Da- 4»I«er

erscheint wöchentlich drei­mal: Vitnkag, Aonner«- lag und Samstag. Dec -Samfiagsnummer wird ein Unterhaltungsblatt beigegeben. Abonnements- prciS halbjLhrl. 1»L 80^, durch die Post bezogen im Bezirk 2-ck 30L, sonst in g«nzWürttemb.2--L 70 L.

Calwer Wochenblatt

Amts^ unä Inlekktgenzbkatt stir äen Aezir^.

Für Calw abonntrt man bei der Redaktion, auswLrt« bei dm Bo­oten oder der nächstge- legenm Poststelle. Die EinrückungSae» bühr beträgt 9 L für die dreispaltige Zelle oder deren Raum.

Nro. 110.

Samstag, den 25. September

1873.

Einkaelung zum Abonnement auf äasCukwer Wochenblatt".

Mit dem 1. Oktober beginnt wieder ein neues vierteljährliches Abonnement auf dasCalwer Wochenblatt", zu welchem mir hiemit freundlichst einladen mit dem Ersuchen, die Bestellungen in möglichster Bälde zu machen, damit der rechtzeitige Empfang gesichert ist. Abonnementspreis: für hier (ohne Trägerlohn) 90 Pfg., im Bezirk (sammt Lieferungsgebühr) 1 Mark 15 Psg., sonst in ganz Württemberg 1 Mark 35 Pfg. Für hier abonnirt man bei der Unterzechneten, für auswärts bei den Postboten oder dem nächstgelegenen Postamt, resp. Postexpedition.

Die Redaktion und Expedit ion des Calwer Wochenblatts.

Amtliche Dekannlrnachrmgen.

Calw Bekanntmachung.

Nachdem die Amtsverfammlung in ihrer Sitzung vom 10. d. M. die erledigte Stelle eines Oberamlsbaumwarts dem Pomologen Jakob Kurz von Oberstenfeld unter der Bestimmung übertragen hat, vaß derselbe seinen Wohnsitz in der Ober­amtsstadt zu nehmen habe, wird dieß unter Bezugnahme auf die in Nro. 93 und 94 des Calwer Wochenblatts von 1864 ver- öffentlichte Instruktion für den Oberamtsbaumwart zur Kenntniß der Ortsbehörden, sowie der betheiligten Privaten innerhalb des Oberamtsbezirks gebracht.

Seinen Dienst hat der neue Oberamtsbaumwart am 1. Oktober d. I. anzutreten.

Den 23. Sept. 1875. K. Oberamt.

Doll.

Calw. An die Ortsvorsteher, betreffend Volkszählung und Gewerbeaufnahme am L. Dezember 1878.

Am 1. Dezember d. I. findet eine Volkszählung und in Verbindung damit eine gewerbe-statistische Aufnahme statt.

1) Nach der Verfügung A. der Ministerien des Innern und der Finanzen vom 26. Juli d.J. (Reg»Bl. S. 417), betreffend die Volkszählung am 1. Dezember d. I., §.7 ist zur Einrichtung und Leitung des Geschäfts der Volkszählung in jeder Ge­meinde durch den Gemeinderath und in der Regel aus dessen Mitte eine Zählungskommission unter dem Vorsitz des Ortsvorstehers zu bestellen, welche spätestens am 1. November d. I. in Thätigkeit zu treten hat. Diese Commission, welche außer dem Vorstand aus 2 bis 3 Mitgliedern bestehen soll. hat in größeren Gemeinden diese zunächst in genau abgegrenzte Zählbezirke von 60 bis 70 Haushaltungen einzutheilen. Gemeinden von nicht mehr als 70 Haushaltungen bilden je einen Zählbezirk. Aus einzelnen Parzellen können besondere Zählbezirke gebildet, auch wo es. angeht, mehrere zu einem Zählbezirke vereinigt werden. Dagegen dürfen Theile einer und derselben Parzelle nicht mit andern Parzellen oder Theilen von solchen zu besonderen Zählbezirken verbunden werden. Die Eintheilung der Gemeinden in Zählbezirke muß bis 25. November vollendet sein.

Sodann ist durch den Vorstand der Zählungs-Commission für jeden Zählbezirk ein Zähler aufzustellen, der in Ermanglung freiwillig sich Erbietender aus der Gemeindekaffe bezahlt wird; hiebei werden die Vorstände auf H. 12 der Verfügung dringend aufmerksam hingewiesen.

Die Ortsvorsteher haben nun rechtzeitig für die Wahl der Commissionsmitglieder und die Bestellung der Zähler zu sorgen, sowohl die Commissionsmitglieder wie die Zähler mit den Vorschriften der gedachten Verfügung bekannt zu machen und späte­stens bis zum 15. Oktober d. I. über die Wahl der Zählungs-Commissionen und Aufstellung der Zähler Bericht hieher zu er- statten. Die erforderlichen Formulare werden den Ortsvorstehern noch zugehen.

2) Die mit dec Volkszählung zu verbindende Gewerbe-Aufnahme soll sich auf alle in §. 2"der Verfügung 8. vom 26. Juli 1875 (Reg.-Bl. S. 448) genannten Gewerbe erstrecken, und sind die in 8- 3 und 4 dieser Verfügung genannten Ge- werbe ausgeschloffen. Bei der Aufnahme sind die Gewerbebetriebe ohne oder mit nicht mehr als 5 Gehilfen von den übrigen Gewerbebetrieben zu unterscheiden.

Die Aufnahme geschieht von denselben Zählern, in denselben Zählbezirken und unter Leitung derselben Ortsbehörden und Zählungskommissionen, welche für die Ausführung der Volkszählung bestimmt sind und ist, soweit möglich, durch direkte Befragung der Gewerbetreibenden zu bewerkstelligen.

Auch bezüglich dieser Gewerbeaufnahme haben die Ortsvorsteher die Commissionsmitglieder und die Zähler mit den Vor­schriften der genannten Verfügung, namentlich mit den unter ll. enthaltenenbesonderen Bestimmungen" vorläufig bekannt zu machen.

' JmUebrigen haben sich die Ortsvorsteher die genaue Befolgung der ertheilten Vorschriften ernstlich angelegen sein zu lasten.

Den 24. Sept. 1875. - K- Oberamt.

Doll.

Revier Liebenzell.

Stangen- und Brennholz-

Verkauf.

Montag, den 27. September. Vormittags 10 Uhr,

im Ochsen zu Möttlingen, aus den bei Möttlingen gelegenen Staatswaldungen Bühlwald und Hägenich:

192 Baustangen, 5 Rm. eichene Scheiter und Prügel, 113 Rm. Nadelholz- scheiter,.127 Rm. dto. Prügel. Eisengrund (Simmozheimerwald):

2 Rm.'eichene Prügel, 65 Rm. Nadel­holz-Scheiter, 58 Rm. dto. Prügel.

Revier Liebenzell.

Fuhr-Akkord.

Am Montag, den 27. d. M., Morgens 71/2 Uhr,

wird in der Revieramtskanzlei die Beifuhr von 260 Rm. Nadelholzscheitern und Prü- gel aus dem Staatswald Maile (am sog. Mailesweg) zum Bahnhof in Unterreichen­bach verakkordirt.

Liebenzell, 23. September 1875.

K. Revieramt.

Calw.

. vMäubiger-Avfruf.

Ansprüche an die am 25. vor. M. ge­

storbene ledige Friederike Müller, Fär­bers Tochter von hier, sind binnen 15 Tagen

behufs der Berücksichtigung bei der Ver­lassenschaftsauseinandersetzung bei der Unter­zeichneten Stelle schriftlich anzumelden. Calw, den 23. September 1875.

K. Gerichtsnotariat.

M aj er.

Privat-Anz^en- Nächste Woche backt

ÄauWNbrctzeln

Bäcker Kraushaar.