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Donnerstag, dm 3. Juli LMÄ>.
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Emkaäung zum Wonnement au^ ä«8 „Eakwer Wochenblatt."
Auf das mit dem 1. Jul» I87S neu begonnene Abonnement auf das „Calwer Wochenblatt", zu welchem wir hiemtt sreundlichst einladen, kann noch bei allen Poststellen und Postboten abonnirt werde«.
Die Redaktion und Expedition des „Calwer Wochenblatts."
Amtliche Kekanntmachtmgen.
Calw.
Bekanntmachung
in Betreff der bevorstehenden GerichWrien.
Dir gesetzkichen sechswöchentllchen Gerichtsferien des Obertribunals / der Kreisgerichtshöfe, Kreisstrafgerichts Eßlingen und der Bezirksgerichte beginnen mit dem 15. Juli und gehen mit dem 25. August zu Ende. Während der Ferien haben nur dringende Angelegenheiten Anspruch auf Besorgung durch Gerichte. Es wird daher Jedermann erinnert, während dieses Zeitraums sich der Anträge und Gesuche in nicht dringenden Angelegenheiten zu enthalten, außer soweit solche auch in Sachen dieser Art zur Wahrung einer derjenigen Fristen erfordert werden, deren Lauf durch die Ferien ausnahmsweise nicht gehemmt wird. (Art. 4 des Gesetzes vom 30. Mai 1858 be>! treffend die Eiriführung von Gerichtsferien Reg.-Bl. Seite 82).
Für dringende (Ferien-) Sachen gelten kraft des Gesetzes:
1) Schwurgerichtssachen, andere Strafsachen, wofern sie Verhaftete oder öffentliche Diener betreffen, Voruntersuchungen ohne Unterschied, die Verkündung und Voll« streckung von Urtheilen der Strafgerichte, die Beschlußnah me über Anträge auf Unterdrückung in Beschlag genommener Druckschriften;
2) Unterpfandssachen, Erkenntnisse über Verträge, Executionssachen. Gesuche um provisorische Verfügungen und um Beweisaufnahme zum ewigen Gedächtniß, Arrestsachen, insbesondere die Verfügung der Zahlungrsperre beim Abhandenkommen von Schuldscheinen und Zinsabschnitten; Wechselsachen, Gantsachen, insoweit es sich um Anordnung und Vornahme von Vermögensuntersuchungen, um Erkennung des Gants, um Sicherung, Verwaltung und Veräußerung der Activ- Masse handelt;
3) Obsignationen soweit solche überhaupt den Gerichten obliegen, Aufnahme und Eröffnung letztwilliger Verordnungen. Die Gerichte sind gesetzlich verpflichtet, auch sonstige Geschäfte, sobald sie einer besonderen Beschleunigung bedürfen, sowohl von Amtswegen, als auf den Antrag einer Parthie. für .Feriensache" zu erklären. Ein dahin zielender Antrag einer Parthie muß aber um Beachtung zu finden, gehörig begründet, und wenn er schriftlich eingereicht wird als „F e. riensache" bezeichnet sein.
Den 30. Juni 1870. K. Oberamtsgericht.
Schuon.
verordnet, daß ihm behufs der Vernehmung vorgeführt werde
Wilhelm Lab adle, Bäcker von Ernst« mühl, Gmde. Hirsau, in Erwägung, daß
1) derselbe wegen Beleidigung (St.G.B. H. 186) in Untersuchung steht und
2) Art. 85. Z. 3. der Str. Pr.-Ord. zutrifft.
Calw, den 1. Juli 1879.
Der Untersuchungsrichter _ Deckinger, J.Aff.V.
Revier Hirsau.
Akkord
ütcr Lieferung von Kleingeschliig.
Zu einer Cementirung an der Walkmühlefloßgaffe in Calw sind 30 cdm Sand» stein-Kleingeschläg und 20 cbm größere Brocken erforderlich, in der Nähe zu ge» winnen und an Ort und Stelle beizuführen. Der Akkord findet
Samstag, den 5. Juli, Nachmittags 4 Uhr bei der Walkmühle statt.
K. Revieramt. _
Calw.
Gefunden:
eine Uhr. Abholetermin 10 Tage.
Calw, 1. Juli 1879.
Stadtschultheißenamt.
_ Schuldt.
Privllt-Anzeigcn.
Märrbiger-Ausrus.
In der Gantsache des Friedrich Döffinger, Bierbrauers von Nlthengstett, hat sich bei der Liquidation auch die Ueberschuldung seiner Ehefrau Caroline geb. Söll ergeben und kam ein Beschluß dahin zu Stande, daß die Nettomasse der Ehefrau mit Umgehung eines förmlichen GantverfahvenS unmittelbar ihren Gläubigern zugewiesen werden soll.
Htzjenigen Gläubiger der Ehefrau nun, welche ihre Ansprüche an diese noch nicht
liquidirt haben, werden hiemit aufgefordert, binnen 10 Tagen
bei Gefahr der Nichtberückfichtigurtg ihre Ansprüche nachträgtsch unter Vorlegung der Beweisdocumente auzumelden, und hiebei sich über den Beitritt zu obigem Beschluß zu erklären.
Den 25. Juni 1879.
K. Oberamisgericht.
S chuon. _
K. Oberamtsgertcht Calw.
Vorsührungsbefehl.
Der Unterzeichnete Untersuchungsrichter
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«
Calw.
Am Sonntag, den 6. Juli,
Morgens 7 V» Uhr,
katholischer Gottesdienst
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