Stuttgart, 2. August. Im Anschlüsse an die Gerüchte über die Haltung Rumäniens und Griechenlands nehmen wir von einer Nachricht der Pariser Presse Notiz, nach welcher die griechische Regier- uny an di- Großmächte zu richten beabsichtigt, in welcher sie der Gesorgniß Ausdruck geben wolle, daß sie nicht länger der nationalen Bewegung, die zu einer Kriegserklärung an die Pforte drängen werde, widerstehen könne. Seit der Eröffnung der Feindseligkeiten zwischen Serbien und dem türkischen Reich seien die Gemächer in Griechenland dermaßen aufgeregt, daß das Kabinet von Athen innere Verwicklungen befürchten müßte. Am meisten hätten zu dieser Aufregung die jammer- dollen Berichte von den türkischen Grenzen, die Schilderung der von den Baschi-Bozuks in Thessalien und Epirus verübten Greuel und der Blutbäder beigetragen, deren Schauplatz Janina, Prevesa und Arta gew:sen sind. Das Volk verlange dringend, daß die Regierung da­zwischen trete und den unter der muselmännischen Herrschaft stehenden Griechen zu Hilfe eile. Das Kabinet von Athen sehe daher den Augenblick voraus, da es, entgegen dem persönlichen Wunsche des Königs, die Neutralität nicht länger werde bewahren können. (N. T.)

Z ur Hund efrage. Bei der Versammlung des deutschen

Vereins für öffentliche Gesundheitspflege in Düsseldorf (28. Juni bis 1. Juli d. I.) wurden von Prof. Bollinger u. A. folgende Thesen aufgestellt und unverändert angenommen. Als besonders wichtig, ja dringend gebotene einheitliche Maßregeln gegen die fortwährende Ver­breitung der Wuthkrankheit bei Menschen und Thieren empfehlen sich folgende für ganz Deutschland: a) möglichste Verminderung der Hunde durch hohe Hundesteuer; d) zweckmäßige Hundeordnung, wobei nament­lich auf Bezeichnung jeden Hundes mit einer Marke, die den Namen des Besitzers und dessen Wohnort trägt, Rücksicht zu nehmen ist; e) rücksichtslose Vertilgung aller wüthenden und wuthverdächtigen Thiere, sowie der von denselben sgebiffenen Hunde und anderer dem Menschen (unter Umständen) gefährlicher Thiere (Katzen, Füchse); ä) Verlänger­ung der Contumazzcit bei Wuthausbruch für die Dauer der Gefahr; e) volle Verantwortlichkeit der Besitzer für alle Folgen des Hundebisses." Wir sind mit diesen Maßregeln ganz einverstanden, doch können wir nicht unterdrücken, daß uns ein einziger Paragraph gegen Gefahr von Hunden genügend und empfehlenswerther däuchte, nämlich ein Para­graph folgenden Inhalts : In Zukunft besteht permanenter allgemeiner Hundemaulkorbzwang"; und stehen wir mit dieser Anschauung nicht allein, da doch der Werth eines Menschen denjenigen eines Hundes übersteigt! (N. T.)

Tettnang, 1. August. Ein bei einem hiesigen Wirth einge­stellter Knecht wurde kürzlich vom Starrkrampf befallen und für todt gehalten. Als ihm aber von den Todtengräbern das Leichenkleid un­gezogen werden sollte, kam er plötzlich wieder zu sich und wird nun am Leben erhalten bleiben.

Weikersheim, 30. Juli. Gestern ereignete sich in dem nahen Laudenbach der gewiß seltene Fall, daß eine Ziege durch Bienen getödtet wurde. Der dortige Pfarrer erbat sich das Thier auf einige Wochen wegen einer Kranken von seinem Meßner auf der Bergkirche bei Laudenbach. Angebunden weidete die Ziege im Grasgarten des Pfarrers und wurde hier von einem Schwarm Bienen überfallen. Das jämmerliche Geschrei des ThiereS rief viele Leute herbei. Ein junger Mann sprang hinzu, wurde aber von den wüthenden Bienen so zugerichtet, daß er kaum noch im Stande war. zu fliehen, und so­dann vom Platze getragen werden mußte. Keinem der Zuschauer fiel es ein, den Qualen der armen Ziege durch einen Schuß ein Ende zu machen; sie mußte unter den Stichen der Bienen verenden.

Blaubeuren, 1. Aug. Gestern Abend vor 8 Uhr überbrachte abermals ein Feuerreiter von Markbronn die Nachricht, das Rath- und Schulhaus daselbst stehe in Hellen Flammen. Der Bezirksbeamte und die hiesige Feuerwehr eilten augenblicklich der Brandstätte zu. Das Feuer hatte sich ungemein rasch über das ganze Gebände ver­breitet, so daß der Schullehrer gar nichts retten konnte. Znm Glück soll er seit wenigen Wochen versichert sein. Dem Gemeindepfleger Keppler gelang es, mit Hilfe des Kronenwirths Müller die Akten auf dem Rathhause zu retten. Sie selbst konnten dann die Treppe, die alsbald vom Feuer ergriffen wurde, nicht mehr hinunter, sondern konnten nach Beendigung ihres Rettungsgeschäfts nur mittelst Leitern dem verseng­enden Element entgehen. Das Gebäude brannte unter diesen Verhält, nissen fast gänzlich nieder, und der Thätigkeit der hiesigen Feuerwehr ist es zu danken, daß nicht weitere Häuser in Flammen aufgiengen. Die Ursache des Brandes ist unbekannt. Nachts 2 Uhr langte der Bezirksbeamte mit dem Oberamtsbaumeister hier an; aber in diesem Augenblicke meldete ein zweiter Fcuerbote, daß es in Arnegg brenne. Dort brannte ein HauS mit angebautem Stadel ab. In­nerhalb 23 Monaten kamen somit in unserem Bezirk nicht weniger als 8 kleinere und größere Brandfälle vor, während wir seit vielen Zähren von solchen gänzlich verschont blieben.

Ochsenhausen, 1. Aug. Heute hat die Tiefbohrung auf

Braunkohlen begonnen. Da dieses Ereigniß nicht öffentlich bekannt wurde, der Tag auch nicht genau zum Voraus bestimmt werden konnte, indem derselbe von der Beendigung der Vorarbeiten, die sich sehr in die Länge zogen, abhängig war, so waren nur einige geladene Gäste, hiesige Herrn, anwesend. Möge dasGlück auf" , das üb-r dem: Anbau am Bohrthurm in lateinischen Lettern angebracht ist, zur Wahr­heit werden, dieses ist der allgemeine Wunsch!

Frankfurt, 1. Aug. (Brauertag.) Aus den Verhandlungen des ersten Tages theilen wir mit: F. Henrich sprach über die häufig schon durch di: Presse verbreiteten Verdächtigungen gegen das Brauer­gewerbe. Unter dem Deckmantel der Anonymität werfe man unredliche Fabrikation vor und beschuldige ein ganzes Gewerbe, daß es gesund­heitsschädliche Stoffe bei dem Bierbrauen verwende. Die Versamml- ung nahm eine Resolution pro äomo an, welche erklärt:Die auS allen Gauen Deutschlands, Oesterreich-Ungarns, der deutschen Schweiz, Holland am 31. Juli 1876 versammelten Mitglieder des deutschen Brauerbundes erklären gegenüber den unbegründeten und unbewiesenen Verdächtigungen, welche gegen den Brauereigewerbebetrieb in einzelnen Blättern der Tazespreffe erhoben wurden, daß ein gutes, kräftiges und gesundes Bier nur aus malzhaltigen Körpern, Hopfen, Hefe und Wasser herzustellen ist und daß statt des Malzes nur Stärkemehl oder andere stickstoffhaltige Körper verwendet werden dürfen, daß sie aber alle sonstigen Zusätze für unstatthaft, ungesetzlich und verwerflich erklären; sie erkennen in der häufig vorkommenden Beschuldigung, daß statt des Hopfens Surrogate verwendet werden, um so mehr eine die Ehre des Brauereigewerbes verletzende Verleumdung, als fast nur giftige oder doch der Gesundheit schädliche Stoffe als solche angebliche Surrogate bezeichnet zu werden pflegen, und mithin in der Behauptung die schwere Anklage der Giftmischerei enthalten ist. Sie weisen diese Verleumdung als unwahr und thatsächlich unbegründet zurück, so lange nicht Namen genannt und Beweise beigebracht werden." Diese Re­solution wurde mit großem Beifall einstimmig angenommen.

Schwetzingen, 1. August. Gestern Abend 8 Vs Uhr war am östlichen Himmel ein wunderschönes Phänomen sichtbar, eine Leucht­kugel mit kurzem Schweif in bläulichweißem Lichte. Es bewegte sich langsam von Ost gegen West und zerplatzte dann.

Freiburg, 1. August. In der hiesigen Strafkammersitzung am 27. v. Mts. wurde Weinhändler W. von Sulzburg, welcher statt Traubenwein künstlich gefertigten Wein geliefert hatte, zu einer Ge- fäugnißstrafe von 3 Monaten und einer Geldstrafe von 300 Mark verurteilt. Der Gerichtshof erblickte in einer solchen Handlung einen Betrug. Der Weinhändler oder Wirth, welcher wissentlich Kunstwein verkauft, kann sich daher der strafgerichtlichen Verfolgung nur dadurch entziehen, daß er seinen Abnehmern diesen Wein als Kunstwein aus­drücklich bezeichnet.

Mainz, 1. Aug. Der zweite Festtag des rheinischen Schützen- festes verlief bei einer tropischen Hitze in der lebhaftesten Weise. Bi« nach Mitternacht war die Festhalle bis zum letzten Winkel besetzt. Der von P. I. Burg in Mainz gelieferte Schützenwein mundete so sehr, daß von den angekauften 7 Stück gestern am zweiten Tage be­reits 5 Stück getrunken waren.

Berlin, 31. Juli. Im Reichskanzleramt ist man entsprechend i den Beschlüssen des Reichstages in der letzten Session, damit beschäf­tigt, einen Gesetzentwurf auszuarbeiten, betreffend die für ganz Deutsch­land nach einer gesetzlichen Norm zu regelnde Unterstützung der Fa­milien zum Dienst einberufener Reserve-, Landwehr- und Landsturm- mannschaften.

Berlin, 1. August. DerReichsanzeiger" enthält folgende Mittheilung: Das Gesetz, durch welches der Regierung sechs Millionen Mark aus dem preußischen Antheil an der französischen Kriegsentschä- digung zur Verfügung gestellt worden ist, um der Gemeinde Caub und den durch die Friihjahrshochfluthen, sowie durch den Bergsturz zu Caub beschädigten Personen und Gemeinden Beihilfen zu gewähren, ist am 22. Juli d. I. allerhöchst vollzogen worden.

Falsche Einmarkstücke mit dem.izzeichen v sind schon länger als vor einem Jahre in den Verkehr getreten. Neuerdings sind nun solche falsche Markstücke mit dem Münzzeichen V6, 66 in Umlauf gesetzt worden. Die Falsifikate, welche aus Zink gegossen sein dürften, sind klanglos, haben ein unvollkommenes Gepräge, sind je­doch zu Täuschungen vollkommen geeignet.

Bremen, 31. Juli. Die Untersuchung in Betreff der Bre- merhavener Dynamitexplosion hat der Staatskasse einen so großen Kostenbetrag veranlaßt, daß dessen Deckung aus den für Untersuchungs­zwecke dem Amte Bremerhaven bewilligten gewöhnlichen Fonds nicht möglich ist, und eine Nachbewilligung von etwa 4000 bei der Bürgerschaft beantragt werden muß. Mehr als die Hälfte der in Frage kommenden Kosten sind durch die in Amerika vorgenommenen Untersuchungshandlungen entstanden, die auf Ermittlung von Complicen des Thomas Keith, und auf Feststellung der persönlichen Verhältnisse