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Amts- unl? InteDgenzbklüL Eür äen KezieR.
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Erschein! wöchentlich ürenna!: Dienstag, Donnerstag u. Samstag mit einem Än- terhaltungSblatt am Samtzan.
Dienstag, den 29. Januar ML8.
AbonnemeatSprei»: -hrldsShrtich 1 .; 80 im Bezirk 2 .L 30 Mnr»»« nngSgebüdrr die flcwöbnl'Le Zelle 9^
Amtliche Dekanntmachungen.
Calw. An die Gemeinderäthe und Ortsfchulbehörden.
Nach Art. 5 des Gesetzes, betreffend die Rechtsverhältnisse der Volksschullehrer vom 30. Dezember 1877 Reg Bl. S. 273 ist der Gehalt der Lehrer mit Einschluß der Miethzinsentschädigung, der etwaigen Zulage und des Kompetenzanschlags der durch Geld ersetzten Fruchtbesoldung von einer derjenigen örtlichen Kaffen, welche die Kosten der Volksschule zu bestreiten haben, de» Lehrern monatlich zu bezahlen.
Dieser örtlichen Kaffe find nach der angeführten Gesetzesbestimmung Leistungen Dritter rechtzeitig zu entrichten.
Die Ortsschul« und Gemeindebehörden werden daher veranlaßt, den Vollzug dieser gesetzlichen Vorschrift alsbald einzuleiten; es wird denselben dabei bemerkt, daß es sich nach den im hiesigen Oberamtsbezirk bestehenden Verhältnissen allgemein empfehlen wird, zur vollständigen Ausbezahlung der Lehrersbelohnungen die Gemeindekaffe anzuweisen. welcher dann auch dis in Absatz 2 erwähnten Leistungen Dritter (der Stiftungspflege, der Staatsfinanzverwaltung, der Kirchspielsgenoffen, der Filialorts rc) zuzu« fließen hätten.
Bezüglich der mit dem Amte eines Schullehrers verbundenen Nnkommensverhältniffe, insbesondere des Betrags, der Zu« sammensetzung und Berechnung, sowie der Penfionsfähigkeit des Gehalts und der Alterszulagen, auch der Fälligkeit der einzelnen Gehaltstheils verbleibt es nach Art. 4 des Eingangs genannten Gesetzes im Uebrigen bei den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen.
Den 26. Januar 1878. K. gem. Oderaml.
Doll. Diac. Härin g. A V.
Calw.
Vorladung
zur Schnldenliquidation.
In der Gantsache des Jakob Faas, Kronenwirths in Unrerreichenbach, findet die Schnldenliquidation am
Dienstag, den 16. April d. I., Vormittags 8 Uhr, der Liegenschaftsverkaus am
Montag, den 15. April d. I., Vormittags 10 Uhr,
auf dem Rathhaus in Unterreichenbach statt, wozu die Gläubiger unter Hinweisung auf die im Centralblatt enthaltenen näheren Bestimmungen hiemit vorgeladen werden.
Den 24. Januar 1878.
K. Oberamtsgericht. _Schn on.
Calw.
Vorladung zur
Schulden - Liquidation.
In der Gantsache der Caroline und Christiane Ri epp, Händlerinnen in Calw findet die Schnldenliquidation am Dienstag, den 2. April 1678, Vormittags 9 Uhr, der Liegenschaftsverkauf am
Montag, den 1. April 1878, Vormittags 11 Uhr,
auf dem Rathhause in C a l w statt, wozu die Gläubiger unter Hinweisung auf die im Centralblatt enthaltenen näheren Bestimmungen hiemit vorgeladen werden. Den 14. Januar 1878.
K. Oberamtsgericht.
S ch u o n.
Calw.
Bekanntmachung,
betr. einen Eintrag im Handelsregister.
In der heutigen Gerichtssitzung ist im Handels-Register, Abtheilung für Einzelfirmen eingetragen worden, daß gegen Karl Heinrich Bauer, Kaufmann von Calw, die Vermögensuntersuchung angeordnet worden ist.
Den 24. Januar 1878.
K. Oberamtsgericht.
_ Schuon._
Calw.
Ergänzungswahl des Bürgerausschuffes.
Aus dem Bürgerausschuß treten aus die 1876 gewählten:
1) Wagner, Gustav, d. j., Fabrikant, Obmann,
2) Staelin, Eugen, Fabrikant,
3) Deyle, Christian, Kaufmann,
4) Feldweg, Julius, Flaschner,
5) Raufer, Carl, Kronenwirth,
6) Pfleger, Johannes, Kaufmann,
7) Kromer, Friedrich, Fsilenhauer; ferner
8) das auf die Jahre 1877/79 gewählte Mitglied:
Bub, Carl August, Buchbinder, in Folge seiner Wahl zum Gemeinderath.
Es sind daher aufs Neue auf die Jahre 1878/80 7 Mitglieder und auf 1 Jahr 1879/80 1 Mitglied zu wählen.
Die ältere Hälfte des Bürgerausschuffes
besteht aus folgenden Mitgliedern:
1) Kempf, Louis, Jungfernwirth,
1:) Mayer, August, Bortenmacher,
3) Ziegler, Jakob Restaurateur,
4) Giebenrath, Louis, Weinhändler,
5) Eberhardt, Gg-, sr, Kaminfeger,
6) Schwämmle, Gottlob, jc., Schuh» macher,
7) Hutten Heinrich, Fabrikant.
Die austretenden Mitglieder sind dieß- mal nicht wieder wählbar. Da unter dm Austretenden auch der Obmann sich befindet, so ist dieser im Wahlzettel besonder» zu bezeichnen; der Obmann kann entweoer aus den neu zu wählenden Mitgliedem oder aus der verbleibenden Hälfte gewählt werden.
Für die Wahlhandlung ist Freitag, den 8. Febr. 1878, bestimmt. An diesem Tage
Vormittags von 9—12 Uhr, Nachmittags von 2—5 Uhr, sind die Wahlzettel auf das Rathhaus zu bringen, wo jeder Wähler seinen Zettel in die Urne legt. Au? dem Zettel müssen die Gewählten mit Vor- und Zunamen genau angegeben werden. Die Wählerliste ist auf dem Rathhaus zur Einsicht aufgelegt, Einsprachen gegen dieselbe können bis zum Dienstag, den 5. Febr. 1878, Abends 6 Uhr
bei dem Gemeinderath vorgebracht werdm.
Die Versäumniß dieser Frist zieht für den in die Wählerliste nicht Aufgenommenm den Verlust des Stimmrechts für die gegenwärtige Wahlhandlung nach sich, sofem nicht ein offenbares Versehen stattgefundm hat.