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Das Eakwer K»<l>ea- tkatt erscheint Dirnsta-, Donnerstag u. Kams- iag. Abonnementö- prciS halbjährlich 1 ^ 80 L, durch die Post bezogen im Bezirk 2 30 L, sonst in ganz Württembg.2-^ 70L.
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Für Salw abon»trt «an bei der Redaktro», auewärtS bei den Bv- ten »der der nächstg».
legenen Poststelle. Die EinrückungSge- bühr beträgt S L für die vierspaltige AeSe oder deren Raum.
Nro. 43.
55. Jahrgang.
Amtliche Kekonntntachungen.
Calw. Bekanntmachung betreffend das Musterungsgefchäft
1) Nach dem genehmigten Reiseplan wird da» dießjährige Musterung«- gesckäst im Aushebungsbezirk Calw in nachstehender Weise vorgenommen werden:
Mittwoch, ven 21 April 1880, Mustern»«; in Licbenzell.
Hiebei baden pünktlich zu erscheinen Morgens 8V? Uhr: die Pslrchtigen von Dennjächt, Ernstmühl, Hirsau, Liebenzell; Mor§«ns 9 Uhr: von Mötk> liugen, Monakam, Neuhengkett, Oberkollbach, Oberreichenbach, Ottenbrovn; Morgens 10 Uhr: von L»mmozheim, Unttrhaugstelt, Unterreichenbach.
Donnerstag, den 22 April, Musterung in Gechingen.
Hiebei haben zu erscheinen Morgens 9 Uhr: die Pflichtigen von Alt- hengstett. Dachtcl, Deckenpfronn, Gechingen. Morgens 10 Uhr: von Holz- bronn, Ostelsheim, Stammheinr.
Freitag, den 23. April, Musterung in Neuweile».
Hiebei haben zu erscheinen Morgens 9 Uhr: die Pflichtigen von Agen- bach, Aichhalden, Allbulach, Bergorre, Breitrnb-ig, Emberg, Hornberg: Morgens 10 Uhr: von Liebelsbrrg, Martinsmvos, NeMulach. Neuweiler, Oderhaugstelt, Oberkollwangen; Morgens 11 Uhr: von Röthenbach, Schruteh, Teinach, Würzback,. Zwerenberg. »
Samstag, den 2/1. April, Musterung in Calw.
Hiebei haben zu erscheinen Morgens 8 Uhr: die Pflichtigen von Altburg, Calw; Morgens 9 Udr: von Sommenhardr, Speßhardt und Zavelstein.
Die Loosung
findet für sämmkliche Militärpflichtige des Bezirks am 26 April, Morgens 8 Ukr in Calw statt.
Bei der Musterung haben nicht nur die Pflichtigen des Jahrgangs 1860, sondern olle diejenigen der früheren Jahrgänge zu erscheinen, über deren Militärpflicht noch nicht endgiltig entschieden worden ist, oder welche von der Gestellung nicht ausdrücklich entbanden worden find. Die Angehörigen früherer Jahrgänge Hoden ihre Loosungsscheine milzubring-n. !
Lämmtliche zur Gestellung verpflichtete Lerne werden hremit aufgeforbert, > bei Vermeidung der gesetzlichen Strafen und Rcchtsnachtheite rechlzeitig an! Len genannten Tagen und Stationen sich einzustellen. !
Das Erscheinen bei der Loosung ist den Militärpflichtigen des laufenden- Jahrgangs freigestellt. Für die nicht Erschienenen wird das Loos durch ein Mitglied der Ersatzkommvfion gezogen werden. Ausgeschlossen von der Loosung sind: die zum einjährig-freiwilligen Dienst Berechtigten, und die von einem Truppentheil ongenomwenen Fieiw lügen, sodastu, falls ein Erkenntmß der zuständigen Oberersatzkowmiiston. voiliegt, die vorweg Einzustellrnden, die dauernd Untauglicher- und die dauernd Unwürdigen.
2) Tic Ortsvorsteher haben auf Grund der Stammrollen die Heuer ge> stelluntisrflichkigen Lenke, welche in den Listen noch nicht aestriche« sind, smart
Feuilleton.
TiKL Jugendsünde.
Roman von Ponson dir Tsrrail.
Freie deutsche Bearbeitung von Hermann Roskoschny.
(Fortjetznng.)
In kaltem Ton sagte er zu Hippolit Legrond:
„Nun denn, so zahlen Sie Lord Ewil, was er verlangt."
„Aber," sagte der Casfier, „nur schulden Lord eine Summe . . ."
„Die verhäünißniäßig unbedeutend ist," beeilte sich Herr de Valbonne. ihn zu unterbrechen. „Eme Million oder zwölf Hundert Tausend Francs. .
„Etlf Hundert."
„Nun gut, so zahlen Sie . . ."
Und mit einem leichten Eertenhieb setzte er sein Pferd in Gang ....
Während der Promenade und als ec dann mit seiner Tochter in Saint- Clcud beim Dejeuner saß, war Herr de Valbonne in der heitersten Laune.
„McinIeiner Engel", jagte er. „es wird nach und nach nöthig, daß Du heirathest"
„Aber warum?"
„Weil ich alt werde."
-w.bißk," erwiderte sie lachend, „daß ich Dir schon gesagt habe.
„Verheimlichst Du mir nichts?"
»Gar nichts."
»Gibt es kein kleines Geheimniß ... in irgend einem Winkel Deines Herzens?"
Melanie erröthete.
„Nun denn", sagte sie, „ich will Dir etwas gestehen."
„Ah! Was »st es?"
„Ich liebe."
.Wen?«
protokollsrisch zur Musterung vorzulaöen. Ernsendung von Eröffnungsurkunde« wird nicht verlangt.
Von der G-stellung können Gemeindebehörden nicht entbinden. Wer a« solcher durch Krankheit verhindert ist, hat ein ärztliches Zeugniß einzureichen» das, falls der Arzt nicht amtlich angestellt »st . von der Gemeindebehörde z« beglaubigen »st
Gemüthskranke, Blödsinnige, Krüppel u. s. w. könne» aus Grund eine« solchen Zeugnisses überhaupt von der Gestellung befrei! werden.
3) Jeder Militärpflichtige, sonne d-ssen Angehörige sind berechtigt, spätestens am Musterungstermine Anträge auf Zurückstellung oder Befreiung von der Aushebung zu stellen. (Bei erst späterem Eintritt der Veranlassung zur Rellrmation kann der Antrag auch noch bet der Aushebung nngevracht werden ) Hiebei sind die Betheiligten berechtigt, ihre Anträge durch Vorlegung von Urkunden und Stellung von Zeugen und Sachverständigen zu unterstützen. Derartige Urkunden müssen obrigkeitlich beglaubigt sein
Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten 3 glaub- haste Zeugen dtriür zu stellen.
Werden Reklamationen mit der Erwerbsunfähigkeit von Eltern. Ge- schwistern u. s. w begründet, so haben die betreffenden Personen sich zur ärztlichen Untersuchung bei der Musterung der Ersotzkomnussion vorzustellen.
Schulamts-Candidatsn.^Ualerlehrer. Lehrg-hilsen haben ihre Prüfung«' zeugnisie rechtzeitig — spätestens im MasterungStermine vorzulegen.
7,) An- und Abmeldungen von Pflichtigen sind alsbald dem Oöeramt anzuzeigen, zutreffenden Falls unter Anjcyiuß der Loosungrscheine.
5) Bei der Musterung haben j,- die Ortsvorsteher der zu musternden Pflichtigen zu erscheinen, dagegen bei der Loosung nicht. Die Stammrolle« sind milzubringen und de» der Musterung nach dem Ergebniß ler L-tzreren genau zu ergänzen. Der Eintrag der Loosnummern erfolgt auf Grund der den Ortsvorstedern nach der Loosung zugehenden Loosungsschnne vor deren Ausfolge an die Pflichtigen.
D e Ortsvorstsher sind dafür verantwortlich, daß die Pflichtigen b-i der Musterung vollzählig und rechtzeilig i« den Musterungslokalen sin» einsinden und dort in Ordnung versammelt bleiben. Bei der Vorladung ist denselben ausdrücklich zu eröffnen!, daß alles Lärmen und Stören der Verhandlungen verbuken ist, und daß man überdieß strenge darauf sehen wirs, daß sie in ordentlichem und reinlichem Zustande erscheinen.
6) Ueber die Classification der Mannschaften der Reserve, Landwehr, und Ersatzreserve I. El. (s. Wochenblatt Nr. 28) findet die Verhandlung je am Ende der Musterung bezüglich der Angehörigen derjenigen Gemeinden statt, welche am betreffenden Tage d»e Miiiläcpflichtigen gestellt haben.
Den 1. April 1880. K, Oberamt
_ s? laxla nd.
„Ein geheimnißvolles Wesen."
„Das ist keine Antwort! Das geheimnißvolle Wesen hat doch irgend eins Gestalt "
„Ich kenne es nicht."
„Und ist es von Fleisch und Bein?"
„Gem-ß. aber »ch kann es nicht beschreiben."
„Liedes Kind," sagte Herr de Valbonne, „ich konnte nie Räthset lösen. Was s oll dies Räthset?"
„Du sollst mich ruhig anhören", sagte sie.
Dann fuhr sie fort: >
„Ich habe das Wort „Liebe" mit Unrecht gebraucht. Ich interessiere mich lebhaft dafür, es regt mich auf . . . das ist Alles."
„W-eso?"
„Jeden Morgen wir'd mir eine stumme Huldigung darqebracht."
„Durch wen?"
„Ich weiß es nicht."
„Aber diese Huldigung..."
Melanie erzählte ihrem Vater von dem Veilchen-Bouquet, das sie jeden Morgen auf dem Balcon finde.
Herr de Valbonne hörte erstaunt zu.
„Ich will Deine Partei ergreifen," sagte er endlich. „Entweder ist diese Blumenspende die Folge einer naiven Bewunderung von Seiten irgend eines arm«» Teufels, der vielleicht eine Dachkammer in unserem Hause de- wohnt, und dann ist sie interesselos . . . oder kommt das Bouquet von unten, und dann ...
„Und dann?" fragte Melanie. „Was würdest Du dann thun?"
„Ich? Nichts. Habe ich Dir nicht gesagt, daß Du über Deine Hand ganz frei verfügen sollst?"'
„Gewiß. Doch, was wolltest Du mit den Worten sagen: Ich will Deine Partei ergreifen?"
„Ich wollte damit sagen, daß ich mich bemühen werde, zu erfahre«, wo- her das Bouquet kommt."
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