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Nro. b.
Dienstag, den 19. Januar.
1875
Amtliche Dekanntmachungen.
Calw. Lehrkurs für Obstbaumwärter
Indem die nachfolgende Bekanntmachung der K. Centralstelle für die Landwirthschaft vom 9. d. M's., betreffend eineu Lehrkurs für Obstbaumwärter in Hohenheim. zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird, sieht man sich veranlaßt, junge Männer, welche Lust und Liebe zum Obstbau haben, besonders aber diejenigen Gemeinden des Bezirks, in welchen für die Obstbaumzucht Etwas geschehen könnte und welche eines tüchtigen Baumwarts immer noch entbehren. auf diese Gelegenheit zur Heranbildung tüchtiger Obstbaumzüchter aufmerksam zu machen.
Den 16. Januar 1875. K Oberamt. -
Doll.
In dem bevorstehenden Frühjahre werden, wie bisher, junge Leute, die sich Keni'tmffe und Fertigkeiten >in der Obstbaumzucht erwerben wollen, zum praktischen Unterricht in Hohenheim ausgenommen.
Die Lehrlinge haben dort auf ihre Belehrung berechnete Arbeiten zu verrichten und erkalten dadurch hinreichende Gelegenheit, ru der Anpflanzung von Baumgülern, in der Pflege und Erhal- tung älterer Bäume, in der Erziehung junger Obstbäume in der Baumschule, sowie in den verschiedenen Veredlungsarten, im Baum- schnitt u. s w. sich so zu unterrichten, daß sie bei Eifer und Fleiß dahin gelangen können, alle diese Arbeiten sofort selbstständig vorzunehmcn. Zugleich erhallen sie einen propulärcn theoretischen Unterricht in der Obstbaumzuchl und werden nament- lich an Regentagen durch Ausgaben , durch Lesen pomologischer Bücher und in anderer geeigneter Weise beschäftigt. Die Dauer des Unterrichts beträgt imFrühjahr 4—öWochen u. währendepes Sommers zum Behuf der Erlernung des Okulireus 8 Tage. Derselbe wird unentgeltlich erlheilt. Für Wohnung und Kost haben die Lehr- linge selbst oder ihre Absender zu sorgen und ist in dem Gesuch um Aufnahme Nachmessung darüber zu geben ^ wer diese Kosten bestreiten werde. Von Seite des Instituts wird übrigens dafür Sorge getragen werden, daß die Lehrlinge Wohnung und Bett um die billigsten Preise erhalten. Jeder Lehrling hat sich die erforderlichen Werkzeuge, wie ein Veredlungsmesser, ein Garten Messer, einen Spaten, eine Haue, eine Baumsäge, sowie die zum Unterricht erforderlichen Lehrbücher selbst anzuschaffen, womit ein Aufwand von ungefähr 6 fl. verbunden ist; diese Gegenstände ^ Stuttgart, den 9. Januar 1875.
> können sammtlich in Hohenheim angekauft werden. Nach Ablauf der ersten 14 Tage wird den Lehrlingen ihre Arbeit, soweit ihnen solche überhaupt gewährt werden kann, mittäglichen 12kr. abgelohnt. s Ueberdieß wird an eine Anzahl der bedürftigeren Lehrlinge a - s deren gleich bei der Anmeldung zur Aufnahme in ^denO bst baulehrkurshieraufzurichtendesGc such §ein Staatsbeitrag von je 12 fl. aus der Caffe der Cen- tralstelle verabfolgt werden.
i Bei der Aufnahme wird vorausgesetzt, daß die Lehrlinge !das 18. Lebensjahr erreicht haben, daß sie ordentlich lesen und schreiben können, und daß sie in Gärten und Weinbergen oder wenigstens auf dem Felde zu arbeiten gewöhnt sind, worübev,- sowie über unbescholtenen Ruf, und bei den um einen Staatsbeitrag einkommenden Bittstellern über die Vermögensverhältniffe sich auszuweisen ist.
Auf diesen Unterricht werden die l an d wir thsch a f t li ch.e» Vereine und die Gemeindebehörden, als auf eine sehr geeignete Gelegenheit zu HR'anbildung tüchtiger Gemeinde- und Bezirksbaumwärter, noch besonders aufmerksam gemacht. Zur Anmeldung wird eine Frist von dreiWochen anberaumt, und sind^ die Anmeldungsgesucke an die Unterzeichnete Stelle zu seichten.
Sollte nach der Zahl der um Zulassung zum Obstbaulehr» kurs einkommenden fähigen Bewerber die Abhaltung von meht als einem Lehrkurs oder die Ermittlung weiterer geeigneten s Baumschulen zur Unterbringung der Lehrlinge wünschenswerch ! erscheinen, so wird hiezu, gleich den Vorjahren, entsprechende Einleitung getroffen werden.
K. C-ntralstelle für die Landwirthschaft.
Calw Die Ortsvorsteher
der Gemeinden, von welchen der Abonnementspreis für das Ministerialamtsblatt (Amtsblatt Nro. 2) noch nicht eingekommen ist, werden unter Hinweisung auf den im gleichen Amtsblatte ergangenen oberamtlichen Erlaß, betreffend die Erstattung der Berichte Seitens der Ortsvorsteher, an die umgehende. Einsendung erinnert.
Den 18. Januar 1875 K. Oberamt.
twb...5: Doll.
Forstamt Altenstaig.
Revier Hoffte«.
Holz-Verkauf.
Am Sam st a g, ^ den 23. Januar d. I.. von Vormittags 110 Uhr an, in Cnz- klösterle aus den Staatswaldungen Breitenwald und
Steinrücken wiederholt'
1 Rm. chuchene Scheiter. 1 Rm. dto. Prügel. 239 Rm. Nadelholz-Prügel und 83 Rm. dto. Anbruch.
Altenstaig, den 13. Jan. 1875.
K. Forstamt.
Neuenbürg.
Lieferung forchener! Teuchel.
Die St adtgemeinde hier bedarf 50 roth-
i forchene Teuchel, gebohrt, je 14' lang, am dünnen Ende 1' stark, lieferbar frei hieher jaus 1s April d. I.
Lieferungslustige werden eingeladen, ihre i Angebote bis zum 25. d. M. einzureichen. ! Den 13. Januar 1875.
! Stadtschultheißenamt.
l Weßinger.
Röthenbach.
Langholz-Bcrkaus.
> Am Freitag, den 22. Jan. d. I.,
^ Vormittags 11 Uhr,
! verkauft die Gemeinde:
^ 424 Stück sorcheues Langholz, welches
sich seiner Qualität nach zu Bauholz und Pfahlholz eignet; wozu Käufer eingeladen werden. Röthenbach, den 16. Jan. 1875. Schultheiß Schwämmle.
Sindelfingen.
Eichen - Stammholzverkauf.
! In den hiesigen Stadtwaldbezirke» > Rohrer- und Jägerpfad, Baurenlatz und ^ Bernet kommen am ! Montag, den 25. d. M ,
! zur öffentlichen Versteigerung:
^ 38 Stämme 80—115 Cm. stark, 4—13 M. lang,
6.> Stämme55—80 Cm. stark,5—13 M.
, lang,
! 10 Spaltblöcke 77—Hl Cm. stark, 1—4 Met. lang,
I 74 Abschnitte.
^ Zusammenkunft Vormittags 9'/» >Uhr auf der Staatsstraße von Stuttgart nach Böblingen bei der langen Brücke am Pfaffenstaig.
Den 15. Januar 1875.
Stadtpflege.
D ä u b l e.