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Einkaäung zum Abonnement au§ äas „Takwer Moebenbkatt."
Auf das mit dem 1 . Juli 1878 neu begonnene Abonnement auf das „Calwer Wochenblatt", zu welchem wir hiemit freundlichst einladen, kann noch bei allen Poststellen und Postboten abonnirt werden.
Die Redaktion und Expedition des „Calwer Wochenblatts."
Amtliche Dekanntmachnngen.
Calw. An die Ortsvorsteher.
Dieselben werden an die Einsendung der Steuerlieferungsberichte pro 1. Juli d. I. erinnert.
Den 4. Juli 1879. K. Oberamt.
_ Fleischhauer, A. V.
« Calw Amtsversammlung.
Ain Donnerstag, den 17. Juli d. I., Vormittags 8Vs Uhr, findet eine Sitzung der AmtSversammlung auf dem hiesigen Rathhaüse statt, wobei folgende Gegenstände zur Verhandlung kommen:
1) Publikation der Amtspstegrechnung pro 1878/79;
2) Wahl der Vertrauensmänner des Ausschuss für die Wahl der Schöffen und Geschworenen nach §. 40 und 87 des Reichsgerichtsversassungsgesetzes;
3) Wahl der Oberamtskommisston für eine etwaige Landtagsabgeordnetenwahl;
4) Veränderung der Oberamtsgrenze gegen das Oberamt Neuenbürg zwischen den Markungen der Gemeinden Bergorte und Enzklösterle;
ö) Verwilligung eines Beitrags zu dem Baufonds für die Nagoldbrücke bei Seizenthal;
6) Verwilligung eines Beitrags zu dem Wartgsld eines für Teinach und die Waldorte anzustellenden D-striktsarztes;
7) Einige «eitere Gegenstände von geringerer Bedeutung.
In dieser Sitzung sind stimmberechtigt die Gemeinden Calw, Agenbach, Aichhalden, Althengstett, Bergorte, Breitenberg, Deckenpfronn, Emberg, Eechingen, Hirsau, Holzbronn, Hornberg, Liebelsberg, Liebenzell, Möttlingen, Neubulach, Nmhengstett, Neuweiler, Oberhaugstett, Simmozheim, Stammheim, Würzbach, und zwar Calw mit 6, Deckenpfronn, Hirsau und Stammheim je mit 2, alle übrigen je mit 1 Stimme. Den Vorstehern der nicht stimmberechtigten Gemeinden ist gestattet, mit berathender Stimme anzuwohnen.
Die OrtSvorsteher derjenigen Gemeinden, welche mehr als einen Vertreter abzuordnen haben, werben aufgefordert, für die Erwählung der weiteren Deputaten unverzüglich Sorge zu tragen und das Ergebniß der Wahl rechtzeitig hierher anzuzeigen.
Den 3. Juli 1879. K. Oberamt.
____ Fleischha u er A.B. _
Die Berichte über die erfolgte Auslegung der Urliste für Schöffen und Geschworenen, welche bis Montags den 7. d. Mts., Vormittags nicht eingekommen sein werden, müßten mit Wartboten abgeholt werden.
Calw, 3. Juli 1s79. K. Oberamtsgericht.
S ch u o n.
Calw.
Vorladung zur
Schulden - Liquidation.
In der Gantsache des Wilhelm Friedrich Rühl e, Steinhauers von Calw, findet die Schuldenliquidation am Donnerstag den 4. September d. I., Vormittags 9 Uhr, und der Liegenschaftsverkauf am Mittwoch, den 3. September d. I.. Vormittags 11 Uhr,
auf dem Rathhause in Calw statt, wo» zu die Gläubiger unter Hinweisung auf die im. Centralblatt enthaltenen näheren Bestimmungen hienA vorgeladen werden. Den 23. Juni 1879.
K. Oberamtsgericht.
Schuon.
Calw.
Vorladung zur
Schulden - Liquidation.
In der Gantsache des Friedrich Gacken- he im er, Bäckers von Calw, findet die Schuldenliquidation am Freitag, den 12. September d. I., Vormittags 8 Uhr. und der Liegenschastsverkauf am Mittwoch, den 10. September d. I., Vormittags 18 Uhy
auf dem RathhUuSv in'Calw statt, wo> zu die Gläubiger unter Hiüweisung auf di« im Centralblatt enthaltenen näheren Bestimmungen hiemit vorgeladen werden. Den 3. Juli 1879.
K. Oberamtsgericht.
Sch uon.
Calw.
Vorladung zur
Schulden-Liquidation.
Inder Gantsache des Johanne« Dreher, Bauers und res. Schultheißen in Holzbronn findet die Schuldeniiqnidation am Dienstag, den tk. September d. I., Vormittags 9 Uhr, und der Liegenschastsverkauf am Freitag, den 12. September d. I.,
' Vormittag» 9 Uhr, auf dem Rathhaus in Holzbronn statt, wozu die Gläubiger unter Hmweisung auf die im Centralblatt enthaltenen näheren Bestimmungen hiemit vorgeladen werden.
Den 3. Juli 1879.
Ä. Oberamtsgericht.
Schuon.