daß die wenigsten Besucher mit dem Gesangbuch versehen waren; so kam Luthers gewaltigesMitten wir im Leben sind" und fröhlich innigesNun freut euch, liebe Chri­sten" als Gemeindegesang weder allen zum Bewußtsein noch zur rechten Wirkung. Um so tiefer war die Wirkung, dis von den beiden Solistinnen ausging. Es war ein herrlicher Ge­nuß, die Kammersängerin Frl. Meta Diestel auch ein- mal hier in Nagold hören zu dürfen. Ihre schöne volle Alt­stimme klang weich und herzbeweglich bet dem leise flehenden Erbarme Dich" aus der Matthäuspassion, ruhig und fest bei dem PfingstliedNun bitten wir den hl. Geist"; mächtig triumphierend kam das OsterltedJesus, unser Trost u. Leben", sieghaft froh die beiden Bach KantatenGott ist unser Sonn' und Schild" undDer Herr ist nun und nimmer nicht", das in den GemeindegesangEin feste Burg" ausklang, von der Orgel herab. Eine glückliche Ergänzung zn Meta Dtestels Gesang war das Violinspiel ihrer jugendlichen Nichte, Frl. Weimann. Man möchte sagen: jene brachte vor allem Luthers trotzig männliche Kraft, diese seine mystische Innig­keit und kindliche Heiterkeit zum Ausdruck. Wie leises Weinen klang ihre Begleitung bei demErbarme Dich", wie zarter Liebeston das Largetto aus der D dur Sonate von Händel. H. Sttrdienrat,Schmid war ganz in seinem Element; wenn Bach allein das Wort hat, wissen wir das nicht anders. Seine Fugen am Anfang und Schluß, die Choräle waren voll Glanz und Pracht. So wars ein herzerhebender Abend, für den wir allen Mitwirkenden, vor allem auch H. Dekan Otto, der ihn veranstaltete und leitete, herzlichen Dank schuldig sind.

Arbeitsnachweis und Benutzungszwang. In dem kam menden Gesetzesentwurf über den Arbeitsnachweis ist, wie der Gewerkschafisbeamte Knoll in derSozialen Praxis" mit­teilt, der allgemeine Benutzungszwang nicht mehr enthalten. Es soll jedoch den einzelnen Berufs- und Gewerbegruppen freistehen, ihn da einzuführen, wo sie auf Grund gegenseitiger Uebereinkunft zu dem Ergebnis gelangen, daß er durchgeführt werden kann. Diese Regelung erscheint glücklicher, weil sie eine übertriebene Einschränkung der persönlichen Freiheit und damit verbundene wirtschaftliche Schädigungen ver­meidet. Ko oll, der selbst Anhänger des Benutzungszwanges ist, gibt ohne weiteres zu, daß der allgemeine Benutzungs­zwang, namentlich in Satsonbctrieben, schwer durchführbar i ist, und daß die Arbeiter dem Benutzungszwang ebenso ! Widerstand leisten, wie die Unternehmer. Für beide ist offen- , bar das praktische Bedürfnis die Ursache dieses Widerstandes, l Knoll macht zu Gunsten drs Benutzungszwanges geltend: Jede Abweichung von dem Grundsatz des Benutzungszwan- i ges hat unweigerlich zur Folge, daß der Arbeitsnachweis ! selbst mehr oder minder in Frage gestellt, seine soziale i Funktion' erschüttert wird. ES rechtfertigt sich auch nicht, ! erhebliche öffentliche Mittel zur Verfügung zu stellen, wenn ! sie nicht ihren Zwecken gemäß verwendet werden sollen. Und i das geschieht in jedem einzelnen Falle, wo eine Steve ohne ! Mitwirkung des Arbeitsnachweises besetzt wird." Diese Auf- i faffung entspringt teils grauer Theorie, teils einer Art Res- , sortfanatismus, dem die Erfüllung wirtschaftlicher Tätigkeit ^ ohn? bürokratische Mitwirkung gegen den Strich geht. Wenn Knoll endlich die vertragsmäßige Einführung des Äenutzungs- i zwangesinsbesondere" deshalb wünscht,weil auf diesem Wege am ehesten eine Verteilung der vorhandenen Arbeits­gelegenheit auf möglichst alle willigen Arbeitskräfte zu er­möglichen wäre", so erscheint es auch hier zum mindesten zweifelhaft, ob die Praxis der Theorie entsprechen muß.

Bataillonszusammenkunst. Wie wir hören, wird auch das Landfturmbataillon Calw in nächster Zeit eine Zusam- ^ menkunft veranstalten und zwar soll diese am 8. Mai im ! Badischen Hof in Calw stattfinden. Wie alle derartigen Ver­sammlungen, die sich in der letzten Zeit abzuwechseln scheinen, wird auch diese sich eines zahlreichen Besuches erfreuen. Man beabsichtigt, alte Kciegssrtnnerungen aufzufrischen und das Band, welches vier Jahre lang die Truppe in Freud und Leid zusammenhielt, wieder zu erneuern und auch im Frie­den zu erhalten.

* Staatslotterie Die 5. Klaffe 17. Lotterie (Haupt- u Schluß- klaffe) wird in der Zeit vom 10. Mai bis 6. Juni d. I. in Berlin gezogen werden. Sie ist mit 180000 Gewinnen von 390 bis 500000^1 und 6 Prämien ausgestattet, wovon 4 mit je iOOOOv^e z und 2 mit je 560 OVO *«. Die Summe sämtlicher Gewinne beträgt 95 872 180 bar. Der Zutritt zum Spiel ist möglich, solange bei den Lotterie-Einnehmern Lose, die derzeit sehr begehrt sind, oorhan- ' den sind. !

Langholzverkauf Haiterbach. Die Stadtgemeinde hat i beim letzten Langholzverkauf am 19. April ds. IS. folgende ; Erlöse erzielt: für ausgesuchtes Schreiner- und Küblerholz i 220 Prozent, für Sägholz 195 Prozent, für Forchenholz 185 > Prozent der Forsttoxe von 192l.

Württemberg.

Antrag auf Freigabe des Biehverkehrs. Stuttgart, 25. Apr. Die Abgeordneten des Bauernbundes haben im Land- ^ tag zur Etatsberatung beantragt: Der Landtag wolle beschlie­ßen, das Staatsministerium zu ersuchen, den Viehverkehr in Württembera vollständig fretzugeben. ^

r Für Milchoerforgung. Stuttgart, 26. Apr. Ueber das Ergebnis der kürzlichen Besprechung der Ernährungsminister in Bremen wurde mitgeteilt, daß die Erfassung von Milch und Butter im Wege der öffentlichen Bewirtschaftung möglichst bald aufgehoben wird. Als unerläßliche Voraussetzung für eine solche Aenderung der bestehenden Milchbewirtschaftung erachtete jedoch die Konferenz, daß das System der Milchlie-

ferungSoerträge, das «ft Zustiinmnng der landwinschastlichen Organisationen derzeit auch in Württemberg durchgesührt wird allgemein Eingang gefunden habe. Sobald die Milchner^ sorgung der Bevarfsgemeindrn durch diese Verträge genügend .> gesichert ist, wird eS möglich sein, auf Zwangseifafsuno und Höchstpreis zn verzichten.

' Steuerabzug. Etutigart, 25. Apr. In Sachen der Abgabe der Lohn- unü GehaltSzeitel sür Zwecke der Einkommensteueroeran- - lqgung wird von zuständiger Stelle mitgeteilt: In veischiedenen Ar- ! bestgebeikreisen herifch, die Auffassung, daß in die für dir Arbeit- nchmer abzugebenden Lohn- und Gehaltszntel dle Entlohnungen für geleistete Ueberstunden. Sonntagsarbeit usw. der Arbeitnehmer nicht auszunehmen seien. Diese Auffassung ist nicht zutreffend. In Zff 4 der üuf der Rückseite der Lohnzettcl abgedrucklen Anlcitnng tk aus- drücklich daraus hingewicsen, daß dir Bezüge sür Uebe,zeilarbeit im Lohnzettel anzugeben sink.

r Schlachtviehmarkt. Stuttgart. 26. Apr. Den, Dtcnstagmarkt ' am hiesigen Dich- und Schlachthof waren zugeführt: 263 Ochse», 33 Bullen, 939 Iungrinder, 577 Kühe, 46S Kälber nnd 23 Schafe. Mr l Z r Lebendgewicht wurden bezahlt: Ockfen I. «58-720. II 450- «00, Bullen I. K20570, II. 420 ZOO, Iungrinder I. SSO bis 7S0. II. 540-600. III. 440-rstO. Kühe I S20-S60. II. Z-V bis 460, III »0030 , Kälber I. 738-770, II. «7«-70d, III 550 bis 6(0, Schweine I. OSO NOO. II. 1000-1040. III 850 950^. Verlaus d-s Marktes: langsam

r Todesfall. Calw. 26. Apr. Stadttierarzt Kleinbut ist im Alter von 75 Jahren gestorben. Der Verstorbene hatte seine berufliche Laufbahn als Hufschmied begonnen. Seine ausgezeichneten Fähigkeiten und sein strebsamer Geist ermöglichten es ihm, sich als Fleischbeschauer und Tierarzt auszubilden, in welcher Eigenschaft er lange Jahre in Stadt und Bezirk Calw tätig gewesen ist. Seit 1897 war der Ver­storbene Mitglied des Gemeinderats und behielt dieses Amt bis Ende des Krieges bei. Das Vertrauen seiner Mitbürger ! berief ihn auch als Hospital- und Armenpfleger, sowie als i Waifenrichter.

! Erfindung eines Talwers. Don Seiten eines Münchner ! Patentbureaus geht demCalwer Tagbl." folgende Mitteilung ! zu: Von dem Kaufmann Otto Knecht von Calw wurde dieser

> Tage dem Reichspatentamt Berlin ein Antrag eingereicht um ^ Patentierung einrS selbsttätigen Feuermelders mit zugleich

> selbsttätigem Feuerlöschapparat. Knecht dürfte mit dieser Er- l findung der Allgemeinheit einen sehr großen Dienst erwiesen ! haben, der sich erst mit der Zeit bemerkbar machen wird, i Durch unermüdliche Arbeit. Zeitopfer, Kapitalaufwand bat ^ sich Knecht nunmehr an sein schon seit Jahren gestecktes Ziel ! herangearbeitet. Diese Erfindung dürfte sich wohl an die ^ Spitze des Feuermelde- und Löschwesens stellen. Da Knecht

in der Chemie ein Laie ist, ist ihm diese Leistung um so höher ^ anzurechnen. Der Apparat ist so gebaut, daß wenn z. B. in ^ einem Zimmer im oberen Stockwerk eines Hauses, welches ! nicht bewohnt ist, Feuer ausbricht, der Apparat sofort meldet,

! in welchem Zimmer der Brand ausgebrocheu ist nnd außer ! dem wird der Brand innerhalb einiger Minuten von selbst gelöscht, ohne irgendwelche Gegenstände, die evtl, nicht durch Feuer angegriffen wurden, zu beschädigen. Die gesamte Ein­richtung dürfte bei Maffenanfertigung nicht zu hoch kommen und es besteht daher Aussicht, daß sich jedermann diesen ein­fachen Apparat anschaffen kann. Es wäre sehr zu wünschen, daß Knecht sein Patent möglichst bald der Oeffentiichkeit übergeben würde.

Ablieferung oo« weiterem Eifenbahnmaterial. H-tl- bronn, 2S Apr. Die Entente hat ein neues Verlangen auf Ablieferung von 5000 Güterwagen bis 30. April 1921 gestellt und zwar handelt es fick: um solche Wagen, die während deS Kriegs von Frankreich und Belgien erbeutet worden sind. Hinsichtlich des baulichen Zustandes ist oorgeschrteben, daß nur detriebs- und gebrauchsfähige Wagen oorgeführt werden dür­fen. Als Sammelbahnhöfe sind für Württemberg Heilbronn Rbf. nnd Kornwestheim bestimmt. Die Ablieferung der Fahr­zeuge hat bereits am 22. April begonnen.

Letzte Drahtnachrichten.

Günstiger Eindruck der deutschen Vorschläge in Washington.

Lvndon, 26 Apr. Das Reutersche Büro meldet aus Washongton: Deutschlands Gegenvorschläge in der Repa­rationsfrage sind beim StaaatSdepartement eingegangen und, wie verlautet, dem Kabinett bei seiner regelmäßigen Sitzung vorgelegt worden. Obwohl noch kein offizieller Kommentar bekanntgegeben worden ist, glaubt man doch, daß die Vor­schläge einen günstigen Eindruck gemacht haben.

Zusammenkunft der Botschafter in Washington.

Washington. 27 . Apr. (Reuter). Hughes hat die Bot- schafter der alliierten Mächte nach Empfang ver deutschen Vorschläge eingeladen, mit ihm im Staatsdepartement zu- sammsnzukommen. ES wurde erklärt, daß der Zweck der Konferenz eine formelle Besprechung der deutschen Note war. aber in keiner Weise die diplomatische Uebermittlung des deutschen Angebots durch die Regierung der Verein. Staaten.

Das Verfahren gegen die angeblichen Kriegsverbrecher.

London, 26. Apr. (Reuter.) Die englischen Soldaten, die behauptet haben, als Kriegsgefangene der Deutschen schlecht behandelt worden zu sein, erschienen heute als Zeugen vor dein Gerichtshof, der die deutschenKriegsgreuel" untersucht. Der erste Angeklagte, Hauptmann Kuller (Müller?), wird der Grausamkeit gegen die britischen Gefangenen im Lager von Flavy se-Martel in der Zeit vom April bis Juni >91» beschuldigt.

Das endgültig« Tiroler Abstimmungs-Ergebnis.

Innsbruck. 27. Apr. Bei der Abstimmung erklärten sich von 146468 abgegebenen Stimmen >44 342 für und 1794 gegen den Anschluß Tirols an Deutschland. Demnach stimmten 98.59 Prozent für den Anschluß.

Letzte Kurz-Meldm,gen.

Die deutsche Antwortnote hat überall in Amerika einen guten Eindruck gemacht; auf die Börse wirkte sie in günsti-

Rcuter meldet, es scheine sicher, daß der Oberste Rat nächsten Samstag in London und nicht in Paris zusammen­treten werde.

Nach demNew Dark Herold" wird Normann Davis als offizieller Vertreter Amerikas an den Sitzungen de» Ober­sten Rat« teilnehmen.