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Mittwoch, den 20. Dezember 193!
Sorröerzulagen für Waldarbeiter
Im Einvernehmen mit dem Reichsernäh- rungsminister gibt der Reichssorstmeister für -die Anerkennung von Waldarbeitern als Schwer» oder Sch wer starbeiter, wenn sie bei der Fällung und Bringung des Holzes beschäftigt sind, Richtlinien bekannt. In der Ebene und im Hügelland kann, sofern alle sonstigen Voraussetzungen zutreffen, ausnahmslos nur die Sonderzulage für Schwerarbeiter gewährt werden. Im Hoch- und Mittelgebirge gebührt im allgemeinen die Sonderzulage als Schwerstarbeiter. Aber auch hier ist immer zu prüfen, ob die Ar» beitsverhältnisse derart schwierig sind, daß die Anerkennung als Schwerstarbeiter gerechtfertigt ist. Die Höhenlage kann für sich allein nicht ausschlaggebend sein.
Der Frühschluß vor Sonntagen
Ausreichende Freizeit für berufstätig« Frauen
In seinem Begleiterlaß zur neuen Arbeits. schutzverordnung gibt der Neichsarbeitsmini- ster auch Richtlinien für die Verkürzung der Arbeitszeit. Das Gewerbeaufsichtsamt kann Verkürzungen der Arbeitszeit an- prdnen, wenn der Arbeitsschutz dies dringend erfordert. Verkürzte Arbeitszeiten an einzel» Mn Werktagen können angeordnet werden, ttm verheirateten Frauen, ins. besondere solchen mit Kindern, die Versorgung ihres Haushaltes zu ermöglichen; den Frauen muß aus jeden Fall genügend Zeit zur Beschaffung von Bezugscheinen und zu einem geordneten Einkauf zur Verfügung Liehen.
Hinsichtlich der Jugendlichen erklärt der Neichsarbeitsminister, daß im allgemeinen der freieNachmittag an Sams, tagen beibehalten werden soll und^ zwar auch dann, wenn Mehrarbeit geleistet wird. Führt die Freigabe des Samstagnachmittags zu erheblichen betrieblichen Schwierigkeiten, so ist Freizeit am Nachmittag eines anderen Werktages zu gewähren. Der Vormittag soll nz»r in Ausnahme- stillen gewählt werden, da ein arbeitsfreier Nachmittag zur Erholung und Ausspannung und gleichzeitig zur Durchführung der vormilitärischen Jugendertüchtigung dringend notwendig ist. Wenn kein Einverständnis zwischen den Beteiligten erzielt wird, ist vom Gewerbeauffichtsamt nach Anhörung des Beauftragten des Reichsjugendsührers eine zwingende Regelung zu treffen.
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Auch m veranstaltete bas Rück-
wandereramt. Zweigsirnr —-.sEt.. der Ausiandsorganisation der NSDAP, eine stimmungsvolle Weihnachtsfeier. Der sinnig geschmückte große Saal des ..Königs von Württemberg" war bis auf den letzten Platz von Rückwanderern aus fast allen Kontinenten, unter ihnen auch viele Palästina-Deutsche, gesüllt. Gau- hauptstellenleiter Moshack. der Leiter der Zweigstelle Stuttgart des Nückwandereramts. entbot im Auftrag des Kauleiters der Auslandsorga- nifation herzliche Willkommensgrüße. Sein besonderer Gruß galt dem anwesenden Landesgrilppen- leiter von Palästina. Schwarz.
s Die Torschule in der Torstraße, eines der ) ältesten Stuttgarter Schulgebäude, das zuletzt als ^Gewerbeschule diente, wird wegen Bausälligkeit abgebrochen werden; es soll auf dem Gelände ein Parkplatz errichtet werden. ^Abends fuhr in der Ulmer Straße ein Personenkraftwagen gegen ein vor ihm fahrendes Pferdefuhrwerk. Der Lenker des
Fuhrwerks stet durch den Anprall vom Wagen und wurde überfahren. Seinen schweren Verletzungen ist er kurz daraus erlegen. Der Fahrer des Kraftwagens wurde am Hals und an der linken Hand verletzt. — Ein 45jähriger Mann kam bei der Kreuzung Hellbrauner und Wolfram- strahe, als er aus einen Straßenbahnwagen während der Fahrt aus springen wollte, zu Fall; er zog sich dabei Verletzungen im Gesicht und an den Knien zu.
Die erste Ferntrauung in Stuttgart
Stuttgart. Stuttgart hatte in diesen Tagen seine erste Ferntrauung zu verzeichnen. Sie wurde vom ersten Standesbeamten, Stadtamt- mann Ruosf, in dem vor einigen Jahren der neuen Zeit entsprechend umgestalteten würdigen Trauzimmer in besonders seierlicher Weis« vor-
genommen. Nachdem die Braut, eine zur Zeit beim weiblichen Arbeitsdienst in Stuttgart tätige Bürgermeisterstochter aus Hohen- zollern, mit ihren Trauzeugen Platz genom- men hatte — der Stuhl neben ihr blieb leer —, wies der Standesbeamte auf die Bedeutung der Verordnung über die Ferntrauungen hin und gab bekannt, daß der in der Ferne weilende Bräutigam vor seinem Abteilungskommandeur im Beisein zweier Zeugen die Erklärung abgegeben habe, mit Fräulein T. di« Ehe eingehen zu wollen. Die Frage deS Beamten, ob sie bereit sei, mit dem Unteroffizier I. die Ehe einzugehen, wurde von der jungen Braut mit einem freudigen Ja beantwortet, worauf der Standesbeamte im Namen des Reichs die Ehe für rechtmäßig geschlossen erklärte und die Neuvermählten herz- uchst beglückwünschte.
Weihnachtsrezepte für die Hausfrau
Kuchen und Gebäck — billig und gut Weihnachtsgebäck (ungefähr 250 Stück)
1Z-L Kilogr. Mehl, l-L Kilogr. Zucker, 4 Eier, ^ Liter Milch, 125 Gramm Fett, 1 Paket Backpulver, 1—2 Löffel Kakao.
Butter, Eier und Zucker werden schaumig gerührt, dann fügt man Mehl, Milch und zuletzt Backpulver hinzu. Kakao wird mit einem Viertel des Teiges vermengt und als Häufchen auf die rund ausgestochenen Plätzchen gesetzt — etwa in Nußgröße — und gebacken, bis die Plätzchen goldgelb sind- Apfelkuchen
125 Gramm Weizenmehl, 125 Gramm Grieß, 150 Gramm Zucker, 1 Ei, knapp Liter Milch, -L Päckchen Backpulver, 750 Gramm Aepfel (etwa 6 Stück).
Alle Zutaten außer dem Mehl, Backpulver und Aepfeln werden gut miteinander verrührt und eine Stunde stehen gelassen. Dann fugt man das mit dem Backpulver gemischte, gesiebte Mehl hinzu und füllt den Teig in eine gefettete Springform. Die geschälten Aepfel werden in Viertel geschnitten, der Länge nach eingeritzt und kranzförmig auf den Teig gelegt. Natzkuchen
250 Gramm gemahlene Haselnüsse, 125 Gr. Grieß, °/» Liter Milch, 1 Backpulver.
Alle Zutaten werden miteinander verrührt, dann eine Viertelstunde stehen gelassen. Den Teig füllt man in eine gefettete Springform oder Napfkuchenform; backt etwa eine Stunde.
Viertaffenkucheu
2 Tassen Haferflocken, 1 Tafle Mehl, 1 Taffe Zucker, 2 Teelöffel Zimt, 2 Eßlöffel Kakao, abgegebene Zitrone, 125 Gramm Korinthen, 1 Backpulver, 2 Tassen Milch.
Alle Zutaten werden zu einem glatten Teig verrührt, den man 1—2 Stunden ruhen läßt. Dann in eine gefettete Napfknchenform füllen, etwa Stunden öacken. .
Haferflockenmakronen —
4 Tassen Haferflocken, 2 Tassen Zucker, 2 Teelöffel Mehl, 2 Teelöffel Backpulver, 80 Gramm Fett.
Alle Zutaten werden miteinander verknetet, dünn mit dem Teelöffel Häufchen auf ein gefettetes Blech gesetzt, backen. Haserflockenfpritzgebackenes
80 Gramm Fett, 150 Gramm Zucker, 100 Gramm Mehl, 200 Gramm gewiegte Haferflocken, ^ Liter Milch, 1 Teelöffel Zimt, 1 Eßlöffel Kakao, Päckchen Backpulver.
Zu dem schaumig gerührten Fett wird der Zucker gegeben, dann die anderen Zutaten ab
wechselnd mit der Milch. Ten Teig spritzt man in Ringform auf ein gefettetes Bstch oder setzt mit dem Teelöffel Häufchen darauf. Etwa 30 Minuten Backzeit.
Lebkuchen
600 Gramm Mehl, 500 Gramm Kunsthonig oder Honig, 125 Gramm Zitronat oder Orangeat, evtl, statt dessen kurz eingcweichte Pflaumen, 60 Gramm Nußkcrne oder Mandeln, 1 Eßlöffel Zimt, 1 Eßlöffel Kakao, 1 Messerspitze gemahlene Nelken, 10 Gramm Hirschhornsalz, 1—2 Eßlöffel lauwarmes Wasser. Zum Guß: 125 Gramm Puderzucker, 2 Eßlöffel heißes Wasser.
Den Honig läßt man bei milder Wärme zerfließen. Das Mehl wird mit den Geschmackszutaten gemischt und mit dem flüssigen, aber nicht heißen Honig und dem mit Wasser aufgelösten Hirschhornsalz zu einem festen Teig geknetet. Vorteilhaft läßt man den Teig einige Tage an einem kühlen Ort ruhen. Man kann ihn jedoch auch sofort weiterverarbeiten. Der Teig kann entweder^auf xinem bemchlten Backbrett ausgerollt und ausüestochen und auf einem gefetteten Backblech gepacken werden. Andernfalls rollt man den Teig unmittelbar auf einem gefetteten Blech ^ Zentimeter dick aus, backt ihn bei mittlerer Hitze gar und schneidet sofort in passende Stücke, wenn die Platte aus dem Ofen kommt. Zur Glasur wird der Puderzucker mct dem heißen Wasser verrührt; die Plätzchen werden heiß damit bestrichen. Buntzucker kann als Verzierung daraufgestreut werden.
gewirkte StMMstMe
Die Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete gibt bekannt, daß ab 18. Dezember 1939 auf den Sonderabschnitt II der Neichskleiderkarte für Männer und Frauen zusätzlich je ein Paar gewirkte Stoffhandschuhe an Verbraucher abgegeben und von ihnen bezogen werden kann. Eine Anrechnung auf die Teilabschnitte der Neichskleiderkarte erfolgt nicht. Diese Freigabe auf den Sonderabschnitt II ist ausdrücklich auf gewirkte Stoffhandschuhe beschränkt, Strickhandschuhe fallen also micht unter diese Regelung; diese dürfen nach wie vor nur gegen Abtrennung von fünf bzw. sieben Teilabschnitten verkauft werden. Die Gültigkeit dps Sonderabschnitts II erlischt mit der Gültigkeit der Reichskleider» karte. Wer daher für den Winter keine Handschuh« mehr benötigt, kann sich diese zusätzliche Bezugsmöglichkeit für den Erwerb eines Paares Sommerhandschuhe aufsparen.
Zwei Volksschädlinge hiugerichkek
Berlin, IS. Dezember. Am Dienstag wurde der am 17. November IS11 in Frauenkirchen geborene Franz Bogner hingerichtet, der vom Sonder- gericht Wien wegen Mordes zum Tode verurteil! worden ist. Bogner lauerte in Frauenkirche» Frauen auf, an denen er sich ohne Grund rächen wollte, weil sie ihn nicht erhört hatten: er wollte sie aus dem Hinterhalt erschießen. Zw«: verletzte er, eine — ein I6jährigcs Mädchen — tötete er dabei. — Ebenfalls ist der vom Sondergericht Königsberg wegen Verbrechens nach 8 4 der Verordnung gegen Bolksschädlinge zum Tode und dauernden Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte verurteilte Kurt Jeworrek aus Gelsenkirchen hingerichtet worden. Jeworrek hatte sich Mitte Oktober 1S3S in Insterburg als Verwandter eines im Polenfeldzug Gefallenen ausgegeben, sich an dessen Nachlaß vergris- fen und unter Ausnutzung des Mitleids feiner Volksgenossen umfangreiche Betrügereien begangen.
Brandstifter zum Tode verurteilt
Kiel, 19. Dezember. Das Schleswig-Holsteinische Sondergericht hat den fast 19jährigen Arthur Waller „us Bilsen, Kreis Pinneberg, wegen vorsätzlicher Brandstiftung zum Tode verurteilt. Waller hat in der Nacht zum 14. Dezember in
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1er ullü -lscdlolFer ües O-LootsLelä«! Otto H'eüillLev, Kommsiwsor vor» v 9» 0 19. v 135, errötrlt seine Lkieesertn- veriuiLen vom 24. Veremder »d io üer
SchWadifche» SormiagSpost
Bilsen aus Rache die Mühle seines Ar- beitgebers, des MühIenbcsitzcrS Wilcke, an- grzündet. Dabei ist ein Gesamtschadcn von 100 000 Mark entstanden, darunter allein an Fnt- termitteln 60 000 Mark. — Wer sich heute in Kriegszeiten an lebenswichtigen Gütern des deutschen Volkes vergeht, hat Milde nicht zu erwarten.
Der Vesuv in Tätigkeit
Rom, 19. Dezember. Der Vesuv ist Plötzlich in eine außerordentliche Tätigkeit ge- treten. Während der vergangenen Nacht sah man einen weiten Feuerschein am Himmel, wie man ihn während des ganzen vergangenen Jahres nie beobachten konnte. Aus dem Kratermund, der sich am 8. August geöffnet hat. ist ein Lavastrom hervorgetreten, der in einer Breite von 25 Metern nach drei verschiedenen Richtungen vorwärtsfloß. Ernste Gefahr besteht jedoch nich, da die Lava bereits stark abgekältet ist.
Stuttgarter Schlachkviehmarkk
vom Dienstag. IS. Dezember
Preise für >/r Kilogramm Lebendgewicht tir Rps.: Ochsen a> 43 bis 45.5 t» 41.5. c) 36.5; Bullen c» 42 bis 43.5. b> 39. Kühe a> 41.5 bis 43.5, b) 35.5 bis 39.5 c> 26 bis 33.5 d, >6 biS 22; Här- sen a> 415 bis 44.5 bk-395 bis 405 r, 36.5; Kälber a> 63 bis 65 bi 57 biS 59 e> 47 bis 50. di 40; Lämmer und Hammel bl) 44 bis 48. t>2) 43. ci 42; Schafe a> 88 dis 40 bi 32 bis 35. c) 28 bis 30; Schweine ai 55.5. bli und b2i 55.5. c) 54.5. di bl.b. ei 49.5. si g 1) 55.5. -Markt- verlaus: alles zuaeteilt.
AL.-kresss Wilrttombore 6. m. b. ü, — (Zesawtleitavx: O. Boviner, Ltuttx»rt, ^rlvürlekstraü« 13.
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in Plochingen
Ain Freitag, den 2g. Dezember 1VLS, findet in der Tierzucht- Halle In Plochingen/N. eine Zuchwiehoersteigerung statt. Angemeldet sind 15V Darren und eine Anzahl Kalbinnen.
Eonderkörung der Farrcn: Donnerstag, den 28.12. 39,12.00 Uhr.
Vorführung der gekörten und prämiierten Tiere: Freitag, den 29- 12. 39. 9.30 Uhr.
Versteigerung: Freitag, den 29. 12. 39,10.00 Uhr.
Das große Angebot an Farrcn sichert den Gemeinden und Farren- haitern besonders günstige Einkaussgelegcnheit.
Personen aus Sperr- und Beobachtungsgebieten ist der Besuch der Veranstaltung verboten. Sämtliche Besucher haben Personalausweis mitzubringen.
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