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Calwer Wochenblatt.
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Samstag, den 11. September
1875 .
Amtliche Dekanntmachnngen.
Calw. An die Ortsvorsteher.
Nachdem der Verwaltungsrath der Gebäude-Brand-Verstcherungs-Anstalt neue Formularien für die Lchitzungspcotokolle Vorgeschrieben hat. welche im Laufe dieses Sommers in sämmtliche Gemeinden versendet wurden, so werden die Ortsbehörden Angesichts der bevorstehenden Jahresschätzung an die Vorschrift erinnert, wonach zur Vermeidung des Verlusts einzelner Schätzungsprotokolle für den Eintrag neuer Schätzungen oder Klassifikationen ein zu fortlaufendem Gebrauch für eine Rühe von Jahren dienendes, gutgebundenes Protokollbuch anzulegen ist. Diese Prototollbücher sind in gebundenem Zustande für die nächste Schätzung bereit zu halten.
Den 9. Septbr. 1875. K. Oberamt.
Doll.
Vorladung
zur Schuldenliquidation.
In der Gantsache des Jakob Friedrich Weber, Krämers in Calw, wird die Schulden-Liquidation am
Freitag, den 19. November 1875, Vormittags 9 Uhr,
auf dem Rathhause in Calw vorgenom- men werden, wozu die Gläubiger hierdurch vorgeladen werden, um entweder in Person oder durch gehörig Bevollmächtigte, oder auch statt dessen vor oder an dem Tage der Liquidationstagfahrt durch schriftliche Recesse ihre Forderungen und etwaigen Vorzugsrechte anzumelden und in dem einen oder andern Falle zugleich spätestens an der Liquidationstagfahrt die Beweismittel für ihre Forderungen und etwaigen Vorzugsrechte, soweit ihnen solche zu Gebot stehen, zu Gerichtshanden zu bringen.
Gläubiger, welche weder an der Liquidationstagfahrt noch vor derselben ihre Forderungen anmelden, die Unterpfandsgläubiger ausgenommen, trifft der Ausschluß von der Masse mit dem Schluß der Liquidationstagfahrt.
Die an der Tagfahrt nicht erscheinenden Gläubiger sind an die von den erschienenen Gläubigern gefaßten Beschlüsse bezüglich der Erhebung von Einwendungen gegen den Güterpfleger oder Gantanwalt, der Wahl und Bevollmächtigung des Gläubigeraus- schuffes, unbeschadet der Bestimmungen des Art. 27 des Executionsgesetzes vom 13. November 1855, der Verwaltung und Veräußerung der Masse und der etwaigen Ac- tivprozeffe gebunden; auch werden dieselben hinsichtlich des Abschlusses eines Borg- oder Nachlaßvergleichs als der Mehrheit der Gläubiger ihrer Kategorie beitretend angenommen werden, soweit sie nicht schon vor der Tagfahrt ihre dießfällige Einwilligung im Voraus verweigert haben.
Das Ergebniß des Liegenschaftsverkaufs, welcher am
Donnerstag, den 18. Novbr. 1875, Vormittags 11 Uhr,
auf dem Rathhause zu Calw vorgenommen werden wird, wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigem eröffnet werden, deren Forderungen durch Unterpfand versichert find, und zu deren voller Befriedigung der Erlös au« ihren Unterpfändern nicht hinreicht.
Den übrigen Gläubigern läuft die gesetzliche fünfzehntägige Frist zu Beibringung eines besseren Käufers vom Tage der Liquidation an. Als besserer Käufer wird nur derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich erklärt und seine Zahlungsfähigkeit nachweist.
Calw, den 25. August 1875.
K. Oberamtsgericht.
, Schuon.
Auf Ansuchen des Müllers Blaich in Unterreichenbach wird beurkundet, daß der Fahrniß-Verkaus in seiner Gantsache nach dem Ermessen des damit beauftragten Schultheißenamts bis zum Tag vor der Schulden-Liquidation aufgeschoben werde» kann.
Calw, den 10. September 1875.
K. Oberamtsgericht.
Schuon.
Handels- u. Gewerbekammer in Calw.
Oeffentliche Sitzung
am Montag, den 13. September 1875, Vormittags 9 Uhr.
Tagesordnung':
- 1) Berathnng des Gesetzes Entwurfes über/Einführung einer Börsensteuer.
2) Handelsvertrag des deutschen Reichs mit Rumänien.
2) Bitte der Rothgerber Calw's um Erhöhung des Zolls auf den Import amerikanischen Hemlock-Leders.
4) Vorstellung hiesiger Industrieller gegen die Erhöhung des Eisenbahntarifs für den Transport von Wolle.
5) Vorschriften, betreffend die polizeiliche Aufsicht über den Verkehr mit Brod.
6) Vorstellung bei dem deutschen Reichstag, betreffend Beschränkung des Geschäftsbetriebs durch Hansirer und Wanderlager.
Stammheim.
wurde auf dem Wege von hier
—!—I—-s„ach Gechingen
ein weißer Filzhut. Der Eigenthümer kann solchen hier abholen, widrigenfalls derselbe innerhalb 10 Tagen dem Finder zuerkannt wird.
Den 9. Sept. 1875.
Schultheißenamt.
Kämpf.
Ottenbronn.
Bau-Akkord.
Die Gemeinde beabsichtigt über den Brommbach einen gewölbten Durchlaß her- zustellen und die Arbeiten im Submisstons wege zu verakkordiren. Es berechnen sich die Arbeiten nach dem Voranschlags Maurer- und Steinhauer.Arbeit 855 ^ 5 L.
Zeichnung, Ueberschlag und Akkordsbe dingungen find vom 10. d. M. auf dem RathhauS in Ottenbronn zur Einsicht aus gelegt.
Liebhaber zu dieser Arbeit haben ihre Offerte in Prozenten ausgedrückt, schriftlich
und versiegelt mit der Aufschrift:
„Offert zur Erbauung des Durchlasses über den Brommbach," spätestens bis
Montag, den 13. Septbr., ' Vormittags 9 Uhr,
einzureichen, woselbst die Submittenten der Eröffnung der Offerte anwohnen können. - Aus Auftrag: Oberamtsbaumeister Werner.
Wildberg.
Markt-Anzeige mit Schaferlauf
UNd
Mtirttstands-Ver-achtung.
Am Feiertag Matthäus, Dienstagden 2t dieses Monats, wird der
Vieh- und Krämer-Markt
dahier abgehalten und damit der
Schäferlauf
mit den weiteren Volksbelustigungen in Verbindung gebracht, wozu Freunde von Volksbelustigungen zu zahlreichem Besuch sreundlichst eingeladen find.
Diejenigen, welche den Schäferlauf mitmachen wollen, haben sich zuvor persönlich oder schriftlich bei dem Stadlschul lheißen- amt anzumelden.