Mo. 101.

51. FadrASLK

MV

Amts- unä IntekkigenMatt für äen Bezirk.

Erscheint wöchentlich dreimal: Dienstag, Donnerstag u. Samstag mit einem Un- terhaltungsblatt am Samstag.

Donnerstag, den 31. August L876

Abonnementspreist halbjährlich 1 80 .L, im Bezirk -k 30 L. Einrüsk- ungsgebührr du gewöhnliche Zeile 9^.

Amtliche Dekannlmachnugen.

Calw.

Nagolduserkorrektion.

Die Fabrikgesellschaft Schill u. Wag- ner in Calw beabsichtigt das Nagoldbett unterhalb der untern Brücke unmittelbar hinter ihrem neu errichteten Fabrikgebäude und weiter thalabwärts auf eine Länge von 100 Meter um ca. 4 Meter rechtssei­tig zu verlegen.

Die Sohle der Nagold soll in ihrer Höhenlage unverändert bleiben, die Breite derselben dagegen von 10 Meter auf 12 Meter gebracht und die links Uferböschung mit einem einfüßigen cyklopischen Steinpfla- ster versehen werden.

Etwaige Einwendungen gegen dieses Gesuch sind innerhalb 14 Tagen von der Ausgabe dieses Blattes an gerechnet bei der Unterzeichneten Stelle anzubringen, in­dem nach Ablaus dieser Frist Einwendungen in dem Verfahren nicht mehr angebracht werden können.

Beschreibung, Zeichnungen und Pläne find während dieser Frist auf der Oberamts, kanzlei zur Einsicht aufgelegt.

Den 26. August 1876.

K. Oberamt.

_ Doll. _

Revier Lrebenzell.

Akkord über das Aufsetzen

von 417 Rm. Nadelholzscheitern auf dem Bahnhof in Unterreichenbach am

Freitag, den 1. Septbr. d. I., Morgens 8 Uhr,

in der Revieramts kanzlei zu Liebenzell.

K. Revieramt.

Bekanntmachung.

Nachdem die Gewerbekataster, (Steuer- kapitale) der Gewerbetreibenden in der Ge- meide Calw durch die Kataster-Kommission gemäß Art. 96 Abs. 2 des Gesetzes vom 28. April 1873, betr. die Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuer, festgestellt sind, wird das Ergebniß der Einschätzung gemäß Art. 87 Abs. 1 und Art. 61 Abs. 1 dieses Ge- setzes 21 Tage lang

vom 5. bis 25. September inol. zur Einsicht der Betheiligten auf dem Rath. Haus Zimmer Nro. 14 aufgelegt sein.

Jedem Unternehmer eines Gewerbes steht bezüglich seines Steueranschlags (Steuerkapitals) das Recht der Beschwerde zu (Ges. Art. 97 Abs. 2). Etwaige Be­schwerden, welche die Betheiligten gegen die Einschätzung Vorbringen wollen, sind an die Kataster-Kommission zu richten und längstens bis zum 26. September d. I. bei dem Ortsvorsteher zur Weiterbeförderung anzu­bringen. Die Versäumniß dieser Frist zieht den Verlust des Beschwerderechts nach sich. (Ges. Art. 61 Abs. 2 und Art. 97 Abs. 3.)

Zu Vermeidung von Mißverständnissen wird bemerkt, daß die Steuerkapitale nicht wie die bisherigen nach dem Gesetz von 1821 bestimmten Katastersätze den Betrag der künftigen Steuer ausdrücken, daß viel­mehr der Betrag der zu entrichtenden Steuer nach Art. 10 des Gesetzes für jede Etats- Periode durch das Finanzgesetz bestimmt wird, so daß, wenn z. B. ein Steuerbetrag von 3 Prozent gesetzlich verabschiedet würde, auf 100 Steuerkapital 3 vIL Steuer kämen.

Calw, den 30. August 1676.

Stadtschultheißenamt.

Haffner, AV.

Calw.

Wirthe,

welche am 2. September auf dem Brühl Getränke ausschenken wollen, haben beson­dere Erlaubniß einzuholen. Der Wirth. schaftsbetrieb kann nur außerhalb des Kreises der Familientische und unter Einhaltung der strengsten Ordnung gestattet werden. Abends 7 Uhr mug der Wirthschaftsbetrieb auf dem Brühl aufhören.

Stadtschultheißenamt.

Haffner, AV. _

Calw.

Gefunden

wurde ein

Meldungstermin 14 Tage. Stadtschultheißenamt. Haffner. AV. _

Slammheim.

Wässerungs-Verbot.

Wegen einem Erdrutsch an dem Weg von hier aus bis zum Oelenderle ist das Wässern der Wiesen im Schleifthal bis zur Wiederherstellung des Wegs verboten. Wovon diejenigen wäfserungsberechtigten

Wiesenbesitzer von Sommenhardt, Kenntheim Calw und Oelenderle in Kenntniß gesetzt werden.

Den 26. August 1873.

- Schultheißenamt.

Kämpf. .

Stammheim.

Verbotener Weg.

Der Weg vom Oelenderle hieher ist durch einen Erdrutsch unbrauchbar geworden und es haben diejenigen, welche denselben bis zur Wiederherstellung gebrauchen wollen, ihren Weg entweder durch den Steinrinnen­weg oder Calw zu, zu nehmen:

Den 26. August 1876.

Schultheißenamt.

Kämpf.

Zwerenberg.

Lang- und Brennholz-

Verkauf.

Aus den hiesige» Gemeindewaldungen werden am Mon­tag, den 4. Sept. d. I., von Vormit­tags 9 Uhr an:

211 Rm. Scheiter und Prügel

zum Verkauf gebracht.

Zusammenkunft im Ort beim Rathhause. Am Dienstag, den 5. September, Morgens 10 Uhr,

wird auf dem Rathhause das in den Ge­meindewald ungsn zubereitete Lang- und Klotzholz ca. 135 Fm. zum Verkauf gebracht, wozu Liebhaber freundlich einladet Der Gemeinderath.

Privar-Anzeigen.

Gechingen.

Wirthschafts- u. Bier­brauerei - Verpachtung.

Fortdauernde Krankheit veranlaßt mich, meine Wirthschast und Bierbrauereizum Adler" sammt Garten, Scheuer und Lager­bierkeller am

Montag, den 11. Sept. d. I., Mittags 1 Uhr,

auf 4 Jahre zu verpachten, wobei bemerkt wird, daß dem Pächter mit Ausschluß der