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Amts- um! Intelligenzökatt für llcii Mezirk.

Erscheint wöchentlich dreimal: Dienstag, Donnerstag u. Samstag nut einem Un- terhaltungsblatt am Samstag.

Samstag, den 1 . Juli I 87 K.

Abonnementspreist halbjährlich 1 80 im Bezirk 2 30 L. Einrnsk-

nngsgebühr: die gewöhnliche Zeile 9^

Einkaäung zum Abonnement nus äa8 ^Cakwer Wocbenbkatt."

Mit dem I. Juli L876 beginnt ein neues Abonnement auf dasCalwer Wochenblatt", zu welchem wir hiemit freund' lich einladen mit dem Ersuchen an dis auswärtigen Abonnenten, ihre Bestellungen rechtzeitig zu erneuern, damit in der Zusen­dung keine Unterbrechung eintritt. Der halbjährige Abonnementspreis beträgt in der Stadt (ohne Trägerlohn) 1 Mark 80 Mg., durch die Post bezogen (sammt Lieferungsgebühr) im Bezirk 2 Mark ZO Mg., sonst in ganz Württemberg 2 Mark 70 Mg.

Die Redaktion und Expedition des , Minier Wochenblatts".

Amtliche Dekan ntmachungen.

Calw An die Ortsvorstsher

Denselben werden die Scheine für die als untaugkich ausgemusterten, beziehungsweise für die zur Ersatzreserve ll. Claffe überwiesenen Militärpflichtigen mit dem Auftrag zugesendet, diese Scheine den betreffenden Leuten einzuhändigen.

Den 2i-'. Juni 1876. K. Oberamt.

Doll.

C a l- w. Bekanntmachung in Betreff der bevorstehenden

Gerichtsferien.

Die gesetzlichen sechswöchentlichen Gerichtsferien des Obertribnnals, der Kreisge­richtshöfe. des Kreisstrafgerichts Eßlingen und der Bezirksgerichte beginnen mit dem 15. Juli und gehen mit dem 25. August zu Ende. Während der Ferien haben nur dringende Angelegenheiten Anspruch auf Besorgung durch die Gerichte. Es wird daher Jedermann erinnert, während dieses Zeitraums sich der Anträge und Gesuche in nicht dringend en Angelegenheiten zu enthalten, außer soweit solche auch in Sachen dieser Art zur Wahrung Mer derjenigen Fristen erfordert werden, deren Lauf durch die Ferien ausnahmsweise nicht gehemmt wird (Art. 4 des Gesetzes vom 30. Mai 1858, betreffend die Einführung von Gerichtsferien Neg..Bl. Seite 82). Für dringende (Ferien-) Sachen culten kraft des Gesetzes: 1) Schwurgerichtssachen, andere Strafsachen, wofern sie Verhaftete oder öffentliche Diener betreffen, Voruntersuchungen ohne Unterschied, die Verkündung und Vollstreckung von Urtheilen der Strafgerichte, die Beschlußnahme über Anträge auf Unterdrückung in Beschlag genommener Druck­schriften; 2) Unterpfandssachen. Erkenntnisse über Verträge; Exekutionssachen; Gesuche um provisorische Verfügungen und um Beweisaufnahme zum ewigen Gedächtniß; Arrest- suchen. insbesondere die Verfügung der Zahlungssperre beim Abhandenkommen von Schuldscheinen und Zinsabschnitten; Wechselsachen, Gantsachen, insoweit es sich um Anordnung und Vornahme von Vermögensuntersuchungen, um Erkennung des Gants, um Sicherung. Verwaltung und Veräußerung der Aktivmasse handelt; 3) Obsignationen, soweit solche überhaupt den Gerichten obliegen; Aufnahme und Eröffnung letztwilliger Verordnungen. Die Gerichte sind gesetzlich verpflichtet, auch sonstige Geschäfte, so­bald sie einer besonderen Beschleunigung bedürfen, sowohl von Amtswegen, als auf den Antrag einer Parthie, fürFeriensachen" zu erklären, .-in dahin zielender Antrag einer Parthie muß aber, um Beachtung zu finden, gehörig begründet und, wenn er schriftlich eingereicht wird, alsFeriensache" bezeichnst sein.

Den 24. Juni 1876. K. Oberamtsgericht.

Schuon. ^

Forstamt Neuenbürg.

Revier Langenbrand.

ANsrö.

Am Samstag, den 8. Juli,

Morgens 9 Uhr,

wird auf der Forstamtskanzlei in Neuen­bürg die Verkohlung von 2012 Rm. tann- enen Prügeln und Abholz aus dem Dist- rut Hengstberg, Abtheilung Hüttrain, Bahn-

wiese, Hardtebene und vom Scheidholz öff» entlich verakkordirt. Außer dem eigentlichen Verkohlungsgeschäft und theilweiser Herstell­ung von Kohlplatten umfaßt der Akkord auch die Beischaffung der Hölzer auf die Kohlplatten und den Transport der Kohlen ans die nächstgelegenen 1 bis 2 Stunden entfernten Bahnstationen sammt dem Ein­laden der Kohlen daselbst.

Akkordsliebhaber, insbesondere auch Köhler, und Fuhrleute werden zu der

Verhandlung eingeladen und wird am

Freitag, dem Tag vor dem Akkord, Morgens 8 Uhr, und Mittags 4 Uhr,

in Calmbach in der Sonne ein Forstwäch­ter anwesend sein, um die Hölzer im Walde vorzuzeigen.

K. Forstamt.

Revier Liebenzell.

Brennholz-Verkauf.

Freitag, dm 7. Juli, Vormit­tags 10 Uhr, i« Ochsen zu Möttling- m aus den bei Möltlingen und Un- terhaugstett geleg­enen Staatswaldungen Allmand, Griindles- berg, Härdtle und Simmozheimer Wald (Bruch):

5 Rm. eichene Scheiter und Prügel.

67 Rm. Nadelholz-Scheiter,

342 Rm. dto. Prügel und 1910 Laubholzwellen.

Revier Liebenzell.

Wegbau-Akkord.

Am Mittwoch, den 5. Juli d. I., wird die Herstellung einer 1250 Meter langen Planie mit 4 Dohlen im Staats­wald Kälbling verakkordirt.

Kostenvoranschlag 1218

Zusammenkunft Morgens 8 Uhr bei der Hütte im Kälbling auf dem Kreuzsträßle.

Liebenzell, 29. Juni 1876.

K. Revieramr.

Calw.

Aufforderung.

Diejenigen Händwerksleute und Gewerbe-