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Erscheint wöchentlich dreimal: Dienstag, Vennerstag u. Samstag mit einem Nn- tertaltnngAblatt am Bamüay.

Donnerstag, den 13. Juni 1878.

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angSgebühr r die gewöhnliche Zeile S ^s

Amtliche Dekanntmachungrn.

Calw An die OrtSschulbehörde«. . ,

Die Ortsschulbehörden in denjenigen Gemeinden, für deren Arbeitsschulen (Industrieschulen) nach ihren Verhältnissen tu» nächsten Jahr eine Staatsunterstützung als «othwendig anzusehen ist. werden unter Hinweisung auf den Erlaß des K. Confistorium« vom 8. Mai 1->78 (Confikorialamtsblatt Nro. 316. S. 2.85) angewiesen, die Jahresberichte, event. ihre Gesuche um erneuerte Staatsbeiträge pro 1878/79 unter Benützung der Formulare, welche ihnen heute zugehen, unfehlbar bi« 1. Juli d. I. der «nterz. Stelle zu übergeben.

Den 8. Juni 1878. K. gem. Oberamt.

_ Doll. Mezger. _

Calw. Bekanutmachoag, betr. die Ausnahme in die Gartenbauschule zu Hohenheim.

Nachstehende Bekanntmachung der K. Institut«direktion Hohenheim vom 4. Juni, die Aufnahme in die Gartenbaufchule daselbst, wird hiemit zur Kenntniß der Bezirksangehörigen gebracht.

Die Ortsvorsteher «ollen dieselbe in den Gemeinden zur Kenntniß der betheiligten Kreise bringen.

Den tl. Juni 1878.

Auf den 1. Oktober d. I. können in die mit der hiesigen Anstalt verbundene Gartenbauschule wieder 6 Zöglinge eintreten.

Zweck dieser Anstalt ist, junge Männer mit der Theorie und Praxis der ländlichen Gartenbau» bekannt zu machen.

Die Aufnahme erfolgt auf ein Jahr und zwar unter folgen­den Bedingungen:

1) die Aufzunehmenden müssen das 17. Lebensjahr zurückge­legt haben.

2) vollkommen gesund und körperlich erstarkt sein, um die bei dem Gärtnereibetrieb vorkommenden Arbeiten anhaltend ausführen zu können,

3) im Lesen, Schreiben und Rechnen gute, im Zeichnen wellig­sten« einige Fertigkeit, auch genügende Befähigung zu Auffassung von populären Lehrvorträgen haben.

Hierüber müssen sie sich bei der Aufnahmeprüfung auswetsen. Solche Bewerber, welche eine Lehrzeit in einer Gärtnerei oder an einer Ackerbauschule erstanden oder sich sonst mit Garten oder Weinbau beschäftigt haben und hierüber die erforderlichen Ausweise vorlegen, werden vorzugsweise Berücksichtigung bei der Aufnahne finden.

Kost, Wohnung und Unterricht erhalten die Zöglinge frei. Dagegen haben sie alle in der Schule und beim praktischen Garten

Nachstehende Fahndung wird aus An­suchen des Untersuchungsgerichts mit der Aufforderung veröffentlicht, sachdienliche Anzeigen schleunigst hieher gelangen zu lassen.

Calw, 7. Juni 1878

K. Oberamtsgericht.

Schuon.

Aufforderung.

Am 23. l. M. wurde in einer Dung- grübe des in der Nähe des hiesigen Bahn­hof« gelegenen Gasthauseszum grünen Hof* die schon stark in Verwesung über­gegangene Leiche eines neugeborenen Kindes weiblichen Geschlechts gefunden.

Dieselbe war eingehüllt in ein weiß-

leinene«, ziemlich großes Taschentuch» eine weiße, rothgestreifte Schürze von sog. Zeugle oder Schurz Barchent, und in ein Stück eines UnterrockeS von grau­braunem Baumwollbiber.

Diese Umhüllungen waren am Halse de» Kindes stark zusammengeschnürt und mehr- fach fest geknüpft.

Da das Kind nach dem Erfund der Leiche mehrere Tage gelebt hat und nach den noch erkennbaren Eindrücken erdrosselt wurde, bevor es in das Abtrittrohr ge­langte, so liegt unzweifelhaft ein

Mor -

vor.

Ich richte nun an Jedermann die drin­gende Aufforderung» mir unverweilt von

K. Oberamt.

Doll.

bau vorkommenden Acbell. ^ verrichten und die Verpflichtung zu übernehmen, den einjährigen Kurs vollständig mitzumachen.

Wetter besteht die Einrichtung, daß je nach Umständen zwei Gartenbauschüler, welche sich beim unmittelbar vorausgegangene» JahreSkurS durch Strebsamkeit und gutes Verhalten ausgezeichn« haben, ein weiterer Jahr mit entsprechendem Taggeld bei« praktischen Obst- und Gartenbau beschäftigt werden. auch in der Gartenbauschule wohnen und an dem Unterricht Theil nehmen können.

Die Bewerber werden aufgefordert, unter Anschluß eine« Taufscheins, Impfschein«, gemeinderäthlicher Zeugnisse über Heimat- recht, Prädikat und Vermögen, einer Urkunde über Einwilligung des Vaters beziehungsweise Vormund«, sowie, soweit sie im militärpflichtigen Alter stehen, unter Nachweis ihre» Militärver­hältnisse», sich bi» spätesten« Montag den 8. Juli d. I. schriftlich bei der Unterzeichneten Stelle zu melden und sich sodann, wenn sie nicht durch besonderen Erlaß vorher zurückgewiesen werden sollten, zur Aufnahmeprüfung am

Montag den 15. Juli d. I., Vormittag» 7 Uhr. hier einzusinden.

Hohenheim, den 4. Juni 1878. _K. Institut» Direktion.

Allem Mittheilung zu machen, wa« auf diese Sache auch nur entfernt Bezug haben kann; auch die scheinbar unbedeutendsten Dinge können zur Aufklärung de« Verbrechen» Anhaltspunkte bieten.

Demjenigen, der die Ermittelung de» Thäter« oder der Thäterin ermöglicht, wird eine

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zugefichert, deren entsprechende Erhöhung ich im Falle besonderer Bemühungen zu erwirken suchen werde.

Indem ich noch besonders darauf auf­merksam mache, daß das bei der Leiche gefundene Taschentuch ein uät rothem türkischem Garne ringe-