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Mmt«- uni! Intelligenzbkatt für äea Oezirst.
Erscheint wöchentlich dreimal: Dienstag, Donnerstag u. Samstag mit einem Unterhaltungsblatt am Samstag.
Donnerstag, den 21 . Septbr. L876
Abonnementspreis: halbjährlich 1 80 L, im Bezirk 2 30 L. Einrüsk,
ungsgebühr: die gewöhnliche Zeile 9 ^.
Einkaäung zum Abonnement uu^ äa8 „Eakwer Mocklenökatt."
Mit dem 1 . Oktober beginnt wieder ein neues vierteljährliches Abonnement auf das „Calwer Wochenblatt", zu welchem wir hiemit freundlichst einladen mit dem Ersuchen, die Bestellungen in möglichster Bälde zu machen, damit der rechtzeitige Empfang gesichert ist. Abonnementspreis: für hier (ohne Trägerlohn) 90 Psg., im Bezirk (sammt Lieferungsgebühr) 1 Mark 15 Pfg., sonst in ganz Württemberg l Mark 35 Pfg. Für hier abonnirt man bei der Unterzeichneten, für auswärts bei den Postboten oder dem nächstgelegenen Postamt, resp. Postexpedition.
Die Redaktion und Expedition des „Calwer Wochenblatts^ _
Amtliche Dekanntmachuugen.
Calw. An die Ortsvorsteher.
Die Ortsvorsteher in Agenbach, Altbulach, Altburg. Althengstett, Bergorte. Breitenberg. Dennjächt, Hirsau, Liebelsberg, Liebenzell, Monakam, Möttlingen, Oberhaugstett. Oberkollbach, Oberreichenbach, Ostelsheim, Ottenbronn, Röthenbach, Schimeh, Simmozheim, Sommenhardt, Teinach, Unterreichenbach, Würzbach, Zavelstein, haben unverzüglich, Hierher anzuzeigen, was zur Reinigung der Obstbäums von der Blutlaus seit chreül letzten Bericht, beziehungsweise auf die Visitation des ObscamtsbaumwartS in der Gemeinde geschehen ist und von welchem Erfolg die getroffenen Anordnungen begleitet waren.
Diejenigen derselben, welche das Verschwinden der Blutlaus bereits berichtet haben, werden veranlaßt, eine nochmalige gründliche Untersuchung der Bäume durch den Ortsdaumwart oder sonstige Sachverständige vornehmen zu lassen und den Ecfund hieher anzuzeigen. -
Den 19. Sept. 1876. K. Oberamt.
Dol l.
Calw. An die Ortsvorsteher.
Diejenigen Ortsvorsteher, welche das neue Staatshandbuch wünschen und ihre Bestellung noch nicht gemacht haben, werden aufgefordert, den Subskriptionsschein noch im Laufe dieser Woche hierher einzusenden.
Den 19. Sept. 1876. K- Oberamt.
Doll.
Calw.
Verpflichtung zur Anzeige der Dienstboten, Arbeits - Gehilfen u. s. w. betr.
Ungeachtet der schon so oft erlassenen öffentlichen Aufforderungen zurrechtzeiti- gen Anzeige des Eintritts neuer Dienstboten rc. rc. kommt es immer noch vor, daß dieß versäumt wird. Es ist aber die Einhaltung der, gesetzlichen Vorschriften mit Rücksicht auf die Bestimmungen des Unterstützungs-Wohnsitzgesetzes in neuerer Zeit besonders wichtig, weil sonst die Gemeinde, wenn die Zeit des Aufenthalts nicht genau nachgewiesen werden kann, in Nach, theile kommt, wie sich in mehreren Fällen ergeben hat. Es muß deßhalb mit aller Strenge auf Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen gedrungen und Ausflüchte, wie z. B. man lese ras Amtsblatt nicht, man habe das Ausschellen nicht gehört rc. rc. können selbstverständlich nicht berücksich, tigt werden.
Die Bestimmungen sind folgende:
1) Dienstherrschaften und Ge« Werbeinhaber sind gehalten, v on dem Eintritt neuer Dienstbo-
ten, Lehrlinge, Gehilfen oder Arbeiter innerhalb acht Tagen nach 'dem Eintritt der Ortspolizeibehörde unter Vorlegung der Dienstbücher, Heimathscheine rc. rc. Anzeige zu machen.
2) Personen, welche Wohnungen. Wohn- gelafle oder Schlafstellen vermischen, sind verpflichtet, diejenigen, welche sie in Miethe nehmen, innerhalb acht Tagen nach deren Einzug anzuzeigen.
3) Wer diesen Vorschriften entgegen handelt, ist mit Geldstrafe bis zu zehn Thalern oder mit Haft bis zu acht Tagen zu bestrafen, Poli« zeistrafgesetz von 1871 Art. 15.
Am 19. Septbr. 1876.
Stadtschultheißenamt.
Schuldt.
Neubulach.
Fahrniß-Anktilm.
Am Montag, den 4. Oktober, von Morgens 8 Uhr an, wird in der Gantsache desMatthäus Dürr, Schäfers von hier, eine Fahrniß-Auktion abgehalten, wobei zum Verkauf kommt:
verschiedener Hausrath, ^
1 Strohstuhl, Vs Wagen,
30 Dinkelgarben,
20 Waizengarben, ca. 40 Habergarben und ca. 40 Centner Heu.
Den 16. Sept. 1876.
Stadtschultheißenamt.
H eermann.
Neubulach.
illhllliß-Auktiüii.
Aus der Gantmasse des Friedr. Kirch- Herr, Schneiders und Krämers von hier, wird in dessen Behausung das vorhandene Waarenlager mit anderer Fahrniß am Dienstag, den 5. Oktober, von Nachmittags 2 Uhr, und Mittwoch, den 6. Oktober, von Vormittags 9 Uhr an, zum Verkauf gebracht, wobei vorkommt: ca. 60 Meter rother Kölsch, 120 Meter rother Barchent, 150 Meter verschiedene Zeuglen, 40 Meter schwarzes baumwollenes Tuch, Kannefaß, Futterbarchent, ungebleichtes Tuch, Stuhltuch, gestreifter Futterbarchent, viel