Calw.
Bekanntmachung
in Betreff der bevorstehenden Gerichtsferien.
Die gesetzlichen-sechswöchentlichen Gerichtsferien de» Obertribunal«. her Kreis- gericktshöfe. de» Kress sirafgcrichts Eßlingen und der Bezirksgerichte beginnen mit dem 15. Juli und gehen mit dem 25. August zu Ende. Während der Ferien haben nur dringende Angelegenheiten Anspruch auf Besorgung durch die Gerichte. E« wird daher Jedermann erinnert, während dieses Zeitraums sich der Anträge und Gesuche in nicht dringenden Angelegenheiten zu enthalten, außer soweit solche auch in Hachen dieser Art zur Wahrung einer derjenigen Fristen erfordert werden. deren Laus durch di« Ferien ausnahmsweise nicht gehemmt wird. (Art. 4 de» Gesetze« vom 30. Mai 1858. betreffend die Einführung von Gerichts-Ferien, Reg.Bl. Seite 82). Für drin gende (Ferien-)Sachen gelten kraft de» Gesetze«: 1) Schwurgerichtssachen» andere Strafsachen, wofern sie Verhaftete oder öffentliche Diener betreffen, Voruntersuchungen ohne Unterschied, die Verkündung und Vollstreckung von Uriheilen der Strafgerichte, die Beschlußnahme über Anträge auf Unterdrückung in Beschlag genommener Druckschriften ; 2) Unterpfandssachen, Erkenntnisse über Verträge. Execution-sachen, Gesuche r» provisorische Verfügungen und um Beweisaufnahme zum ewigen Gedächtniß, Ar restsachen, insbesondere die Verfügung der Zahlungssperre beim Abhandenkommen von Schuldscheinen und Zinsabschnitten; Wechselsachen, Gantsachen. insoweit es sich um Anordnung und Vornahme von BermögenSuntersuchungen» um Erkennung de« GantS, um Sicherung. Verwaltung und Veräußerung der Aktivmaffe handelt; 3) Obsignationen, soweit solche überhaupt den Gerichten obliegen; Aufnahme und Eröffnung letztwilliger Verordnungen. Die Gerichte sind gesetzlich verpflichtet, auch sonstige Geschäfte, sobald fie einer besonderen Beschleunigung bedürfen. sowohl von Amtswegen, als auf den Antrag einer Parthie, für „Feriensachen" zu erklären. Ein dahin zielender Antrag einer Parthie muß aber, um Beachtung zu finden, gehörig begründet und wenn er schriftlich eingereicht wird, als „Feriensache" bezeichnet sein.
Den 14. Juli 1878. K. Oberamtsgericht.
Schuon.
Hirsau.
Bekanntmachung
ju Betreff der Anfertigung der Gebäude- und Gewerbe-Aender- LUgsverzeichniffe pro I.Juli d.J.
Nachdem den Ortsvorstehern die Formu. lare zu Anfertigung des Verzeichnisses der Aindkningen im Gebäudesteuer Cataster pro 1. Juli d. I.. sowie des Gewerbe Aender- U«gS-Registers vom 1. Apri^ bis 30. Juni d. I. heute zugesendet wurden, werden denselben unter Beziehung auf die Verfügungen der Catastcr Commission vom 14. Juli 1877 und 17. Januar 1H78 folgende, wei- tere Vorschriften erlheilt:
I. Gebäudcsteuer Cataster.
1) Die Gebäude, welche baulich umge wandelt oder neu errichtet sind, für welche daher ein Steueranschlag durch die Steuersatzbehörde. beziehungS weise durch das Kameralamt festge setzt werden soll, sind in Spalte 9§ des Aenderungöverzeichnisse« nach Bauart. Zahl der Stockwerke, Grund- fläche, Hofraum und etwaigen Rechten und Lasten so zu beschreiben, wie dieß gemäß der Verfügung vom 12. Juli 1873 (Amtsblatt S. 56) in Spalte.3 der Gebäudeverzeichnisse zu geschehen hatte. Sollte die genaue Angabe des Flächengehalt« am Anfang des Steurrjahr« bei Anfertig ung de« AenderungSverzeichnisseS wegen Mangel» einer Meßurkunde noch nicht möglich sein, so ist der Flächengehalt aus den im Protokoll über die Brandversicherung« Einschätzung angegebenen Maßen zu berechnen und mit Bleistift im Aenderungsverzeich. ruß vorzumerken. Nach erfolgter Ver- meßung ist die dadurch erhobene Fläche der Gebäude und Hofräume mit Tinte nochzutragen.
2) In der Regel ist nur ein Haupt- " oder Reden-Gebäude je zwischen die
Querlinie der Formulare für die AenderungSverzeichnisse aufzunehmen.
3) In Spalte 11 des Aenderungsver zeichniffeS ist nur der Brandversicher. ungSanschlag der Gebäude auszuneh. men, wogegen derjenige der Zube Hörden, insbesondere der gewerblichen Einrichtungen weazulaffen und nur innerhalb Falz aufzusübren ist. Bei Gebäuden, welche blos tüeilweise steuerpflichtig sind, ist auch nur der auf den steuerpflichtigen Theil kam mende Antheil am BrandversicherungS- Anschlag in Spalte 11 des Aender- ungrverzeichniffeS einzusetzen, wie dieß auch bei Anlage der OriSgeb.äudeka taster geschah.
4) Bei der allgemeinen Einschätzung wurde hie und da sür Nebengebäude mit dem Hauptgebäude zusammen ein Steueranschlag bestimmt, wa« bei späterem Wechsel im Besitz eines Theile« dieser Gebäude Weiterungen für die Steuersotzbehörden wegen Vertheilung des Steueranschlags ver ursacht Es wird daher dringend empfohlen, für jede« Gebäude, dessen Werth 100 und mehr beträgt, einen besonderen Steueranschlag fest- zustellen.
5) In den AenderungSverzeichniffen wur den hie und da Gebäude von Ge- meindeparzellen, deren Gebäude he sonders numerirt sind, vermischt mit Gebäuden der Hauptgemeinde aus- geführt, was m Verwirrungen Anlaß gibt und daher nicht geduldet werden darf.
6) Bei der Wichtigkeit des Geschäft« dürfte von Seiten de» Aktuar» der Steuersatzbehörde da» Aenderung». verzeichniß gefertigt werden.
LI. Gewerbesteuer-Cataster.
1) Gemäß der Verfügung der K. La- taster Commisston in Betreff der Besteuerung der Wanderlager, der Hau- sirer und der Muster Reisenden vom
30. Juni 1877 8. 7 «Wen di« i« Württemberg wohnenden Hausirer. welche im Lauf de« Etatsjahrs von dem Bezirks- oder Ortrsteueramt ein« geschätzt worden find, wenn dieselben da« Hausirgewerbe beim Beginn de» -Nächsten Etatsjahrö noch fortsetzen, von diesem Zeitpunkt an in so lange als sie den Gewerbebetrieb im Um» herziehen nicht wieder aufgeben, in das Ortsgewerbekataster aufgenom- men werden, weßhalb derartige Hau» firer nach vorheriger Rücksprache mit dem Acciser, welcher im Besitze der erwähnten Verfügung sich befindet, und die Namen der Hausirer, welche Steuer bezahlt haben, anzu- geben vermag, in da» Gewerbeänderungsregister vom 1. April bi« 30. Juni d. I. aufzunehmen find.
2 ) Reklamationen im Sinne der Verfügung vom 17. Januar 1878 §. 2 Ziffer 3 und §. 3 letzter Absatz find in da« Gewerbe Aenderung« Register pro ult. Juni d. I. auszunehmen und gehörig zu begründen.
Den 9. Juli 1878.
K. Kameralamt.
Lehner.
Brennholz-Verkauf
am Freitag, den 19. Juli d. I. von Vormittags 9 Uhr an auf dem Rath- Haus in Lchöndronn aus dem Staatswald Buhler 3, Buhlerstich, 1:. Dachsbau und vom Scheidholz der Warther Hut:
1 Rm. Buchenscheiter, »84 Rm. Nadelholzscheiter, ,82 Rm. Prügel. 103 Rm. Anbruch und 108 Rm. Tannenrinde.
Revier Hirsau.
Radelreis-Verkauf.
23 Haufen sich, tener Streurei« vom Staat«». Schlaich- dorn kommen am Dienstag. 16-Juli Vormittag« 10V, Uhr im Waldhorn in Hirsau zum Verkauf.
Wcgbau-Akkord.
Ueber die Herstellung einer 214 Met. langen und 2,3 Met. breiten Steinvorlage in der Holländerplanie. wozu die Steine beigeführt werden, und über das veisühren und Einbringen von 25 Cbm. Sand mit einem Voranschlag von zusammen 178 wird
Donnerstag, den 18. Juli, Nachmittags 3 Uhr,
im Löwen in Oberreichenbach ein Akkord vorgenommen.
K. Revieramt.
Wilhelms-Spende.
In Folge de« von dem General Feld« marschall Grafen v. Moltke ^Verein mit den Präsident» der LandeSver- tretungen sämmtticher deutscher Staaten re.