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78.
58. Jahrgang.
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Die Redaktion ä- ss^editien -es „Latum Mschkirbtatts."
E a l w.
Ausheöung 1883.Z
Vorladung der Militärpflichtigen zur Gestellung vor der yber-Ersatz-Commission.
Ter Neffe- und Eeschäftsplan der Ober-Ersatz-Commission sür die dießjährige Aushebung ist, soweit er den Aushebungsbczirk Calw betrifft, folgender:
18. Juli Listcnprüfung, inzwischen Vorstellung der Dienstunbrauchbaren und FelddienstnusMgen noch «l 14, 5 der Landwehrordnung; derjenigen Ersatzrejeroisten Elasse, über deren ferneres Dienst- verhältniß nach § 18 ^e. 8 der Landw.-Ordnung zu entscheiden ist, sowie Vorstellung der Invaliden. Hierauf Reklamationen, sodann Vorstellung, der in "Beil. 1, 2 und 3 Enthaltenen, ferner Vorstellung der in den' Listen L und v Laufenden.
19-Juli Liste v und L. '
Demgemäß haben am
Tonurrstag, den 1!). Juli ö. I., Vormittags 6Vs Uhr,
aus dem Rathhaus in Calw fömmtliche Militärpflichtige der Jahrgänge 186t, 1862 und 1863, welche bei der dießjährigen Musterung sür tauglich erklärt, oder zur Ersatzreserve I. Classe vorgeschlagcn, oder Heuer an keinem Ort gemustert worden sind, sowie Angehörige früherer Jahrgänge, über welche eine definitive Entscheidung noch nicht getroffen wurde, zu erscheinen.
Andererseits haben am
Mittwoch, -cn 18. Juli d. I., Vormittags 7 Uhr,
auf dem Rathhaus zu Calw diejenigen Militärpflichtige sich zu stellen, welche hiezu speziell vorgeladcn werden, ferner alle diejenigen, welche bei der Musterung zur Ersotzreserve II. Classe vorgeschlagcn oder als dauernd untauglich bezeichnet worden sind.
Diejenigen Pflichtigen, sür welche um Zurück st ellung wegen häuslicherVerhältnisse nachgesucht worden ist, oder noch nachgesucht «erden will, was nicht ausschließlich mündlich geschehen kann, Wben sich mit ihren die Reklamation veranlassenden Angehörigen, Eltern, Großeltern, Geschwistern rc. am Mittwoch, den 18. Juli, Vormittags Uhr, auf dem hiesigen Rathhaus einzufinden.
Die Ortsvorsteher werden beauftragt, die Pflichtigen je auf die genannte Zeit unter Belehrung über die Folgen des Ungehorsams (Ers.-Ord. § 24) sowie unter Hinweis darauf, daß Pflichtige, welche ohne triftige Entschuldigung zu spät erscheinen, unnachsichtlich Strafe zu gewärtigen haben, vorzuladen und hierüber unfehlbar binnen 8 Tagen Eröffnungs-Urkunde einzusenden.
Bei der Vorladung sind die Pflichtigen zur Reinlichkeit in Wäsche und am Körper anzuweisen und insbesondere Diejenigen, welche an Schwerhörigkeit leiden wollen, zu gründlicher Reinigung der Ohren und Entfernung des sog. Pfropfs im Ohr anzuhalten.
Die Pflichtigen sind ferner angewiesen, unfehlbar ihre Loosungs- scheine mitzubringen, auch sind sie darauf aufmerksam zu machen, daß die Aushebung nicht nach der Reihenfolge der einzelnen Gemeinden stattfindet, daß daher jeder Einzelne sich von Anfang an bereit zu halten hat, widrigenfalls ihn neben der gesetzlichen Strafe der Nachthell treffen kann, ohne Rücksicht auf seine Loosnummer eingereiht zu werden.
Außerdem sind die Pflichtigen auf die Bestimmung des § 64 Z. 3 der Ers.-Ord. wonach jeder Versuch zur Täuschung gerichtlich bestraft wird, sowie auf § 70 Z. 6 Ers.-Ord. aufmerksam zu machen, wonach die Entscheidungen der Ober-Ersatz-Commission endgültig sind und Jeder daher etwaige Wünsche nach § 71 Z. 2 spätestens am Aushebungstage mündlich oder schriftlich vorzutragen hat.
E« ewxfiesilt st«b, vor äer Aussiebung äie Stammrollen nocsimak» mit äeu Strafregistern zu vergleiesien unä von Vorstrafen, äie nocsi nicsit aagezeigt fein sollten, vor äer Aussiebung Anzeige siiersier z» erstatten.
Da es in letzten Jahren vorgekomywn ist- daß körperliche Gebrechen, epileptische Anfälle re. von Militärpflichtigem, absichtlich verschwiegen wurden, um eingereiht zu werden, so sind von der Ober-Zrsatz-Commission die Ortsvorsteher dafür verantwortlich erklärt, daß von den Letzteren im Aushebungstermin alles diesbezügliche zur Anzeige gebracht werde.
Auch' geistige Beschränktheit ist rechtzeitig zur Kenntmß' der K. Ober- Ersatz-Commission zu bringen.
Im Uebrigen ist jeder in den Grundlisten des Aushebungsbezirks enthaltene Militärpflichtige berechtigt, im Aushebungstermin zu erscheinen und der K. Ober-Ersatz-Commission etwaige Anliegen vorzubringen.
Ta mit Rücksicht auf Familienverhältnisse niemals ein Pflichtiger zum Train designirt werden wird, so hat dP K. Ober-Ersatz-Eömmission die bestimmte Erwartung ausgesprochen, daß sie bei dem diesjährigen Aushebungsgeschäft mit Gesuchen um Zutheilnng zum Train mit kurzer Ausbildung verschont bleiben werde.
Tie Anwesenheit der Ortsvorsteher bei der Aushebung ist nicht erforderlich, wofern nicht besondere Verhältnisse einzelner Pflichtigen dieß wünschens- werth machen sollten, worüber mit Vorlegung der Eröffnungs-Urkunden zu berichten wäre.
Ten 5. Juli 1883. K. Oberamt.
F l a x l a n d.
euikketon.
(Nachdruck v ertöten.)
Der Sohn des ßöenvirths.
Kriminal-Novelle von Karl Zastrow.
(Fortsetzung.) Nr^iacNs
„Das ist wegen der großen Tiefe des Sees nM Ahwrber wahrge- verswnd sich der Mörder ans der arte ge Manöver, beM ^ ^ Hasser vernommenen Umstände ließen darauf schlreßen, daß
„Welch unheimlicher Mensch!" «mmeltt der Andne^w ^ den
„Nicht wahr?" Doch hören Lre roerler. Ter ^er ^ Fahrt Weg nach der Stadt ein und löste aus dein B h h l ^ rrählen rönnen, nach Stettin. Er hätte einen anderen weniger auß ll ^ ollen Städten
allein es lag in seinem Plan, keine Zeel ^ vttUeren. ^ So
längs der Bahnlinie telkgraphirt werLtN wurde, ^ sein einziges
wämie er den gefährlicheren, aber iuizerenpi - ^ ^reichte nngrhm-
Risiko, schlug aber rvllUwmen zu fernem Oü - ^ mutz die Trauen«
dert in seiner Vcrlleüung die pommersche ^aup l - . dre Luchsaugen
rolle mit außerordentlichem Geschick geMeit hadeü. lauschen
sümmilicher Polizisten, Üe aus dem Perron flaueren: waren.
^arinvchttzj«
„Dvs muß ein ganz außerordentlicher Mensch sein!" rief der Seemann mit allen Anzeichen der Begeisterung.
„Das ist er -ohne Zweifel. Er erreichte ohne jedes Hinderniß das Dreianker-Hotel und miethete ein Zimmer, allwo er eine neue Metamorphose vornahm. — Er fand es nämlich für gut, zu seinem eigentlichen Metier zurückzukebren. Er war in einer Seestadt — wenn er in seine Schiffs- jacke kroch, fiel er Niemanden mehr auf."
Der Zuhörer sah den Erzähler gespannt und aufmerksam an. Es hatte den Anschein, als habe er den Sinn der letzten Worte nicht recht begriffen. Er zog die Augenbrauen zusammen und erwiderte trocken:
„Ihr meint, cs sei einer vom Schiff gewesen? Das glaube ich nicht! Es ist doch nicht anzunchmen, daß ein Mensch, der die meiste Zeit seines Lebens auf dem Meere zubringt, mit all den Verhältnissen auf dem Lande, wie Ihr sie soeben geschildert habt, so genau vertraut sein sollte?"
„Dafür ist unser Mann ein Genie, Freundchen!" bemerkte der Beamte ebenso trocken. „Hört weiter. Der Erzschelm ließ einen Brief, von Frauenhand geschrieben, zurück. Er mochte denselben einer lebensüberdrüssigen Matrone mit andere» Legitimationspopirren aus der Handtasche escamotirt habe». Genug, der Brief war da und der Schelm fort. Jeder oberflächliche Kriminalpolizist hätte nach Durchlesung des Briefes darauf geschworen, daß die Posträlhin Elsbert — so lautete nämlich die Unterschrift des Briefes in rimm Ansall von Schwermuih sich heimlich aus dem Hotel entfernt und sich danach in die Oder gestürzt habe —"
„Ein Teufelskerl!" rief der Seemann, „ein richtiger gottvergessener Teufelskerl!" Er spie in echter Lheerjaäenweise zur KaMenlucke hinaus»
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