DaS Calwer Moiseuökatt erscheint wöchentlich dreimal Dienstag, Donnerstag und Kamstag. Der Samstagsnummer wird ein UntcrhaltungSblatt beigegeben. Abonne- mentSpreis halbjährl.lfl., durch die Post bezöge« im Bezirk 1 fl. 16 kr., sonst in ganzWürttemb^lfl^ 30kr.
Calwer Wo
Amis- unä Intekkigenzbkatt ^ür äen Aezir^.
Für Calw abonnirt man bei der Redaktion auswärts bei den Booten oder der nächstge- ^ Icgenen Poststelle. Die EinrückungSze- bühr beträgt 3 kr. für die dreispaltige Zeile oder deren Raum.
Nra. 18.
Dienstag, den 16. Februar.
1875.
Amtliche Aekanntmachungen.
Bekanntmachungen über Einträge im Handelsregister.
1. i 2.
Gerichtsstelle, !
welche die Bekanntma- ^
, .... Emtra-
chung erlaßt. > ^
3.
Wortlaut der Firma;
Ort der Hauptniederlassung und der Zweigniederlassungen.
4.
Inhaber der Firma.
5.
Prokuristen; Bemerkungen.
Oberamtsgericht
Calw.
11. Febr. 1875.
Gust. Fr. >,Wa gn e r, Strickwaaren- fabrikation in Calw.
Gustav Friedrich Wagner 8kn., Kaufmann in Calw.
Ms weiterer Prokurist wurde ! vom 6. d. M. an der Sohn des Inhabers, Gustav Wagner, bestellt.
Z. B.
Registerführer Oberamtsrichter Schuon.
Vorladung
zur Schuldenliquidation.
In der Gantsache des Johannes Zinser, Krämers und Schusters von Stammheim, wird die Schulden-Liquidation am
Dienstag, den 27. April d. I., Vormittags 9 Uhr.
auf dem Rathhausein Stammheim vorgenommen werden, wozu die Gläubiger hierdurch vorgeladen werden, um entweder in Person oder durch gehörig Bevollmächtigte, oder auch statt dessen vor oder an dem Tage der Liquidationstagfahrt durch schriftliche Recefse ihre Forderungen und etwaigen Vorzugsrechte anzumelden und in dem einen oder andern Falle zugleich spätestens an der Liquidationstagfahrt die Beweismittel für ihre Forderungen und etwaigen Vorzugsrechte, soweit ihnen solche zu Gebot stehen, zu Gerjchtshanden zu bringen.
Gläubiger, welche weder an der Liquidationstagfahrt noch vor derselben ihre Forderungen anmelden, die Unterpfandsgläubiger ausgenommen, trifft der Ausschluß von der Masse mit dem Schluß der Liquidationstagfahrt.
Die an der Tagfahrt nicht erscheinenden Gläubiger sind an die von den erschienenen Gläubigern gefaßten Beschlüsse bezüglich der Erhebung von Einwendungen gegen den Güterpfleger oder Gantanwalt, der Wahl und Bevollmächtigung des Gläubigerausschusses, unbeschadet der Bestimmungen des Art. 27 des Executionsgesetzes vom 13. November 1855, der Verwaltung und Veräußerung der Masse und der etwaigen Ac- tivprozesse gebunden; auch werden dieselben hinsichtlich des Abschlusses eines Borg-oder Nachlaßvergleichs als der Mehrheit der Gläubiger ihrer Kategorie beitretend angenommen werden, soweit sie nicht schon vor der Tagfahrt ihre dießfällige Einwilligung im Voraus verweigert haben.
Das Ergebniß des Liegenschaftsverkaufs, welcher am
Montag, den 26. April 1875, Vormittags 9 Uhr,
men werden wird, wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern eröffnet werden, deren Forderungen durch Unterpfand versichert sind und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht hinreicht. Den übrigen Gläubigern läuft die gesetzliche fünfzehntägige Frist zur Beibringung eines bessern Käufers vom Tage der Liquidation an. Als besserer Käufer wird nur Derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich erklärt und seine Zahlungsfähigkeit nachweist.
Calw, den 9. Febr. 1875.
Königl. Oberamtsgericht.
Schuon.
Weil der Stadt.
Langholz-Verkauf.
Donnerstag, den 18. Febr., Vormittags 10 Uhr,
wird aus den Waldungen Steinigshau und Tannwaid im Ochsen zu Möttlingen verkauft:
254 tannen s Langholzv. 5—17M. Länge 64 forchen > u. 10 —47 Cm. Durchmesser.
Der städtische Waldschütz in Möttlingen ist angewiesen, auf Verlangen das Holz vorzuzeigen.
Gemeinderath.
Würzbach.
Abbitte.
Ulrich Fenchel nimmt hiemit seine am 25. Januar d. I. im Hirsch in Würz- bach gegen Friedrich Rentschler, Holzhauer hier, ausgestoßenen beleidigenden Worte als Unwahrheit zurück und bittet denselben auf diesem Wege um Verzeihung.
Zur Beurkundung:
Schultheißenamt.
Pfromm er.
Privat-Arrzrrgen.
Calw.
Danksagung.
Für die Beweise herzlicher Liebe und Theilnahme bei dem für un» so schmerzlichen Tode unseres lieben Kindes Paul, sowie für die vielen
_ Blumenspenden, und die^zahlreiche
Begleitung zu seiner Ruhestätte, sagen im Namen der Hinterbliebenen den tiefgefühltesten Dank
Die trauernden Eltern:
Fr. Schmelzte mit Frau.
Nachruf!
Vergangenen Samstag schied zu unserem großen Bedauern aus unserer Mitte nach OVsjährigem treuem Wirken für die Sicherheit des Bürgers der sowohl wegen seiner Leutseligkeit als auch Ordnungsliebe allseitig geschätzte und geachtete Stations- kommandant Wöhrle. Wer ihn näher kannte, mußte ihn wegen seines biedern, offenen Charakters lieb gewinnen. Was er einmal für Recht erkannte, suchte er auch ohne Ansehen der Person durchzuführen.
! Möge er sich zeht in Brackenheim eben !so wohl fühlen, als in den ersten 5—6 Jahren seines Hierseins.
Auch Brackenheim im Zabergäu Schätzt Biederkeit und Männertreu!
Mehrere Freunde.
Htm Mittwoch den 17. dieses ^ Monats, als am Calwer Jahrmarkt, bin ich im Gasthof zum Waldhorn in Calw zu sprechen.
Rechtsanwalt Schwarz mann.
Gelb auszuleihen.
300 fl. sind gegen gesetzliche Sicherheit avszuleihen; von wem? sagt die Erved