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Donnerstag, den 9. Januar L82S.

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für das erste Halbjahr oder erste Quartal 1879 werden noch täglich von sämmtlichen Postämtern, Postexpeditionen und Postbote» angenommen und die bereits erschienenen Nummern nachgeliefert. Für hier nimmt stets vom laufenden Tag ab Bestellungen a» und ladet freundlich dazu ein

Die Redaktion und Expedition de»Caiwer Wochenblatts."

Calw. An die OrtSvorsteher.

In Ausführung des Ministerialerlasse» vom 21. Dezember 18-8 betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung durch da» Reichsgesetz vom i7. Juli 1878 (Min.-Amtsblatt 1878, Nrv. 21) wird den Ortsvorstehern aufgegeben :

1) Die Ministerialverfügung vom 19. Dezember d. I., betreffend die Ausführung de» Reichsgesetzes vom 17. Juli 1873 über die Abänderung der Gewerbeordnung (Reg.-Blatt 1878» Nco, 32) in dem Gemeindebezirke sofort bekannt zu machen, auch die Arbeitgeber wie die Arbeiter durch mehrfache Publikation der Bestimmungen über die Arbeitsbücher unter Hinweisung auf die Strafbestimmung des §. 100 Ziffer 1 des erwähnten Reichsgesetze» darauf aufmerksam zu machen, daß vom 1. Januar 1879 an sämmtliche gewerbliche Arbeiter unter 21 Jahren ohne Unterschied de» Geschlecht» in den Besitz von Arbeitsbüchern sich setzen müssen.

Zur Verallgemeinerung der Kenntniß der neuen Vorschriften über Arbeitsbücher, Arbeitskarten und die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter in Fabriken wird die möglichste Verbreitung der von W. Kohlhammer in Stuttgart heraurgegebenr» Belehrung für Arbeitgeber und Arbeiter über die Bestimmungen de» Reichsgesetzes vom 17. Juli 187^ (Preis bei Btz« stellung durch Gemeindebehörden S das Stück) wesentlich beitragen, worauf noch besonders aufmerksam gemacht wirf».

2) Diejenigen Fabrikanten, welche jugendliche Arbeiter (Kinder von 1214 Jahren und junge Leute von 1110 Jahren) ^beschäftigen, sind darauf, daß sie vom 1. Januar 1879 an sowohl ein Verzeichniß dieser jugendlichen Arbeiter (Beit.

* L der Mmist.-Verf. vom 19. Dezember 1878) als auch «ine Tafel, welche den amtlich sestgestellten Auszug au» den neuen Be« stimmungen des gedachten Reichsgesetzes enthält (Beil. k. daselbst), in ihren Fabrikräumen auszuhängen haben, i« geeigneter Weise noch ausdrücklich hinzuweisen, wobei bemerkt wird, daß beiderlei Drucksachen in der vorschriftsmäßige» Form bei W. Kohlhammer in Stuttgart zu beziehen sind. Im Weiteren wird jetzt schon daraus hingewiesen, daß nach Ziffer 3 des Minist.--Erlasses vom 21. Dezember 1878 in den Monaten März und April 1879 eine allgemeine Revision sämmtlicher gewerblicher Anlagen bezüglich der vorschriftsmäßigen Durchführung der erwähnten Bestimmungen vorz»- nehmen ist, über deren. Ergebniß man sich Vollzugsbericht erstatten lassen wird.

Schließlich wird bemerkt, daß eingetroffener Nachricht zufolge die bestellten Arbeitsbücher und Arbeitskarten Seitens der Buchdruckerei von W. Kohlhammer in Versendung begriffen stnd und den Ortsvorstehern, sobald soläe hier eintreffen, sofort zu« gestellt werden.

Den 31. Dezember 1878. K. Oberamt.

Doll.

Calw An die Standesämter

Diejenigen Standesämter, welche Geburt» . Heiraths- oder Sterberegisterformulare für das Jahr 1879 erhalten habe», werden aufgefordert, Bescheinigung hiefür umgehend hieher einzusenden.

Den 4. Januar 18.9. . K. Oberamt.

_____ Doll. _

Calw An die gemeinschaftlichen Aemter.

Dieselben werden höherer Weisung gemäß aufgefordert. sofort hierher anzuzeizen, ob und welche örtliche Vereine in der Gemeind; sich die Aufstellung geschulter Krankenpflegerinnen zur Aufgabe gemacht haben. Dem Berichte sind zutreffendenfalls die Statuten der betreffenden Vereine, die etwa aufgestellten Pflegerinnen Ordnungen, Tarife oder sonstige bezügliche Satzungen vorzulegen, auch die Vereinsvorstände namhaft zu machen.

Calw, den 3. Januar 1879. K. gem. Oberamt.

____ Doll. M e z g e r. _

Die OrtSvorsteher

werden an unverweilte Vorlegung der Uebersichlen, belr. die im Jahr 1373 angefallenen und erledigten ortSgerichlliche» Rechtsstreitigkeiten dringend erinnert.

Calw, den 7. Januar 1879. K. Oberamtsgericht. Sch von.

Calw.

Vorladung zur

In der Gantsache des Gustav B e rsi n i,

Berwaltungsaktuar« und dessen Ehefrau Karoline geb. Danner in Calw findet die Echuldenliquidation am

Montag, den 17. März 1879, Vormittags 8 Uhr,

auf dem Rathhause in Calw, und der Liegenschaftsverkauf in Wildbad am

Freitag. den 14. Mär» 187», in Calw am